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Erziehungsfähigkeits gutachten - Baby

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(@lumean)
Schon was gesagt Registriert

Also wir haben für nächste Woche Montag einen Termin bei einer Fachanwältin für Familienrecht. Mein persönliches Empfinden die Tage war einfach: Ja ich könnte jetzt abwarten. Oder einfach zu einem Anwalt gehen, ihm mal den ganzen Fall schildern. Ab dann kann dieser ja dann schonmal eine erste Tendenz/Prognose abgeben, ob wir Möglichkeiten haben oder nicht, bzw. ob die Chancen stehen. Und im Anschluss daran kann ich mich ja auch immernoch entscheiden, wenn er beispielsweise sagen würde die Chancen stehen sehr schlecht, einfach den Weg so weiter zu gehen. Aber eine rechtliche Sicherheit im Rücken zu haben tut, so hoffe ich, unheimlich gut. Und man weiß: Man hat alles gemacht, was einem möglich ist.

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Themenstarter Geschrieben : 05.10.2020 13:24
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

auch mir erscheint die Sache nicht ganz koscher.

Als erstes solltest Du Deine Freundin noch einmal sehr konkret fragen, wann und warum sie dem JA aufgefallen ist.
U.U. steckt da mehr dahinter als Du bisher weisst. Auch ein Anwalt kann auch Euch nur dann optimal unterstützen, wenn er alles weiss.

Ihr werdet mit Sicherheit das Kind nicht so schnell zu Hause haben. Deshalb solltest ihr beim JA auf wesentlich mehr Umgang drängen. Freundlich, aber bestimmt. Ihr wollt Euch um Eurer Kind kümmern und das nicht erst irgendwann sondern jetzt. Am Anfang eher kurz, dafür aber häufiger, also z.B. jeden Tag 2 Stunden, mal gehst Du hin, mal die KM, mal beide. Das sollte dann auf 4-8 Stunden ausgebaut werden.
Ob das JA darauf eingeht kann ich nicht sagen, aber daran wirst Du merken was das JA eigentlich will, außerdem unterstreichst Du und die KM Euren Willen sich um das Kind zu kümmern!

VG Susi

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Geschrieben : 05.10.2020 13:27
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Aber eine rechtliche Sicherheit im Rücken zu haben tut, so hoffe ich, unheimlich gut. Und man weiß: Man hat alles gemacht, was einem möglich ist.

Die Informationen eines Anwaltes geben dir keinerlei "rechtliche Sicherheit".
Das ist auch nicht "alles was einem möglich ist".

Klingt alles ziemlich strange für mich.
Wenn man mir mein Kind "wegnimt", würde ich nicht so stur auf dem Hintern sitzen bleiben und Däumchen drehen.
Aber da ist wohl jeder Mensch anders.

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Geschrieben : 05.10.2020 14:17
(@maria22)
Zeigt sich öfters Registriert

Bevor ihr euch für diese Anwältin entscheidet, fragt sie, ob sie bereits Erfahrung mit "eurem" Jugendamt oder Mitarbeitern davon hat. Das wäre von Vorteil. Die Anwältin soll versuchen, in die Akte beim Jugendamt Einsicht zu bekommen. Darauf gibt es - im Gegensatz zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren - keinen Anspruch. Da ist die Erfahrung der Anwältin gefragt.

Jugendämter verfahren die letzten Jahre oft so, dass sie lieber einmal zu viel als zu wenig ein Kind herausnehmen, geschuldet den Fällen Yagmur, Jessica und Co. Damit fallen natürlich viele unbescholtene Familien drunter, das ist leider etwas, was lieber in Kauf genommen wird als ein totes Kind. Anders als im Strafrecht gilt im Familienrecht eben nicht "im Zweifel für den Angeklagten". Die Beweise müssen eben nicht eindeutig und jenseits jedes Zweifels sein. Dass man hier einer jungen Mutter aus einer kaputten Familie die Chance von vornerherein nimmt, es besser zu machen, das ist schwer zu ertragen. Dieses Wissen bringt nun aber das Kind nicht zurück.

