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Angebliche Reifeverzögerung bei sehr jungem Kindsvater

 
(@seinodernichtsein)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forum,
ich bin eine verzweifelte Oma die sich von Jugendamt und Familiengericht nur noch verar***** fühlt.

Zur Konstellation:
Mein Sohn ist im zarten Alter von 17 schon Vater geworden, die Kindsmutter war zum damaligen Zeitpunkt erst 15 Jahre alt.
Die Kindsmutter ist noch am Tag der Geburt mit dem Baby in eine Mutter Kind Einrichtung gezogen. Die ersten Wochen gab es keinerlei Kontakt zu ihr und dem Kind. Man sagte uns die Kindsmutter müsse sich erst eingewöhnen und mit ihrem Kind eine Bindung aufbauen.
Erst nach fast drei Monaten durfte mein Sohn seinen Sohn das erste Mal kurz sehen und Geschenke abliefern. Es folgten Besuchskontakte im Mutter Kind Heim. Mein Sohn durfte seinen Sohn zwei Mal monatlich für je  30 Minuten sehen. Dabei gab es immer Ärger. Er konnte nichts recht machen. Er durfte keine Fotos für die Familie machen oder mitgebrachte Kleidung anprobieren denn er sollte ausschließlich mit dem Kind spielen und eine Verbindung aufbauen. Was aber bei 2x 30 Minuten im Monat utopisch war.

An seinem ersten Geburtstag durfte er dann das erste Mal ein Familienmitglied mitbringen. Er nahm mich mit und wir durften eine Stunde bleiben und mussten uns in das Programm des Heims einfügen. Ein von mir gebackener Kucken musste ich wieder ins Auto tragen, da die Kindsmutter Muffins gebacken hatte.  Ich durfte meinen Enkel nicht auf den Arm nehmen

Es dauerte 18 Monate bis mein Sohn mit dem Kind das Heim allein für kurze Zeit verlassen durfte und mit zwei Jahren durfte er das Kind auch für einen Tag mit nach Hause nehmen. Eine Übernachtung wurde uns vom Jugendamt welches die Vormundschaft für das Kind hatte nicht gestattet. Dies geht nun seit einem Jahr so, dass wir das Kind am zwei Samstagen im Monat von 09:00 am Morgen bis 17:00 am Abend bei uns haben dürfen.

Nun wird die Kindsmutter 18 Jahre alt und unser Anwalt hat uns geraten das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Das Jugendamt besteht auf einem Erziehungsfähigkeitsgutachten. Dies ist nun fertig und für meinen Sohn denkbar schlecht ausgefallen. Als mein Sohn 18 wurde wollten wir schon das Sorgerecht beantragen, aber es wurde uns von Seiten des Jugendamtes und unseres Anwalts keine Chancen eingeräumt dieses zu erhalten.

Mein Sohn ist nun 20 Jahre alt und Student. Er wohnt noch bei uns zu Hause. Er hat wie jede Person in unserem Haushalt Rechte und Pflichten gemäß seinen Talenten. Mein Sohn ist eher handwerklich begabt und erledigt daher Aufgaben rund ums Haus.
Kochen/Waschen/Putzen übernehme ich. Das wird vom Gutachter als negativ aufgefasst. Mein Sohn würde noch leben wie ein 16jähriger. Er habe keine eigene Küche und kann auch nicht kochen. Im Falle von längeren Besuchskontakten so der Gutachter würde nicht der mein Sohn die Versorgung des Kindes übernehmen sondern ich.

