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Welche Infos an den KV?

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 biga
(@biga)
Registriert

MOin LeaSophie,

ich hatte es vermutet.

Aber immerhin macht er es ganz eindeutig. Bei mir kamen sie ja nur mit überschrittener Lagerfrist zurück weil wohl klar von wem sie waren.

Also da kannste nix machen, Umgangsklage hilft auch nicht. Sammel die Sachen und schicke ihm keine weiteren Infos mehr - sorry dass ich das schreibe ihr Väter, aber wir haben hier scheinbar Väter die nicht wollen - muss man denen hinterherkriechen?

Zum Wohle des Kindes selbstverständlich - aber jedesmal 4,40 für nix ausgeben???? Wenn er dann klagen will auf Einhaltung der Infopflicht soll er es doch tun - dann kriegt er denn Rest auf Einhaltung der Umgangpflicht obenauf...

LG
Biga

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2005 11:43
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