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Erziehungsfähigkeits gutachten - Baby

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(@maxmustermann1234)
Registriert

@Malachit.

Ich kürze mal Wahrscheinlichkeit mit WS ab, nehme eine über die Jahre konstante Anzahl von Kindern i.H.v. 13.500.000 an und behaupte die WS in Obhut genommen zu werden ist unabhängig vom Lebensjahr und für jedes Jahr gleich verteilt (ich weiß, nicht ganz richtig):

WS(Kind wird irgendwann in Obhut genommen)
= 1-WS(Kind wird nie in Obhut genommen)
= 1-WS(Kind wird in Jahr 0 nicht in Obhut genommen,...,Kind wird in Jahr 18 nicht in Obhut genommen)
= 1-WS(Kind wird in Jahr 0 nicht in Obhut genommen)*...* WS(Kind wird in Jahr 18 nicht in Obhut genommen)
= 1-[(Anzahl nicht in Obhut genommener Kinder)/(Anzahl aller Kinder)]^18
= 1-(13.460.000/13.500.000)^18
= 1-0,948
= 0,052

Interessanter Weise kommt da auch wieder 5% raus. Um genauer zu rechnen müsste man die Altersverteilung der in Obhut genommenen Kinder kennen, aber es wird wohl irgendwo in dieser Größenordnung liegen, ggf. etwas kleiner.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2020 19:16
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Max,

soll das Entschuldigung bzw. als umrelevant betrachtet werden, dass Kinder unberechtigt in Obhut genommen werden?

Wenn man sich die Leichtfertigkeit ansieht, mit der Familien (und auch Kinder) zerstört werden, ist das System zu hinterfragen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2020 19:53
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es hilft dem TO doch gar nicht darüber zu streiten ob die Inobhutnahme gerechtfertigt ist oder nicht. Er und die KM müssen damit klar kommen.
Deshalb noch einmal meine Anregung sich beim JA aktiv um Umgang zu bemühen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2020 20:04
(@maxmustermann1234)
Registriert

@Kasper:

ohne Wertung wollte ich zeigen, dass die "gefühlten" 5% von Malachit tatsächlich stimmen, obwohl sie völlig unabhängig von den 800.000 Geburten in Deutschland sind. Denn die Anzahl der Geburten ist zur Bestimmung dieser Wahrscheinlichkeit völlig irrelevant, denn man muss entgegenhalten wie viele Kinder jährlich erwachsen werden.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2020 10:03
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

es hilft dem TO doch gar nicht darüber zu streiten ob die Inobhutnahme gerechtfertigt ist oder nicht. Er und die KM müssen damit klar kommen.

Jain: wenn sich herausstellen sollte, dass ungerechtfertigte Inobhutnahme angeordnet wurde, müsste das Kind SOFORT den Eltern zurückgeführt werden, oder?
Insofern wäre Ursache und deren Rechtmäßigkeit sicherlich vom TO (mit Rechtsbeistand) auch zu hinterfragen/prüfen...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2020 11:51
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

eine sofortige Rückführung könnte durch ein Gericht angeordnet werden, erfolgen wird sie niemals sofort, da das JA diese Rückführung organisieren muss und ein Kind nicht einfach an Menschen übergeben werden kann zu denen es keinerlei Bindung/Bezug hat. Es würde (im besten Fall) eine Umgangsanbahnung mit dem Ziel der Übergabe erfolgen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2020 12:15
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ach so, aber wenn ein Kind in eine Pflegestelle zu völlig Fremden kommt, geht das so hopplahopp ohne Probleme?

Das ist ein echt schlechter Witz!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2020 12:34
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

eine sofortige Rückführung könnte durch ein Gericht angeordnet werden, erfolgen wird sie niemals sofort, da das JA diese Rückführung organisieren muss und ein Kind nicht einfach an Menschen übergeben werden kann zu denen es keinerlei Bindung/Bezug hat.

Das stimmt mit Sicherheit nicht. Wenn ja, wieso kann man dann Kinder von heute auf morgen in Pflegefamilien stecken ?

Außerdem spielen Bindung und Bezug bei so kleinen Babys keine besondere Rolle. In dem Alter bauen sie zu jedem eine Bindung auf, der oder die sich um ihre Bedürfnisse kümmert. Auch zu völlig Fremden.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2020 13:43
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ach so, aber wenn ein Kind in eine Pflegestelle zu völlig Fremden kommt, geht das so hopplahopp ohne Probleme?

