Zunächst einmal Hallo@all,
ich habe folgendes Problem und hoffe Ihr könnt mir dabei helfen.
Meine Frau möchte sich von mir Trennen. Sie hat sich in eine Internetbekanntschaft :puzz: verliebt. Wir haben 2 Kinder (2 und 4). Ich möchte auf jeden Fall die Kinder behalten. Unterhalt, Versorgungsausgleich etc. ist mir egal. Ich habe nun meine Frau soweit, dass wir eine Trennungsvereinbarung schliessen (Sie will Ihre Freiheit, aber trotzdem in der gemeinsamen Wohnung Leben). Auch damit kann ich leben, damit die Kinder zu verlieren nicht. Wie kann ich also die Trennungsvereinbarung o.ä. so wasserdicht machen dass die Kinder bei mir bleiben können. (Natürlich kann sie sie besuchen und umgang haben) Ich will nur nicht, daß sie es sich später einmal anders überlegen kann.
Vielen Dank für Eure Antworten
Oliver
Willkommen!
es wäre die erste, die sich nicht innehalb 24h widerspricht!
Solange es aber noch VOR der Trennung ist, gilt es viele -momentan überraschende - Hinweise anzunehmen.
1.) Alles Papier sichern - ausserhalb der gemeinsamen Wohnung.
2.) Du verlässt nicht die gemeinsame Wohnung.
3.) Wenn sie gehen möchte, kann sie gehen, aber ohne die Kids, wen nDu sie betreuen kannst.
Alles andere bringt Dich in den Klub der entsorgten, entrechteten Zahlesel.
Sorry, aber streicheln bringt Dich momentan nicht nach vorne.
Noch zwei Fragen:
Seit ihr verheiratet?
oder: Habt ihr das Gemeinsame Sorgerecht vor dem JA erklärt?
Gib uns mehr input, dann stehen Dir hier etliche Leidensgenossen (und auch Genossinnen!!!) zur Seite!!!
E.
Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
Ja, wir sind verheiratet. Papiere hat sie eh keine Ahnung. Die hat seit 15 Jahren nichtmal einen Kontoauszug gelesen. Selbstverständlich werde ich nicht aus der Wohnung ausziehen. Ja ich kann die Kids betreuen. Ich arbeite als selbstständiger und kann so die große in den Kindergarten bringen und auch abholen. Die kleine wird durch ein Au-Pair betreut. Ich bin also grundsätzlich ab 14 Uhr zuhause und nehm mir Arbeit mit, sofern meine beiden racker 🙂 das zulassen.
Sie sagt sie ist einverstanden mit einer Trennungsvereinbarung ... die Kinder bleiben beim Vater.
Ich hoffe das reicht als Input. wenn nicht, gerne mehr
Oliver
hallo Oliver,
hmmm das hört sich alles komisch an und ich wäre an deiner stelle sehr sehr vorsichtig! wie oben schon geschrieben, papiere und alles andere raus aus der wohnung. kontovollmachten falls noch vorhanden für KM löschen usw.
falls sie die kinder einfach mit nimmt und auszieht würde ICH heute das machen...
http://vatersein.de/Encyclopedia-op-content-tid-11.html
ansonsten wünsch ich dir viel kraft einen klaren kopf und gutes gelingen!
trotz deiner anscheinend guten betreuungsmöglichkeiten, stell dir ein 120 %-iges betreuungskonzept zusammen
gruss zahltag
Hi,
hab ich das richtig verstanden, dass sie will, dass ihr als WG weiterlebt? Das wäre ganz schön doof. Dann bleibt die Kontinuität nämlich bei euch beiden bestehen. Und eine Vereinbarung hat m. E. nicht viel Wert. Letztendlich hat sie sich - wenn ich Dich da richtig verstanden habe - lediglich einen Freibrief von Dir geholt, ungestört fremdgehen zu können.
Eine Trennung sieht in meinen Augen anders aus.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin!
Um mal wieder auf die Topic-Frage zurück zu kommen - wie Du es schaffst, dass Deine Kids bei Dir bleiben. Schmeiss die Frau raus und reiche einen Antrag auf alleiniges ABR beim Amtsgericht ein.
Greetz,
Milan
Ja, das Betreuungskonzept ist 200%. Es besteht (momentan) auch Einigkeit, daß die Kinder bei mir bleiben und ich auf vieles andere Verzichte und auch brav Zahle. Ist soweit auch OK. Ich denke auch das sie jede Vereinbarung unterschreibt, die für sie finanziell vorteilig ist. (Wenn ich mir die Kinder damit "erkaufen" kann, dann ist mir das egal)
Ich konkretisiere also:
Kann in einer Trennungsvereinbarung das Aufenthalstbestimmungsrecht "ultimativ" geregelt werden?