Auch die Tatsache, dass mein Sohn auf Fragen nach Freizeitgestaltung mit dem Kind auf die Familie verwiesen hat (Die älteren Geschwister meines Sohnes haben zum Teil Kinder im Alter des Kindes). Der Gutachter  wirft meinem Sohn vor sich nicht ausreichend mit den Bedürfnissen seines Kindes auseinandergesetzt zu haben. Dazu ist aber zu sagen, dass wir viel in der Familie gemeinsam machen. Wir verbringen die Wochenenden meist zusammen. Alle meine Kinder wohnen in unmittelbarer Nähe und wir sind ein sehr enger Familienverbund. Meine Enkelkinder wachsen nicht wie Cousins sondern eher wie Geschwister auf.
Dies hat den Gutachter nicht interessiert. Er wollte detailliert wissen was mein Sohn alleine an einem Wochenende mit Sonnenschein/Regen/Winter/Krankheit des Kindes unternimmt. Er wollte von meinem Sohn aus dem Stehgreif zwölf Kinderspiele für draußen und drinnen wissen. Meinem Sohn fiel eben Fußball spielen, Verstecken spielen und fangen spielen ein. Das war dem Gutachter motorisch und sensorisch nicht genug Förderung.  

Mein Sohn ist nicht der große Redner und hat beim Gutachter wohl eher zurückhaltend geantwortet. alles in allem bescheinigt der Gutachter meinem Sohn eine Reifeverzögerung.
Der Gutachter ist der Ansicht, dass mein Sohn von zu Hause ausziehen müsse.  Wie wir das finanzieren sollen, das hat er nicht gesagt. Bei uns im Freundeskreis wohnen die meisten 20 jährigen noch zu Hause. Mein Sohn hat zwei Zimmer zur Verfügung und in ein paar Jahren kann er sich das Obergeschoss zur eigenen Wohnung ausbauen. Aber das ist im Moment finanziell nicht möglich  und unserer Meinung nach nicht notwendig.

Die Kindsmutter hingegen wird über den grünen Klee gelobt. Sie zeige kaum noch jugendtypische Denk und Handlungsweisen. Sie sei in ihrer Entwicklung mit einer Erwachsenen gleichzusetzen. Sie führe einen eigenen Haushalt und sei nur noch gelegentlich im Rahmen einer monatlich stattfindenden Kontrolle auf Hilfe angewiesen. Sie könne die Bedürfnisse ihres Kindes einschätzen und stellt diese über ihre eigenen. Die Tatsache, dass sie neben ihrem Kind noch die Fachhochschulreife erlangen konnte wird ihr positiv angerechnet. Auch die Tatsache, dass sie ab Oktober die gehobene Beamtenlaufbahn bei der Stadtverwaltung beginnt wir höher/realistischer bewertet als das Lehramtsstudium meines Sohnes
Das Jugendamt wird mit dem 18. Lebensjahr der Kindsmutter jegliche Kontrollen einstellen und die Kindsmutter bei Fragen an einen Sozialarbeiter eines Mütterkaffees übergeben.

Der Gutachter hält die Mutter für fähig, das Sorgerecht allein auszuführen.  Mein Sohn hält er in diesem Zusammenhang für eine Belastung (Originalton Gutachten) Er hält meinen Sohn für nur eingeschränkt Erziehungsfähig.

Eine Ausweitung des Umgangs zwischen Vater und Kind hält der Gutachter derzeit zwar für geboten aber weiterhin nur unter Führung und Aufsicht  des Jugendamtes. Er meint mein Sohn solle beim Jugendamt einmal in der Woche gemeinsam mit dem Kind am Nachmittag eine familientherapeutische Krabbelgruppe besuchen in der er seine Erziehungsdefizite abarbeiten solle.

Meine Frage ist, kann ich gegen das Gutachten vorgehen? Kann ich ein neues Gutachten beantragen? Mir als Großmutter wird kein rechtliches Gehör gewährt. Der Richter möchte mich nicht anhören. Kann ich das erzwingen?