Das ist ein echt schlechter Witz!

Das ist der wesentliche Punkt, denn ich in der Argumentationskette grundsätzlich nicht verstehe. Da ich auch fachlich wenig zu erklären.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2020 14:50
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
In einem muss ich Susi64 Recht geben: es macht wenig Sinn, wenn wir uns über Sinn/Unsinn oder Recht/Unrecht heiss reden, zumal auch ich den Eindruck habe, dass der TO nicht alle relevanten Infos preisgibt.
Ich denke, der TO sollte mit den Infos einen Fachanwalt hinzuziehen und schauen, wie das Ganze geprüft und gelöst werden kann.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2020 15:12




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn das JA eine Inobhutnahme vornimmt, dann bedeutet dies, dass das Kind aus unzumutbaren Zuständen heraus genommen wird und da gibt es nichts anzubahnen. Das Verbleiben in der Familie stellt eine Kindswohlgefährdung dar.

Eine Rückführung bedeutet aber immer, dass es im Interesse des Kindes ist, dass der Übergang nicht abrupt erfolgt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2020 15:49
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

nach den Ausführungen des TE lässt sich - unter der Voraussetzung, dass die Schilderungen korrekt sind - feststellen, dass hier ganz gewaltig etwas falsch gelaufen ist.

Rein Verdachtsbezogen darf das JA keine Ermittlungen und schon garnicht eine Inobhutnahme fordern/anregen. Leider, und dies lässt sich oft feststellen, tun dies Jugendämter relativ oft und auch nicht sachbezogen/begründet. Auch Drohungen mit weiteren und härteren Konsequenzen kommen vor. Gerade noch Unerfahrene lassen sich dabei ins Bockshorn jagen, da sie (fälschlicherweise) davon ausgehen, dass es sich ja um eine Behörde handeln würde und diese besondere Rechte hätten.
Haben sie teilweise auch, aber - und da spricht die Rechtssprechung eine deutliche Sprache, bis hin zum EuGH - sie wenden sie nicht richtig an bzw. schießen mitunter über das Ziel hinaus. Die möglichen Gründe will ich hier nicht weiter darlegen.

Richtigerweise hat der TE Kontakt zu einem Fachanwalt für Familienrecht aufgenommen. Maßgabe muss die Rückführung des Kindes sein, auch weil keine Gefährdung vorliegt. Nach den Darstellungen nicht einmal Ansatzweise.

Die "unzumutbaren Umstände" sind nicht gegeben. Das Kind muss, schon aufgrund des Alters, zügig zurück geführt werden und diese kann (und sollte) schnell erfolgen. Das Argument, dass diese nicht abrupt erfolgen sollte, kann nicht gelten, da die Wegnahme auch Abrupt erfolgte. Experten und auch die Rechtssprechung sind sich inzwischen einig darüber, dass die Trennung eines Kindes der schlimmste und heftigste Eingriff in die Entwicklung eines Kindes ist. Die Hürden für eine Inobhutnahme sind nicht ohne Grund auch juristisch hoch gesteckt. Dennoch geht man in "Fachkreisen" mit dieser Maßnahme leichtfertig um.
Damit möchte ich nicht verhehlen, dass es Umstände gibt, die solche Maßnahme zwingend erforderlich machen. Aber es wird in vielen unnötigen Fällen darauf gedrängt und dann kommt es auch zu echten unwahren Darstellungen dieser Fachleute, die durch nichts gedeckt sind.

Das Kind wurde in einem Alter von 4 Wochen "entzogen", leider mit der scheinbaren Zustimmung der Eltern. Wie alt das Kind jetzt ist, hab ich leider überlesen bzw. wird nicht benannt.
Auch die geforderten psychiatrischen Untersuchungen bzw. die Therapie geht über ein Maß hinaus, welches juristisch nicht gedeckt ist, solange das Kind nicht aktuell gefährdet ist. Der TE berichtete, dass er sich seit 9 Monaten durchgehend im Homeoffice befindet, dadurch ist ihm die Pflege und Betreuung seines Kindes möglich.

