Meine "Frau" möchte mit unserem Kind (deutsche Staatsbürgerschaft) (dann 4 1/2) nächsten Sommer nach Asien zu Ihren Eltern in Urlaub gehen.
Jetzt natürlich meine Frage, momentan sind wir noch im Trennungsjahr (seit 03/2012), sie wohnt seit Pfingsten in einem Zimmer in einer WG mit unserem Kind (ca. 15 km entfernt). Kind geht dort in Kindergarten, seit Oktober Vollzeitbetreuung, da sie ein Berufsvorbereitungsjahr (Arbeit in Betrieb/Schule) gestartet hat, um danach evtl. einen richtigen Job zu bekommen.
Sie möchte im Januar die Tickets kaufen, da sie natürlich möglichst günstig fliegen will.
Wie gehe ich am besten vor, da ich ja nicht weiß, ob Sie nicht dort mit dem Kind bleibt und ich ihn nicht mehr sehen werde?
Kann ich irgendwo etwas bewirken (keine Unterschrift, damit sie bei der Flughafenkontrolle mit dem Kleinen nicht ausreisen darf, hat mir einer vom Service-Telefon des Innenministeriums gesagt oder muss das gerichtlich geregelt werden).
Bin mir unsicher, ob das "ohne Unterschrift" so einfach geht oder ob meine Frau alle möglichen Ausreden findet und Sie dann trotzdem fliegen dürfte (auch wenn's rechtlich wohl nicht erlaubt wäre, müßte ich da den diensthabenden Beamten im Nachhinein verklagen??)
Danke für eure Mithilfe!
Moin doc,
ist das Kind samt Mutter über 4 Jahre bereits in Deutschland?
Kein Vertrauen bei dir, dass sie wieder zurückkommt, in das soziale Netz?
Hätte sie diese Gelegenheit nicht auch schon früher haben können?
Ich würde, wenn es keine Zeichen einer 'Entführung' gibt und gegeben hat, ihr vertrauen, das ihr Deutschland besser gefällt.
Gruss Fischkopf
Moin doc,
mal unabhängig davon, dass auch geschiedene/getrennte Eltern sich gegenseitig vertrauen sollten: Wenn Deine DEF im Januar die Tickets kaufen und im Sommer verreisen möchte, wirst Du ja frühzeitig sehen, ob es Rückflugtickets sind.
Abgesehen davon: Wer abhauen und ein Kind mitnehmen möchte, tut das nicht in ferner Zukunft, sondern möglichst bald. Überdies kannst Du davon ausgehen, dass man es als alleinerziehende Mutter in Deutschland ungleich besser hat als in jedem asiatischen Land.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
Kann ich irgendwo etwas bewirken (keine Unterschrift, damit sie bei der Flughafenkontrolle mit dem Kleinen nicht ausreisen darf, hat mir einer vom Service-Telefon des Innenministeriums gesagt oder muss das gerichtlich geregelt werden).
Schon mal geflogen? Was soll denn bitte da kontrolliert werden? Ein Mutter mit Kind checkt ein nach Asien, legt zwei Ausweise + Flugtickets vor und gut ist! Ich habe eine Sohn, der einen anderen Nachnahmen hat als ich, und selbst da gab es nur selten eine Nachfrage, wer denn das Kind eigentlich sei. Nach Vorlage einer Kopie der Geburtsurkunde waren selbst die kritschen Nachfrager zufrieden, da sie sehen konnten, dass ich der Vater war. Keine Fragen nach Sorgerecht oder Einverständnis der Mutter.
Ich denke nicht, dass man eine Chance hat, eine geplante Entführung zu verhindern (wenn Deine Ex im Besitz des Kinderausweises ist).
Gibt es denn irgendwelche konkreten Anzeichen für eine geplante Entführung?
LG,
Mux
Heute hat sie eben wieder geschrieben, dass sie bis zum Wochenende die Tickets für Ihre Reise (4 Wochen) kaufen wird.
