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Wie erreiche ich das die Kinder bei mir bleiben können

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(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

KV haben zu zahlen.
Zumindest denken sehr viele Mütter so.

Wenn manche Frau zum Zeitpunkt des Fremdgehens und der akuten Trennung noch einen Funken schlechten Gewissens haben,
nachdem Sie durch die Beraterindustrie gegangen sind, ist s mit ihrer Toleranz um den "Versorger" vorbei. . .

Jede Fremdgeherin informiert sich bei ihrer besten Freundin, wie das denn bei der gelaufen sei,
und die kennt mindestens eine, die den Lover behalten hat und der Ex das flotte Leben finanziert und sei erhält erin paar ganz einfache Tips, die sie befolgen müssen, um von JA und Behörden für ihr Handeln belohnt zu werden. . .

das ist Bundespolitik und wird noch lange so bleiben.

E.

( Der selbst keine Erfahrung damit hat, wegen eines Lovers sitzengelassen worden zu sein, also keine Rache an den Fremdgeherinnen allgemein übt. )

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2010 00:30
(@hagebauolli)
Schon was gesagt Registriert

@Beppo
Meine Planung sieht so aus:
Wir machen eine Trennungsvereinbarung. Diese hält den "Wunsch der Mutter" (Die Kinder bleiben beim Vater) fest.
Wir leben weiter in der gemeinsamen Wohnung (im Interesse der Kinder).
Sie fährt am Wochenende oder Sonstwann weg (Wohin auch immer- Ich will`s gar nicht wissen) - Ich bleibe bei den Kindern.
Irgendwann wird sie zu ihrem Typen ziehen wollen, oder nicht nur im Hotel ... haben wollen. Dann ist der Zeitpunkt gekommen wenn Sie ausziehen will.
Wir trennen unsere Konten, ich helfe Ihr beim Umzug, reden über Unterhalt usw.
Wenn sie zu diesem Zeitpunkt die Kinder immernoch nicht haben will, Super für mich. Dann dürfte es im Sinne der Kontinuität schwierig werden.
Wenn Doch ????
In dieser ganzen Zeit leide ich wie ein Hund 🙁 Vorallem wegen dem "Wenn Doch".
Gruß
Oliver
@ Hamburg 2000
Sie hat ne Vollzeitstelle
Gruß
Oliver
@Elternteil_m
Ob sie das "Moralisch" rechtfertigen kann oder nicht und ob sie ein schlechtes Gewissen hat, ist mir egal. Ich hoffe ja das die Kinder sie beim "flotten Leben" stören. Wenn dem so ist, kann ihr Leben für mich gar nicht flott genug sein.
Gruß
Oliver

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2010 00:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Meine Planung sieht so aus:
Wir machen eine Trennungsvereinbarung. Diese hält den "Wunsch der Mutter" (Die Kinder bleiben beim Vater) fest.
Wir leben weiter in der gemeinsamen Wohnung (im Interesse der Kinder).
Sie fährt am Wochenende oder Sonstwann weg (Wohin auch immer- Ich will`s gar nicht wissen) - Ich bleibe bei den Kindern.
Irgendwann wird sie zu ihrem Typen ziehen wollen, oder nicht nur im Hotel ... haben wollen. Dann ist der Zeitpunkt gekommen wenn Sie ausziehen will.
Wir trennen unsere Konten, ich helfe Ihr beim Umzug, reden über Unterhalt usw.
Wenn sie zu diesem Zeitpunkt die Kinder immernoch nicht haben will, Super für mich. Dann dürfte es im Sinne der Kontinuität schwierig werden.