Hier wird, meiner Meinung nach Vorratsbezogen in eine Situation eingegriffen, die durch nichts gedeckt ist und weder durch die Rechtssprechung noch Pädagogisch gedeckt ist. Mehr noch, das Kind wird traumatisiert, da es ohne Not hin und her geschoben wird. Daneben gilt das hohe verfassungsmäßige Recht der Eltern.

Rechtlich ist es möglich, dieser "Inobhutnahme" jederzeit zu widersprechen. Dann muss, sollte das JA eine andere Auffassung vertreten, diese innerhalb von 48 Stunden einen Antrag beim Familiengericht stellen. Diesen müssen sie begründen, und dass nicht mit Vermutungen, sondern Tatsachen. Darauf würde ich es u.u. ankommen lassen.
Das JA kontaktieren, denen die Einstellung der Inobhutnahme und Widerruf der Zustimmung, neben einer 3 wöchigen Übergangsphase zur Rückführung. Dazu gibt es einen Umgang von einmal täglich für mehrere Stunden, damit das Kind den Kontakt zu den Eltern wieder intensiviert.
Ich weiß sowieso nicht, warum das JA auf einen Kontakt von einmal die Woche kommt und das es dies als ausreichend erachtet. Schon alleine dieser Punkt legt nahe, dass es andere Pläne der Sachbearbeiter gibt, die mehr Richtung Entfremdung geht, wie eine mögliche Rückführung
Das Gutachtes des Jugendamtes sollte mit Vorsicht angesehen werden. Es liegt nahe, dass Sachverständige, die oft für ein einzelnes Jugendamt arbeiten, einer gewissen Parteilichkeit unterliegen, da diese wirtschaftlich Abhängig sind. Es gibt inzwischen Urteile, nach denen Sachverständige Schadensersatzpflichtig wurden, selbst wenn diese nach einem Vergleich abgeschlossen wurden.
Meist wird darauf abgezielt, dass die Betroffenen nicht bereit sind, sich zur Wehr zu setzen und es über sich ergehen lassen.

Ich wünsche viel Erfolg und dass es ein gutes Ende nimmt.
Gruß
Kasper

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Geschrieben : 07.10.2020 19:48
(@lumean)
Schon was gesagt Registriert

Hallo allerseits, erstmal weiter Danke für die vielen Tipps und Ratschläge!

Ich melde mich dann auch nochmal zwischendurch um ein kleines Update zu geben wie es nun weiter geht. heute waren wir bei einer Fachanwältin für Familienrecht und haben ihr (in 2,5 Stunden gespräch) mal die Lage und den gesamten Verlauf geschildert. Sie findet die Ausführungen des Jugendamtes extrem überzogen, vor allem, weil man mich als Part hier nicht genug einbezieht, und wird nun folgendes mit uns starten:
- Eilantrag beim FG um sicherzustellen, dass der kleine in der Bereitschaftspflege bleibt, bis das Hauptverfahren abgeschlossen ist
- Hauptverfahren beim FG (was ca. 1 Monat dauern wird bis wir da dann den Termin haben laut ihr) wo wir die Rückführung fordern
- Gutachten wird abgeblasen, da wird von ihrer Seite aus eine Mail an unsere zuständige Jugendamtsmitarbeiterin geschrieben
- Jegliche Kommunikation geht absofort nur noch über die Anwältin
- Bis zum Hauptverfahren: Schriftstücke Sammeln was nur geht. Bescheinigung über von uns abgelegte Kurse, Kopie der Krankenakte beim KA, Versicherung der Hebamme, dass sie keine Bedenken hat usw usw usw

Insgesamt rechnet sie sich sehr gute Chancen aus und hat auch schon oft gegen das Jugendamt geklagt. Auch bei unserem zuständigen Gericht kennt sie alle Richter. Also muss ich sagen, dass ich froh bin, diesen Schritt gemacht zu haben. Sie vermutet, dass das JA dieses Gutachten nur wollte, um ihre "Vermutungen" dann auch mal belegen zu können - weil das können sie ja bis heute nicht.

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Themenstarter Geschrieben : 12.10.2020 14:38
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sie vermutet, dass das JA dieses Gutachten nur wollte, um ihre "Vermutungen" dann auch mal belegen zu können - weil das können sie ja bis heute nicht.

