Moin ihr Lieben,
ich brauche mal etwas Input von euch. Vielleicht hat ja der Eine oder Andere Erfahrungen, Rechtsgrundlagen, Ideen.....
Kurzfassung des Problems 😡 😡 😡 :
Unsere Schule hat eine marode Sporthalle auf dem Gelände, die unbenutzbar ist. Ab der 3. Klasse sollen die Kinder zu einer ca. 10-15 Minuten entfernten Sporthalle um Sportunterricht zu haben. Soweit so schön. Berlin hat eine verlässliche Halbtagsgrundschule, das heißt von 7.30-13.30 Uhr muss die Schule die Beaufsichtigung der Kinder gewährleisten. Hortbetreuung findet auf dem Schulgrundstück in der Zeit von 6-18 Uhr statt. Also alles super.
Nun ist aber unsere werte Schulleiterin der Meinung, dass der Weg zur Sporthalle in den Randstunden durch die Kinder allein bewältigt werden muss. Das heißt, irgendwann gegen 8 Uhr müssen die Kinder, die nicht direkt von zu Hause kommen, von der Schule loslaufen und dabei zwei Straßen überqueren, an denen keine Ampel ist. Diese Straßen sind ziemlich stark befahren, gleichzeitig findet auch die "Anlieferung" der Schulkinder statt, sie müssen an einem Park vorbei und demnächst wird es dann Winter, also wird es stockfinster sein. Der Weg führt dann durch eine Wohnsiedlung, die - naja, vorsichtig ausgedrückt - etwas verrufen ist (in der angrenzenden Grundschule kommen Drittklässler mit Messern in den Unterricht *uäääh*) Um zur Sporthalle über eine Ampel zu gelangen, müssten die Kinder einen ziemlichen Umweg gehen, direkt hinter der Sporthalle ist jedoch auch der Ortseingang, so dass die Autos da mit erheblicher Geschwindigkeit in die Stadt reinschüsseln.
Ich bin der Meinung, dass es nicht den Kindern zur Last gelegt werden kann, dass der Sportunterricht nicht auf dem Schulgelände stattfindet und dass zumindest durch die VHGS wenn nicht sogar durch die Hortbetreuungszeit die Schule sicherstellen muss, dass die Kinder auf diesem Weg unter Aufsicht sind! Wir reden hier von Kindern, die z. T. 7,5 Jahre alt sind!
Seit unserer Schulklosanierung pinkeln unsere Kinder auf Villeroy & Boch, aber es ist kein Geld da, um den Kindern einen begleitenden Erzieher/Lehrer an die Seite zu stellen (zB den Sportlehrer, der mit eben DIESEN Kindern Sportunterricht hat)???? (Oder finde nur ich die Art der Prioritätensetzung hier pervers???)
Ich steh hier gerade kurz vor Amok, weil mich die Arroganz unserer Schulleiterin so auf die Palme bringt und ich mir nicht vorstellen kann, dass die Schule einfach so beschließen kann, dass das okay ist und ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommt.
Hat hier jemand ne Idee? Ich hab gerade eine Mail an die EV mit Bitte um Verbreitung unter den anderen Eltern geschrieben.
Uah!! 😡 😡 😡
LG LBM (die nun wirklich keine Glucke ist, aber weiß, dass Lausebacke mit großen befahrenen Straßen noch große Probleme hat, die Gefahr richtig einzuschätzen)
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi LBM,
ich kann dir nur sagen wie es bei uns war.
An der Grundschule ist die Sporthalle auch zu. Die Kinder gehen in eine Halle die 3 min weg ist und sie müssen dabei nur direkt an der Schule über nen Zebrastreifen. Auch in der 1. Stunde haben sich die Kinder auf dem Schulhof getroffen und sind gemeinsam dort hingelaufen. Natürlich mit Lehrkraft. Wenn die Kinder in der letzten Stunde Sport hatten durfte sie auch nicht von dirt nach Hause, sondern mußten erstmal wieder zur Schule.
Am Gymmi war das, bis zur Schließung des maroden Schwimmbads so, daß die Kinder dort auch einen Fußweg von ca. 5 min hatten. In der 5. Klasse wurde der Weg mit den beiden Sportlehrern gemeinsam bewältigt (unabhängig von der Stunde), in der 7. durften die Kinder dann alleine dorthin laufen. Auch hier ist der Weg nicht weiter gefährlich. Für die 5. galt aber immer noch, das die Kinder eben noch stärker beaufsichtigt werden müssen.
Das Schulgelände dürfen sie übrigens nur mit schriftlicher Genehmigung verlassen (bis einschließlich Klasse 9). Ansonsten haftet die Schule für Unfälle nicht, da sie während der gesamten Schulzeit die Aufsichtspflicht hat. Ich würde der Rektorin da auf die Füße steigen. Entweder alle Kinder treffen sich vor der Schule und laufen gemeinsam mit der Lehrkraft dorthin und auch wieder zurück, oder du mußt eben mal beim Schulamt nachfrragen, wie es sich mti der Haftung u.ä. verhält.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo
dein Weg erstmal über die EV Krach zu schlagen ist richtig.
Es besteht aus meiner Sicht Aufsichtspflicht der Schule ab Schulbeginn. Und eigentlich müsste der Hortvertrag vorsehen, dass das Kind direkt vom Hort in die Schul-Aufsicht wechselt, ohne zeitliche Lücke. Somit hat die Schule ein großes Problem, wenn sie Schüler allein durch die Gegend schickt. Die können m.E. nicht einfach die Schulzeit woanders beginnen lassen, und auch nicht einfach während der Schulzeit (also wenn Sport zB 4. Stunde stattfindet) die Kinder ohne Aufsicht losschicken.
