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Versicherung Stiefkind in gesetzlicher Krankenkasse

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(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Hallo,

mein Stiefsohn lebt seit Mai bei meinem Mann (Vater von Stiefsohn) und mir. Ich bin gesetztlich versichert, mein Mann (da Beamter) ist privat versichert.

Die KM (ebenfalls gesetzlich versichert und Stiefsohn bei ihr in der Familienversicherung) spielt jetzt die beleidigte Leberwurst und meint, da ihr Sohn ja jetzt nicht mehr bei ihr lebt, müsste er auch woanders versichert werden.

Natürlich könnten wir den Sohn meines Mannes jetzt privat versichern, was aber auch teuerer als die Familienversicherung ist. Bei mir kann der Stiefsohn nur versichert werden, wenn

ihm das Mitglied den so genannten „überwiegenden Unterhalt“ gewährt. Dies ist dann der Fall, wenn das Mitglied mehr als die Hälfte des Lebensunterhaltes trägt, der dem Enkel bzw. Stiefkind innerhalb der Familie angesichts der wirtschaftlichen Situation zusteht.

(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Krankenversicherung ).

Das mache ich aber nicht bzw. wüsste nicht, wie ich das nachweisen könnte ...  :question:

Jetzt meine Frage:
Kann uns die KM "zwingen" den Sohn anderweitig zu versichern, obwohl bei ihr die kostenlose Familienversicherung weiterhin möglich wäre?

Vielen Dank,

Jaydee

Mission impossible?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2011 12:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Kann uns die KM "zwingen" den Sohn anderweitig zu versichern, obwohl bei ihr die kostenlose Familienversicherung weiterhin möglich wäre?

Ja. Sie muss ihren Sohn nicht bei sich in der kostenlosen Versicherung aufnehmen.
Sie kann dem Vater stattdessen auch die Kosten für die private Versicherung erstatten.
Dazu ist sie nämlich, zusätzlich zum KU, verpflichtet, wenn das Kind nicht kostenlos versichert werden kann.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2011 12:42
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Hallo Beppo,

danke Dir!

Gibt's dafür Urteile oder Gesetze?

Was ist, wenn Sie Mangelfall ist und neben dem Unterhalt nicht die Kosten einer privaten KV aufbringen kann? Bleibt das an meinem Mann hängen, oder?

LG

Jaydee

Mission impossible?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2011 12:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich fürchte, ja.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2011 13:03
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

*seufz* Na toll ...

Er zahlt ja noch Unterhalt für seine beiden anderen Kinder. Wird dann der Beitrag zur privaten KV vorher abgezogen? Sein Beitrag wird ja dann auch vorher abgezogen ...

Mission impossible?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2011 13:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vermutlich ja, wobei das ja aber i.d.R. nicht viel bringt.
Nur wenn man dadurch eine Stufe niedriger kommt und wenn man das dann auch gerichtlich durchkämpft.

Andererseits kann man natürlich auch versuchen, der Mutter wegen mangelnder nachehelicher Solidaität einen beizupuhlen, nur fällt mir da auch kein Stock ein, mit dem der Richter ihr da drohen könnte.
Sie hat ja nix und in den Knast wird er sie nicht stecken.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2011 13:44
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Jaydee

Ich denke, der PKK-Beitrag für das Kind wird nicht bei der Bereinigung berücksichtigt, sondern wird bedarfserhöhend für das Kind gewertet. So steigt sein Bedarf um diesen Betrag und es "profitiert" derjenige Elternteil davon, bei dem das Kind lebt. In den URL steht drinne, dass der Bedarf eines Kindes (egal welchen Alters) sich zusammensetzt aus Bedarf nach DT plus zusätzliche Kosten wie KK oder Studiengebühren, und nach Meinung des BGH auch KiTa-Gebühren.

9. In den Bedarfsbeträgen (Anmerkungen 1 und 7) sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren nicht enthalten.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2011 15:04
(@Inselreif)

Hi zusammen,

ist das Kind im Krankenversicherungsvertrag des Zahlelternteils mit versichert, dann kann man versuchen, die Kosten bei der Bereinigung des Nettos abziehen. "Meine" Richterin hat das akzeptiert und auch bei ihrer eigenen Berechnung sogar alle Beiträge für alle Kinder vorneweg abgezogen.

Hat das Kind einen eigenen Krankenversicherungsvertrag, dann werden die Kosten als Mehrbedarf nach § 1606 III BGB zwischen den Elternteilen aufgeteilt und können erst bei der Nettobereinigung für eventuellen Ehegattenunterhalt berücksichtigt werden.

Die URL sind da ein wenig schwammig. Dass die Bedarfsbeträge die PKV- Beiträge nicht enthalten, verbietet ja nicht, sie vorher abzuziehen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2011 16:16
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Jaydee,

es stimmt, dein stiefsohn kann bei dir nur unter bestimmten Voraussetzungen familienversichert werden, und die Hürde des "überwiegenden Unterhaltes" ist da sicher nicht zu nehmen. Das wird sehr genau berechnet, ob das geht.
es gibt aber dann noch die Hürde, dass dein mann nicht gesetzlich versichert ist, schon deshalb würde es probleme geben.

