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Achtung Falle! So wurden wir Opfer eines Gutachtens...

 
(@annapl)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle da draußen,

ich finde es gaaaanz wichtig, dass diese Info an alle Betroffenen geht, die sich ebenfalls im Rahmen eines familiengerichtlichen Streits einem familienpsychologischen Gutachten unterziehen müssen.
Ich schreibe hier als Lebensgefährtin eines Betroffenen und bin einfach nur schockiert!

Kurz zum Hintergrund:
Es gibt einen Streit um das Aufenthaltsbestimmungsrecht eines Kleinkindes nach Trennung der Eltern und mittlerweile umgesetzten Umzuges der KM (450kM Entfernung)

Das Gericht ordnet ein Gutachten an, weil beide Elternteile schlüssige Argumente vorbringen, dass das Kind beim jeweiligen Elternteil leben soll.

Es kommt für beide Eltern zunächst zum Einzelgesprächstermin in der Gutachter-Praxis.

In einem weiteren Einzeltermin in der Gutachter-Praxis muss jeder Elternteil nach einem praktischen Beobachtungsteil mit Kind, Fragebögen ausfüllen.

Falle1: oft bekommt man einen Stapel Kärtchen mit Aufgaben.
UNBEDINGT FRAGEN, OB DIESE IN EINER BESTIMMTEN REIHENFOLGE ERLEDIGT WERDEN MÜSSEN!
Mein Lebensgefährte hat sie willkürlich in das Spiel mit dem Kind eingebunden und das wurde ihm im Ergebnis zum Verhängnis, obwohl er KEINE Anweisung erhalten hat, in welcher Reihenfolge die Kärtchen zu bearbeiten sind.

Falle2: Es ist NICHT zwingend notwendig die FrageBögen dort auszufüllen wie sich später herausgestellt hat.
Während mein Lebensgefährte mit quengelndem Kleinkind auf dem Arm die mehr als 200 Fragen beantwortet hat, hat die KM gesagt sie schafft das in dieser Situation nicht u durfte dann die Fragebögen beim Hausbesuch vom SV während das Kind schlief in Ruhe ausfüllen. Sie konnte so auch evtl Rückfragen direkt mit dem SV klären, während der Vater in einem Raum auf sich alleine gestellt war und keine Rückfragen stellen konnte wenn eine Frage unklar war.

Falle 3: und hier wirds dann richtig fies:
Es liegt ein Stift auf dem Tisch in der SV-Praxis, um die Fragebögen auszufüllen.
Diesen NICHT verwenden! Komme später darauf zurück.
Der Vater hatte Rückfragen und hat einige Fragen deshalb nicht beantwortet.
Er war jedoch so schlau, und hat sich die gesamten Tests mit dem Handy abfotografiert, bevor er die Bögen bei der Assistentin vom SV abgegeben hat, inkl der offenen Fragen.

Gutachten wird Monate später erstellt, davon dass der Vater nicht alle Fragen beantwortet hat, steht kein Wort drin.
Vater legt Beschwerde ein.
Mündliche Verhandlung.
SV legt komplett!!!! ausgefüllte Fragebögen vom Vater vor.
Die offenen Fragen wurden von einer anderen Person, vom SV selbst?, beantwortet... Zu Ungunsten des Vaters.

Unser Rat an alle: alles abfotografieren was man ausfüllt, eignen Stift benutzen!
Beschwerde gegen Gutachten-Auswertung einlegen so dass Richter Auswertungsbögen von SV zur Akte nimmt.
Dann selbst nochmal nachrechnen nachdem man die Kopien der Auswertungsbögen gat.
Siehe da, selbst die Grundrechenarten zu beherrschen scheinen keine Vorraussetzung für einen SV zu sein...

Trotz Forobeweis gibt es keine Anklage wegen Betrug!
Verfahren im Familiengericht läuft jedoch noch, keine Ahnung was die Richterin draus macht..

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2014 21:30
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Also sorry, was schreibst du für ein Quark !!!! 

Klar sind GA keine schöne Sache für alle Beteiligten aber hier
irgendwelche " Fallen "  zu konstruieren,nur weil es für den Partner
hier der KV , nicht gut läuft !!!! 

Ich habe selber zwei GA hinter mir und habe auch diese Fragebögen ausgefüllt.
Dies hatte keine Nachteile für mich. Die KM hat diese Bögen nicht alle ausgefüllt,
hatte auch keine Nachteile für sie.

Das GA wurde doch von Gericht angeordnet und es gab auch einen Auftrag,
was begutachtet werden soll ?  Wo ist da das Problem sich der Sache zu stellen
und mitzuarbeiten ohne den jeweils anderen in ein schlechtes Licht zu rücken oder
sich als besseren ET darzustellen. Genau dies ist immer das Problem, bei vielen.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2014 18:15
(@thoralf)
Rege dabei Registriert

Ich sehe das etwas anders als jenpa.

Das Manipulieren von Entscheidungsunterlagen zum Nachteil eines Betroffenen, ist absolut inakzeptabel und nicht tolerierbar. Auch wenn ich davon ausgehe, dass dies nicht der Regelfall ist, bin ich doch dankbar für den diesbezüglichen Hinweis des TO zu dieser theoretischen Gefahr.

Für mich ist im Eingangsbeitrag auch nicht erkennbar, wo sich der Betroffene einer Mitarbeit verweigert oder gar den anderen in ein schlechtes Licht gerückt haben soll. Nur weil das "bei vielen ein Problem ist" kann man doch nicht unterstellen, dass dies hier automatisch auch der Fall war. Unterschwellig wird dadurch behauptet, der KV ist selbst schuld an der Misere.

vg.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2014 11:21
(@annapl)
Schon was gesagt Registriert

@jenpa

Ich wüsste jetzt nicht wo ICH Fallen konstruiert hätte.
War ja wohl eher jemand anderes.

Deine Antwort ist irgendwie am Thema vorbei.

Nenn es von mir aus nicht Falle sondern Gelegenheit zu manipulieren.

Egal um welche Art Gutachten /Test/ etc es geht...es hat niemand die Fragen zu beantworten ausser die Person, deren Name oben auf dem Blatt steht.

Hier gehts nur drum ALLE davor zu warnen, sich in der Praxis vom GA unter Druck gesetzt zu fühlen, alles dort ausfüllen zu müssen, sich zu vergewissern, dass es bzw dass es eben nicht Vorgaben für bestimmte Aufgaben gibt und dass man seinen eigenen Stift verwenden sollte.

Glaube nicht, dass jeder der sich einem GA unterzogen hat, nachher auch die Auswertungsbögen in der Hand hatte u selbst mal nachgerechnet hat; ist keine große Kunst. Und kann ich nur jedem empfehlen.
Und selbst bei den eigens vom KV angekreuzten Fragen, werden nachweislich falsche Punkte berechnet, die dann im Endergebnis eine Skala in Bereichen markieren, die für den Nachteil des KVs sind, obwohl sie wenn richtig zusammenaddiert worden wäre, im günstigen Bereich liegen würden.

Aber es gibt wohl immernoch Leute die glauben, jeder GA hat eine reine Weste.
Mag mit Sicherheit für viele zutreffen, in dem Fall hier leider nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2014 09:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ANna,

Hier gehts nur drum ALLE davor zu warnen, sich in der Praxis vom GA unter Druck gesetzt zu fühlen, alles dort ausfüllen zu müssen, sich zu vergewissern, dass es bzw dass es eben nicht Vorgaben für bestimmte Aufgaben gibt und dass man seinen eigenen Stift verwenden sollte.

das Ammenmärchen mit dem eigenen Stift taucht immer wiedermal auf; ich habe es trotzdem noch nie verstanden: Blauer Kugelschreiber ist blauer Kugelschreiber. Es wird niemand eine chemische/spektographische Analyse machen, wenn Du behauptest "Dieses Kreuzchen habe ich nicht gemacht!"

Wenn man sicher gehen will: Fast jeder hat heute ein Smartphone mit Kamera in der Tasche. Bevor man dem GA irgendwelche Fragebögen überlässt, fotografiert man sie ab, fertig.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2014 12:03
(@annapl)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Brille007,

Blau ist eben nicht gleich blau:-(
Mein LG hat es abfotografiert aber die Staatsanwaltschaft erhebt eben keine Anklage denn es steht Aussage gegen Aussage.

SV sagt, Fragebogen wurde vollständig ausgefüllt abgegeben. Das von meinem LG gemachte Foto hätte er extra vorher gemacht, dann die fehlendn Kreuzchen gesetzt u dann abgegeben.

Beweis mal, dass es mit offenen Fragen abgegeben wurde u nicht das Foto zwischendrin gemacht wurde.

Die Kreuze wurden alle mit einem identischen Stift gemacht.
Wenn du jetzt jedoch einen eigenen Stift in zB pink benutzt, und später dann bestimmte Fragen mit einer anderen Farbe / Tinte angekreuzt wurden u genau diese dann auf deinem Fotobeweis fehlen, unterstützt es zumindest deine eigene Behauptung.

Klar kann dann wieder jemand sagen, der zu Testende hatte 2 Stifte dabei und das war Vorsatz um das Gutachten evtl später anzufechten.
Aber es geht zumindest weiter als ein einfacher derber Dämpfer.

Kreuzchen u Kringel reichen übrigens nicht aus um mit 100%iger Sicherheit nachzuweisen, dass sie von einer bestimmten Person gemacht / nicht gemacht wirden.

Man benötigt ganze Wörter.

Neben dem Foto u dem eigenen Stift verschafft eigentlich nur eine schriftliche Erklärung bei Abgabe eine 100%ige Sicherheit, in welcher der SV bestätigt, dass Frage Nr xy NICHT angekreuzt wurde.

Und dann kommen immer noch SV UND Assistentin in Frage, weshalb es ebenfalls nicht zur Anklage kam.

Kann in jedem Fall trotzdem nur jedem raten, über eine Beschwerde die Auswertungsbögen einzufordern.
Da reichen manchmal schon zwei falsche Additionen u schon "neigt man zu depressiven Stimmungen" die gar nicht existieren, wenn richtig addiert worden wäre.

Wir bleiben jedenfalls weiter dran.
Ein "Gutachten-Checker" wird das ganze ebenfalls nochmal gegenrechnen, mit schriftlicher Stellungnahme.

Da der SV im Internet und TV (ARD zB) bereits mehrfach kritisiert wurde, ist es umso tragischer, dass dieser weiterhin von Gerichten mit Aufträgen versorgt wird.

Aber so läufts wohl immer, erst Recht wenn diese seltsame "Gesellschaft" aus München involviert zu sein scheint.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2014 21:17