Gruß
Oliver
Kann in einer Trennungsvereinbarung das Aufenthalstbestimmungsrecht "ultimativ" geregelt werden?
Nein, das kann es nicht.
Dieses Recht lassen sich die Richter nicht nehmen.
Es hilft dir aber die Fakten zu schaffen, später die ultimativen Regelung zu bekommen.
Erstelle diese Verienbarung.
Schmiere ihr Honig um den Bart.
Sage ihr, dass ihr das finanzielle schon geregelt bekommt.
Und nach einigen Wochen/Monaten, dränge sie aus dem Haus.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
ja, so ist es, aber von mir aus soll sie fremdgehen, mit wem sie will. Solange die Kinder nichts mitbekommen und noch Mutter und Vater haben, leide ich zwar, aber dass ist ok. Die Idee mit der Scheidung und jetzt der Trennungsvereinbarung kam von mir. Ich hatte vor das notariell abzusegnen. Eine notarielle Trennungsvereinbarung ist doch rechtswirksam oder?
@Milan
Also ein "Nordlicht" (Moin) ich auch. Wenn ich dass mache, könnte sie sich querstellen. Ich dachte mit der notariellen Trennungsvereinbarung hätte ich quasi das ABR bzw. sie hätte es im Streitfall deutlich schwerer die Kinder zu bekommen.
Gruß
Oliver
Moin,
mir geht es nicht darum, ob sie fremdgeht oder nicht, sondern dass sie mit dieser "Lösung" sagen kann, dass sie sich genauso weiter um die Kinder gekümmert hat wie Du. Das heißt, dass Du nicht die Kontinuität auf Deiner Seite hast, sondern ihr habt sie im Extremfall beide. Ändert sie dann also ihre Meinung und will die "richtige" räumliche Trennung und die Kinder mitnehmen, siehst Du garantiert alt aus. Schon allein weil Du zahlen kannst und sie nicht (es klingt, als arbeite sie gar nicht).
Deshalb glaube ich, dass bei dieser Konstellation ohne räumliche Trennung für Dich eine wie auch immer geartete Vereinbarung wertlos ist.
Das ABR ist - wie Beppo schon schrieb - nur gerichtlich übertragbar. Und spätestens da zieht sie nicht mehr mit, würde ich wetten.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@Lausebackesmama
Doch, sie arbeitet, verdient aber schlechter. Sie arebitet als Krankenschwester im Schichtdienst 6-13 und 12-21 Uhr. Ich dachte halt, daß sie bei einer späteren (eventuellen) gerichtlichen Auseinandersetzung es deutlich schwieriger hätte im Sinne von Kontinuität zu argumentieren, wenn sie mal Hü und mal Hott sagt.
Olli
Sie HAT ja Kontinuität, wenn sie weiter bei euch wohnt. Dann hat sie eben nur noch ihre Meinung geändert. Diese Meinungsänderung würde aber keinen Wechsel der Kinder von Dir zu ihr bedeuten, weil sie ja vorher keine spürbare Bewegung in DEINE Richtung hatten.
Verstehst Du was ich meine? Das ist in meinen Augen nur ein Agreement.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Äh, irgendwie nich :question:
Sie sagt (mit Vereinbarung) Ich will die Kinder nicht. Dann sagt sie Oh, jetzt will ich die Kinder doch. Das hat doch mit Kontinuität wenig zu tun. Ich will mich einfach auf den Fall vorbereiten, daß sie sagt Ich will die Kinder (Was momentan nicht der Fall ist).
Olli
OT: Geh mal kurz eine Rauchen, gleich zurück
Eine Mutter hat jederzeit das Recht, ihre Meinung zu ändern.
Die Erklärung von irgendwann ist für den Richter bestenfalls ein Indiz für den Wankelmut der Mut, was sie noch keineswegs als Betreuungselternteil disqualifiziert.
Für dich ist ein gutes Betreuungskonzept und eine mehrmonatige Betreuungszeit Bedingung um dich gegenüber dem Mutterbonus durchzusetzen.
Lies dir hierzu auch mal www.trennungsfaq.de durch.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Es gibt Jungs, die finanzieren der Fremdgeherin eine 1 Zimmerwohnung mit Wasserbett. . .
solange sie noch gierig auf den Lover ist, und der ihr wichtiger ist als alles andere,
solltest Du sie gehen lassen. Es unterstützen, das sie geht.
Finanziell, mit aller Toleranz, und Du nimmst die Bürde der Kinder auf Dich, damit sie endlich ihre Freiheit geniessen kann.
Bei Dir kann sie das ja nicht, weil die Kinder sie "stören" usw. usw.
Gerichte reagieren arg allergisch darauf, wenn ein Elternteil "geht", damit die Familie verlässt, das zurückgelassene Elternteil den Kindern Auffang und Stabilität gewährleistet. . . und dann das verlassende Elternteil ankommt und sagt: Nun will ich aber die Kinder. . .
