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Erziehungsfähigkeits gutachten - Baby

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(@lumean)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag zusammen 🙂
da man gefühlt nirgendwo irgendwelche Infos über solche Gutachten findet (Außer auf den Websiten der entsprechenden Psychologen die alles in den Himmel loben 😛 ) hab ich gedacht, ich schreibe mal hier. Ich bin zwar nicht getrennt von meiner Partnerin (Und KM), aber werde in dem ganzen wirrwar immer bekloppter und verzweifelter.

Also, ich versuche mal die Situation, in der wir aktuell stehen, so kurz es geht zusammen zu fassen:
Ich selbst bin voll berufstätig mit abgeschlossenem Studium. Seit 9 Monaten (Anhaltend) im Home Office. Meiner Partnerin Derzeit nicht erwerbstätig, kümmert sich primär um Haushaltsangelegenheiten. Sie selbst hat bereits eine sehr...ich nenne es durchwachsene Vergangenheit mit dem Jugendamt, und ein verstrittenes Elternhaus, das sich immer nur dauerhaft gegenseitig als die schlimmsten Monster hinstellt, und sich selbst als die Ritter in weißer Rüstung. Also...in ihrer Familie durchwachsener Kontakt! In meiner dagegen (Zum Glück!) alles harmonisch, wir kriegen von dort aus alle Unterstützung die nötig ist / werden könnte.

Jetzt mal zum wesentlichen. Mitte Juli kam unser erster Sohn zur Welt. Nach einer Strapazenreichen Geburt über mehrere Tage Einleitung. Schon im Krankenhaus hat sich das JA für einen Besuch bei uns angekündigt. Dieser Fand dann auch 3 Tage nachdem wir zuhause angekommen sind statt. Begeistert waren wir nicht, aber wir wollten nicht direkt einen ersten schlechten Eindruck hinterlassen....tja. Dort kam man dann gleich sofort mit einer Familienhilfe um die Ecke, die dann auch über die nächsten 3 Wochen eingesetzt wurde. Man kam zum entschluss, dass wir unseren kleinen wohl nicht richtig versorgen können sollen (?!) und sind, mit unserer ganzen Familie, erstmal aus allen Wolken gefallen. Im weiteren Verlauf (Um es ein klein wenig abzukürzen) hat meine Partnerin eine Therapie begonnen, ist für 2 Wochen in eine Stationäre Einrichtung um sich medikamentös einstellen zu lassen (=Stabilisierung der Stimmung), ist jetzt unter betreuung einer Ambulant Psychatrischen Pflegekraft und beginnt ab dem 19.10. eine weitere Therapie in einer Tagesklinik (Alles Empfehlungen und Vorgehensweisen eines Clearing Mitarbeiters). Insgesamt, und das wurde so kommuniziert waren wir bei allen stellen immer zu 100% kooperationsbereit, bereit alles zu tun was nötig ist und immer bedacht darauf, dass das Kindeswohl an erster Stelle steht (Wurde so vom Clearing, teilweise der Familienhilfe und auch von der Pflegekraft, die immer beim Umgang dabei ist, so weitergegeben).
Dann vor 2 Wochen, wir hatten einen termin im Jugendamt um das weitere Vorgehen zu besprechend, nachdem mir 2 Monate gesagt wurde, bei mir wäre alles top und ich "könnte nix machen als zu warten", hieß es von der Mitarbeiterin die für uns zuständig ist, dass sehrwohl auch bei mir Defizite sind. Versteht unserer Mitarbeiter vom Clearing nicht so recht, weil er von der Familienhilfe das exakte gegenteil gehört hatte, aber nun gut. In diesem Termin wurde nun Besprochen, wie es weitergehen soll, da meine Partnerin (Auch in Augen des Jugendamtes!) wieder stabil ist. Aber sie wohl beim Umgang noch gewisse Defizite hätten. (Das haben wir dann natürlich gleich beim nächsten Umgang erfragt: Wir sind noch etwas unsicher im Umgang mit dem kleinen und können nicht immer direkt erkennen, was er genau jetzt von uns will. Man bedenke: Unser Sohn ist jetzt 3.5 Monate alt, wurde uns mit 4 Wochen entzogen, und seitdem haben wir ihn einmal die Woche für 1 Stunde sehen können.) Die Entscheidung die jetzt getroffen wurde (Alles bisher außergerichtlich, muss ich dazu sagen!), es soll ein Erziehungsfähigkeitsgutachten von uns beiden erstellt werden, um zu beurteilen, ob wir in der Lage sind, unseren Sohn ausreichend zu versorgen (Beauftragt und bezahlt vom JA!). Sollte dies positiv sein, gibt es die Rückführung, ansonsten soll meine Partnerin mit dem kleinen fürs erste ins Mutterkindheim, um die Defizite dort aufzuarbeiten (Also alles in allem, wie ich finde, ganz konstruktive Lösungen, muss ich dazu sagen!!)