Ich male mal meine Variante:

Ihr macht eine Trennungsvereinbarung. Diese enthält den Wunsch der Eltern, dass die Kinder beim Vater bleiben. Ihr lebt weiter in der Wohnung, alles läuft wie bisher, außer dass sie sich ab und an mit dem Anderen trifft. Irgendwann wird sie zu ihrem Typen ziehen wollen und sagt: "Du, ich hab mir das anders überlegt, die Kinder kommen mit." Sie räumt noch das Konto leer, die Wohnung auch noch, wenn Du gerade mal arbeitest und Du bekommst Post vom Anwalt mit ihren Unterhaltsforderungen. Kontinuität ist kein Thema, weil sie ja kontinuierlich bei den Kindern war und weder ihre Arbeit noch die Gestaltung ihrer Freizeit der Kontinuität schaden.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2010 00:45
(@hagebauolli)
Schon was gesagt Registriert

@Lausebackesmama

Dann müsste Sie aber erstmal erklären, wie sie im Schichtdienst die Kinderbetreuung sicherstellen will. 2. Müsste sie erklären warum sie vor einem Notar äußert die Kinder nicht betreuen zu wollen und es dann doch will und 3. Wenn Sie die Kinder mitnehmen will und ich das nicht aktzeptiere, müsste sie ja schließlich das gerichtlich klären lassen.
Olli
@ All Ich wünsche allen noch eine gute Nacht. Ich gehe jetzt in`s Bett und bin morgen Zurück. Gruß Oliver

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2010 00:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

1. das macht dann ihr Neuer.
2. mag sein, dass sie das erklären muss. Aber dann sagt sie halt einfach, dass das ein Fehler war oder sie gemerkt hat in der Zeit, wo ihr noch zusammen gelebt habt, dass Du überfordert bist, während sie ja eine stabile Beziehung hat und die Kinder da ein tolleres Umfeld pipapo
3. richtig. Aber wenn sie Fakten schafft und die Kinder einfach mitnimmt, dann musst Du trotzdem den Rückzug der Kinder erkämpfen.

Ich will Dich nicht ärgern, nur klarmachen, dass Dich irgend eine notarielle Erklärung nicht absichert. Jedenfalls nicht, wenn ihr weiter zusammen lebt. Wenn sie auszieht und die Kinder da lässt, DANN hast Du eine Chance. Und wenn sie es ernst meinen würde, dann WÜRDE sie auch ausziehen UND die notarielle Vereinbarung unterschreiben.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2010 01:01
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Oliver,

Dann müsste Sie aber erstmal erklären, wie sie im Schichtdienst die Kinderbetreuung sicherstellen will.

Ganz einfach. Es gibt keinen Schichtdienst mehr. Genauer gesagt, es gibt überhaupt keinen Dienst mehr. Sie betreut die Kinder, du zahlst Unterhalt. Und das nicht zu knapp ;-(

Ach so, falls du es noch nicht gemerkt hast: Deine Alte ist skrupellos. Vergiss bitte schleunigst die Illusion, dass sie (außer dem Aussehen) noch irgendwie ähnlich sei zu der Frau, die du geliebt hast.

Müsste sie erklären warum sie vor einem Notar äußert die Kinder nicht betreuen zu wollen und es dann doch will

Die Erklärung ist einfach. Es dient dem Kindeswohl, wenn so kleine Kinder bei Mama sind. Außerdem hast du schlimmer Finger sie unter Druck gesetzt, sonst hätte sie das natürlich nie im Leben unterschrieben.

Ach so, falls du es noch nicht gewusst hast: Die deutsche Familienjustiz ist geschlechtsrassistisch - zu Gunsten deiner Ex, versteht sich. Vergiss bitte schleunigst die Illusion, dass Deutschland ein Rechtsstaat sei.

Wenn Sie die Kinder mitnehmen will und ich das nicht aktzeptiere, müsste sie ja schließlich das gerichtlich klären lassen.

Weißt du, wenn sie die Kinder mitnehmen will, dann tut sie das einfach, während du gerade nicht da bist. Im für sie schlimmsten Fall bringt ihr das einen vorwurfsvollen Blick des Richters ein, passieren wird ihr dafür nichts.

Erde an Oliver - aufwachen, bitte!

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2010 01:21
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Grrr,

Oliver!  Als ich Deine Vorstellung las, dachte ich, Du hast NIX von unseren Tips Hinweisen, Warnungen, Rat(schlägen) gelesen!

Wenn sie in der Wohnung bleibt, hat sie genug Zeit, sich von Beratern genau die Ratschläge zu holen, die Dir noch vielmehr wehtun werden, als den Verlust dieser Frau als Frau.

Aufwachen Oliver!

