Folgende Fragen hätte ich zu dem Thema:
KM und KV sind zu je 50% ( gleichen Teilen ) Sorgeberechtigt. Durch die zugestimmte Abänderung des Wohnortes ( Aufenthaltbestimmungsrecht ) der KM wohnen nun die Söhne
11 und 14 Jahre bei Ihrem Vater. Relevante Dokumente wie Bankkonten / Sparbücher / Zeugnisse werden von der KM nicht freigegeben.
Welche Möglichkeiten bestehen für den KV und welchen Anspruch haben die Kinder im Bezug auf Ihr Sparbuch ? ( Es ist schließlich Ihr Geld ) und vorsorglich da es soll nicht für " Nippes " ausgegeben werden.
zum Thema Sparbücher habe folgenden Link für Dich:
http://www.t-online.de/eltern/familie/id_70979408/sparbuch-die-ersparnisse-der-kinder-sind-fuer-eltern-tabu.html
Über diese Rechtslage würde ich KM in Kenntnis setzen. Und wenn es Dir möglich ist, bei der Bank vermerken, dass Du nicht wünschst, dass KM einzeln darüber verfügt. Ob das hilft, weiß ich nicht. Wenn KM sich zurückhält, freuen sich die Kinder zum 18. Geb.
zu den Zeugnissen: lass stecken, macht keinen Sinn sich darüber zu ärgern. In paar Monaten gibt es das nä. Zeugnis.
Gruß, Toto
vielen Dank schon mal vorab,
vielleicht ist der link auch noch hilfreich : http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?katid=4&artikelid=6