Hallo,
Ich hätte ein paar Fragen an euch.
Das Gutachten zum aufenthaltsbestimmungsrecht ist für mich positiv ausgefallen und nun versucht ihr Anwalt es als nicht gültig zu wehrten weil :
Gutachter sei befangen und nicht neutral
Mutter der km wurde nicht befragt
Dinge die vor der Trennung waren wurden nicht gut geprüfte
Kontinuität liegt auf Seiten der Mutter da sie vor der Trennung für Kinder den Alltag meisterte
Wie hoch steht die Chance das ihr Anwalt damit durchkommt, Richter bestellte den Gutachter.
Bin über jede Antwort froh.
Das meiste was ihr Anwalt schreibt ist an den Haaren herbeigezogn
Welche Erfahrungen habt ihr?
Und was denkt ihr darüber?
Das zu entscheiden liegt alleine im Ermessen des Richters und ist von hier absolut nicht vorhersagbar.
Eine Regel oder eindeutige Erfahrungen gibt es über sowas nicht
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Anton,
bei uns hat die Gegenseite auch versucht, das Gutachten mit allen erdenklichen Mitteln zu diskreditieren.
Hat lediglich dazu geführt, dass der Gutachter zur Hauptversammlung geladen wurde und dort logischerweise die gleichen Erkenntnisse - nun eben mündlich - wieder dargelegt hat.
Kritische Fragen der Gegenseite brachten das Ergebnis auch nicht zum wanken.
Letztendlich folgte der Richter der Empfehlung des Gutachters, den er ja mit der Aufgabe der Gutachtenerstellung beauftragt hatte.
Empfehlung für Dich:
Schriftliche und sachliche Stellungnahme bzw. Gegendarstellung zum gegnerischen Anwaltsschreiben vorbereiten.
Das
Das Gutachten zum aufenthaltsbestimmungsrecht ist für mich positiv ausgefallen
und das
Richter bestellte den Gutachter.
sollte Dir etwas die Nervosität nehmen.
Gruss,
gardo
Danke schonmal,
Hat noch wer Erfahrungen zu dem Thema?
Ich
Die gleichen wie gardo.
Daraufhin wurde nun Einspruch beim OLG eingelegt. Mit den gleichen Argumenten wie vorher (im Wesentlichen Geseiere von einer Intersetseite für Gutachtengeschädigte, dass Pädagogen nicht geeignet seine ... unprofessionelles Vorgehen .... abgebliche Widersprüche ... blabla). Verfahren läuft noch.
Daraufhin wurde nun Einspruch beim OLG eingelegt. Mit den gleichen Argumenten wie vorher (im Wesentlichen Geseiere von einer Intersetseite für Gutachtengeschädigte, dass Pädagogen nicht geeignet seine ... unprofessionelles Vorgehen .... abgebliche Widersprüche ... blabla). Verfahren läuft noch.
Wir waren dann auch noch beim OLG. Hat am Ergebnis auch nichts geändert.
Gruss,
gardo
Davon gehen wir auch aus. Vor allem, weil es eine Dezernatsentscheidung war.
Kann es auch soweit kommen das ein neues Gutachten gemacht werden müsste?
Den der verfahrensbeistand war bei mir und den Kindern und die Kinder redeten kein Wort mit ihr. Die Kinder sagten nur ich habe alles schon erzählt.
Sie sind mittlerweile zum Teil eingeschüchtert und vielleicht auch etwas genervt das ständig fremde kommen und mit ihnen alleine reden wollen.
Den Kindern wird das alles langsam zu viel habe ich das Gefühl.
Kann es auch soweit kommen das ein neues Gutachten gemacht werden müsste?
Was sollte das denn bringen? Es liegt doch schon eines vor.
Und das
Die Kinder sagten nur ich habe alles schon erzählt.
ist ja auch eine Aussage.
Gruss,
gardo
Moin
Kann es auch soweit kommen das ein neues Gutachten gemacht werden müsste?
Wenn das Gericht dies meint - freilich. Da aber der GA vom Gericht bestellt wurde, halte ich die Wahrscheinlichkeit für gering.
Woher wissen die Kinder, worüber Du mit der Verfahrensbeiständin gesprochen hast, und daher nichts mehr 'hinzu zufügen' brauchen? Wieviele 'Fremde' haben denn bereits mit den Kindern gesprochen? Es ist nun mal auch Deine Aufgabe, die Kinder für solch ein Gespräch zu motivieren.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Es war jetzt das Jugendamt, der Psychologe und eben der bestand bei mir, bei den ersten beiden klappte es gut und die Kinder zeigten auch alleine ihre Spielsachen und redeten auch. Aber diesesmal mit dem vb ging nichts. Ich bin auch mit den Kindern ins Zimmer und habe versucht das der vb mit ihnen alleine sein kann, aber ging nicht. Die Kinder sagten zu mir ich soll da bleiben sie wollen nicht mit vb allein sein und sie haben schon den anderen fremden alles gesagt.