Das Jugendamt hat meinem Sohn von Anfang an kaum Chancen gegeben mit seinem Sohn eine Bindung aufzubauen und dessen Entwicklung mit zu beeinflussen. Nun werfen sie ihm genau das vor.
Wir haben uns immer brav an die Spielregeln gehalten und zum Dank wirft man uns genau das vor. Wenn ich das gewusst hätte, wäre ich aggressiver vorgegangen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2016 12:00
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus und willkommen im Forum!
Aufgrund Deiner bisherigen Schilderungen bin ich nicht wirklich über die Aussagen des GA verwundert.
Ad hoc würde ich empfehlen, dass DU Deinen Sohn löslässt und ihn in eine eigenverantwortliche Selbstständigkeit begleitest/führst.
Dass die Umgänge mit dem Kind lächerlich wenig sind. steht hierbei auf einem anderen Blatt; offenbar habt ihr wieder ein besonders mutterfreundliches JA an der Backe...wobei, wie gesagt, Dein Sohn hier in die Puschen kommen sollte, auch in dem er sich selbst hier anmeldet (weiss er von Deinem Vorstoß?).

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2016 12:35
(@seinodernichtsein)
Schon was gesagt Registriert

Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit ist schön und gut aber sie muss auch finanziert werden.
Mein Sohn bräuchte in einer Universitätsstadt eine 1,5 bis 2 Zimmer Wohnung. Das Jugendamt lehnt eine WG als für das Kind ungeeignet ab. Die Mietpreise bei uns in der Stadt liegen da bei ab 450 Euro aufwärts.  Zwar Warm aber ohne Strom. Dazu kämen noch die Lebenshaltungskosten für Essen, Hygiene, Telefon etc. Alles in allem kämen wir da auf mindestens 700 Euro. Dazu noch Studiengebühren, Semesterticket, Bücher, Kopierkosten....
Wie sollen wir das finanzieren?

Mein Sohn kann nur studieren, weil er zu Hause wohnt. Ein Studium abbrechen nur, damit das Jugendamt zufrieden ist?

Selbst wenn er eine Ausbildung machen würde, wäre das Geld knapp. Denn dann müsste er noch Krankenversicherung und ähnliches bezahlen und wegen des Unterhalts hätte er nur den Selbstbehalt des Sozialhilfeniveaus.

Die finanzielle Situation ist schwierig aber ihm deshalb mangelnde Verantwortung vorzuwerfen ist ungerecht. Er tut alles um sich und seinem Sohn eine bessere finanzielle Zukunft zu sichern.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2016 13:36
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei einer Ausbildung zahlt der Ausbildungsbetrieb und der Auszubildende die KV. Das wird nicht noch zusätzlich zum ausgezahlten Einkommen fällig 😉

Auch im elterlichen Haushalt können junge Erwachsene eigenverantwortlich leben. Der Gutachter kam aber zum Schluß, dass es bei euch eben nicht so ist.

Z.B., bei uns (Sohn 16, Töchter 18 und 20), wird abwechseln gekocht (ja auch mein Sohn kann kochen), jeder ist für seine Wäsche verantwortlich (auch mein Sohn), klar wäscht jeder mal für jeden mit, aber jeder in der Familie kann die Maschine bedienen, Wäsche aufhängen und bei Bedarf bügeln. Einkaufen muss auch mal jeder, genauso wie putzen, Müll runterbringen, oder nen Wasserhahn reaprieren (ja das können auch wir Frauen im Haushalt).

Und ein Gutachter möchte eben dies alles auch bei einem 20 jährigen, der Verantwortung für ein Kind übernehmen will, sehen.

Die KM kann er gut einschätzen, sie war nun lange "bewacht" in einer entsprechenden Einrichtung und hat alles gelernt, was eben nötig war und nimmt nun zielstrebig ihr Leben in die Hand.

Mein Sohn kann nur studieren, weil er zu Hause wohnt. Ein Studium abbrechen nur, damit das Jugendamt zufrieden ist?

Nein, das ist sicher nicht was das JA verlangt. Übrings bekommen es viele Studenten hin ihr Studium mit dem Höchstsatz von 734 € zu betreiten (oder sie gehen nebenbei noch jobben). Ich kann mir gut vorstellen, dass dein Sohn Bafög bekäme, wenn er es beantragt.