Wenn du wirklich keine Infos ausgelassen hast, dann sieht es so aus, als wolle das JA das Kind zurückführen, möchte aber noch die ABsicherung in Form eines Gutachtens. Deshalb wäre es besser, einfach mitzuspielen, anstatt darauf aufmerksam zu machen, wie unfair doch alles ist und einen Kampf anzuzetteln. Die endgültige Antwort, ob ihr das Gutachten machen sollt, sollte aber der Anwalt geben. Auch  mir kommt die ganze Geschichte etwas komisch vor, als würden wichtige Infos zur Vorgeschichte fehlen (die du vielleicht selbst nicht weißt?). Aber man weiß nie.

Gegen das Anzetteln eines Streits spricht auch, dass die Zeit gegen euch ist. Je länger das Kind in der Pflegefamilie ist, desto schwerer wird es, ihn schnell und ganz wieder zu euch zu bekommen, da es dann bereits Bindungen aufgebaut hat.

Marco - man kann das Jugendamt leider nicht anzeigen, man kann leider nur natürliche Personen anzeigen. Man müsste einem oder mehreren Mitarbeitern konkret nachweisen, dass sie vorsätzlich gehandelt haben. Außerdme ist Kindeswohlgefährdung zu abstrakt und kein Straftatbestand. Bevor die Familienrechtliche Seite nicht vom Tisch ist, würde der Staatsanwalt eh nicht ermitteln. Mögliche Mittel wären aber eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder eine Beschwerde beim Jugendhilfeausschuss.

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Geschrieben : 05.10.2020 15:31
(@lumean)
Schon was gesagt Registriert

So wie du es vorschlägst Maria, haben wir es auch erstmal vor. Mit dem Anwalt erstmal sprechen, ihm den Fall (so weit wie möglich) vorstellen und einfach seine Einschätzung hören. Irgendwo gegen zu schießen/anzukämpfen, ohne eine Einschätzung auf Erfolg zu bekommen, hat meiner Meinung wenig sinn. Überstürztes, unbedachtes handeln wird in jedem Fall jetzt alles schlimmer machen. In erster Linie möchten wir vom Anwalt folgendes wissen:
Wie schätzt er die aktuelle Lage, nach unseren Erzählungen ein?
Wie steht der Anwalt zum anstehenden Gutachten?
Empfehlung, wie wir weiter vorgehen sollen (Gutachten abwarten/mitmachen, Akteneinsicht nehmen oder doch direkt vorgehen)

Klar ist jeder Tag den wir jetzt verlieren Scheiße. Aber gehen wir nicht richtig vor, sondern stürmisch und unbedacht, kann sich das schnell um ein paar Monate oder noch mehr verzögern. Oder am Ende schneiden wir uns ins eigene Fleisch.

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Themenstarter Geschrieben : 05.10.2020 15:54
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Irgendetwas stimmt da überhaupt nicht.

In Deutschland werden knapp 800.000 Kinder pro Jahr geboren. Die Jugendämter hätten viel zu tun, wenn sie da nach jeder Geburt aufkreuzen und nach dem Rechten sehen würden.

Da muss in der Vergangenheit etwas Massives vorgefallen sein.

Ich vermute mal, die junge Dame war bereits Mutter und das Kind wurde ihr vom Jugenamt wegen massiver Vernachlässigung oder Misshandlung durch sie selbst oder den Lebenspartner weggenommen. Oder das Kind wurde durch Misshandlungen getötet oder ist schwerstbehindert (Schütteltrauma). Und das Jugenamt sagt sich nun, das passiert uns mit dieser Frau nicht nochmal.

Das ist für mich ein nachvollziehbares Szenario.

Ansonsten, psychische Erkrankung, Selbstmordversuche, massiver Drogenkonsum, Prostitution.

Ich empfehle auch, sofort zu einem Anwalt zu gehen. Dort müssen aber ALLE Fakten auf den Tisch. Damit das möglich ist, sollte die junge Dame zuerst vielleicht Mal alleine hin ...