Die eigentliche Frage, die ich nun habe: Wie läuft das nun genau ab? Uns wurde mitgeteilt, ein Psychologe würde sich "in den nächsten Wochen" bei uns melden. So wie ich es verstanden habe, laufen die Gutachten hier i.d.R. ca. 4 Wochen bei denen viel mit uns gesprochen wird, einige Tests durchgeführt und natürlich auch der Umgang mit dem Kind beobachtet wird. Trotzdem habe ich irgendwie enorme bammel davor, weil man auch seeeeehr viel negatives darüber liest (Über unseren Gutachter steht zumindest mal noch nix im Internet 😛 ). Ich weiß einfach nicht wie ich mich da am besten verhalten soll. Ich will ja weder negativ, ablehnend, noch gekünstelt oder sonst was rüber kommen. Gleiches ist auch bei meiner Partnerin der Fall, die noch 100x mehr bammel davor hat.

Falls ihr irgendwelche Tipps habt, wie man sich darauf "einstellen" kann, oder uns, wenn ihr den bisherigen verlauf so liest, eine Meinung dazu abgeben könntet wie ihr die Sache seht, wäre ich einfach für alles Dankbar. Ich habe wirklich enorme Bammel davor, dass sich das jetzt noch über Jahre so hin zieht und bin auch gerade sehr hin- und her gerissen, nicht doch einen Anwalt dazu zu schalten. Die Angst aber hier: Ich will nicht so rüber kommen, als würde ich nicht kooperativ o.ä. sein. Ich denke ihr wisst was ich meine.

Viele Grüße 🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2020 14:59
(@inselreif)
Moderator

falls ihr das in Erfahrung bringen könnt: arbeitet dieser Gutachter regelmässig mit diesem Jugendamt zusammen?

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2020 17:43
(@lumean)
Schon was gesagt Registriert

Ja der Gutachter hat schon öfter fürs Jugendamt Gutachten erstellt. Ich muss auch dazu sagen: Die Ursprüngliche Idee (Mit Betonung darauf, dass wir das freiwillig machen können) kam auch von der Jugendamtsmitarbeiterin. Das was mir da direkt immer in den Kopf kommt: Wieso sollte die Mitarbeiterin dieses Gutachten vorschlagen, und das selbst zahlen, wenn sie nicht daran glaubt, dass es klappen könnte? Wäre ja nur "unnötiger" Aufwand. Sie selbst meinte nur, sie benötigt für die Rückführung eine rechtliche Absicherung und ein Gutachten würde die Akte entsprechend abschließen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2020 18:21
(@craertus)
Rege dabei Registriert

Mal eine Frage:

Hebamme?
Wieso wird euch unterstellt, ihr könnt keine Versorgung sicherstellen?

Bei Gutachten muss man echt immer aufpassen.

Gerade nach einer Geburt gibt es genug Hilfe, die man bekommen kann. Die Personen können dann anleiten und eben unterstützen.

Wenn ich sowas lese, am Anfang schon im System gefangen bzw. mitten drin zu sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2020 19:05
(@lumean)
Schon was gesagt Registriert

Ach Hebamme. Das hatte ich total vergessen. Die hatten wir natürlich. Sie war auch extrem Geschockt über die Entscheidung und war auch dagegen. Kommentiert wurde das mit dem Satz "Sie arbeitet aber nicht beim JA."