Dies geht nun seit einem Jahr so, dass wir das Kind am zwei Samstagen im Monat von 09:00 am Morgen bis 17:00 am Abend bei uns haben dürfen.

Ich habs mal fett markiert. Auch sowas stösst dem Gutachter auf. In der Zeit sollte das Kind beim Vater sein und von ihm hauptsächich betreut werden. Hat er in seinen 2 Zimmern einebn bereich für sein Kind? Spiezeug, Windeln, Wechselklamotten, ein Reisebett für den Mittagsschlaf?

Im Falle von längeren Besuchskontakten so der Gutachter würde nicht der mein Sohn die Versorgung des Kindes übernehmen sondern ich.

Wenn er tatsächlich nicht kochen kann, dann ist das wohl so, dass du das tust. Wie wärs dann, wenn er an der VHS einen Kochkurs macht? Es gibt sogar spezielle fürs Kochen für Kinder.

Auch die Tatsache, dass mein Sohn auf Fragen nach Freizeitgestaltung mit dem Kind auf die Familie verwiesen hat (Die älteren Geschwister meines Sohnes haben zum Teil Kinder im Alter des Kindes). Der Gutachter  wirft meinem Sohn vor sich nicht ausreichend mit den Bedürfnissen seines Kindes auseinandergesetzt zu haben. Dazu ist aber zu sagen, dass wir viel in der Familie gemeinsam machen. Wir verbringen die Wochenenden meist zusammen.

Das ist i.a. sicher was super tolles. Nur in dem Fall eures Sohnes zeigt er damit zu wenig Eigeninitiave und "wälzt" die Verantwortung auf andere ab. Er muss selbst mehr tätig werden. Udn vor allem soltlte das Kind auch erst eine gute Bindung mit dem KV aufbauen und nicht im Rudel für ein paar Stunden "mitlaufen". In dem Alter und den wenigen Stunden sollte es mehr Exklusivzeit mit Papa.

Er wollte detailliert wissen was mein Sohn alleine an einem Wochenende mit Sonnenschein/Regen/Winter/Krankheit des Kindes unternimmt. Er wollte von meinem Sohn aus dem Stehgreif zwölf Kinderspiele für draußen und drinnen wissen. Meinem Sohn fiel eben Fußball spielen, Verstecken spielen und fangen spielen ein. Das war dem Gutachter motorisch und sensorisch nicht genug Förderung.  

Gerade, wenn ihr im Familienverband viel unternehmt und er damit auch viel Kontakt mit seine Neffen und Nichten hat (und das sicher in verschiedenen Altersstufen), dann sollte ihm sicher mehr als nur das wenige einfallen ,was man mit einem 2-3 jährigen Kind anfangen kann. Der Gutachter sieht da wohl eine Diskrepanz zwischen der Schilderung, dass ihr viel zusammen unternehmt und dass er dann doch wenig Ahnung hat, was man mit kleinen Kindern altersgerecht spielen kann.

Eine Ausweitung des Umgangs zwischen Vater und Kind hält der Gutachter derzeit zwar für geboten aber weiterhin nur unter Führung und Aufsicht  des Jugendamtes. Er meint mein Sohn solle beim Jugendamt einmal in der Woche gemeinsam mit dem Kind am Nachmittag eine familientherapeutische Krabbelgruppe besuchen in der er seine Erziehungsdefizite abarbeiten solle.

Das ist sicher eine gute Idee (betreuter Umgang ist zwar immer irgendwie blöd, kann aber auch hilfreich sein). Dort kann er ohne den Rest der Familie sich ausschließlich um sein Kind kümmern und zeigen, dass er i nder Lage ist sich um das Kind zu kümmern.

Meine Frage ist, kann ich gegen das Gutachten vorgehen? Kann ich ein neues Gutachten beantragen? Mir als Großmutter wird kein rechtliches Gehör gewährt. Der Richter möchte mich nicht anhören. Kann ich das erzwingen?