Aber eins verstehe ich nicht, die KM kann doch die kostenfreie Familienversicherugn nicht einfach kündigen oder abmelden, denn die besteht kraft Gesetz § 10 SGB V (familienverichert SIND heißt es da, und nicht "könnten sein wenn das Mitglied es will"!!!). Und für die familienversicherung des Kindes bei der Km sind eigentlich alle Voraussetzungen erfüllt, soweit sie selbst gesetzlich versichert ist.
Die KK der KM MUSS dann die Familienversicherung durchführen. Die KM selbst hat das gar nicht zu entscheiden. Man kann ja auch die abweichende Adresse des Kindes eintragen lassen, so dass alle Schriftstücke zu dem KV kommen.

Daher sehe ich eigentlich keine Notwendigkeit einen privaten Vertrag abzuschließen.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2011 20:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die PKV kostet für die Kinder ca. 30 Euro im Monat, wenn der Vater beihilfeberechtigt ist. Überlegenswert wäre, ob er ein 2. Kind noch in die PKV dazu bekommt. Dann hätte er zwar ca. 60 Euro PKV-Kosten für die Kinder, allerdings steigt sein Beihilfesatz dann auf 70% und er muss sich nur noch mit 30% privat versichern.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2011 21:22




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Wunder der Beamtenbesoldung.  :knockout:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2011 21:35
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Hallo,

danke, für die vielen Antworten!

Aber eins verstehe ich nicht, die KM kann doch die kostenfreie Familienversicherugn nicht einfach kündigen oder abmelden, denn die besteht kraft Gesetz § 10 SGB V (familienverichert SIND heißt es da, und nicht "könnten sein wenn das Mitglied es will"!!!). Und für die familienversicherung des Kindes bei der Km sind eigentlich alle Voraussetzungen erfüllt, soweit sie selbst gesetzlich versichert ist.
Die KK der KM MUSS dann die Familienversicherung durchführen. Die KM selbst hat das gar nicht zu entscheiden. Man kann ja auch die abweichende Adresse des Kindes eintragen lassen, so dass alle Schriftstücke zu dem KV kommen.

Diese Antwort hat mir sehr geholfen!

Wir werden dann wohl mal die KK von der KM anrufen und klar stellen, dass das Kind weiterhin bei ihr mitversichert ist.

Moin,

die PKV kostet für die Kinder ca. 30 Euro im Monat, wenn der Vater beihilfeberechtigt ist. Überlegenswert wäre, ob er ein 2. Kind noch in die PKV dazu bekommt. Dann hätte er zwar ca. 60 Euro PKV-Kosten für die Kinder, allerdings steigt sein Beihilfesatz dann auf 70% und er muss sich nur noch mit 30% privat versichern.

LBM

Rein theoretisch könnte unser gemeinsamer Sohn ja noch in die private KV wechseln, aber ehrlich gesagt geht mir dieses Vorstrecken der Kosten und das blöde Ausfüllen und Einreichen schon total auf den Keks. Daher bleibt unser Sohn in der gesetzlichen KV.

Danke

Jaydee

Mission impossible?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2011 00:55
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

guckt doch mal da:

http://www.tarifnet.de/artikel/pkv-gkv-wie-kind-versichern/pkv-gkv-wie-kind-versichern.html

Inwieweit das zwingend ist und in Frage kommt, weiß ich nicht, aber wir hatten damals eine ähnliche Diskussion.

Liebe Grüße

Frieda

Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2011 01:11
(@romyh)
Registriert

Rein theoretisch könnte unser gemeinsamer Sohn ja noch in die private KV wechseln, aber ehrlich gesagt geht mir dieses Vorstrecken der Kosten und das blöde Ausfüllen und Einreichen schon total auf den Keks. Daher bleibt unser Sohn in der gesetzlichen KV.

Hallo,

hm. korrigiert mich, wenn ich falsch liege: Wenn die Eltern verheiratet sind, und einer von beiden privat vers., dann MUSS doch das Kind bei dem privat versicherten aufgenommen werden??? Be dem leiblichen Kind auf jeden Fall!

Liebe Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2011 08:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Fast richtig.

Soweit ich weiß, muss das Kind während der Ehe beim besser Verdiener versichert werden.
Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2011 09:28
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

so ähnlich.
wenn beide Elternteile in der gesetzl. KK sind, ist es egal bei wem von beiden man das Kind mit versichert. Wenn man verheiratet ist, und zusammenlebt, und ein Elternteil ist privat versichert, wird geprüft, ob das Kind trotzdem kostenfrei in der gesetzl. KK bleiben darf. Bei dieser Prüfung geht es dann um das Einkommen der Eltern.