Und um die Frage zu beantworten: Laut den Familienhilfen hätte der kleine immer so viel Durst gehabt, angeblich soll auch immer die Windel voll geworden sein usw usw. Meine Partnerin hatte auch die ersten Wochen eine Wochenbettdepression (Im üblichen Rahmen, wie gesagt Hebamme gab da entwarnung) und das haben sie "wahrscheinlich" übertrieben aufgenommen...An den anschuldigen Selbst ist aber nix dran gewesen. Wir haben uns exakt an das gehalten was die Hebamme empfahl (Ca. alle 3 Stunden fläschchen (Partnerin konnte wegen all dem Stress und druck nicht stillen...), Windeln halt wenn sie voll sind logisch etc.) und auch der Kinderarzt hatte bei der U3 entwarnung gegeben und gesagt, er habe sehr gut zugenommen. 0 Anzeichen das was schief läuft oder die Probleme sehen. Dann kamen sie an dem einen Tag plötzlich und haben ihn mit, mit der Begründung er sei sowohl körperlich als auch Emotional nicht versorgt gewesen. Beides für mich, meine Familie, die Hebamme und den Kinderarzt nicht verständlich.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2020 19:58
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Dann kamen sie an dem einen Tag plötzlich und haben ihn mit, mit der Begründung er sei sowohl körperlich als auch Emotional nicht versorgt ...

Ich nehme mal an, das soll heißen, sie haben ihn mitgenommen.

Und das habt ihr einfach so hingenommen? Evtl. sogar noch eine Einverständniserklärung unterschrieben?
Ganz ehrlich, morgen einen Familienrechts-Anwalt, und am nachmittag die sofortige Herausgabe fordern. Dienstag keine Antwort/ Herausgabe, eA beim Familiengeschichte.

Je länger ihr wartet, um so mehr könnt ihr euch von eurem Kind verabschieden. Den seht ihr u.u. Nie wieder.

Morgen!

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2020 20:22
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich würde die weitere Zusammenarbeit mit dem Jugendamt vollständig verweigern und auch bei diesem Gutachten stur nicht mit machen.
Wie kommt das überhaupt Zustande dass das Jugendamt - ohne Gerichtsbeschluss?!? - einen Gutachter beauftragt.

Ich würde folgendes machen: Bei Gericht eine Schutzschrift hinterlegen, gegen mögliche Anträge vom JA die vielleicht kommen werden und ansonsten auf Tauchstation gehen.
Möglicherweise sogar auf Angriff gehen und das Jugendamt explizit auf Unterlassung verklagen.

Warum?
Du scheinst mir vom Schriftbild ausgehend und von dem was Du Inhaltlich dargelegt hast, kein Idiot zu sein, das Jugendamt scheint euch gängeln zu wollen (warum auch immer).
Wenn das Gutachten nun auch nur in teilen für euch negativ ausgeht, möglicherweise ist der Gutachter sowieso tendenziös, dann wird das Jugendamt entsprechende Anträge bei Gericht
stellen und das kann dann übel ausgehen und in einer Fremdunterbringung des Kindes enden.

Ich bin selbst kein grundsätzlicher Gegner dieser Gutachten, deswegen verstehe mich nicht falsch. Bei mir beginnt selbst die Begutachtung in wenigen Wochen (und ich werde mit machen). Das Gericht hat in meinem Fall fast 2 Jahre rumgeeiert bevor der Gutachter ins Boot geholt wurde, eben weil die Konsequenzen möglicherweise heftig ausfallen werden.

Diese Gutachten macht man aus meiner Sicht nur dann mit, wenn man damit auch etwas gewinnen kann.
In deinem Fall ist das maximum was Du "gewinnen" kannst, dass das Jugendamt nicht weiter macht gegenüber dem Risiko dass das Kind Fremd untergebracht wird.
Dieses Risiko würde ich in keinem Fall eingehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2020 20:31
(@lumean)
Schon was gesagt Registriert

Das haben wir zum glück --nicht-- einfach so hingenommen und direkt widersprochen. Dann kam aber die rückmeldung, entweder "machen wir das mit" oder sie holen die Polizei und werden ihn "zwangsweise" mitnehmen. Ich bin halt sehr vorsichtig wenns darum geht das gerichtlich zu machen. Die Angst ist da, dass das in einem Jahrelangen Streit resultiert. Alleine schon, wenn ein Anwalt Akteneinsicht fordern würde, wäre die Angst bei mir da, dass wir dann als "Unkooperativ" hingestellt werden. Ich hoffe du verstehst was ich meine 🙂

Also als kurze Ergänzung: Der kleine IST bereits fremduntergrebacht. Er ist bereits in einer Bereitschaftspflege. Das ist auch der einzige Grund, weswegen ich dem zustimme. Wäre mein Kind hier würde ich das auf keinen Fall tun. Eben aus den hohen Risiken die damit einhergehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2020 20:35
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich muss es ganz deutlich sagen: Pack deine Männlichkeit wieder aus und wehre dich, SOFORT!