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

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Geschrieben : 05.10.2020 23:11
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo SLAM,

Da muss in der Vergangenheit etwas Massives vorgefallen sein.

Ach?

Da gehst du aber von der Voraussetzung aus, dass in den Jugendämtern immer korrekt gearbeitet wird. Sei mal so freundlich und blicke in deine eigene Signatur:

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat (...)

Woher nimmst du dann diese Gewissheit, dass es beim Betreten des Jugendamtes anders wäre?

Zu den Zahlen: Ja, es werden pro Jahr ca. 800.000 Kinder geboren - und es gibt derzeit mehr als 40.000 Inobhutnahmen durch die Jugendämter pro Jahr! Der Sonderfall "unbegleitete minderjährige Flüchtlinge" ist da übrigens bereits herausgerechnet.

Das heißt: So wie das im Moment läuft, werden 5% aller Kinder irgendwann im Verlauf ihrer Kindheit oder Jugend auf diese Art und Weise durchs Jugendamt "beglückt". Überleg' dir bitte selber, ob diese Größenordnung plausibel klingt, und woran es wohl liegen könnte, dass die Fallzahlen in den letzten zehn Jahren von ohnehin schon 32.000 auf jetzt 40.000 gestiegen sind (siehe die roten Balken in der Infografik der oben verlinkten Pressemeldung des Statistischen Bundesamtes).

Und noch ein Detail aus der obigen Pressemeldung:

Knapp ein Drittel der Betroffenen bekam dagegen ein neues Zuhause in Pflegefamilien, Heimen oder betreuten Wohnformen (30 %).

Also 40.000 Fälle pro Jahr, und jedes Jahr landen davon 30%, also 12.000 Kinder und Jugendliche, dauerhaft in irgendeiner Art von Fremdunterbringung. Spätestens an dieser Stelle sollte rein mengenmäßig klar sein, dass es dabei nicht nur um das Kindeswohl gehen kann, sondern in einigen Fällen wohl eher um den fetten Reibach für die Helferindustrie: Je nach Art der Fremdunterbringung reden wir hier schließlich über mehrere tausend Euro Staatsknete pro Monat.

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2020 01:21
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin SLAM,

ich sehe es auch, das irgendwas nicht koscher ist, aber die statistiken die malachit anführt habe ich mir damals als das bei mir los ging, auch mit ganz großen Augen zu gemüte geführt.
Die zahlen sind krass aber leider real.

Ansonsten kann ich nur weiter appellieren nicht so Devot zu sein und sich das nicht gefallen lassen.
Ich hätte das Kind niemals ohne Gerichtsbeschluss herausgegeben, die betonung liegt deutlich auf _NIEMALS_ .

Im übrigen war bei uns das Berliner Gesundheitsamt knapp eine Woche nach der Geburt zum Hausbesuch
Das hat mich damals sehr erstaunt, schien aber ein normaler Vorgang zu sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2020 06:09
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

egal, was die Gründe sind, die Eltern haben solange sie das Sorgerecht haben vorallem auch das Recht auf Umgang.
Die Pflegeeltern möchten das in Fällen nicht, da es "stört" und Arbeit macht. Aber ich würde hier ansetzen wollen und die Eltern sollten zunächst erst einmal um vernünftigen Umgang kämpfen.
Wie sollen sie denn geeignet sein das Kind zu erziehen, wenn sie es nicht kennen und auch ansonsten keinen Kontakt haben?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2020 10:18
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Da gehst du aber von der Voraussetzung aus, dass in den Jugendämtern immer korrekt gearbeitet wird.

Absolut nicht.

Ich lese gerade das Buch "Deutschland misshandelt seine Kinder", bzw. ich bin fast damit durch. Ein in vielerlei Hinsicht interessantes Buch, das auch die Arbeit und vor allem das Versagen der Jugendämter und der Helferindustrie beleuchtet. Insbesondere erschreckend wird das unheilige Dreieck aus Richterinnen, Gutachterinnen und Jugendamt (meistens Sozialpädagoginnen) dargestellt. Und genau damit wird der TE demnächst auch Bekannschaft machen, befürchte ich.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2020 11:35




 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Ansonsten kann ich nur weiter appellieren nicht so Devot zu sein und sich das nicht gefallen lassen.
Ich hätte das Kind niemals ohne Gerichtsbeschluss herausgegeben, die betonung liegt deutlich auf _NIEMALS_ .