Am Freitag hatte sie noch am Telefon verlangt, dass ich mit Ihr eine "einvernehmliche" Lösung bezüglich Scheidung finden MUSS.
Ihr Vorschlag zur "einvernehmlichen" Scheidungsregelung:
Sie nimmt das Kind mit in ihr Heimatland, weil sie dort einfacher eine Arbeit findet (klar, da keine Sprachprobleme), ihre Eltern teilweise aufs Kind aufpassen können, sie dort verwurzelt ist. Im Gegenzug müsste ich keinen Unterhalt mehr für sie und unser Kind zahlen (und auch keine Kindergartengebühren). Ich könne dann ja jedes Jahr für 4 Wochen nach Asien fliegen und dort Urlaub mit meinem Kind machen --> soll heißen, Kind darf nicht mehr ausreisen, weil sie Angst hat, dass er sonst in Deutschland bleibt bzw. sie sonst mit nach Deutschland fliegen müsste und in der Zeit ja auch irgendwo übernachten müsste (und wer sollte das bezahlen).
Also nix mit in Deutschland ist es besser, obwohl Sie Hartz IV + die Miete vom Staat bezahlt bekommt nach Anrechnung meines Unterhalts.
Ein Rückreiseticket ist auch keine Sicherheit --> kannste ja getrost verfallen lassen, wenn du einfach nicht zurück willst 🙁
Früher ging die Gelegenheit nicht, weil noch ein paar Operation notwendig sind/waren und diese wollte sie in D machen lassen. Hat allerdings ebenfalls in dem Telefonat angekündigt, dass sie die andere eventuell auch dort machen lassen kann... wenn ich sie nur gehen lassen würde...
Moin Doc,
da wir die Themen hier auch öfter hatten, bleibt Dir wohl nichts anderes übrig als der Gang zum guten Anwalt für FamRecht.
So kann ein Antrag gestellt werden, dass unter Umständen (! bitte beachten bevor es hier wieder zu Diskussion kommt - unter Umständen) das ABR auf Dich übertragen wird. Also musst Du schon übers Gericht tätig werden, sonst macht da keiner was.
Wahrscheinlich meinte der freundliche Beamte, dass die Bundespolizei am Flughafen dann die Ausreise verhindern könnte. Also auf zum Anwalt. Gruß Ingo
Moin Doc
von welchem asiatischem Land reden wir denn?
Weil es gibt dieses HKÜ bei internationalen Kindesentführungen, Abmachung zu Zusammenarbeit zwischen den Staaten...
Vielleicht ist das Ziel-Land ja dort mit aufgeführt? so für den Fall der Fälle
Gruß Zwergnases Mama
Malaysia,
wie hoch sind die Kosten für solch ein Verfahren? Momentan häufen sich bei mir gerade andere Kosten aufgrund der OPs, Kfz-Reparaturen... allerdings will ich meinen Sohn auch nicht verlieren.
und wie lange würde es überhaupt dauern bis ein "Stop" erwirkt werden könnte... da sie Ende Juli in "Urlaub" gehen möchte... Letztenendes würde sie dann bestimmt noch den Ticketpreis von mir erstattet bekommen wollen, wenn ich Recht bekomme.
Mein Gedankengang wäre erstmal zum JA und einen gemeinsamen Termin machen um die in den Telefonat geführten Gespräche unter Anwesenheit eines JA-Mitarbeiters geschickt durchzusprechen.
Wenn man einen Kompromiss schließen kann, könnte man diesen schriftlich als Vereinbarung festhalten.
Wenn der Verdacht sich jedoch erhärtet dann hat man einen Zeugen.
Man kann bei Gericht ein vorläufiges Ausreiseverbot erwirken, vielleicht bis zur Scheidung und der Klärung des Umgangs.
Sollte sie in der Zeit den Ausreiseversuch starten "zB durch Ticketkauf" kann eine einstweilige Verfügung die Ausreise verhindern.