Das Jugendamt kann (ohne einstweilige Anordnung eines Richters) nicht mit der Polizei "einfach so" ein Kind irgendwo "raus nehmen".
Selbst wenn die Polizei in so einem Fall fälschlicherweise Amtshilfe leistet, musst Du weder die Tür auf machen noch das Kind mit geben.
(Deswegen Schutzschrift bei Gericht hinterlegen, damit eAs im zweifel nicht einfach durchrutschen)

Wenn das Kind jetzt bereits fremd untergebracht ist, dann würde ich an deiner Stelle die Nacht durcharbeiten und bis Morgen früh alle nötigen Anträge für das Gericht fertig haben,
die Persönlich zu Gericht bringen und dann - sofern es keine Rechtsgrundlage für den Aufenthalt des Kindes in der Bereitschaftspflege gibt - das Kind dort wieder abholen, notfalls holst DU die Polizei zur Hilfe.
Wenn ihr beide, oder einer von euch beiden das SR hat, dann habt ihr die "Macht" dazu, sofern ein Gericht das nicht eingeschränkt hat.

Es brennt gerade, und wir diskutieren ob Du es weiter brennen lässt oder ob Du das Feuer mit Benzin unterstützt.
Du musst jetzt Löschen!!!

Ich mache es noch mal deutlicher, setz dich JETZT ins Auto - wenn Du das gSR hast, hat die Mutter das aSR dann nimst Du sie mit, und dann fahrt ihr das Kind wieder holen _JETZT_. Und wenn die euch vor Ort das Kind nicht geben, dann rufst DU die Polizei und bittest um Unterstützung.
(Es sei denn natürlich, Du hast uns verschwiegen das es ein Gerichtsbeschluss mit Herausgabeanordnung für das Kind bereits gibt, dann ist mist.)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2020 20:42
(@maria22)
Zeigt sich öfters Registriert

Das Jugendamt kann durchaus das Kind auch ohne richterlichen Beschluss in Obhut nehmen, wenn es Gefahr in Verzug sieht. Für die längere Fremdunterbringung braucht es tatsächlich einen richterlichen Beschluss oder die Einverständnis der Eltern. Kein Jugendamt würde es ohne diese beiden auf diese Dauer in einer Bereitschaftspflege lassen. Kannst du dich genau daran erinnern, was du oder deine Partnerin unterschrieben habt? Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Mitarbeiter Druck aufbauen, dass ihr etwas unterschreibt.

Selbst wenn das Kind ohne rechtliche Grundlage untergebracht ist, kann ich dir nicht empfehlen, dort hinzufahren und das Kind aus der Pflegefamilie zu holen, nachdem es dort die größte Zeit seines Lebens verbracht hat. Der richterliche Beschluss wird dann garantiert innerhalb von Stunden kommen.

"Pack deine Männlichkeit aus und wehre dich" halte ich für keinen guten Ratschlag, wenn das Ziel ist, das Kind möglichst bald zurückzubekommen. Du siehst es ganz richtig, wenn du als unkooperativ hingestellt wird, hast du keine guten Karten. Der größte Teil wird aber ohnehin an der Mutter hängen.

Mit so wenigen Infos kann man keine Prognose erstellen, wie ein Gutachten ausgeht. Es ist jedenfalls in solchen Fällen üblich, dass ein Gutachten gefordert wird. Im Zweifel immer kooperativ und einsichtig verhalten. Gerade weil du ja selbst siehst, dass die Mutter Baustellen hat und Hilfe benötigt.

Wie kam das Jugendamt nach der Geburt auf euch? Es wäre ungewöhnlich, wenn das Jugendamt nur aus dem Grund kommt, weil die Mutter selbst Opfer schlimmer Verhältnisse war. Ist die Mutter noch minderjährig? War sie sonst irgendwie auffällig?

