Servus zusammen,
ich hab da mal eine Frage, die mich interessiert:
Nehmen wir mal an, ein Paar trennt sich räumlich und der Vater bzw. dessen Anwalt strengen so schnell wie möglich einen Termin bzgl. des Umgangsrechtes an. Das Kind verbleibt bei der Mutter, der Vater erhält ein Umgangsrecht, z.B. zweimal pro Woche ein Tag.
Die Mutter verweigert strikt den Umgang mit dem Kind. Der Vater könne das Kind besuchen, aber alle Unternehmungen mit ihm lehnt sie ab. Wie lange dauert es in diesem Fall, bis das Umgangsrecht durchgesetzt werden kann?
Im zweiten Fall verbleibt das Kind beim Vater, die Mutter nimmt aber das Kind mit und gibt es nicht mehr heraus.
Wie ist hier die Situation?
Vielen Dank schon mal
Moin,
Die Mutter verweigert strikt den Umgang mit dem Kind. Der Vater könne das Kind besuchen, aber alle Unternehmungen mit ihm lehnt sie ab. Wie lange dauert es in diesem Fall, bis das Umgangsrecht durchgesetzt werden kann?
Ein Umgangsverfahren unterliegt dem Beschleunigungsgebot. Innerhalb von 4 Wochen ist mir einer Verhandlung zu rechnen. Allerdings sollte man vorher gemeinsame Gespräche (z.B. beim Jugendamt) versuchen.
Im zweiten Fall verbleibt das Kind beim Vater, die Mutter nimmt aber das Kind mit und gibt es nicht mehr heraus.
Hier wäre wichtig zu wissen, ob es ein gemeinsames Sorgerecht gibt.
Allerdings, wenn die KM das Kind mitnimmt, dann ist der Aufenthaltsort strittig und müsste per Verfahren über das ABR geregelt werden. Strafbar macht sich die KM nicht, auch wenn es nicht wirklich erlaubt ist (bei gemeinsamer Sorge)... aber mit Sanktionen ist hier nicht zu rechnen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hier wäre wichtig zu wissen, ob es ein gemeinsames Sorgerecht gibt.
Allerdings, wenn die KM das Kind mitnimmt, dann ist der Aufenthaltsort strittig und müsste per Verfahren über das ABR geregelt werden. Strafbar macht sich die KM nicht, auch wenn es nicht wirklich erlaubt ist (bei gemeinsamer Sorge)... aber mit Sanktionen ist hier nicht zu rechnen.
Servus,
das verstehe ich jetzt nicht, sorry? Wenn ein Elternteil Umgang hat, dann ist es doch wohl üblich, daß er/sie das Kind mitnimmt. Habe noch nie gehört, daß jemand sein Kind abholt und dann fünf Stunden mit ihm im Kinderzimmer sitzt. Oder meinst Du, es wird erst dann strittig? Dann:
Es ist doch so, daß bei strittigen Verhältnissen das Familiengericht in letzter Instanz den Aufenthalt und den Umgang regelt. Also nehmen wir an, die Kindsmutter holt das Kind am Freitag zum Umgang ab und sagt am Samstag abend "Nein, ich bringe ihn nicht wieder zurück, er bleibt bei mir"
Sorry, entweder stehe ich auf dem Schlauch, oder es wurde undeutlich geschrieben ...
Also ...
Natürlich hast Du recht, in Deiner Umgangszeit kannst Du tun und lassen was Du willst. Und gleiches gilt für die KM. Du kannst mit dem Kind hingehen wohin Du willst. Da gibt es keine Beschränkungen ... außer dem Kindeswohl, aber ich geh mal davon aus, dass Du Dein Kind nicht in Gefahr bringst.
Es ist doch so, daß bei strittigen Verhältnissen das Familiengericht in letzter Instanz den Aufenthalt und den Umgang regelt. Also nehmen wir an, die Kindsmutter holt das Kind am Freitag zum Umgang ab und sagt am Samstag abend "Nein, ich bringe ihn nicht wieder zurück, er bleibt bei mir"
Richtig. Aber das sind getrennte Verfahren.
Wenn ihr Euch nicht einigen könnt, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, dann muss einer das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Und in dem von Dir skizzierten Fall, die KM holt das Kind ab und bringt es nicht zurück, dann bleibt Dir nur der Gang zum Familiengericht. Da kannst Du nichts machen, da hilft Dir in diesem Moment niemand. Andersherum geht das natürlich genauso.
Um noch einmal auf meine Frage hinzuweisen ... Ich dann jetzt einmal davon aus, dass gemeinsame Sorge für das gemeinsame Kind besteht.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich versuch es nochmal deutlicher 🙂
Nehmen wir an, zwei Eheleute A und B trennen sich (bei mir ist es noch lange nicht soweit) und beide möchten, daß das Kind bei ihm/ihr wohnt, es kann keine Einigung erzielt werden! Die Nummer geht also übers Jugendamt bis zum Familiengericht.
Das Gericht ordnet an: Das Kind lebt fortan bei A, jeweils Dienstag und Donnerstag bleibt es von acht Uhr morgens bis fünf Uhr nachmittags bei B, außerdem am Wochenende von Freitag mittag bis Samstag abend. Nach der Verhandlung gehen A und B getrennte Wege, das Kind kommt mit A.
Eine Woche später holt B am Dienstag früh zum Umgang ab und fährt zu sich nach Hause. Um fünf Uhr abends klingelt bei A das Telefon "Hallo, ich kann das Kind nicht mehr zurückgeben, sonst würde ich ihn zu sehr vermissen. Er bleibt jetzt bei mir. Was das Gericht gesagt hat, ist mir egal"
Wie müsste A vorgehen?
Hallo,
als erstes wird die Polizei das Kind nicht abholen. Es gibt einen Beschluss des Gerichts und dieser muss durchgesetzt werden. Also muss sich A an das Familiengericht wenden und die Herausgabe des Kindes mit Eilantrag fordern.
Wenn A Glück hast funktioniert es, wenn nicht kann A sich an das JA wenden und um Vermittlung bitten.
Weiterhin kann A versuchen das alleinige ABR zu erhalten. In diesem Fall kann dann die Polizei eingreifen, ob A das will ist eine andere Frage.
Dann kann alles ewig dauern mit unklarem Ausgang.
VG Susi