Gruß Voltax
Moin
also laut der Liste hier https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/HKUE/Staatenliste/Staatenliste.html ist Malaysia nicht beim HKÜ mit bei...
Und das war quasi das was ich gefunden habe, was es "einfacher" machen sollte.
Insofern würde ich auch empfehlen schnellstmöglich zum Anwalt zu rennen, vom Ticketpreis mal ganz abgesehen.
Gruß Zwergnases Mama
Moin Doc,
So wie Du es hier schilderst, hat die KM ja indirekt schon gesagt, dass sie mit dem Kind nach Malaysia will um dort zu Leben.
Daher auch von mir der Rat, direkt zum Anwalt und/oder Amtsgericht und Antrag stellen auf Verbot zur Verbringung des Kindes ins Ausland.
Gleichzeitig der KM mitteilen, dass Du dem "Urlaub in Malaysia nicht zustimmst. Wenn sie dann die Tickets trotzdem kauft kann sie das Geld nicht von Dir zurückverlangen.
Gruß
Ole
***never give up***
Hallo, du brauchst unbedingt etwas schrifliches von ihr, dass diese Scheidungvereinbarung bestätigen würde. Sowas wie eine email, in der du noch mal Bezug nimmst auf euer Telefonat, ob das ihre Bedingungen wären, dass du dann wirklich keinen Unterhalt zahlen müsstest, weil sie dort arbeiten würde, o.ä.
Dann könntest du einen Eilantrag mit Grenzsperre beim Amtsgericht stellen, soweit ich informiert bin gibt es da verschiedene Stufen..In deinem Fall da das Land ja nicht zum HKÜ zählt würde ich darauf drängen, dass der Pass des Kindes beim Jugendamt hinterlegt wird.
Es gibt ein anders Forum *link entfernt*, das sich viel mit diesen Sachen beschäftigt.
Viel Glück!!
Mein Gedankengang wäre erstmal zum JA und einen gemeinsamen Termin machen um die in den Telefonat geführten Gespräche unter Anwesenheit eines JA-Mitarbeiters geschickt durchzusprechen......
........Wenn der Verdacht sich jedoch erhärtet dann hat man einen Zeugen.
Was habt ihr immer mit dem JA. Anscheinend scheint jeder Neuling im Familienbrecht zu glauben, es müsse nur irgendein JA Mitarbeiter irgendetwas bestätigen können, und schon ist man auf der richtigen Seite und alles fällt einem in den Schoß.
Die Anwesenheit eines JA Mitarbeiters bei solch einem Gespräch bringt einem genau: NICHTS. Und bezeugen, was soll er den bezeugen? Das sich ein Elternteil nicht an eine Absprache gehalten hat, an die er sich nicht halten mußte? Telefonate zwischen Vater und Mutter, von denen ein JA Mitarbeiter nur nach hörensagen berichten kann und für das es nicht die geringste gerichtliche verwertbarkeit gäbe, selbst wenn ein Richter sich dafür interessieren würde?
Dann könntest du einen Eilantrag mit Grenzsperre beim Amtsgericht stellen, soweit ich informiert bin gibt es da verschiedene Stufen
Wenn du schon solch einen Rat gibst, kannst du sicher auch die rechtliche Grundlage dafür zitieren. Besonders interessiert mich in diesem Punkt, mit welcher berechtigung demokratische Grundrechte, wie zum Beispiel die Reisefreiheit mal so eben aberkannt werden. Da du dich ja als "soweit ich informiert bin" bezeichnest, dürfte dir das ja keinerlei Probleme bereiten.
Man kann bei Gericht ein vorläufiges Ausreiseverbot erwirken, vielleicht bis zur Scheidung und der Klärung des Umgangs.
Sollte sie in der Zeit den Ausreiseversuch starten "zB durch Ticketkauf" kann eine einstweilige Verfügung die Ausreise verhindern.
