Ablauf nach Gutacht...
 
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Ablauf nach Gutachten bzw. Chancen Gegengutachten

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(@eule2)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend,

ich bin neu hier und freue mich bei euch sein zu dürfen 😉

Ich wollte fragen wie der Ablauf nach Erhalt des Familienpsychologischen Gutachtens
"Normalerweise" ist.

Es ist in meinem Fall so dass nach Trennung erst die Mutter 1 1/4 Jahre die Kinder hatte mit gemeinsamen ABR, dann der Vater 1 Jahr 5 Monate mit alleinigem ABR, dann Klage Rückübertragung ABR nun seit 7 Monaten 
(Also Vater hat nun zwei Jahre die Kinder)

Jetzt spricht sich das Gutachten eindeutig in fast allen Punkten dafür aus, dass die Kinder zurück
zur Mutter kommen, welche inzwischen 150 km weit weggezogen ist.
Vater soll großzügigen Umgang erhalten. Sorgerecht sollte bei beiden bleiben,
vorausgesetzt es wird fachkundige Hilfe angenommen um Kooperation zu verbessern.

Der Vater hat nun zwei Wochen Frist zur Stellungnahme.

Was kann nun passieren bzw was ist üblich / am wahrscheinlichsten?

Verhandlung in paar Wochen ist klar.

Da ist ein Vergleich möglich oder Beschluss richtig?
Einstweilige Anordnung dass die Kinder sofort wechseln oder erst nach Ablauf der Beschwerdefrist?
Wenn Vergleich abgelehnt wurde, dann ist Beschwerde beim OLG möglich?
Dazu hat der Vater 1 Monat Zeit und nochmal 1 Monat für die Begründung richtig?
Dort kann Klage abgewiesen werden oder angenommen?

Was ist der "normale" Gang?

Ich tippe darauf dass EX Beschwerde einlegt.

Braucht man vorab ein Gegengutachten um zum OLG zu dürfen oder reicht eigene anwaltliche Begründung?
Wie häufig gibt es dann ein neues Gutachten?

Dazu ist zu sagen dass das Gutachten sehr eindeutig ist und es heißt die Kinder würden in ihrer
Persönlichkeitsentwicklung auf lange Frist beeinträchtigt wenn keine Verbesserung der Situation eintritt,
d.h. wenig Zeit? Bzw. Beschwerde mit erneutem Gutachten wäre schlecht für die Kinder.

Danke vielmals 😉

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2014 22:25
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Was ist der "normale" Gang?

Darauf gibt es m.E. keine wirklich verlaessliche Antwort. Meine persoenliche Einschaetzung ist, dass sich das Gericht (ohne Not) nicht zu weit von der Empfehlung des Gutachters entfernen wird.
Wichtig ist: Wie genau sind Deine Vorstellungen - selbstredend mit dem KINDESWOHL im Fokus - wie es weitergehen soll?

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2014 23:08
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Eule,

willkommen bei Vatersein. Zwei wichtige Fragen:

Wie alt sind die Kinder? Das ist wichtig wegen des Grades der Berücksichtigung des Kindeswillens.

Und kannst Du den Vater motivieren, sich hier selbst anzumelden? Das ist wesentlich effizienter.

Gruss
Tarek

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2014 23:29
(@eule2)
Schon was gesagt Registriert

@Hallo Gardo
Das ist schwer, denn ich hätte natürlich gern die Kinder sofort bei mir.
Das einzige was mich abhält ist der Schulwechsel. Jetzt steht in meinen
Augen praktisch der Schulwechsel gegen die Tatsache, dass die Große(9,5) sich dort
gar nicht wohl fühlt und schon beim letzten Gerichtstermin am liebsten mit ihren
Koffern mit mir mit wäre ("Ich habe dem Richter doch gesagt ich will zu dir, warum
muss ich jetzt noch bei Papa bleiben") und der Kleine ( fast 8 ) in einem starken
Konflikt steckt und laut Gutachten muss dies durch eine Gerichtsentscheidung ein Ende haben.

Nach Wechsel soll der Vater viel Umgang haben (14-tätig, dazwischen auch mal nen Samstag, Skype, Telefon
ich bin für alles offen  )

@Hallo Tarek
Die Große ist genau 9,5 und laut Gutachten konstant und unbeirrbar in ihrem Willen über langen Zeitraum
Der Kleine wird bald 8 und schwankte immer wieder, hat sich zuletzt für Papa ausgesprochen mit schwammigem
Grund, Umgang verweigert. Die GA sagt wegen Loyalitätskonflikt und Streitereien der Eltern und weil er den Vater beschwichtigen will, da eindeutig die engere Beziehung zur Mutter besteht.

Wegen der Anmeldung komme ich gerade nicht ganz mit. Ich bin die Mama  Da ich aktuell in der Umgangsposition bin,
also praktisch in der "Vaterrolle" habe ich mir erlaubt mich hier anzumelden, hoffe es ist trotzdem okay.