Nein, das kannst du nicht. Du hast da eben keiner Karten im Spiel. Das muss dein Sohn tun. Er kann dagegen vorgehen und/oder beweisen, dass im daran gelegen ist die Situation zu verbessern. Z.B. einen Kurs in Kinderpflege, einen 1. Hilfe-kurs für/am Kind u.s.w. einfach zeigen, dass er erkannt hat, dass er etwas ändern muss und bereit ist Verantwortung zu übernehmen und zu lernen. Da ist die Einmischund der Mutter/Großmutter kontraproduktiv und du solltest dich tunlichst zurücknehmen und ihn machen lassen. Sonst wird da nie was.

Was du tun kannst? Grundsätzlich haben Großeltern ein eigenes Umgangsrecht, dass sie auch einklagen könnten (aber dazu muss eien Bindung bestehen und der Umgang dem Kidneswohl zuträglich sein)

Vielleicht solltest du erstmal deinen Sohn ein Stück weit aus dem Nest schubsen, ihn auffordern Verantwortung zu übernehmen, den BU ihn alleine wahrnehmen lassen, ihn zu Kursen ermutigen und ihm überlassen welche rechtliche Schritte er gehen möchte.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2016 13:56
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich sehe es wie Marco. Ein Problem besteht darin, dass Du die Familie "im Griff hast".

Andererseits ist die Aussage mit der mangelnden Erziehungsfähigkeit lächerlich, wenn eine Student nur eingeschränkt erziehungsfähig ist, was ist dann mit normalen Menschen? Was sicher richtig ist, ist dass Dein Sohn sich als Vater bewähren muss. Er muss entscheiden, was für das Kind sinnvoll und notwendig ist. Der kurze Umgang hat dazu geführt, dass Dein Sohn sich eben nicht als Vater fühlt sondern als großer Bruder.

Letzlich sehe sich auch kein Problem darin, dass Dein Sohn weiterhin bei Dir wohnt. Er muss aber den Umgang führen, d.h. ihr dürft auch daran beteiligen, er muss es aber entscheiden und verantwortungsvoll durchführen.

Dass er kein Mittagessen zusammen bringt und keine Schnitte schmieren kann, glaube ich auch nicht. Man muss nicht kochen können um ein Mittagessen zustande zu bringen.

Gegen das Gutachten kann nur Dein Sohn vorgehen indem er beweist, dass er ein Mann ist. Halt Dich da raus und lass ihn erwachsen werden, alles andere wird dann auch.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2016 14:18
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Meine Frage ist, kann ich gegen das Gutachten vorgehen? Kann ich ein neues Gutachten beantragen?

Nein, natürlich kannst Du das nicht. Du bist ja keine Verfahrensbeteiligte.

Es ist ja Dein Sohn, der den Antrag gestellt hat, nicht Du.

Aber schon die Art Deiner Fragestellung wirft ein entsprechendes Licht auf Euer Mutter-Sohn-Verhältnis. Es hat tatsächlich den Anschein als wäre Dein Sohn nicht gewohnt, seine Interessen eigenständig wahrzunehmen. Du agierst für ihn wie für einen Minderjährigen. Von daher ist das Ergebnis des Gutachters so verwunderlich nicht.

Noch etwas zu den "Talenten", die Dein Sohn hat oder nicht hat: Es geht ja weniger darum zu zeigen, dass er durchaus hilfsbereit und fleißig ist. Es geht darum, ob er selbständig einen Haushalt führen kann. Wenn er sich selbst schon nicht allein versorgen könnte ohne Mama oder Pizzalieferdienst, wie sollte er ein Kind mitversorgen können?

Wie schon geschrieben wurde: Für die Führung eines normalen Ein- bis Zweipersonenhaushalts benötigt man keine "Talente". Schon im eigenen Interesse sollte er es so schnell wie möglich lernen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2016 14:22
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin sons.