Die Zeiten der DDR sind vorbei und es wird niemand in unserem Land gegen seinen Willen ohne richterlichen Beschluss festgehalten, auch keine Mutter mit ihrem leiblichen Kind.
Wenn überhaupt, kann im allerhöchten Fall das ABR auf den Kindsvater per Einstweiliger Anordnung übertragen werden. Das geht aber nur, wenn auch ein dementsprechender Antrag gestellt wird.
Die Mitarbeiter des Jugendamtes kommen hier erst vor Gericht ins Spiel und vertreten die Interessen des Kindes. Als Leumundszeugen für ein Elternteil lassen sie sich weder einspannen, noch sind sie dafür geeignet.
Wende dich an einen RA für Familienrecht und lass dich beraten. Wenn du die Ausreise verhindern willst, wirst du um eine Klage auf Übertragung des ABR auf dich nicht herum kommen. In diesem Zuge muß eine einstweilige Anordnung getroffen werden, die eine Verbringung des Kindes ins Ausland verbietet.
Eine wirkliche Sicherheit wäre auch das nicht, aber es wird für deine EX wesentlich schwerer, wenn auch nicht unmöglich, dass Kind außer Landes zu bringen.
Was irgendwelche Tickets angeht, wenn sie die Kauft, ohne das mit dir abgestimmt zu haben, ist das ihr privatvergnügen, für welches sie auch selbst aufkommen darf. Sollte sie das anders sehen, kann sie ja gerne auf Erstattung klagen.
Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Mittlerweile hat sich die Situation verschärft, nachdem ich mein "Nein" zu einer Ausreise meines Kindes bekräftigt hatte. Ich werde nächste Woche einen Termin mit einem Anwalt machen
Jetzt kann ich mein Kind nicht mehr wie üblich jedes Wochenende haben (war eine mündliche Vereinbarung seit Juni 2012, dass ich mein Kind mindestens 3 x im Monat am Wochenende abholen kann, sie hatte keine Einwendungen dagegen). Sie schreibt mir vor, dass ich vier Wochen vorher anmelden muss, wann ich mein Kind sehen will. Zudem soll meine Mutter ihn nicht mehr sehen dürfen (wir wohnen im selben Haus, getrennte Wohnungen), weil mein Kind nun ja nicht in ihr Heimatland zu Ihren Eltern kann. Zum anderen darf er nicht mehr bei mir übernachten, da er angeblich Schlafprobleme hätte, wenn er nach dem Wochenende wieder bei ihr sei (davon hatte sie mir vor März 2013 nie etwas gesagt, geschweige denn angedeutet).
Ich soll mit meinem Kind in die Stadt oder sonstwo hingehen, nur nicht mehr nach Hause und es dann am Abend wieder zu ihr bringen. Am nächsten Tag könne ich es wieder abholen und nochmals Zeit außerhalb meiner Wohnung verbringen.
Moin Doc,
Mittlerweile hat sich die Situation verschärft, nachdem ich mein "Nein" zu einer Ausreise meines Kindes bekräftigt hatte. Ich werde nächste Woche einen Termin mit einem Anwalt machen
das ist sicherlich sinnvoll, da sie jetzt wohl eine "Bestrafungsaktion" fahren will, die mit geregeltem Umgang nicht zu vereinbaren ist.
Die KM hat sich in Deinen Umgang nicht einzumischen. Es geht sie nichts an, wen Du mit Eurem Kind besuchst und wen nicht. Noch "kranker" ist ja wohl noch die Forderung, die eigene Wohnung nicht aufsuchen zu dürfen.
Zum anderen darf er nicht mehr bei mir übernachten, da er angeblich Schlafprobleme hätte, wenn er nach dem Wochenende wieder bei ihr sei (davon hatte sie mir vor März 2013 nie etwas gesagt, geschweige denn angedeutet).
Standard-Exen-Erzählerei ohne Relevanz. Gruß Ingo