Erst sperrt KM sich...
 
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Erst sperrt KM sich und gibt später doch nach

 
(@jarod45)

Hallo liebe Gemeinde,

ich weiß mir keinen Rat mehr. Seit 10 Monaten geht es nun schon rund wegen Umgang. Auch der VP sah sich der Situation am Ende machtlos gegenüber. Die KM hat die Empfehlung des Gerichts und die des VP zur Wahl gehabt und sich auf Grund des kürzeren Umgangs für die des VP entschieden, alles angeblich weil es besser für unser Kind wäre. Damit war ich natürlich nicht einverstanden (weil die Empfehlung des Gerichts für die Dauer einer Erziehungsberatung mehr oder weniger Störungsfrei funktionierte) und versuchte sie zum Einlenken zu bewegen. Sie sperrte sich. Ich kontaktierte den VP und teilte ihm dies mit. Er sprach mit der KM und auf einmal stimmte sie der Empfehlung des Gerichts zu. Dann ging es um die Ferienregelung. Ich sollte unseren Sohn über die kompletten Ferien nicht bei mir haben. Bei Gericht war aber die Hälfte vereinbart. Ich sprach sie auf ihre eigene Aussage an und sie sperrte sich wieder. Natürlich kontaktierte ich wieder den VP und dieser erreichte es das die KM wieder zustimmte. Ich halte das alles für ein abgekartetes Spiel damit sie als umgängliche Person da steht und ich derjenige bin der immer seinen Willen durchsetzen muss. Wenn es nach der KM geht wird der Umgang auf ein Minimum reduziert, da dies dem Kindeswohl besser entspräche. Gebe ich ihren Wünschen nach bin ich der Dumme. Lasse ich nicht locker und hole mir Hilfe, worauf sie vermutlich setzt, werde ich als uneinsichtig usw. hingestellt. Da ich die Elternzeit nahm hat das Kind eine engere Bindung zu mir als zur KM, was sie weiß und stört.

Ich könnt sprichwörtlich in die Luft gehen, hab aber schon vor langer Zeit gelernt meinen Unmut zu zügeln.

Hat vielleicht einer hier einen Tip?

Zitat
Geschrieben : 26.02.2012 12:09
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi jarod45

Hat vielleicht einer hier einen Tip?

Welchen Tipp sollte man hier geben ausser wie du selber schon sagtest:

Ich könnt sprichwörtlich in die Luft gehen, hab aber schon vor langer Zeit gelernt meinen Unmut zu zügeln.

Seinen Unmut weiterhin zu zügeln und nicht in die Luft zu gehen.

Viel Glück

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2012 14:14
(@diskurso)
Registriert

Hallo,

Hat vielleicht einer hier einen Tip?

Du brauchst keinen Tipp, Du machst alles richtig.

... und ich derjenige bin der immer seinen Willen durchsetzen muss.
Lasse ich nicht locker und hole mir Hilfe, worauf sie vermutlich setzt, werde ich als uneinsichtig usw. hingestellt.

Nö, denn Du tust ja nichts anderes, als Dich an die Empfehlungen des Gerichts zu halten:

... auf einmal stimmte sie der Empfehlung des Gerichts zu.
Bei Gericht war aber die Hälfte vereinbart.

"Uneinsichtigkeit oder gar "Willen durchsetzen" steht damit überhaupt nicht zur Debatte ...

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2012 16:20
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

in Ergänzung: Wenn Du über diese Vorgänge mit den am Verfahren beteiligten Personen sprichst, solltest Du vor allem darauf Wert legen, dass Du mit der Umsetzung der gerichtlichen Vorgabe nicht nur stur eine Abmachung verfolgst, sondern dass es vor allem zum Wohle des Kindes ist, durch viel und konstanten Umgang Vertrauen in die Bindung zu beiden Elternteilen zu haben. Das setzt also voraus, dass die Umgänge keinesfalls reduziert werden dürfen, gerade weil durch die Elternzeit eine enge Bindung des Kindes zu Dir besteht.

Deine Argumentation sollte immer kindorientiert sein.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2012 17:01
(@jarod45)

Meine Argumentation war/ist immer Kindorientiert, zumindest aus meiner Sicht. Allerdings hat der Verfahrenspfleger eine vorgefasste Meinung. Ein Kind in dem Alter gehöre grundsätzlich zur Mutter. Das ich die Elternzeit nahm wird runter gespielt, ist fast null existent. Das Jugendamt sagt nur ich solle doch etwas großzügiger sein. Da noch die Ruhe zu wahren is verdammt schwer.

Hallo,

in Ergänzung: Wenn Du über diese Vorgänge mit den am Verfahren beteiligten Personen sprichst, solltest Du vor allem darauf Wert legen, dass Du mit der Umsetzung der gerichtlichen Vorgabe nicht nur stur eine Abmachung verfolgst, sondern dass es vor allem zum Wohle des Kindes ist, durch viel und konstanten Umgang Vertrauen in die Bindung zu beiden Elternteilen zu haben. Das setzt also voraus, dass die Umgänge keinesfalls reduziert werden dürfen, gerade weil durch die Elternzeit eine enge Bindung des Kindes zu Dir besteht.

Deine Argumentation sollte immer kindorientiert sein.