Vielleicht solltest du unabhängig davon noch einen Brief an den Direktor verfassen, dass du nicht zustimmst dass dein Kind ohne Aufsicht von seiner Schule zur Turnhalle geht, und dass diese Aufsichtspflicht der Schule obliegt während der Schulzeit.
Bei uns haben die sich während der Grundschulzeit schon in die Hosen gemacht und brauchten die schriftliche Einverständiserklärung, wenn zB ein Wandertag war und die Kinder vom Bahnhof allein nach Hause durften (wobei unsere wohnung genau zwischen bahnhof und Schule liegt, dh es ging um 100 m Straße. trotzdem, da waren sie sehr konsequent.). Lag keine Einverständniserklärung vor, mussten die Kids mit zur Schule zurück gehen, und wurden von dort nach Hause geschickt (aber selbst für das alleine nach Hause gehen nach der Schule/nach dem Hort musste man am Schuljahresbeginn eine generelle Erlaubnis erteilen). Und auch jetzt, in der 7. Klasse, dürfen die Kids zwar natürlich allein kommen und gehen, auch wenn zB der Wandertag woanders beginnt, aber während der Schulzeit dürfen sie das Schulgebäude nicht verlassen. Und lustigerweise, wenn ihnen schlecht wird, dürfen sie nicht allein nach Hause gehen, sondern müssen zwingend abgeholt werden. Was komisch klingt, weil sie ja ansonsten total selbstständig unterwegs sind, aber was ich durchaus für sinnvoll halte.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo Tina und Ginnie,
danke für eure Einschätzung. Ich warte jetzt mal die Resonanz der anderen Eltern ab und werde dann mal einen Brief verfassen.
Aber bis dahin sollte ich vom Siedepunkt runter sein... *g*
Ja, auch der Hort zB will es schriftlich, dass das Kind
a) alleine nach Hause gehen darf und
b) dass die Kinder während der Hortzeit allein auf dem Schulhof spielen dürfen
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Aber dann ne Viertelstunde allein durch Berlin wackeln... prima.
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi
Wie Tina es schon erwähnte, ist das allein durch Berlin wackeln schon wegen der Haftpflich nicht möglich.
Du kannst die Schulleiterin ja mal fragen, ob sie eine gute private Haftpflicht abgeschlossen hat, denn die Schulhaftpflicht wird im Schadensfall sicher nicht einspringen, da die Aufsichtspflicht verletzt wurde.
Gruss Wedi
Mir ist grade eingefallen, das der Schulweg ja auch schon versichert ist und da ist ja auch keine Aufsichtsperson.
Wie verhält es sich denn dann :question:
So wie ich das jetzt sehe(obwohl ich es nicht für gut halte), darf die Schulleiterin das verlangen.
Wegen der Versicherung bekommt sie jedenfalls keine Schwierigkeiten, denke ich.
Hi Wedi,
mir gehts ja auch weniger um die Versicherung, sondern dass ich der Meinung bin, dass ab dem Moment, in dem ich das Kind der Schule übergebe, sie die Aufsichtspflicht haben und nicht einfach sagen können, die Eltern sollen diesen Weg mit den Kindern üben und dann müssen die selber sehen, wie sie klar kommen.
Während der Schulzeit ist es nicht die Pflicht der Eltern, die Kinder zum Unterricht zu begleiten. Die Aufsichtspflicht der Schule beginnt um 7.30 Uhr, der Unterricht derzeit um 8.25 Uhr. Der Unterrichtsbeginn liegt also eindeutig IN der Zeit der Aufsichtspflicht, die Wegezeit genauso. Also muss die Schule und nicht ICH mir einen Kopf machen, wie sie das Kind unter Aufsicht zum Unterricht bringen.
Dass die Unfallversicherung der Schule einspringt, wenn mein Kind zum Invaliden verunfallt ist natürlich ein Schmankerl.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi Lausebackesmama
Du hast recht, ich habe mich ein wenig zu sehr auf die Versicherung versteift.
Die Niedersächsische Landesschulbehörde sagt dazu unter Punkt 5 .(sollte in Berlin eigentlich gleich sein)
Vieleicht hilft das weiter.
Gruss Wedi
Hab das http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/rechtsvorschriften/av_aufsicht.pdf?start&ts=1306407161&file=av_aufsicht.pdf gerade gefunden, allerdings nur von 2006
Wedi,
vielen Dank für diesen Tipp!!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
aber natürlich hat die Schule eine Aufsichtspflicht, geregelt in Paragraph 51 Berliner Schulgesetz, näher ausgefuehrt in der AV Aufsicht. Dass die Schule momentan keine eig. Turnhalle hat, darf keinesfalls zu Lasten der Kinder gehen. Sollte die Schulleiterin kein Einsehen zeigen, dann drohe mit der Schulaufsichtsbehoerde. Die diesbzgl. Infos bekommst du dann gern von mir.
Liebe Gruesse
Hallo Romy,
auf Dich habe ich gehofft!!! DANKE!!
Ich werde mich hinsetzen und was schreiben, auch wenns schwer fällt erst mal freundlich und ohne Drohung.
Aber danke für die Benennung des richtigen §, da hätte ich mich persönlich wohl blöde gesucht 🙂
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Aber danke für die Benennung des richtigen §, da hätte ich mich persönlich wohl blöde gesucht 🙂
Hatte ich dir doch schon da(die komplette AV Aufsicht, mit §51):
Hab das http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/rechtsvorschriften/av_aufsicht.pdf?start&ts=1306407161&file=av_aufsicht.pdf gerade gefunden, allerdings nur von 2006
benannt. :puzz:
Sorry Wedi... der Wald... die Bäume.... :redhead:
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."