@jaydee, mir ist noch etwas eingefallen: jedes Jahr muss man einen Fragebogen zur Familienversicherung ausfüllen, mit dem die Voraussetzungen überprüft werden. Wenn die KM hier die Mitwirkung verweigert, sprich den Fragebogen ignoriert, kann die KK die Familienversicherung auch wegen fehlender Mitwirkung einstellen. Sobald die voraussetzungen der KK mitgeteilt werden (Mitwirkung nachgeholt) wird aber wieder eine Familienversicherung durchgeführt.

Daher wäre es sinnvoll, wenn die KK alle Schreiben den Sohn betreffend an die Adresse des Sohnes (also eure) schickt, aber ob die das machen, weiß ich nicht. Meistens muss ja mit dem Mitglied selbst kommuniziert werden, also die KM, da Anschreiben an das Kind nicht rechtswirksam sind. Oder ist das Kind schon 15?? Dann geht das nämlich wieder problemloser.

Wenn ihr es drauf ankommen lassen wollt, und die Km mit diesem Fragebogen Stress macht, müsste der KV sich wahrscheinlich diesbezüglich Teile des GSR übertragen lassen (gesundheitsfürsorge oder wie man das nennt). Aber der Streß ist wahrscheinlich das ganze nicht wert...

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2011 22:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Daher wäre es sinnvoll, wenn die KK alle Schreiben den Sohn betreffend an die Adresse des Sohnes (also eure) schickt, aber ob die das machen, weiß ich nicht. Meistens muss ja mit dem Mitglied selbst kommuniziert werden, also die KM, da Anschreiben an das Kind nicht rechtswirksam sind. Oder ist das Kind schon 15?? Dann geht das nämlich wieder problemloser.

Nach der Scheidung hatte meine Ex sich und die Kinder  weiter bei unserer ehelichen Versicherung (TK) angemeldet.
Behauptete sie zumindest.
Trotzdem bekam ich immer die Post von der TK und mehrfach den Fragebogen, auf dem ich mehrmals schrieb, dass die Kinder nicht bei mir wohnen.

Ich hatte meiner Ex dann immer unterstellt, dass sie die Ummeldung der Kinder verbaselt hätte.
Sie stritt das ab.

Irgendwann rief ich bei der TK und fragte, was Sache ist.

Der Mensch bestätigte, dass Ex und Kinder bei der TK gemeldet seien, dass aber die TK keine Notwendigkeit sieht, die Postadresse zu ändern, solange sie ne Antwort kriegen.

Denen scheint das also wurscht zu sein.
Zumindest in meinem Fall.

Ob das auch auf diesen Fall übertragbar ist, ist natürlich trotzdem fraglich.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2011 23:27
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Ich sehe schon, es bleibt kompliziert ...

Unser gemeinsamer Sohn ist ja auch bei mir versichert, obwohl mein Mann mehr verdient. Solange er nicht über die Beitragsbemessungsgrenze kommt, ist es nicht nötig, ihn privat zu versichern.

@jaydee, mir ist noch etwas eingefallen: jedes Jahr muss man einen Fragebogen zur Familienversicherung ausfüllen, mit dem die Voraussetzungen überprüft werden. Wenn die KM hier die Mitwirkung verweigert, sprich den Fragebogen ignoriert, kann die KK die Familienversicherung auch wegen fehlender Mitwirkung einstellen. Sobald die voraussetzungen der KK mitgeteilt werden (Mitwirkung nachgeholt) wird aber wieder eine Familienversicherung durchgeführt.

Daher wäre es sinnvoll, wenn die KK alle Schreiben den Sohn betreffend an die Adresse des Sohnes (also eure) schickt, aber ob die das machen, weiß ich nicht. Meistens muss ja mit dem Mitglied selbst kommuniziert werden, also die KM, da Anschreiben an das Kind nicht rechtswirksam sind. Oder ist das Kind schon 15?? Dann geht das nämlich wieder problemloser.

Oh je ... :knockout: Stimmt, so einen Wisch muss ich auch jedes Jahr ausfüllen.

Wieso wird's ab 15 einfacher? Stiefsohn wird im Oktober 15 Jahre ...  😉

Mission impossible?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2011 21:48
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo JayDee,

falls die Mutter den FV-Bogen (Familienversicherungsbogen) nicht ausfüllen will, dann könnt ihr bei der KK anrufen und denen mitteilen, dass der Bogen direkt an deinen Stiefsohn geschickt werden soll.
In den Fällen wo sich das Mitglied weigert, den Bogen auszufüllen, gibt es auch die Möglichkeit, dass der Familienversicherte selbst unterschreibt, oder sein gesetzlicher Vertreter.

Also, dein Stiefsohn kann in die FV der Mutter, auch wenn sie es nicht möchte.

LG

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2011 22:12
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wieso wird's ab 15 einfacher? Stiefsohn wird im Oktober 15 Jahre ...  😉

ab 15 ist man in der Sozialversicherung selbst handlungsfähig, § 36 SGB I.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2011 22:42




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