Solange sie noch "da ist" wird sie sich Berater einholen, die ihr aufzeigen werden:
Sie braucht nicht mehr arbeiten, das machst Du!
Sie hat alle Freiheit mit Lover und Dich an den kugelrunden, bis aus Dir kein Cent mehr rauszuholen ist. . .
Diesen zeitpunkt musst Du so weit wie irgendmöglich nach hinten verschieben!!!!!!
also:
Unterstütze Sie solange es geht.
Friedfertig hilst DU ihr beim Packen. . .
auch danach musst Du Dich noch eine ganze Weile ruhig verhalten. . .
Es wird arg schwierig, die Waagschale sich immerwieder vor Augen zu halten:
Du zahlst und siehst Deine Kids, wann und wie sie will,
oder Du hast die Kids, und die Fremdgeherin bekommt Umgang.
Diese Tips gelten allerdings wirklich nur soweit, als das ihr Fremdgehen der erste Schritt war, und Du nicht vorher . . .
Kopf hoch, das wird schon!
E
Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
Ach noch so ne Idee:
Verzichte ihr gegenüber auf Kindesunterhalt. . . damit sie sich erstmal einrichten kann etc . . .
Hierbei darfst Du - aber bitte erst lange Zeit (1/2 Jahr mind.) nach ihrem Auszug - Deine Meinung ändern. . . .
Dafür benötigst Du finanzielle Luft, den Barunterhalt für die Kids auch aufzubringen.
Frag weiter !
E.
Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
@ Beppo
Das Konzept sieht so aus: 7:30 Ich fahre die Kinder in den Kindergarten. 13:30 Ich hole sie aus dem KIGA ab und bin für die Kinder da. Die Betreuungszeit findet defakto durch Schichtdienst der Mutter durch mich statt. Ich fahre mit den Kindern zum Kinderturnen, zur Musikschule etc. Sie nicht. Ich bin bei Elternabenden im KIGA, sie nicht usw. Damit sie die Kinder betreuen könnte, müsste sie die Arbeit wechseln, denn sie kann die Kinder nicht zum Kindergarten bringen (Hat noch zu), oder ist bis 21 Uhr ausser Haus. Ob natürlich Ihr neuer Freund arbeitet weiss ich nicht.
Gruß
Oliver
@Elternteil_m
Sie kann von mir aus machen was sie will. Und sie kann auch die Kinder sehen. Die Sollen ja auch ihre Mutter behalten. Es geht nur darum, dass die Kinder bei mir leben können. Wenn das für mich finanzielle Einbußen bedeutet ist das absolut OK.
Ich befürchte nur daß Sie noch vor Auszug ihre Meinung ändert. (Es besteht zumindest die Möglichkeit, wenn auch eine geringe). Das 2. Kind wollte sie abtreiben und ich konnte das nur mit "Engelszungen", Schockbildern etc verhindern. Aber ich will hier nicht über sie herziehen. Ich will nur für den Fall der Fälle gewappnet sein. Klar verzichte ich auf Kindesunterhalt. Verzichten kann ich auf alles. Die Luft hätte ich sicherlich. Aber sie hätte ja wenn sie die Kinder mitnimmt 800 € mehr.
Gruß
Oliver
Eben. Und deshalb hat alle Regelei keinen Wert, wenn sie dann im Haus wohnen bleibt. Und kein Gericht wird Dir das ABR zusprechen, wenn ihr zusammen lebt. Und ich fürchte, nicht mal, wenn ihr nicht mehr zusammen lebt. Vielleicht fällt ihr ein, dass sie ja bei so kleinen Kindern nicht arbeiten muss und mit KU und TU wunderbar leben kann.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Also du bist schon erstaunlich gut im Thema und du strahlst eine sachliche Gelassenheit aus.
Das sind schon mal gute Voraussetzungen.
Es gibt für einen Vater nur niemals einen Königsweg, die Kinder zu behalten. Und sei es auch nur zum Wechselmodell.
Du musst einfach so viele positive Aspekte zusammen sammeln wie möglich und Kontinuität ist dein einziger Trumpf.
Und ich bin doch der Meinung, dass die Vereinbarung was nützt.
Zum Einen ihr gegenüber und zum Anderen als einen Punkt, den sie vor Gericht erstmal erklären müsste.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
du hast bisher sehr gut gehandelt.
Besser als die meisten anderen entsorgten Väter hier im Forum.
Hat die KM eine Vollzeitstelle oder Teilzeitstelle ?
Aber sie hätte ja wenn sie die Kinder mitnimmt 800 € mehr.
Genau hier lauert die Bananenschale, die dich ins rutschen bringen kann.
Ausserdem gehören Kinder in Deutschland zur KM.
KV haben zu zahlen.
Zumindest denken sehr viele Mütter so.
Ich ziehe nicht aus.