Das Jugendamt braucht keinen Gerichtsbeschluss. Zur Not holen die einfach die Polizei.

§ 8a SGB, 8. Buch (insbesondere Absatz 3)

(geklaut aus dem bereits von mir zitierten Buch)

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2020 11:41
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das Jugendamt braucht keinen Gerichtsbeschluss. Zur Not holen die einfach die Polizei.

§ 8a SGB, 8. Buch (insbesondere Absatz 3)

Das ist nur die halbe Wahrheit.
Ja, sie können bei Gefahr im Verzug das Kind in Obhut nehmen. ABER, wenn die Sorgeberechtigten nicht freiwillig eine Erklärung unterschreiben, dann muss das JA innerhalb von 48 Stunden einen Gerichtsbeschluss erwirken. Haben sie diesen nicht, müssen sie das Kind wieder herausgeben.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2020 11:49
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

@SLAM
Jo.
Nur sind diesen Dingen Grenzen gesetzt und man kann sich wehren.
Man darf auch Polizisten durch die Tür erschießen, wenn man sich gefährdet fühlt ( BGH, 02.11.2011 - 2 StR 375/11 ).
Es geht bei solchen Dingen um Akuten Notstand, in deinem verwiesenen Paragraphen steht:
"Ist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich und wirken die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein."
Gerichtlich lässt man dann klären, ob ein "sofortiges Tätigwerden erforderlich" war oder ist.
Es geht darum, ein gerade sterbendes Kind zu retten und nicht darum eine leicht überforderten jungen Familie das Kind zu entreißen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2020 11:53
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Es geht darum, ein gerade sterbendes Kind zu retten und nicht darum eine leicht überforderten jungen Familie das Kind zu entreißen.

Richtig. Deswegen hätte ich das Kind auch nicht herausgegeben. Sollen sie die Polizei holen. Dann kommen nämlich auf einmal Dritte ins Spiel, denen sie dann erklären müssen, welche akute Notsituation eigentlich vorliegt, die das Kindswohl so massiv gefährdet, dass das Kind sofort in Obhut genommen werden muss.

Wie so eine Inobhutnahme unter Hinzuziehung der Polizei uU abläuft, kann man sich übrigens im Film "Haftbefehl" anschauen, der auf einer wahren Geschichte beruht. Kann man sich aktuell auf Amazon Prime anschauen.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2020 12:07
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Und selbst mit Polizei, hätte ich das Kind nicht rausgegeben, auch der Polizei die Tür nicht geöffnet.
Es sei denn die Polizei brüllt klar hinter der Tür "Wir haben einen Richterlichen Beschluss", den können sie dann unter der Tür durchschieben und ich überdenke meine vorherige Entscheidung.
Und ich spreche da aus Erfahrung, ich habe mich gegenüber der Polizei schon genau so verhalten - mit Erfolg.
Brüllen, drohen, noch mehr Polizisten, eine ganze Hundertschaft, hat da nicht geholfen, am Ende sind sie wieder gegangen.
Dafür braucht man aber wenigstens ein bisschen Eier in der Hose.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2020 12:18
(@wasserfee)
Registriert

hm,

doch, ich hätte der Polizei die Tür geöffnet, sie reingebeten und ihnen die Gelegenheit gegeben, sich davon zu überzeugen, dass keine Gefahr im Verzug ist.
Und um Protikollierung der Situation/Zustand der Wohnung/der Eltern/des Kindes gebeten und mir das Protokoll noch vor Ort aushändigen lassen.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 06.10.2020 12:24
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich schließe mich Wasserfee an. Und hätten die dann doch das Kind verlangt, hätte ich nein gesagt. Und ob ein Polizist einem Elternteil einen schreienden Säugling (und das wird passieren) aus dem Arm reißt, das wage ich zu bezweifeln. Die werden sicher aus Selbstschutz dem Jugendamt sagen, dass das Jugendamt sich einen richtellichen Beschluss holen soll, wenn die selbst keine akute Notlage erkennen. Es wäre nie soweit gekommen, das waren alles Drohgebärden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2020 12:27
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das Problem sind die verschiedenen Akteure in einem solchen Spiel und ich denke, dass ihr Euch das ein ganz klein wenig zu einfach macht.

