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Brauche dringend Verhaltensempfehlung bei neuem Gutachter

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(@vater1972)
Rege dabei Registriert

hast ne PM

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Themenstarter Geschrieben : 10.09.2011 14:19
(@vater1972)
Rege dabei Registriert

Wie zu erwarten, hat die KM Beschwerde eingelegt (wenn man das überhaupt so nennen darf, denn eigentlich gabs ja noch keinen Beschluss). Jedenfalls hat sie Bedenken gegen das Gutachten formuliert. Welche, weiss ich noch nicht. Mal schauen, wann die Post kommt...

LG
vater1972

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Themenstarter Geschrieben : 15.09.2011 18:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das war zu erwarten, denn wie gesagt, entscheidet nicht der Gutachter sondern der Richter und den wird sie versuchen zu überzeugen.
So wie du auch.

Ist also nix schlimmes.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 15.09.2011 19:20
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

keine Beschwerde im Sinne von Rechtsmittel gegen eine Entscheidung der Vorinstanz und damit der Weg zur nächst höheren Instanz. Vielmehr handelt es sich um eine Stellungnahme zum Gutachten. Diese Stellungnahme ist dir zuzustellen und du kannst hierzu wiederum selbst deine Sicht der Dinge an das Gericht schreiben. Ungeachtet dessen: Du bist weiterhin auf Amtsgerichts-Ebene.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 15.09.2011 20:06
(@vater1972)
Rege dabei Registriert

Palimpalim,

sooo, weiter geht's. Antrag auf Befangenheit des Gutachters ist durch KM eingereicht worden.
Ich darf Stellung nehmen bis Ende der Woche.

Warum bin ich noch auf Amtsgerichtsebene? Das Amtsgericht hat beschlossen und ich hab Beschwerde eingelegt. Daraufhin wurde das neue Gutachten in Auftrag gegeben durch das OLG. Jetzt muss das OLG entscheiden.

Mein Anwalt meint, es wäre durchaus denkbar, dass das OLG nun ohne weitere Anhörung entscheidet, sofern das OLG den Gutachter nicht für befangen hält. Aber die schnellsten sind die da nicht... Dauert nun immerhin schon 2,5Jahre und drei Wochen.
Mal schauen...

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Themenstarter Geschrieben : 29.09.2011 13:10
(@vater1972)
Rege dabei Registriert

Hallo an alle,
der Gutachter hat nunmehr auch Stellung genommen und schreibt im Wesentlichen, dass die erneut vorgebrachten Vorwürfe der KM im Befangenheitsantrag seine Untersuchungsergebnisse eher stützen würden als widerlegen.
Das Schreiben des GA hat mein Anwalt am 7.10. zur Kenntnis erhalten, keine Aufforderung zur Stellungnahme oder ähnliches. Es neigt sich nun anscheinend dem Ende. Wie auch immer das aussieht...
Nochmal zur Erinnerung: Am 03.03.2009 fand die erste Anhörung im Rahmen einer einstw. Anordnung zum ABR statt. Satte zwei Jahre und sieben Monate läuft das nun...

LG
vater1972

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Themenstarter Geschrieben : 12.10.2011 18:25
(@vater1972)
Rege dabei Registriert

Hallo,

am 4.11. gibt es eine mündliche Anhörung bzgl. der Befangenheitsvorwürfe.
Das wird dann richtig volles Haus:
3 Richter, die Eltern und deren Anwälte, Jugendamt, Verfahrensbeistand, Gutachter mit Assistentin. Zu elft wirds kuschelig...
:laola:

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Themenstarter Geschrieben : 23.10.2011 17:27
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

Nochmal zur Erinnerung: Am 03.03.2009 fand die erste Anhörung im Rahmen einer einstw. Anordnung zum ABR statt. Satte zwei Jahre und sieben Monate läuft das nun...