Kann und will die Kinder ja nicht zwingen.
Sorry, Oldie,
Woher wissen die Kinder, worüber Du mit der Verfahrensbeiständin gesprochen hast, und daher nichts mehr 'hinzu zufügen' brauchen? Wieviele 'Fremde' haben denn bereits mit den Kindern gesprochen? Es ist nun mal auch Deine Aufgabe, die Kinder für solch ein Gespräch zu motivieren.
aber das ist eine leicht dahergeplapperte Aussage ...
Ich kann das nachempfinden, und wenn verschiedene Personen immer wieder mit den gleichen Themen anfangen, dann nervt es auch Erwachsene, nicht nur Kinder. Meine drei brauchten inzwischen nur hören, dass da jemand fremdes kommt und mit uns reden will ... dann drehen die frei und machen dicht. Da kann ich nicht mehr "motivieren". Hinzu kommt, dass viele sich zwar als fachlich versiert halten, aber leider ziemlich voreingenommen sind und im Kern leider keine Empathie haben, zum Teil auch schon eine gefestigte eigene Meinung.
Und dann kommen halt die Fragen, zum Teil versuchen diese Leute auch die Kinder zu irgendwas zu überzeugen, oder einer Antwort zu drängen. Vielleicht kommt noch eine menschliche Antipathie mit hinzu, und schon wird das nix.
Die Anhörungen bei der Richterin sind bei mir auch regelmäßig aus dem Ruder gelaufen ... da kann ich durch die geschlossene Tür nicht mehr viel motivieren...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Kann es auch soweit kommen das ein neues Gutachten gemacht werden müsste?
Klar, wenn der Richter es so will. Bspw. weil er im Gutachten etwas findet, was - aus seiner Sicht - nicht korrekt begutachtet wurde.
Aber auch dies ist (zunächst) mal richtig:
Da aber der GA vom Gericht bestellt wurde, halte ich die Wahrscheinlichkeit für gering.
Aber jetzt mach Dich nicht verrückt und warte erstmal ab. Kannst jetzt eh nichts sinnvolles mehr tun!
Gruß toto, der auch nicht weiß, ob es Deine Aufgabe ist, die (haltlosen) Vorwürfe der KM gg. das Gutachten zu entkräften (so wie von Gardo hier
Empfehlung für Dich:
Schriftliche und sachliche Stellungnahme bzw. Gegendarstellung zum gegnerischen Anwaltsschreiben vorbereiten.
vorgeschlagen. :puzz:
Gruß toto, der auch nicht weiß, ob es Deine Aufgabe ist, die (haltlosen) Vorwürfe der KM gg. das Gutachten zu entkräften
Ich würde auch nicht aktiv gegen das Geschreibsel der Gegenseite vorgehen.
Meine Erfahrung lehrt(e) mich aber: Im Zweifelsfall entsprechend vorbereitet sein ist durchaus hilfreich.
Gruss,
gardo
Danke schonmal euch allen.
Abwarten ist bestimmt das beste, aber auch mit das schwerste.
Ich
Die gleichen wie gardo.Daraufhin wurde nun Einspruch beim OLG eingelegt. Mit den gleichen Argumenten wie vorher (im Wesentlichen Geseiere von einer Intersetseite für Gutachtengeschädigte, dass Pädagogen nicht geeignet seine ... unprofessionelles Vorgehen .... abgebliche Widersprüche ... blabla). Verfahren läuft noch.
Hallo, mich würde wirklich interessieren was das Ergebnis vor dem OLG ist und ob sich am Ga was geändert hat mein Fall geht ja jetzt auch zum OLG mit einer Anhörung. Kinder sind dieses mal geladen, Gutachter nicht.
Und dann kommen halt die Fragen, zum Teil versuchen diese Leute auch die Kinder zu irgendwas zu überzeugen, oder einer Antwort zu drängen.
Da frag ich mich auch immer: jahrelang versucht man die Kinder zu stärken, sich nicht von Wildfremden ausfragen und zu etwas überreden lassen - aber dann sollen sie doch wieder Auskunft geben auf Kommando.
Ich finde das nur allzumal kindlich-menschlich, dass sie irgendwann wenig Motivation haben.