1) Polizeibeamte kennen den Fall nicht, sind nicht in die Einzelheiten mit eingebunden und dürfen auch keine eigene Wertung vornehmen. Sie sind schlichtweg als Vollzugsbeamte unterwegs und tun das, was dass JA denen sagt.

2) die gesetzliche Grundlage ist, und die sind auch dafür Verantwortlich, dass SGB VIII und das Jugendamt.

3) Wenn die Gefahr im Verzug sehen, dann treten die Polizeibeamten auch mal die Tür ein, wenn der JA Mitarbeiter dies sagt. Da gibt es auf YouTube Videos, in denen Polizeibeamte weinende Kinder bei Familien rausholen, die das garnicht wollten, fixierte Elternteile, in denen mit einer Gewalt vorgegangen wird, die jede Verhältnismäßigkeit missen lässt.

4) Es gibt Experten, die sich immer lauter trauen zu sagen, dass Jugendämter selbstherrlich und ohne gesetzlichen Grund in die Familien gehen. Leider, dass muss man dabei auch sehen, scheint es so zu sein, dass Familienrichter (zumindest in der ersten Instanz) eher geneigt sind, Jugendämter da weniger die rechtlichen Grenzen aufzuzeigen.

Es mag Sachfremd sein und vielleicht liege ich auch komplett falsch. Aber mich beschleicht das Gefühl, dass dieses ganze Gebaren um das Familienrecht Züge der Rechtssprechung von 1933 - 1945 angenommen hat. Da werden Gesetze umgedeutet und "flexibel" ausgelegt und wenn es dann der Rechtsbruch doch zu offensichtlich wird, dann wird dieses gedeckelt. Gern genommene Aussagen sind dann Datenschutz, Schutz von Sozialdaten bzw. dass die Rechte von Kindern geschützt werden müssen. Damit erreicht man, dass Fehlverhalten wenig an die Öffentlichkeit gerät und damit auch nicht demokratisch diskutiert werden kann. Dadurch das gefühlt die Fälle in trautem Kreise in der Kantine ausgehandelt werden, wird jeder Rechtsstaat ad absurdum geführt und die rechtsstaatlichen Rechte der Eltern unterhöhlt.
Nicht jeder hat die Kraft die Leiter der Gerichte weiterzugehen und selbst wenn, kommt nicht jeder überall damit durch. Es ist immer Abhängig von den Akteuren und selbst wenn jemand mit allen Positionen recht hat und sich nichts hat zu schulden kommen lassen, wird in diesem Land jemand einer Straftat beschuldigt und verurteil, die Strafe lautet dann: Zahlsklave und Kinderlos.
Dies ist übrigens inzwischen Geschlechterneutral zu betrachten. Auch Müttern, wenn sie alleinerziehend sind und um Hilfe bitten, geraten in dieses Räderwerk. Was Jugendämter mit nachweisbaren Lügen alles erreichen können, ist inzwischen auch umfänglich dokumentiert.
Was fehlt ist eine Strafbewehrung dieser Akteure, dass diese für ihr Handeln verantwortlich gemacht werden. Das wird zwar einigen nicht passen, aber nur so bekommt man in diese ganze Diskussion eine sachliche Ebene herein.