Anhand Deiner Schilderungen schließe ich mich an:

Es hat tatsächlich den Anschein als wäre Dein Sohn nicht gewohnt, seine Interessen eigenständig wahrzunehmen. Du agierst für ihn wie für einen Minderjährigen. Von daher ist das Ergebnis des Gutachters so verwunderlich nicht.

Ich mag gar nicht darüber urteilen, ob der Gutachter hier "Recht hat" und Dein Sohn tats. derart unselbständig (reifeverzögert  :puzz: ) ist.

Oder ob hier angesichts der Umstände (Wohnen als Student zu Hause - ist bequem und günstig, nicht die Regel, aber allein auch nicht verwerflich), Dein Agieren (unterstelle, dass Du auch im tgl. Leben, vielleicht sogar sichtbar für den Gutachter, ähnlich aktiv bist wie Du hier schreibst) und evtl. einem fehlenden echten eigenen Interesse/ Antrieb Deines Sohnes Vater sein zu wollen, der Gutachter auf eine "falsche" Fährte gelockt wurde (oder diese bereitwillig gegangen ist).

Will sagen:
Hat der KV tats. Interesse Vater sein zu wollen? Wenn ja, dann lass ihn handeln. Auch zB hier! Nimm Dich zurück. Insbesondere, wenn Dein Sohn vielleicht (noch) gar nicht Vater sein und sich seiner Verantwortung stellen will (was ich in keinster Form gut heißen will).
toto

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2016 14:47
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit ist schön und gut .

Dein Sohn braucht auch "den Familienverbund", um sich die Fragen beantworten zu lassen?  So wie er auf den Familienverbund verweist bei der Frage, wie er sich den Umgang mit dem Kind vorstellt?

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2016 15:41
(@seinodernichtsein)
Schon was gesagt Registriert

Mein Sohn ist was das Thema Jugendamt angeht ein gebranntes Kind.  Das fing damit an, dass sie der Kindsmutter bei allerersten Gespräch (Kindsmutter war im vierten Monat schwanger) sagten, er würde sich eh auf und davon machen und spätestens zur Geburt würde er sich einen Dreck um sein Kind scheren.

Das Jugendamt hat ihn von Anfang an schlecht behandelt. Für ihn war bei Terminen nie ein Stuhl da und er musste zum Teil 2,5 Stunden stehen während Kindsmutter und die Betreuerin vom Mutter Kind Heim saßen.

Mein Sohn raucht nicht, trotzdem wurde ihm bei jedem betreuten Umgang unterstellt, dass seine Kleidung nach Rauch rieche.

Wenn er denn mal seine Meinung und Interessen Vertreten wollte unterstelle man ihm mangelnde Kooperationsbereitschaft.

Laut §SGB steht jeder Person bei Behördengängen ein Beistand zu. Das wurde ihm mit Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre der minderjährigen Mutter und des Babys untersagt

Wir hatten eine Zeitlang einen Rechtsanwalt für Familienrecht beauftragt. Dieser hat die Jugendamtsmitarbeiterin als Rotzfrech und Parteiisch beschrieben.

Ich als gestandene Frau komme dort nicht an, ein Anwalt kommt dort nicht weiter, die Mutter der Kindsmutter hat dort keine Chance.
Ich weiß nicht wie mein Sohn da auch nur einen Blumentopf gewinnen soll.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2016 20:27
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

um es noch einmal glasklar zu sagen, wenn der junge Mann mit 20 Jahren seine Angelegenheiten nicht selbst regeln kann, z.B. auch mit Hilfe eines Anwalts, dann kann man ihm auch kein Kind anvertrauen. Du bist hier raus.