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2020 21:24




(@lumean)
Schon was gesagt Registriert

Hi Maria,
meine Partnerin ist 21 Jahre alt und war zum Zeitpunkt der Geburt also schon volljährig. Auf uns gekommen sind sie, da die ehemalige Mitarbeiterin aus der Kindheit meiner Partnerin sie schwanger gesehen hat, als wir die Sorgerechtserklärung und Vaterschaftsanerkennung durchgeführt haben. Und da sie sich aufgrund der "alten Akten" sorgen gemacht haben, haben sie entsprechend eine Familienhilfe eingeleitet.
Und es ist auch genau so wie du es sagst: Sie hätten ihn rausgeholt mit dem Berühmten Paragraphen der Kindeswohlgefährdung mit Gefahr im Verzug. Das war die "Drohung". Deswegen haben wir einfach weiter kooperiert, um auf schnellstem Wege den kleinen wieder zu uns holen zu können. Du siehst es auch richtig, dass die größten Probleme/Sorgen bei der Mutter hängen bei Seiten des Jugendamtes.

In meinen Augen bzw. meiner Auffassung nach wollen sie mit dem Gutachten feststellen bzw. prüfen, ob "wir" in ihren Augen wieder dazu Bereit sind, für den kleinen zu sorgen. Anders kann ich mir einfach weiterhin nicht erklären, wieso sie das gutachten machen sollten, und selbst zahlen sollten, wenn sie sonst "keinerlei nutzen" daraus ziehen. Ohne Gutachten sind sie genau so am längeren Hebel wie mit Gutachten, außer ich gehe vor Gericht, wo mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls ein Gutachten angefordert werden würde - jedoch auf kosten von uns Eltern.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2020 23:32
(@maria22)
Zeigt sich öfters Registriert

Das Gutachten ist bei Rückführungen mehr oder weniger Standard. Das hat nichts mit eurem individuellen Fall zu tun. Das mit der rechtlichen Absicherung trifft es ganz gut.

In der Vergangenheit gab es ein paar Fälle, da wurde das Kind in die Herkunftsfamilie zurückgebracht und das ging für das Kind böse aus. Diese Fälle gingen durch die Presse. Kritik hagelte es auch an den Jugendämtern, die angeblich nicht gut genug geprüft haben. Deshalb verlangen sie in der Regel nun das Gutachten, um im Ernstfall sagen zu können, wir haben nichts verpasst.

Bei euch sieht es doch eher positiv aus, gerade wenn das Kind nicht aufgrund eines nachweisbaren Vorfalls aus der Familie geholt wurde, es war wohl eher eine Vorsichtsmaßnahme. Und das Gutachten soll wahrscheinlich genau dies bestätigen, weil wohl bereits geplant ist, das Kind zu euch zurückzuführen.

Grundsätzlich aber beim Jugendamt: Verlass dich nie auf mündliche Aussagen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2020 23:59
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Bei euch sieht es doch eher positiv aus, gerade wenn das Kind nicht aufgrund eines nachweisbaren Vorfalls aus der Familie geholt wurde, es war wohl eher eine Vorsichtsmaßnahme. Und das Gutachten soll wahrscheinlich genau dies bestätigen, weil wohl bereits geplant ist, das Kind zu euch zurückzuführen.
Grundsätzlich aber beim Jugendamt: Verlass dich nie auf mündliche Aussagen.

Was ist denn da so positiv und was empfiehlst du dem TE?

Ich kann herauslesen, dass das Kind nicht bei Ihnen ist und irgendwelche fadenscheinigen Argumente gesucht werden das Kind von Ihnen fernzuhaltren. Außer der TE verschweigt und eine wichtige Info. Hat deine Freundin/Frau Drogen in der Vergangenheit genommen?

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2020 10:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn ich das mal so klar formulieren darf, unter der Prämisse, dass keine belastenden Informationen zurückgehalten werden:

Dieser Fall dokumentiert wieder, warum das Jugendamt gern als Kinderklaubehörde bezeichnet wird. Da wird ein Baby aus fadenscheinigen Gründen in der wichtigsten Bondingphase seines Lebens den Eltern aus den Armen gerissen und fremd unter gebracht und die Eltern eingeschüchtert, erpresst und unter Druck gesetzt.

ICH KÖNNTE K*TZEN!!!

Wenn man auf das Kind achten wollte und den Eltern helfen, dann hätte es viele andere Möglichkeiten gegeben.

Ich bin sauwütend!

LBM, die auch oft nicht wusste, warum das Baby heult (es hatte keine Leuchtschrift auf der Stirn!!!)

