Hallo liebe Forumsgemeinde,
meinen Fall kennt ihr unter Meine Geschichte http://www.vatersein.de/Forum-topic-27735.html .
Weil ich für die Beschuldigungen und den Unsinn eines weiteren Gerichtsverfahrens durch die Ex nicht mehr finanziell aufkommen will, habe eine folgende Frage.
Es gab unseren gerichtlichen Vergleich 2013. Nun gibt es den neuen Antrag der KM auf ASG.
Das hohe Gericht schrieb in der Ladung: Die Einholung eines Ergänzungsgutachtens erscheint erforderlich.
Ich war beim Anwalt, der schrieb: Antrag der Mutter zurückweisen, hilfweise ABR, Lebensmittelpunkt, Geundheitssorge zu Vater.
Im Text schrieb er: gegen Einholung eines Ergänzungsgutachtens bestehen diesseits keinerlei Bedenken.
Der genaue Begründung der Erwiderung und Widerlegung fehlt noch (ich arbeite dran).
Nun hat das Gericht gleich im Anschluss beschlossen, dass unsere alte Gutachterin beauftragt wird (bis 2500,-€, sie soll das bis Ende April fertighaben).
Bedeutet das, ich habe zugestimmt, die Kosten dafür zu zahlen?
Wenn ja, gibt es noch Möglichkeiten sich dagegen zu wehren?
Hi Green,
Du hast nur prozessual zugestimmt, dass ein Gutachten angefertigt wird.
Wer die dabei zweifellos entstehenden Kosten zu tragen hat, wird am Ende des Verfahrens entschieden. Irgendjemand wird sie aber ganz oder teilweise tragen müssen.
Gruss von der Insel