Wenn die Frage lautet, was kann er gegen das Gutachten unternehmen, dann wäre die Frage, wer hat das Gutachten in Auftrag geben und in welchem Zusammenhang, gibt es ein gerichtliches Verfahren?  Allerdings sehe ich da auch wenig Spielraum, wenn selbst euer Anwalt sagt, dass Dein Sohn keine Chance hat.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2016 20:45




(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich muss beim Lesen dieses Falls immer an eine Folge "Teenie-Mütter" denken, wo auch die Oma die Fäden in der Hand hielt, den jungen Eltern vorgeschrieben hat was diese zum Gespräch vor Gericht anziehen sollen (und vermutlich auch was sie antworten sollten). Das Ganze ging natürlich komplett nach hinten los.

Aber "scripted reality" zählt hier ja nicht.

Ein fester Familienverbund ist natürlich etwas schönes und wichtiges. Er macht aber auch in gewissen Sinne "träge". Denn Mama weiß es ja eh immer am Besten, kann am besten Kochen, kriegt jeden Fleck aus den Anziehsachen und das Haus wird auch noch mal schnell "nebenbei" gereinigt. Viel Selbständigkeit kann sich hier nicht aufbauen. Und wenn sich die handwerklichen Tätigkeiten "am und im Haus" sich darauf beschränken, mal den Stecker vom Rasenmäher einzustecken ist das auch nicht der "Burner".

Als erster Schritt kann sich Euer Sohn hier z.B. selber anmelden und mal schreiben was er genau will. Er wird sich dann eine Strategie aufbauen können und von den Mitgliedern viele Ratschläge bekommen. Also, frag ich doch mal mal ob er nicht wenigstens auf dem Gebiet "selber" aktiv werden will. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2016 22:03
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich als gestandene Frau komme dort nicht an, ein Anwalt kommt dort nicht weiter, die Mutter der Kindsmutter hat dort keine Chance.
Ich weiß nicht wie mein Sohn da auch nur einen Blumentopf gewinnen soll.

Na, indem er klein anfängt: sich z.B. selbst hier anmeldet.

Deine Reihenfolge finde ich interessant: Du zuvörderst als "gestandene Frau", dann der Anwalt, dann irgendwann die Kindesmutter.

Nö - das ist in erster Linie eine Angelegenheit zwischen der Kindesmutter und dem Kindesvater. Nicht deine. Du kannst deinen Sohn moralisch unterstützen. So wie du aber meinst, die Angelegenheit für deinen Sohn regeln zu müssen, gibt das ein dickes Eigentor.
"Wir" wollten das Sorgerecht beantragen - "uns" wurde keine Chance eingeräumt - "wir" dürfen das Kind dannunddann bei "uns" haben.
Ich kann durchaus nachvollziehen, warum das Gutachten so ausfiel. Mutti tut, Mutti macht, Mutti kann alles besser.

Vielleicht schneidest du erst einmal die Nabelschnur zu deinem Sohn durch, bevor du das Enkelkind auch noch dran bindest.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2016 08:55
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Seinodernichtsein, das ist nicht die Frage.

Wie könnt Ihr die Situation zum Positiven verändern ? Das ist die Frage.

Vorab:
Ich halte die gesetzliche Regelung zum Sorgerecht nach wie vor für menschenrechtsverachtend.
Vermutlich würde sich auch ein Gutachter finden, der meine Person für reifeverzögert hält ... und irgendwo hätte er auch Recht (bin schließlich ein Mitvierziger, der sich immer noch mit Jungerwachsenen auf dem Fußballplatz tummelt und auch mal durch nen virtuellen Dungeon marschiert, um Monster zu töten) ...

Um mich geht es aber nicht. Um Deinen Sohn auch nicht. Es geht um sein Kind.

Aktuell ist ein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen nicht kriegsentscheidend (bei der Wahl der KiTa liegt die Entscheidung im Zweifel ohnehin bei der Mutter).

Aktuell ist der Ausbau der Umgänge wichtig.

... und dabei zuallererst die Frage:
Wie ist denn das Verhältnis zur Mutter ?