Geh mal davon aus, das Du Dich nciht mit der Trennungsmaterie auskennst, Du aber nun hier eine Menge Erfahrungspotential plötzlich hast.
Da Du in Zeitnot bist (den die Exe entwickelt sich ja auch . . . .) bist Du darauf angewiesen, Ratschläge anzunehmen, ohne alles ins Kleinste selbst entscheiden z uwollen.

Schön, es gehört eine gewisse Grösse dazu, sich in solch Situation als Mann nun auch noch helfen zu lassen, aber es ist Grösse! und keine Schwäche!!!! ok?!?

Schon die Zeitung von gestern durchwühlt und 1-2 Zimmerwohnungen mit rot markiert, ihren Vornamen daneben und auf dem Küchentisch liegengelassen ?

Hopp hopp!

E.

P.S. Den Ratschlag, KOnto sperren finde ich in der momentanen Situation zu aggressiv, sie könnte isch sofort Informationen holen, wie sie weiter an "Euer" Geld kommt.
Besser wäre: Fahr den Disporahmen runter, plünder selbst das Bare, richte ein weiteres KOnto ein, auf das sie keinen Zugriff hat.

P.S.S. Auch wenn sie sich bislang nicht um Papiere gekümmert hat: Sie erhält den Tip, alles mitzunehmen, damit Berater dich taxieren!!! Dann hast Du erstmal NIX und läufst ihr hinterher. . . Also mach es andersrum!!!

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2010 12:16
(@Inselreif)

Moin,

handele bevor es zu spät ist und Du mehr als nur reagieren kannst.
Lass Dich auf nichts ein. Wenn Du einmal die Entscheidung getroffen hast, dann zieh sie zügig durch.
Halt Dich nicht an irgendwelchem Kleinkram und Finanzen auf. Plane nicht ins letzte Detail.

Sonst handelt SIE, während Du noch rumgrübelst.

Ich hätte es auch nicht gedacht und hab's grad hinter mir.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2010 14:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Olli,

in Ergänzung zu den Vorschreibern noch eine Info: Viele Väter glauben, im Rahmen familienrechtlicher Verfahren würde die Vergangenheit detailliert aufgearbeitet oder die Wahrheit ermittelt. Das ist ein Irrtum; "wahr" ist im Zweifelsfall einfach das, was glaubhaft ist.

In der von Dir angestrebten Konstellation, in der alle weiter unter einem Dach leben, könnte das bedeuten: Du betreust die Kinder und Deine Madame vergnügt sich mit ihrem neuen Lover. Wochenlang, monatelang - mit Erstwohnsitz an der bisherigen Adresse. Dann sagen ihr ein paar "gute Freundinnen" oder ein gewitzter Anwalt, dass sie sich für ihr neues Glück jetzt mal eine eigene Wohnung suchen, die Kinder mitnehmen und Dich auf Unterhalt in Anspruch nehmen soll. Und dann wird genau das passieren. Ggf. erfährst Du dann aus Schriftsätzen irgendeines Anwalts, der Dich nicht einmal kennt, dass Du Dich praktisch nie um die Kinder gekümmert hättest, während Madame als "verheiratete, alleinerziehende Mutter" all das aufopferungsvoll neben ihrem aufreibenden Schichtdienst erledigt hat. "Zeugen" oder "Beweise" (welche auch?) für das Gegenteil wird niemand hören wollen, denn Mütter tun sowieso immer das Beste für "ihre" Kinder. Ende vom Lied: Kinder weg, Kohle weg. Und Schichtdienst kann Madame dann leider, leider auch nicht mehr machen.

Deine Optionen funktionieren nur, wenn die Trennung auch erkennbar vollzogen wird, Madame auszieht und Du tatsächlich Kontinuität in Sachen Kinderbetreuung schaffen kannst. Alles andere lässt sich mit wenigen Sätzen ins genaue Gegenteil verkehren und wird auch geglaubt werden. Denn wie gesagt: Das erste, was auf der Strecke bleibt, ist die Wahrheit.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2010 15:16
 Don3
(@don3)
Rege dabei Registriert

Lese bitte mal den www.trennungfaq.de  :gunman:
Das ist die richtige Lektüre für dich und deine Kinder.