Danke für euren Rat!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2014 10:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eule2, wer bist du denn eigentlich in diesem Spiel?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2014 10:35
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Eule2, wer bist du denn eigentlich in diesem Spiel?

Beppo, scheinbar die Mutter  😉 Vielleicht hat Eule2 sich nicht getraut, das so deutlich zu schreiben, weil sie nicht weiß, dass "Vatersein" auch "Muttersein" ist  :puzz:

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2014 10:40
(@eule2)
Schon was gesagt Registriert

Sorry, jetzt habe ich alle verwirrt.

Ich dachte noch es ist leichter "sachlich" bzw. "von außen"
dargestellt zu schreiben und schwerer für "Spione" zu erkennen  🙂
(klingt nun nach Verfolgungswahn  🙂

Man wird aber auch schon "balla" bei so nem Sorgerechtsstreit

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2014 10:57
(@psoidonuem)
Registriert

Wie hat es der Vater geschafft, dass alleinige ABR zu bekommen und was hat er dann angestellt um es jetzt praktisch wieder zu verlieren? Das klingt ja alles sehr sonderbar.

Und warum mutest Du den Kindern zu, nach einem verlorenen Sorgerechtsstreit 150km wegzuziehen und sie dann nochmal dem ganzen auszusetzen? Allein schon das lässt mich mich darüber wundern, dass das neue Gutachten offenbar das Gegenteil von dem aussagt, was vor zwei Jahren begutachtet wurde.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2014 11:54
(@eule2)
Schon was gesagt Registriert

Das ist ne komplizierte Geschichte.
Schicke dir ne PN, da ich vor Verhandlung nichts riskieren möchte.

Ich habe ein halbes Jahr darüber nach gedacht ob ich den Schritt gehe.
Sowas macht man nicht zum Spaß und aus Egoismus!

Fakt ist ja nun, dass das GA in jedem Punkt für mich spricht und das hat auch
Gründe. Auch dass die Große unbedingt zu mir will hat Gründe.

Denkst du das GA ist deshalb angreifbar?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2014 12:16
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Denkst du das GA ist deshalb angreifbar?

Ein Gutachten ist immer angreifbar. Interessant wird dann halt, was der Richter daraus macht.
Das Gutachten stellt für den Tatrichter ein Hilfsmittel zur Entscheidungsfindung dar. Er kann es berücksichtigen, muss es aber nicht. Hierbei gilt die richterliche Unabhängigkeit und die Entscheidung des Richters kann genau entgegengesetzt der Empfehlung des Gutachten stehen.

Ohne die Einzelheiten des Gutachten zu kennen, wäre dies auch nicht das erste Gutachten, welches eine gewisse Parteilichkeit darstellt und wissenschaftlich angegriffen werden kann. Aber auch hier gilt dann wieder, was der Richter in seiner Entscheidungsfindung hieraus macht.

Letztendliche Sicherheit gibt einem nur der Beschluß. Nicht ein (für sich selber) positives Gutachten.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2014 12:56




(@eule2)
Schon was gesagt Registriert

Okay,

auch wenn der Richter es in Auftrag gegeben hat?

Dann heißt es nun abwarten.
Ich wollte ja nur wissen wie es überwiegend abläuft,
aber dem Anschein nach immer unterschiedlich.

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2014 13:14
(@psoidonuem)
Registriert

Es ist ja die Regel, dass der Richter das GA in Auftrag gibt. Und es ist genauso Regel, dass jemand beauftragt wird, der das gutachtet, was der Richter eh schon denkt.
Dennoch gibt es Ausnahmen. ZB kann der Gutachter was anderes gutachten. Und dann macht er Richter was er will. Oder auch nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2014 13:22
(@eule2)
Schon was gesagt Registriert

Damit willst du sagen der Richter hatte schon ne Meinung??
Hat dann trotzdem nicht selbst entschieden?
Wie krass!! Dann muss er aber nach diesem, sorry, vernichtendem GA nun eine
sehr gute eigene Begründung finden.

Ich weiß nur, und das ist nun sehr subjektiv, dass sowohl ich als auch meine
Anwältin uns damals in der Verfahrenspause einig waren, dass es vom Gefühl her
auf unsere Seite hängt, zumal auch das Kind zu mir möchte.
Auf mich wirkt das GA nur noch wie eine Absicherung, mal sehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2014 13:36
(@psoidonuem)
Registriert

Ja, ich bin der Meinung, dass jeder Richter immer eine Meinung hat. Und wie im richtigen Leben sind die Fakten nur selten so eindeutig, dass die Meinung ausreicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2014 13:54
(@eule2)
Schon was gesagt Registriert

Verstanden, macht voll Sinn!

Ich war echt festgefahren darin, dass er sich erst jetzt eine Meinung bildet.

Warum frag ich mich gerade selbst  🙂

Wahrscheinlich da ich den Richter als absolut neutral gesehen habe.
Aber auch wenn er neutral ist hat er eine Meinung, eine objektive, nur war
ihm das Ganze zu unsicher ohne genügend Fakten.