Zu den steigenden Inobhutzahlen gibt es auch verschiedene Aussagen und Gedanken.
Gerade ab 2015 sind die unbegleiteten Minderjährigen in die Höhe geschossen. Da sind viele Wohngruppen und Pflegefamilien entstanden, die sich auf dieser Situation bequem eingerichtet haben. Es geht schließlich um viel Geld (ein Betreuungsplatz kostet zwischen 4000 und 6000 Euro). Diese unbegleiteten Minderjährigen sind in den letzten Jahren (naturgemäß) alle Volljährig geworden und auch diesen Einrichtungen entlassen worden. Aber die Arbeitsplätze sind nach wie vor vorhanden und wollen auch nicht so gerne in die Arbeitslosigkeit entlassen werden. Also muss Nachschub her, Platz ist ja da. Also (er)findet man Fälle und Notsituationen, die dann zu einer entsprechenden Maßnahme führen.
Welchen Druck da Jugendämter aufbauen können, ist vielfach nachzulesen und da gibt es auch kein soziales Gefälle.

Und ob ein Polizist einem Elternteil einen schreienden Säugling (und das wird passieren) aus dem Arm reißt, das wage ich zu bezweifeln. Die werden sicher aus Selbstschutz dem Jugendamt sagen, dass das Jugendamt sich einen richtellichen Beschluss holen soll, wenn die selbst keine akute Notlage erkennen. Es wäre nie soweit gekommen, das waren alles Drohgebärden.

Da wäre ich mir mal nicht so sicher. Die Eltern werden durch die Beamten fixiert, so dass ein JA Mitarbeiter dass Kind in aller Seelen Ruhe nehmen kann. Die sind dann schneller weg, wie man schauen kann. So eine Inobhutnahme kann unter Umständen kaum 10 Minuten dauern. Und wie beschrieben, die Polizeibeamten dürfen keine eigene Wertung vornehmen, sie unterstützen nur den Vollzug. Es gibt da auch ein paar §§ nach denen sie zur Amtshilfe verpflichtet sind.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2020 12:43
(@maria22)
Zeigt sich öfters Registriert

Wenn in Deutschland 800 000 Kinder pro Jahr geboren werden und es gleichzeitig insgesamt 40 000 Inobhutnahmen jährlich gibt, dann sind das weit  unter 5 Prozent. Es werden nicht nur Neugeborene in Obhut genommen und es gibt in Deutschland etwa 13 Millionen Minderjährige. Die Zahl liegt wohl eher im Promillebereich. 5 Prozent würde ja bedeuten, dass ein Kind pro Schulklasse pro Jahr aus seiner Familie genommen wird.

Die Polizei kann sich in solchen Fällen nicht überzeugen, dass tatsächlich Gefahr in Verzug ist, da diese Art von Gefahr viel zu abstrakt ist. Es sind ja nicht Geiselnahmesituationen, sondern eher Gefahren wie: Das Kind bekommt nicht genug zu essen, die Drogensüchtige Mutter wird eventuell rückfällig...Die Polizei wird auf Anweisung des Jugendamts bzw. Gerichts handeln und ggf. auch den Eltern den Säugling aus den Armen reissen. Wenn die Eltern dann partout festhalten, wird ihnen das angelastet werden, als weitere Gefährdung des Kindeswohls.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2020 13:10
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Wenn in Deutschland 800 000 Kinder pro Jahr geboren werden und es gleichzeitig insgesamt 40 000 Inobhutnahmen jährlich gibt, dann sind das weit  unter 5 Prozent. Es werden nicht nur Neugeborene in Obhut genommen und es gibt in Deutschland etwa 13 Millionen Minderjährige.

Ich sagte ja auch: 5% aller Kinder werden irgendwann im Verlauf ihrer Kindheit oder Jugend mit einer Inobhutnahme konfrontiert. Somit zurück zu der Pressemeldung des Statistischen Bundesamtes, da steht nämlich auch ein bisschen war über die Altersverteilung drin:

Etwa jedes dritte betroffene Kind war jünger als 12 Jahre, rund jedes zehnte sogar jünger als 3 Jahre.

Also viertausend Kinder, die jedes Jahr noch vor dem dritten Geburtstag verhaftet werden.

Für solche Größenordnungen gibt es m.E. keine plausible Erklärung, die mit Grundgesetz Artikel 6 verträglich wäre.

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2020 18:53




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