Gruß Don

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2010 15:24




(@hagebauolli)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für Eure wertvollen Ratschläge. Ich versuche die Situation möglichst nüchtern (auch wenn`s schwerfällt) zu betrachten. Ich denke daß vieles für mich spricht. Der Kindergarten wird bestätigen, dass ich die Kinder gebracht, geholt und bei Elternabenden war. Ebenso wird er bestätigen das meine Frau diese Situation schonmal hatte und die Kinder gelitten haben. Sie hat mehrfach (vor Zeugen) erklärt, das sie mit den Kindern überfordert ist. Sie unterschreibt, daß sie auf die Kinder verzichtet usw. Möglicherweise ist jedes für sich genommen nicht "Wasserdicht" in Summe allerdings denke ich mittlerweile (auch nach Rücksprache mit einem mir bekannten Richter welcher Vorsitzender einer Kammer für Vormundschaftssachen ist), daß es für sie kein Selbstläufer (nach dem Motto Kinder zur Mutter) wird.
Was ich aus Euren Ratschlägen mitnehmen konnte ist, daß es offensichtlich keine "Ultimative" Möglichkeit ausser dem gerichtlichen Weg gibt. Möglicherweise bekomme ich sie mit "Lekerli" ja dazu den Verzicht vor Scheidung/Trennung vor Gericht zu erklären - falls das möglich ist.
Ich wünsche mir, den Kindern und Euch allen das Beste.

Danke
Oliver

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2010 22:18
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Oliver,

bedenke eines noch bitte:
Wenn Du etwas entscheiden musst, hast Du die Möglichkeit, VORAB die Optionen hier einzustellen, und DU bekommst Entscheidungshilfen, oft auch sehr zackig.
Stellst Du allerdings vollzogene Entscheidungen ein, ohne Deien Helferlein hier zu aktivieren, ist oft vieles zu spät.

Du befindest Dich auf hochsensiblem Acker und hast (wie nahezu alle Männer, die plötzlichen Aktionen der eigenen Frau stehen) keine Entscheidungssicherheit.
Die jetzigen Entscheidungen werden allerdings für 15-20 jahre gewaltig Dein Leben und das der Kinder entscheiden.

Kopf hoch, das wird!

E.
 

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2010 22:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Olli,

ich habe den Eindruck, Du nimmst nur recht selektiv wahr, was man Dir schreibt. Vermeintliche "Argumente" wie

Der Kindergarten wird bestätigen, dass ich die Kinder gebracht, geholt und bei Elternabenden war. Ebenso wird er bestätigen das meine Frau diese Situation schonmal hatte und die Kinder gelitten haben. Sie hat mehrfach (vor Zeugen) erklärt, das sie mit den Kindern überfordert ist.

werden je nach Interessenlage Deiner Ex daran verpuffen, dass

"Zeugen" oder "Beweise" (welche auch?) für das Gegenteil wird niemand hören wollen, denn Mütter tun sowieso immer das Beste für "ihre" Kinder.

Familienrecht hat nichts mit Barbara Salesch oder Richter Hold zu tun. Und mit "Recht" (oder dem, was man dafür hält) ebenfalls nicht. Was "der Kindergarten" oder irgendwelche "Zeugen" zu sagen haben könnten, ist ohne Bedeutung; Zeugen gibt es im Familienrecht nur ganz ausnahmsweise.

Auch Argumente wie

Sie unterschreibt, daß sie auf die Kinder verzichtet usw.

sind mit Hilfe eines Anwalts und ein paar Krokodilstränen ganz schnell ins Gegenteil umerklärt: Du hast die arme Frau so unter Druck gesetzt, dass sie den Wisch aus Selbstschutz eben unterschrieben hat.

Niemand will Dir Deinen Elan nehmen - aber Dich auf die Fallstricke hinweisen, die hier drohen. Denn es geht hier nicht um Wahrheit, nicht um Ehrlichkeit, nicht um die Abwicklung der Vergangenheit, nicht um Ehebruch und oft auch nicht um das tatsächliche Wohl der Kinder. Sondern im Zweifelsfall nur um die bessere Show und einen Haufen Geld.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2010 23:10
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Der Kindergarten wird bestätigen, dass ich die Kinder ...