Hab's kapiert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2014 14:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Damit willst du sagen der Richter hatte schon ne Meinung??
Hat dann trotzdem nicht selbst entschieden?
Wie krass!! Dann muss er aber nach diesem, sorry, vernichtendem GA nun eine
sehr gute eigene Begründung finden.

Er sucht mit dem Gutachten jemand, der ihm zu seiner Meinung eine passende Begründung liefert.

Ein einfaches Gegengutachten, indem ein anderer Gutachter einfach eine andere Meinung vertritt, wird daher in der Regel nicht viel nützen, das es dem Richter freisteht lieber auf "seinen" Gutachter zu hören.

Wenn man ein Gutachten dagegen stellen will, sollte man daher nicht nochmal die selbe Fragestellung begutachten lassen, sondern das unerwünschte Gutachten.
Wenn der Gutachter nachvollziehbar methodische Mängel im ersten Gutachten findet, dann kann der Richter sich nicht mehr so leicht darauf berufen.

Nur das ist natürlich nicht einfach.

Meistens lehnen sich die Gutachter deshalb auch gar nicht erst so weit aus dem Fenster, dass eine Partei ein Psychopat sei oder sonst alles falschen machen würde sondern meistens erklären sie beide Parteien für, im Prinzip geeignet, nur eine Partei, wäre eben ein klein wenig geeigneter.
Das kann man dann kaum angreifen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2014 17:55
(@eule2)
Schon was gesagt Registriert

Okay super, danke 😉

Also kann der Anwalt nun ne Stellungnahme verfassen, braucht aber gute Gründe.
Und eine von einem anderem Gutachter verfasste Stellungnahme muss privat gezahlt werden?

Wenn der Richter die Stellungnahme verwirft und kein Vergleich zustande kommt muss er zum OLG um noch
was zu reißen oder?
Braucht er dazu bereits ein privates Gegengutachten oder reicht eine Begründung und dass er sagt er möchte vom OLG ein neues GA weil Befangenheit etc.?

Danke euch

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2014 16:39
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also kann der Anwalt nun ne Stellungnahme verfassen, braucht aber gute Gründe.
Und eine von einem anderem Gutachter verfasste Stellungnahme muss privat gezahlt werden?

Sowohl als auch!
Der Anwalt kann das Gutachten inhaltlich angreifen. Aber ein Gegengutachten kann so aussehen, dass nicht die Inhalte, sondern die Methode wissenschaftlich angegriffen wird, da die Findung zum Vorschlag mehr eine Meinung wie eine tatsächliche Begutachtung darstellt.
Ob ein Tatrichter dies aber berücksichtigt, und dass gilt für beide Richtungen, bleibt immer noch dem Richter selber überlassen, wie er was wertet.

Wenn der Richter die Stellungnahme verwirft und kein Vergleich zustande kommt muss er zum OLG um noch
was zu reißen oder?

Richtig.

Braucht er dazu bereits ein privates Gegengutachten oder reicht eine Begründung und dass er sagt er möchte vom OLG ein neues GA weil Befangenheit etc.?

Im Familienrecht gibt es die Besonderheit, dass mit starken Behauptungen viel reißen kann. Das OLG wird kaum ein neues GA in Auftrag geben, sondern sich mit den Fakten auseinandersetzen und den bisherigen Aussagen. Bei mir war es so, dass sie sich die Akten aus 4 Jahren komplett gezogen haben und sich auch damit eine Meinung gebildet haben. Dies hat mich dazu bewogen, mich beim OLG besser aufgehoben zu wissen, wie beim örtlichen Familiengericht ... aber auch hier kommt es immer auf die Besetzung an.

Meine letzte Verhandlung beim Familiengericht fand mit einer komplett neuen Besetzung statt (neue Richterin) und ich muss gestehen, dass ich positiv überrascht war ... es geschehen also noch Zeichen und Wunder.
Allerdings habe ich auch gelernt, dass ein JA Bericht mitunter überbewertet wird ... mein Senatsvorsitzender hat wörtlich gemeint, dass man sich mit dem meinigen sich "gelinde gesagt" den Hintern abwischen kann ... es ist also, wie bereits beschrieben, immer eine Ansichtssache. Andere Richter haben selbst bei positiv-negativer Umschreibung sich kaum gedanken gemacht, das Problem auch nur ansatzweise zu verstehen ....

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2014 23:03
(@eule2)
Schon was gesagt Registriert

Okay, man kann mit starken Behauptungen viel reißen, aber
diese sollten immerhin belegbar/begründbar sein oder?

Und wie sieht das nun aus wenn er jetzt plötzlich Neues über mich bringt? Ohne Beweise? Und vorher war es keinem bewusst?  geht ja davon aus, dass während der Begutachtung schon die "schlimmsten
Dinge" genannt wurden. Und sich die Parteien, vor allem nach so nen GA ruhig halten und nichts
mehr zu Schulden kommen lassen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.03.2014 12:26
(@psoidonuem)
Registriert

Jetzt entspann Dich mal. Du kannst jetzt erstmal sowieso nichts machen. Wir reden hier um des Kaisers Bart.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2014 13:17




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