LG LBM

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2012 17:22
(@jarod45)

Danke für die aufmunternden Worte. Es ist nur so, das ich wieder und wieder das Gefühl hab als würd ich aber auch alles falsch machen. Es ist ehrlich gesagt auch wenig hilfreich wenn man immer wieder vor augen geführt bekommt das man(n) an sich kaum eine chance hat. Sogar mein Vater sagte ich solle mich damit abfinden nur alle zwei Wochen Umgang zu bekommen weil die Mütter immer die Kinder zugesprochen bekommen, es sei denn sie bauen nachweislich groben Mist. Das wären zwar harte Worte, seien aber in Deutschland realität.

LG

Hallo,
Du brauchst keinen Tipp, Du machst alles richtig.
Nö, denn Du tust ja nichts anderes, als Dich an die Empfehlungen des Gerichts zu halten:
"Uneinsichtigkeit oder gar "Willen durchsetzen" steht damit überhaupt nicht zur Debatte ...

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2012 17:27
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Jarod,

ich denke, Dein Vater hat das schon sehr realistisch beschrieben. Vielleicht hilft es Dir diesen Gedanken anzunehmen und alles was Du darüber hinaus erkämpfst auch als Gewinn zu wertschätzen, selbst wenn es natürlich selbstverständlich ist, dass ihr gleichberechtigt sein solltet. Nur gehen Theorie und Praxis wie so oft weit auseinander.

Was genau soll nun eigentlich im Gutachten geklärt werden?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2012 17:41
(@jarod45)

Hallo Jarod,

ich denke, Dein Vater hat das schon sehr realistisch beschrieben. Vielleicht hilft es Dir diesen Gedanken anzunehmen und alles was Du darüber hinaus erkämpfst auch als Gewinn zu wertschätzen, selbst wenn es natürlich selbstverständlich ist, dass ihr gleichberechtigt sein solltet. Nur gehen Theorie und Praxis wie so oft weit auseinander.

Was genau soll nun eigentlich im Gutachten geklärt werden?

LG LBM

Hallo LBM,

ich weiß das mein Vater an sich meist Recht behält und genau davor habe ich Angst. Ich liebe meinen Sohn mehr als alles andere und möchte keine Sekunde mit ihm missen. Mir ist klar das auch meine Frau ein Recht auf unser Kind hat. Ich würde ihr dieses Recht auch niemals beschneiden weil unser Sohn uns beide braucht. Womit ich nicht klar komme ist der Punkt das ich unseren Sohn 2,5 Jahre jeden Tag betreut habe und nun auf einfach durch den Opa ersetzt wurde. Die Bindung zwischen meinem Sohn und mir ist um einiges stärker als die zwischen Kind und Mutter. Das weiß die KM und versucht diese Bindung zu lösen. Hat auch mit dem zutun was während der Schwangerschaft passierte.

Das Gutachten soll klären wo unser Sohn in Zukunft seinen Lebensmittelpunkt haben soll. Diesbezüglich sollte ich laut KM und ihrer Anwältin sogar die Wohnung wechseln. Ich wohne ja noch in der Wohnung welche unser Sohn als sein Zuhause bezeichnet. Die KM ist gezwungen umzuziehen, schon wieder. Es vergeht immer mehr Zeit und letztlich wird es wohl heißen das sich unser Sohn wieder in der neuen Wohnung der Mutter eingewöhnt hat und dort nicht mehr rausgenommen werden sollte.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2012 18:16
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jarod,

warum hast Du dann nicht im Zusammenhang mit der Trennung versucht, das Kind bei Dir zu behalten? Die Beantwortung bringt uns sicher für die zukünftige Gestaltung nicht weiter, aber so wirklich verstehen kann ich das nicht, da Du die Kontinuität in der Hauptbetreuung damit ja unterbrochen hast.

Die Geschichte mit der Wohnung ist einfach nur lächerlich und es ist schon ein Armutszeugnis, dass ihre Rechtsvertretung ihr nicht ganz klar erklärt, dass Dir niemand vorschreiben kann, Deine Wohnung aufzugeben. Du kannst nur hoffen, dass die Summe der Lächerlichkeiten auch dem Richter gehörig auf den Kranz gehen und er da ein klares Signal setzt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2012 18:37
(@jarod45)

Hallo LBM,

die Trennung sah so aus. Ich war mit meiner Tochter aus erster Ehe unterwegs. Als ich heim kam war Frau mit Kind und Hund weg. Mir wurde mit der Polizei gedroht wenn ich ihr folge. Danach bekam ich unseren Sohn erst einmal nicht zu sehen, erst als das Jugendamt einem Umgang zustimmte. Ich hab die Betreunung nicht freiwillig unterbrochen, hatte keine Chance.

LG

Jarod45

Jarod,

warum hast Du dann nicht im Zusammenhang mit der Trennung versucht, das Kind bei Dir zu behalten? Die Beantwortung bringt uns sicher für die zukünftige Gestaltung nicht weiter, aber so wirklich verstehen kann ich das nicht, da Du die Kontinuität in der Hauptbetreuung damit ja unterbrochen hast.

Die Geschichte mit der Wohnung ist einfach nur lächerlich und es ist schon ein Armutszeugnis, dass ihre Rechtsvertretung ihr nicht ganz klar erklärt, dass Dir niemand vorschreiben kann, Deine Wohnung aufzugeben. Du kannst nur hoffen, dass die Summe der Lächerlichkeiten auch dem Richter gehörig auf den Kranz gehen und er da ein klares Signal setzt.

LG LBM

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2012 19:38