hallo,
ich bin vater einer fast 7jährigen tochter. seit ca. 2 monaten habe ich mein kind nicht mehr gesehen, und die
kindsmutter möchte, daß ich sie nie wieder sehe.
jetzt habe ich große angst, daß, wenn es wirklich so kommt, meine tochter mich vergißt und aus ihrem
gedächtnis streicht. das macht mich fertig.
bis vor zwei monaten war ich seit der geburt meiner tochter bis jetzt stets als vater für sie da.
weiß jemand, wie kinder sich verhalten, wenn der vater aus ihrem leben ganz verschwindet, ungewollt.
lg, Volkmar
Nein, so schnell nicht.
Aber jetzt mal fix zum Rechtsanwalt, Einstweilige Anordnung verfügen, 838€ zahlen und Kind wieder sehen.
Was wartest Du seid 2 Monaten? Actio = Reactio, sonst begreift es die Ex nie.
Gruß,
Michael
hi,
@weisnich: ich hab leider nich viel chancen, da nicht ich als vater eingetragen bin, sondern ein anderer,
den meine ex vor 6 jahren mal heiraten wollte. der hat damals die vaterschaft anerkannt, sich dann aber aus
dem staub gemacht.
lg, fuppe
Hallo fuppe,
bist du denn sicher, daß du der Vater bist oder hast du in den letzten Jahren die Rolle des Papas übernommen?
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Mahlzeit allerseitz,
Zitat:
bis vor zwei monaten war ich seit der geburt meiner tochter bis jetzt stets als vater für sie da.
Zitat Ende
"als" ist das Stichwort -
wie ist denn diese Situation entstanden ? Das Kind ist 7 Jahre alt ! Wer hat denn bis dato KU bezahlt ?
Warum der Wandel der KM ?
Du siehst, da stellen sich eine Menge Fragen !!
und:
Du bist so gesehen ein "Fremder"
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
hi,
ich bin mir sicher, daß ich der vater bin, ja. egal, auch wenn ich es nicht wäre, würde sich für mich nichts
ändern. ich hab das kind so sehr in mein herz geschlossen, drum tuts auch so weh.
KU hat niemand bezahlt, auch der eingetragene vater nicht.
lediglich ich gab meiner ex jeden monat 80 euro, obwohl ich es nicht hätte müssen.
wir wohnten nicht zusammen, aber ich war sehr oft bei ihnen im haus.
habe also mein kind 5x die woche gesehen. am wochenende sogar ganztägig.
meine ex machte sich daher noch hoffnungen, es könnte wieder was werden.
jetz hab ich vor zwei monaten ne neue frau kennengelernt, und nun sagt sie,
entweder wir heiraten (absicherung!) oder du siehst dein kind nie wieder.
so siehts derzeit aus.
lg, fuppe
Hi fuppe,
also ob du nun der biologische Vater bist oder nicht. Du hast dich doch als "Vater" bewährt und möchtest dies auch bleiben wie ich raushöre. Also MUSST du auch entsprechend Unterhalt an exe bezahlen, dann entsprechend auf UGR pochen... sprech doch erstmal mit dem Jugendamt (JA) und erkläre die Situation.... einen Vaterschaftstest würde ich aber dennoch mal anstreben, einfach der Gewissheit wegen und ich denke wenn exe auf Umgangsverweigerung besteht hast du auch keine grosse Lust weiter zu zahlen oder ? Das müsstet du dann allerdings, wenn du auch der biologische Vater wärst....also viele Möglichkeiten....welche ist dir am liebsten ? Dann verfolge diese mit Nachdruck...
Grüssung
Melmi
Life is a Rollercoaster 😉
Also bitte melmi,
er ist rein rechtlich nicht der Vater. Also muß er nichts zahlen und warum sollte er auch. Ein Vaterschaftstest würde auch nix ändern, nur das er für sich Gewißheit hätte. Ein anderer ist als rechtlicher Vater eingetragen und das seit 7 Jahren. Alle Beteilgten waren sich dessen bewußt und so lässt sich nun wohl auch nix mehr anfechten.
Allerdings fungierte fuppe seit 7 Jahren als sozialer Vater und kann sicher eine Vater-Kind-Bindung belegen. Evtl. hat er daraus das Recht den Umgang einzufordern, den der steht auch Personen zu, zu denen das Kind eine enge Bindung hat, wenn der Umgang dem Kind nicht schadet. Knackpunkt dürfte da aber INHO sein ,das er nie mit dem Kind und der KM zusammengelebt hat. Aber einen Versuch ist es wert.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo fuppe,
ich schätze Deine Situation nicht sehr rosig ein, denn:
eine Umgangsklage wirst Du meiner Meinung nach nicht einreichen können, da es ja einen eingetragenen Vater gibt !
Weiter glaube ich, dass die KM doch wohl eine "Beistandschaft" beim JA eingerichtet hat, wenn sie vom "leiblichen" Vater keinen KU bekommen hat. Dann wiederum wird sich UVKasse schon um Unterhalt vom "leiblichen" Vater bemüht haben, mit allen Konsequenzen.
Wenn Du die KM "schon nicht heiraten" willst - wie wäre es denn mit einem Vaterschaftstest ?
Da weiß ich aber nicht, ob die Forderungen der UVKasse dann an Dich gehen ?
Zu diesen Problemen wirst Du aber von erfahrenen usern hier mehr lesen können.
Im übrigen öffnet Geld in vielen Lebenslagen "Tür und Tor" (gelle, ihr Umgangsboykotteusen)
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis