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Allgemeine Betrachtung zur Weitergabe von Gutachten

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(@diskurso)
Registriert

es muss legale wege gehen-wo sich ein richter bei einer Fr. Dr. Dipl. Therapeutin oder beim J-amt die Unterlagen einfordert

Noch einmal:
ohne das Einverständnis der KM darf kein Arzt irgendwelche Aussagen über sie machen und erst recht keine Unterlagen herausgeben, denn das wäre ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht, die den Arzt in große Schwierigkeiten bringen kann. Die KM müsste dem Arzt schriftlich von seiner Schweigepflicht entbinden.

mit dem Ergebnis das die KM sich therapieren lassen soll. genau diese Behauptung lag neulich bei mir als Kopie des Atest's im Postkasten.

Wer hat Dir denn diese Kopie geschickt ?

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2013 10:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Maximus,

nochmal: Was immer Du an "Akten" oder Attesten haben oder kennen magst: Du kannst es nicht verwenden. Wenn Deine Ex einen halbwegs ausgeschlafenen Anwalt hat, wird dieser dafür sorgen, dass Dir bereits der Versuch um die Ohren fliegt. Er wird die Behauptung einer entsprechenden Erkrankung Deiner Ex mit Nichtwissen bestreiten. Vielleicht deutet er sogar an, dass Du diese Atteste selbst gebastelt hast, um Dir Vorteile zu verschaffen. Oder dass Du mit krimineller Energie gegen den Datenschutz verstossen hast. Und nein: Die Echtheit Deiner "Beweismittel" wird dann nicht geprüft, weil sie von vornherein gar nicht zulässig sind.

Deine Ex kann gegen ihren Willen auch weder begutachtet werden noch darf irgendein Arzt - wie @diskurso bereits schrieb - ohne ihr Einverständnis vor Gericht irgendwelche Aussagen über ihren Gesundheitszustand machen. Die BRD ist nicht "DDR light". Davon abgesehen ist es nicht verboten, sich psychisch "ausserhalb der Norm" aufzuhalten. "Normalität" (oder andersherum: Das Fehlen körperlicher oder geistiger Gebrechen) ist auch keine Voraussetzung dafür, dass jemand eigene Kinder haben und betreuen darf.

Man kann Dir deshalb nur davon abraten, Dir hier über die "Herr Lehrer, ich weiss was"-Schiene Vorteile verschaffen zu wollen; das würde Dir auf die eigenen Füsse fallen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2013 11:02
(@schultze)
Rege dabei Registriert

Die begutachtete Person darf das erstellte Gutachten an wen auch immer weitergeben. Auch in der Zeitung veröffentlichen oder was auch immer. Auch dann, wenn in dem Gutachten Vorkommnisse mit dem ehemaligen Partner eine Rolle spielen.
P.S.: Dazu lesenwert

Damit wäre ich vorsichtig. Sofern Vorkommnisse mit Dritten eine Rolle spielen und diese veröffentlicht werden, sind höchst wahrscheinlich Persönlichkeitsrechte der Dritten Person betroffen. Es ist nicht ohne Weiteres erlaubt Vorkommnisse die Dritte betreffen zu veröffentlichen, selbst wenn sie wahr sind. Das hängt ab vom Inhalt des Veröffentlichten und den Auswirkungen die eine Veröffentlichung für den Dritten voraussichtlich hat.
Es würde mich wundern, wenn es hier für Gutachten eine pauschale andere Regelung gäbe.

Beste Grüße,
schultze

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2013 12:25
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