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2020 11:57
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo zusammen,

ich habe nach den Schilderungen auch den Eindruck als wollte man euch mit irgendwelchen Argumenten das Kind wegnehmen. Das ist in Deutschland nicht ohne weiteres möglich. Leider habt ihr schon viele Fehler gemacht. Ich hätte im Zweifel das JA mit Polizei anrücken lassen und das Thema dann am nächsten Tag vor Gericht diskutiert. Wenn wirklich nichts passiert ist, hätte ich auch der Familienhilfe nicht zugestimmt, wieso denn auch? Prophylaktisch? Das Eltern beim ersten Kind die ersten Wochen viel verbocken, ist klar. Und glaub mir, Fehler machen gehört dazu. Ich habe mittlerweile beiden Töchtern mal beim Spielen den Ellbogen ausgerenkt. Passiert halt, man geht zum Arzt und weiter geht's. Mein erster Sohn hatte Koliken, der hat 12 Wochen geschrien und das Stundenlang. Hätte das deine JA-Mitarbeiterin gesehen, die wäre bestimmt panisch geworden. Mittlerweile ist er 8 und ich ich habe in KiTa, Schule und Kindergarten immer nur gehört, dass er ein tolles Kind ist.

Du musst handeln und zwar schnell. Wie LBM schon geschrieben hat ist das Kind in einer wichtigen Phase. Ich würde es nicht ganz so kritisch sehen, ich habe die Tochter meiner Partnerin auch erst mit 4 Monaten kennen gelernt und glaube nicht, dass ich im Bindungsgefüge hinten an stehe, aber die Zeit drängt. Wenn ihr als Eltern nicht schleunigst eine Beziehung zum Kind aufbaut, dann ist der Zug abgefahren und das für immer.

Heute oder morgen zum Anwalt, Herausgabe des Kindes fordern. Falls dem Widersprochen wird, eA bei Gericht beantragen. Beim JA ist eine 100%-Kooperationsbereitschaft manchmal der größte Fehler, den man machen kann.
Nie im Leben einem Gutachten zustimmen, dass vom Jugendamt beauftragt UND BEZAHLT wird. Wer ein Gutachten bestellt, diktiert auch die Regeln. Und noch was: ein Erziehungsfähigkeitsgutachten in diesem Kontext ist gefährlich. Ihr könnt nichts gewinnen. Wenn ihr erziehungsfähig seid, könnt ihr immer noch "Fehler" machen, sodass das noch nicht bedeutet, dass ihr das Kind wieder bekommt. Wird euch die Erziehungsfähigkeit  abgesprochen, dann habt ihr ein Problem.
Es wäre sinnvoller ein Familienpsychologisches Gutachten einzuholen, da könnten auch Ressourcen wie deine Eltern eingebracht werden. Aber ich habe den Eindruck, dass ihr mit dem Gutachten, dass die bezahlen wollen, rausgekegelt werden sollt.

Hat man euch irgendwelche Elternrecht entzogen, insb. Teile des Sorgerechts wie das ABR? Falls nein, könnte ihr die Herausgabe verlangen. Dann kann nur ein Gericht veranlassen, dass das Kind nicht bei euch bleibt. Dort werdet ihr dann im Zweifel auch erfahren was deren wahre Motivation ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2020 12:48
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Max: nur kurz: das 4monatige Baby deiner Partnerin hatte aber seine Mutter als feste Bezugsperson und du bist dazu gekommen. Dieses Baby bindet sich jetzt aber an Fremde. Und erst mal ist kein Ende in Sicht. Und dann muss es irgendwann "zurückgewöhnt" werden an die leiblichen Eltern und verliert die, die es kennt und an die es gebunden ist. Das ist grausam für alle Beteiligten.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2020 12:55
(@lumean)
Schon was gesagt Registriert

Also ich kann in jedem Fall sagen, dass ich hier keine relevanten oder wichtigen Informationen bewusst verheimliche/verstecke. Hätte für mich ja auch keinerlei mehrwert. Meine Partnerin und ich nehmen keine Drogen, sind nicht gewalttätig o.ä. Das einzig "belastende" ist tatsächlich die, damalige, emotionale Instabilität meiner Partnerin. Inwieweit das dann aber zu einer Herausnahme des Kindes führen kann/darf, weiß ich nicht. Es ist auch schwierig für euch, die komplette Situation zu überblicken, das ist es selbst für meinen näheren Familienkreis. Und ich gebe hier auch absolut recht, es ist völlig normal, dass man noch zu Beginn viele Fehler macht und nicht alles rund laufen kann (Einmal hatte meine Partnerin z.B. die Flasche erstmal zu heiß, haben wir noch rechtzeitig bemerkt und korrigiert. Resultat daraus: Wir haben uns einen CoolTwister geholt, damit dieses Problem nicht mehr auftreten kann).