Hallo Papa'72!
Hast Du denn in diesen zweieinhalb Jahren Deine Kinder sehen können oder mussten die in dieser langen Zeit auf Dich verzichten?
Du schreibst, dass das Ganze im Rahmen einer EA begonnen hat - also einer Maßnahme, die eigentlich ja für Fälle geschaffen wurde, die keinen Aufschub dulden. Insofern würde mich interessieren, ob es zu einer Einstweiligen Anordnung kam und diese auch umgesetzt wurde/wird, wärend Ihr Euch jetzt in der Hauptsache streitet, oder ob bis zur Entscheidung in der Hauptsache die Kinder vaterlos waren/sind.
LG
PdG

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Geschrieben : 23.10.2011 17:58
(@vater1972)
Rege dabei Registriert

Hallo PdG,
nein, ich konnte meinen Sohn nach ca. 4 Monaten wieder regelmäßig sehen, weil die bestellte erste Gutachterin mir großzügigen Umgang eingeräumt und angeboten hat (das war allerdings das einzig gute, was sie getan hat). Seitdem konnte ich Sohni im wöchentlichen Wechsel einen Tag, bzw. 3,5 Tage lang persönlichen betreuen. Da hatte ich wirklich saumäßiges Glück.
In der EA wurde das ABR auf die Mutter übertragen, weil sie eidesstattlich versichert hat (und das hat Beweiskraft), dass ich schlimmer Alkoholiker bin. Im Rahmen des Hauptsacheverfahrens konnte ich das durch Beibringung von Leberwerten (MPU-Richtlinien) entkräften, aber das hat da niemanden mehr interessiert. Es wurde die Gutachterin bestellt, die acht Monate(!) später ihr Gutachten vorlegte und empfahl, das ABR der Mutter entgültig zu übertragen (aufgrund der bereits eingetretenen Kontinuität), dem das Gericht dankend folgte, in dem es im Beschluss das Gutachten wortwörtlich abgeschrieben hat.
Das Umgangsmodell wird stillschweigend geduldet, eine Elternvereinbarung wurde nicht abgeschlossen.
Die BEschwerdeinstanz (bei mir OLG Brandenburg) hat einen neuen Gutachter bestellt, der nach über drei Monaten feststellte, dass er zeitlich gar nicht kann. Nun hat der dritte Gutachter sein Gutachten abgeliefert, empfiehlt Übertragung des ABR auf mich, weil Mutter mangelnde Bindungstoleranz und ambivalente Bindungen zum Kind hat (und das Kind zu ihr). Dagegen hat sie Antrag auf Besorgnis der Befangenheit eingelegt.
Parallel zum Beschwerdeverfahren laufen seit ebenfalls 2,5Jahren ein Umgangsverfahren und ein Unterhaltsverfahren. Im Rahmen des Umgangs musste ich schwer kämpfen, weil Mutter unterstellt hat, dass das Kind Verhaltensauffälligkeiten hat, wenn es beim Vater war (mittlerweile durch Gutachter entkräftet). Im Unterhaltsverfahren unterstellt mir die Richterin, ich hätte Erwerbsobliegenheitspflichten und dürfe nicht einfach weniger arbeiten (obwohl ich den Unterhalt ja aufbringe, nur eben nicht Stufe X, sondern Stufe 2). Nunja, nun heisst es abwarten...

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Themenstarter Geschrieben : 24.10.2011 20:01
(@vater1972)
Rege dabei Registriert

So, mein Sorgerechtsverfahren ist nach 2,5 Jahren nun abgeschlossen.
Gestern war der letzte Termin vor dem OLG und die Richter haben der Mutter eindringlich geraten, sich mit mir zu einigen. Mit Hinblick auf das Gutachten, dass die Übertragung des ABR auf mich empfohlen hat, hat die Mutter diesen Hinweis auch kapiert und einem Wechselmodell zugestimmt. Damit bin ich zufrieden und ich hoffe, die Zukunft wird zeigen, dass dies die richtige Entscheidung für unseren Sohn und uns als Eltern war.

Allen anderen alles Gute. Bei Fragen stehe ich gern zur Verfügung.

vater1972

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2011 17:03




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gratuliere!

Das sind doch mal gute Nachrichten. :thumbup:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2011 20:58
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Gratuliere!

Das sind doch mal gute Nachrichten. :thumbup:

Dem schließe ich mich an:-)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2011 18:30
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