Hallo,
ich soll eine formlose Zustimmung zur Behandlung für unser Kind beim Kinderpsychologen meiner Exfrau erteilen.
Ich habe keinerlei weitere informationen, was los ist. Außer das mein Kind für mich seit Wochen nicht zu erreichen ist.
Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Kann ich darauf bestehen, meine Zustimmung in einem Elterngespräch dem Doc selbst zu erteilen, ich will mich nicht sperren, meinem Kind soll geholfen werden, wenn es notwendig ist. Aber ich möchte gleichberechtigt neben der Mutter mit einbezogen werden, weil meine Befürchtung ist, dass meine Exfrau sonst munter weiter manipuliert.
Danke KM
"Liebe Ex,
bitte sage mir, wann ich mich zum Erstberatungstermin bei welchem Psychologen einfinden soll. Selbstverständlich werde ich alles dafür tun, damit unserer Tochter geholfen wird und dem behandelnden Psychologen mein Einverständnis erklären, sobald er mich persönlich über das zu therapierende Krankheitsbild unserer Tochter informiert hat. Du kannst mich auch gern jederzeit telefonisch kontaktieren.
Liebe Grüße, der Ex."
Natürlich darfst Du das. Jeder gute Psychologe würde sowieso versuchen, den anderen Elternteil mit an den Tisch zu bekommen, sofern das irgendwie möglich ist. Sollte Ex sich sperren, kannst Du beim Kinderarzt anfragen, mit welcher Diagnose das Kind an den Psychologen überwiesen wurde, hilfsweise bei der Krankenkasse.
Ggf. kann Dir der Kinderarzt auch sagen, an welchen Psychologen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Du kannst mich auch gern
jederzeittelefonisch kontaktieren.
Um vier Uhr morgens womöglich doch eher nicht so gerne 😉
Gruss,
gardo
Hallo,
sollte sich Ex sperren Dir Auskunft zu erteilen, dann würde ich darauf bestehen, dass Sie Dir den Namen (und die Adresse) des Psychologen gibt, ich würde ihn in die Einwilligungserklärung einfach mit aufnehmen, Du stimmst schliesslich nicht einfach pauschal irgendwas zu. Bei gemeinsamen Sorgerecht hat der Psychologe Dir gegenüber eine Auskunftspflicht. Außerdem sollte der Psychologe auch an Kontakt zu Dir interessiert sein.
VG Susi
Hallo LBM,
so in der Art habe ich meine Ex angeschrieben, per SMS.
Daraufhin hat sie sich immer mehr in ihren Aussagen verstrickt:
- erst hiess es sie weiß noch nicht wer der Doc ist
ICH: dann sag mir bescheid, wenn du es weißt, dass ich mit dem Doc telef. kann
- dann hiess es es gibt erst ein Beratungsgespräch
ICH: ja dann sag mir wann und wo
- daraufhin hab ich einen Doc-Namen bekommen
- gleichzeitig immer Druck: Unterschreib....unterschreib
ICH: der Doc bekommt nach einem Gespräch die Unterschrift persönlich von mir
- mehrfache Nachrichten immer nur mit: bekomm ich die Unterschrift ja oder nein....
Fakt ist, das es bereits ein Beratungsgespräch mit Ex allein gegeben hat und auch schon ein termin mit dem Kind stattgefunden hat.
Dieser Doc aber nur beratend tätig ist und keine Therapien vornimmt.
Daraufhin habe ich mich nun ans Jugendamt gewandt, den Mitarbeiter unmissverständlich wissen lassen, dass ich mich der Zustimmung nicht verweigere, aber erwarte, dass ich bei "Eltern-Erstgesprächen"
bzw. Zusammenkünften mich persönlich beteilige und meine Exfrau keine Freifahrtschein in form einer Blankozustimmung für irgendeinen Arzt bekommt.
Der JA - Mitarbeiter hat dann mitgeteilt, dass meine Ex schon da war - und hat mich gefragt, ob ich denn dann jedesmal 500km fahren wollte zu den Gesprächen.
ICH : Selbstverständlich, es geht schließlich um unser Kind!!
Nun habe ich meine Ex gebeten, auf Vorschlag des JA,einem gemeinsamen Termin beim JA zuzustimmen und warte auf rückantwort.
Sie will nicht wirklich an einen Tisch mit mir, weil meiner Meinung nach ihr Lügengerüst dann etwas zerbrechen wird.
Was könnte ich noch machen?
Hallo,
ruf doch als erstes den Doc an, erkläre, dass Du das gemeinsame Sorgerecht hast, aber leider 500km weg wohnst und du deshalb gerne ein paar telefonische Auskünfte hättest.
Daran kann Dich keiner hindern. Dann weisst Du (hoffentlich) auch worum es geht.
VG Susi
Moin,
denkt bitte auch daran, dass der Doc der Schweigepflicht unterliegt. Dieser wird sicherlich am Telefon keine Daten rausgeben, wenn er keine klare Identifikation des Anrufenden vornehmen kann. Hier sollte TO dem Arzt vorher seine Legitimation zuschicken. Gruß Ingo