Du wetterst in erster Linie gegen Jugendamt, Gutachter und letztlich Gericht ... insofern ist die Volljährigkeit der Mutter in erster Linie als Chance zu betrachten, Regelungen mit ihr zu finden, anstatt sich mit der Helferindustrie zu beschäftigen.

Kann mir allerdings vorstellen, daß das zerdepperte Porzellan der Situation nicht unbedingt förderlich ist.
Vielleicht gibt es mit ihr einen Blumentopf.
Eine Blume für sie (auch als Anerkennung für ihre bisherigen Leistungen und die vorhandene berufliche Perspektive) wäre sicherlich keine schlechte Idee.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2016 10:32
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Leider muss ich hier ein wenig den Forumstenor stören.

natürlich hast du als Oma auch ein Umgangsrecht mit dem Kind, welches du auch bei Gericht einklagen kannst. Urteile gibt es darüber auch welche.

Weiterhin hat es meiner bescheidenen Meinung nach keinem etwas anzugehen, wie euer Sohn aufwächst und wie selbstständig er ist. Ob er sich nicht die Schuhe selbst zubinden kann oder du ihm dabei hilfst den Popo abzuwischen, geht nur euch beide etwas an. Denn all dieses sind keinerlei Argumente für seine Erziehungsfähigkeit. Er kann diesem Kind trotz dieser Vorwürfe oder ich will sagen, grad wegen dieser Vorwürfe ein sehr guter Vater sein, der dem Kind ungemein viel beibringen kann.

Der von euch gelebte Familienverbund ist meiner bescheidenen Meinung nach grade für Kinder eine tolle Erfahrung, die hier in Schland leider immer viel weniger gelebt. Selbstständigkeit hat hiermit nichts zu tun. Hier ist es chic mit 18 auszuziehen und seine eigenen Hausstand zu haben.

Leider erlebst du gerade dies, was sehr viele Väter in Schland erleben müssen. Die sogenannten Professionen stellen sich über den leiblichen Vater auch oftmals generell über die leiblichen Eltern und maßen sich an genau zu wissen, was gut für das Kindeswohl sei.

Wie hoch der Stellenwert des Vaters ist, siehst du daran, dass er im Grunde, wider der Empfehlungen des Umgangs bei Kleinkindern, durch das Jugendamt sehr geschickt aus dem Leben des Kindes rausgehalten wurde.

Die Mutter hat hier auch externe Hilfe erfahren und die Hilfe der leiblichen Oma wird hierbei nicht gewertet, da dies die Mutter des Vaters ist. Andersherum wäre vermutlich alles in Ordnung. Ein Unding!

Dir/euch bleibt in diesem Sinne nur die Möglichkeit gegen dieses Gutachten vorzugehen oder sich dem zu beugen und sukzessive den Umgang auszuweiten.

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2016 17:35
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Naja Mateusz.

Zum möglichen Umgangsrecht durch die Großmutter wurde ja schon was geschrieben:

Was du tun kannst? Grundsätzlich haben Großeltern ein eigenes Umgangsrecht, dass sie auch einklagen könnten (aber dazu muss eien Bindung bestehen und der Umgang dem Kidneswohl zuträglich sein)

Und das ein solcher Fam.verbund gut für alle Beteiligten sein, wurde meiner Lesart nach hier auch nicht in Zweifel gezogen. Es stieß lediglich die "ich ich ich" Betonung der KM auf, die zu der Vermutung führte, dass der junge KV tats. sehr unselbständig und eben evtl. nicht erziehungsfähig ist. Bis hin zu der von mir geäußerten Vermutung:

Hat der KV tats. Interesse Vater sein zu wollen? Wenn ja, dann lass ihn handeln. Auch zB hier! Nimm Dich zurück. Insbesondere, wenn Dein Sohn vielleicht (noch) gar nicht Vater sein und sich seiner Verantwortung stellen will (was ich in keinster Form gut heißen will).

Das wäre dann auch mein Weg. Gegen das Gutachten vorzugehen nicht. Schon gar nicht durch die TO.

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2016 19:22