Es ist einfach unglaublich schwierig für mich als Papa hier DIE richtige Entscheidung zu treffen. Alle fühlen sich auf irgendeine Weise falsch an, weil ich letztenendes einfach nur will, dass der kleine wieder zu uns kommt. Soll ich jetzt abwarten aufs Gutachten, und "hoffen", dass es gut ausfällt und er dann zurück kommt? Soll ich zum Anwalt und die Herausgabe fordern, in der "Hoffnung", dass ein Gericht das genauso sieht wie wir (Und es vor allem zu keinem Monate- Jahrelangen streit führt, wie man leider auch nicht selten liest...)? Es ist eine Situation, wo bei beiden Möglichkeiten einfach nicht abzuschätzen ist, was das eigentliche Endresultat ist. Kurzgesagt: Es ist quälend. Bei allem was man tut / tun könnte hat man das Gefühl, es könnte doch nicht der richtige Weg sein. Weil gehe ich die eine Möglichkeit, verbaue ich mir unter umständen die andere. Wisst ihr was ich meine?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2020 13:46
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ihr braucht auf jeden Fall einen rechtlichen Beistand!! Und nicht irgendeinen Feld-Wald- und Wiesen-Anwalt sondern einen Fachmann für Familienrecht. Vielleicht kannst du bei der Anwaltskammer anrufen und dir jemanden in eurer Nähe empfehlen lassen. Der soll sich euren Fall anschauen, Akteneinsicht fordern und dann schauen, wie ihr weiter vor geht.

Man muss sich mal auf der Zunge zergehen lassen "weil eine Jugendamtsmitarbeite4in deine Partnerin wiedererkannt hat". Und der sorgeberechtigte Vater wird gleich mal mit unter Kindeswohlgefährdungsgeneralverdacht gestellt.

Ich könnte mir vorstellen, dass ein guter Anwalt euch euer Baby ganz schnell zurück holt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2020 13:53
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

also die Situation ist, wenn ich das richtig verstanden habe, so:
- Die KM ist irgendwann mal beim JA aktenkundig gewesen, warum auch immer, vielleicht aus Kindheitstagen.
- Sie wurde schwanger und eine Sachbearbeiterin hat sie erkannt, als ihr wegen einer harmlosen Geschichte dort vorstellig wurde.
- Daraufhin haben die Euch kontaktiert und Euch "überredet" das Kind in eine Bereitschaftspflegestelle zu geben, ohne dass es einen konkreten Vorfall gab.
- Sie haben Euch Hilfen aufgedrängt, und diese haben nicht einmal eine Gefährdung feststellen können, und dennoch seht ihr Euer Kind gerade mal einmal die Woche.

Unwissentlich habt ihr leider viele Fehler begangen und das Jugendamt ebenfalls.

Ihr müsst Euch dringend einen Fachanwalt für Familienrecht holen und das Kind dort umgegebend rausholen. An dem Gutachten müsst und solltet ihr nicht teilnehmen. Es gibt schlichtweg keinen Grund und auch keine Gefährdungslage. Diese wird das JA nun konstruieren, aber es ist haltlos.

Das JA muss eine konkrete Gefährdung darstellen und kann diese nicht mit evtl. Vergangenem begründen. Mal ganz davon abgesehen, dass dieses Verhalten des JA im höchsten Maße Kindeswohlgefährdend ist und das Kind nur von Euch wegtreibt. Da werden die Grundlagen für eine dauerhafte Entfremdung gelegt.
Und ich stimme LBM zu, bei solchen Sachverhalten, wenn nichts gravierendes an Informationen unterschlagen wurde, ist ein typisches Beispiel dafür, wenn man das Jugendamt als Kinderklaubehörde versteht.

Habt ihr Euch schon anwaltliche Beratung eingeholt?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2020 13:55
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Ergänzend zu Kaspers Ausführungen würde ich zusätzlich überlegen, ob nicht gegen das JA eine Anzeige erstattet werden kann, denn deren Verhalten zu einer Kindeswohlgefährdung führen kann...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2020 14:08




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