Wer sollte denn den Kindergarten hierzu befragen ?
Unser Kindergarten hat sich als mutterlastig erwiesen. Eine Staatsanwältin berät dort vormittags Mütter kostenfrei ...während die Väter arbeiten gehen ...

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2010 23:31
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Oliver,

etwas offtopic, aber evtl. Dir doch hilfreich:

In einem anderen Verfahren, als ein Vater zum dritten Mal das ABR beantragte,
hat das Gericht eine Verfahrenspflegerin beauftragt, herauszufinden, ob das Kind gut bei der KM aufgehoben sei.
Die von der VP befragte Lehrerin des Kindes sagte schriftlich aus, das die KM mit den Kindern Psychoterror betreiben würde.
Daraufhin hat das Gericht festgestellt, das die Lehrerin nicht gesagt habe, das eine Kindeswohlgefährdung vorliege,
und somit auch für das Gericht keine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Psychoterror durch KM = keine Kindeswohlgefährdung

bzw. was das Kindeswohl de jure genau ist, um das alle immer so schön diskutieren und auf das sich alle immer zurücklehnen, ist bundesweit imho nicht definiert,
es dient lediglich dazu, de facto den KMs die Kinder zuzuschustern.

so geht das.

e.

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2010 09:33
(@hagebauolli)
Schon was gesagt Registriert

Hallo@All,

melde mich nochmal nach anwaltlicher Beratung zurück: Zitat Die Eltern haben eine Umgangsregelung getroffen, die vom Gericht bestätigt werden soll; vor Gericht erklärt ein Elternteil, er habe sich die Sache noch einmal überlegt und wolle der Vereinbarung nicht mehr zustimmen
Es gilt: In diesem Fall erweitern sich die richterlichen Kontrollkompetenzen. Die Vereinbarung hat jedoch weiterhin Indizwirkung für die richterliche Entscheidung (§ 1696 BGB analog), d.h. es müssen erhebliche Gründe gegen die bisherige Regelung sprechen. Die Stärke der Indizwirkung ist dabei variabel: Sie ist abhängig vom Alter der Absprache sowie von den Umständen der Vereinbarung, insbesondere davon, ob die Eltern beratend begleitet wurden und ob einschneidende Ereignisse (z.B. Trennung der Eltern oder eine große Entfernung der Eltern infolge eines Umzugs) bereits konkret berücksichtigt werden konnten. Wird eine Abänderung erforderlich, so ist soweit wie möglich die bisherige Vereinbarung fortzuentwickeln, statt eine vollkommen neue Regelung (z.B. nach richterlichen "Faustregeln" über die Häufigkeit des Umgangs) zu treffen.

Ich werde versuchen, die Vereinbarung richterlich Billigen zu lassen, dann ist sie sogar vollstreckbar.

Vielen Dank an Euch alle. Wenn die Kindergeschichte geklärt ist und es dann um Unterhalt geht, dann kann ich sicherlich den einen oder anderen "scharfen" Tipp gebrauchen.

Grüße
Oliver

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2010 22:32
(@hagebauolli)
Schon was gesagt Registriert

Hallo@all,

Update: Notarvertrag ist unterschreiben und jetzt ein Antrga beim Fam. Gericht auf AHB gestellt. Binn ja mal gespannt wann der zugestellt wird. Sie sagt sie stimmt dem Antrag zu. Hoffentlich klappt alles. Melde mich wieder. Gruß an alle.
Oliver

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2010 19:01
(@hagebauolli)
Schon was gesagt Registriert

Hallo@All,
so nun mal eine frohe Meldung: Ich hab per Gerichtsbeschluss das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht (meine Ex kann nur noch bei gravierenden Dingen mitentscheiden.) Geholfen hat mir die notarielle Trennungsvereinbarung. Die Richterinn regte sogar an mir das alleinige Sorgerecht zu übertragen (Hab ich allerdings abgelehnt. Wollte es nicht übertreiben)

Also Vielen Dank für Eureen Support und an alle verzweifelten - Kopf hoch Mann ist nicht Chancenlos.

LG
Oliver

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2010 20:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gratuliere!

Magst du noch ein bisschen erzählen, wie du das erreicht hast?

Wir wollen ja auch noch was lernen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2010 22:55
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ebenso

Gruss Wedi, blass vor Neid

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2010 23:04




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