Dies ist der springende Punkt, der leider auch allzuoft zu beobachten ist. Das JA "vermutet" ohne eine konkrete Sachlage zu haben und wollen diese nun "unterstützt sehen" indem sie ein eigenes Gutachten anlasslos in Auftrag geben.

Ich denke dass der Schritt der Richtige ist und wünsche Euch viel Glück.

PS: warum soll es ein Hauptverfahren geben? Ihr müsst die Herausgabe fordern und dann muss das JA reagieren bzw. ein Verfahren anstoßen. Wenn die das nicht tun, wird das Kind herausgegeben und gut ist.

Gruß
Kasper

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AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2020 15:12
(@maxmustermann1234)
Registriert

Meine Vermutung: der TO und seine Partnerin haben ein Schriftstück unterschrieben, dass das Verhalten des Jugendamts legitimiert.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2020 15:52
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Meine Vermutung: der TO und seine Partnerin haben ein Schriftstück unterschrieben, dass das Verhalten des Jugendamts legitimiert.

Diese Vermutung habe ich auch.

Gruß
Kasper

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AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2020 16:37
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hi @Lumean,
seit Deinem letzten Schreiben (12.10.2020) sind ja nun fast 3 Wochen vergangen.
Gibt es etwas Neues bei Eurer Geschichte?
Was ist aus dem Eilantrag der Anwältin geworden?
Ist das Kind wieder bei Euch?
Vielleicht magst Du ja hier berichten?

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2020 10:19
(@lumean)
Schon was gesagt Registriert

Dann versuche ich mal, so kurz und Knapp wie möglich ein Update der weiteren Ereignisse zu geben, die seitdem geschehen sind:
- Meine Anwältin hatte, kurz nach unserem ersten Gespräch, die ganze Rechtslage nochmal geprüft, und ist dann einen anderen Weg gegangen. Sie hat vor dem Jugendamt den Widerspruch der gesamten Maßnahme, dem Gutachten sowie der Dauerpflege erhoben, und die sofortige Rückführung gefordert.
- Während wir gewartet haben, was das Jugendamt daraufhin macht, haben wir fleißig angefangen Beweise dafür zu sammeln, dass hier keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Diese Beweise ergeben sich aus einem ausführlichen Schreiben der Hebamme, in dem die Besuche von ihr, sowie ihre Einschätzungen zu uns un dem kleinen dokumentiert sind; Einem Schreiben des Kinderarztes, in dem er ausdrücklich sagt, dass seiner Einschätzung hier keine Kindeswohlgefährdung vorliegt und der Allgemeinzustand des kleinen absolut in Ordnung war; und zuletzt, unsere wahrscheinlich beste Waffe, ein Schreiben ihres Zuständigen Therapeuten des stationären Aufenthaltes, in dem er bescheinigt, dass keine Bedenken darin bestehen, dass meine Partnerin den kleinen versorgen kann - unter der Prämisse, dass Unterstützung in Form einer Familienhilfe o.ä. da ist.
- Nachdem wir das alles zusammen hatten, kam auch schon eine Rückmeldung vom Gericht. Bis zur finalen Entscheidung im Hauptverfahren verbleibt der kleine in der Bereitschaftspflege. Zusätzlich wurde ein Verfahrenspfleger bestellt (Dieser wird heute Abend bei uns vorbei kommen), das Hauptverfahren eingeleitet und zuletzt das Jugendamt dazu aufgefordert, exakt zu beschreiben, wer, wann und in welchem Umfang festgestellt hat, dass meine Partnerin Psychisch instabil sei, und inwiefern diese Instabilität dazu führt/führen würde, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Die ausführungen des Jugendamtes, so kann man es aus dem Beschluss entnehmen, sind wohl voll auf die Psyche meiner Partnerin abgezielt. Die exakte Antrageschrift wurde schon beantragt, damit wir wissen, welche Hirngespinnste denen noch eingefallen sind.
- Unsere Anwältin hat auf dieses Schreiben vom Gericht dann eine 6-seitige "Stellungnahme" bzw. einen Antrag zur mündlichen Verhandlung gestellt, inklusive aller von uns beschafften Beweise, Fehler des Jugendamtes sowie den Widersprüchen die sie hier an den Tag legen (Erst sagen psyche, dann sagen alles okay, und nun vor Gericht wieder Psyche?)
- Zuletzt kam dann letzte Woche ein Schreiben vom Amtsgericht für einen Termin: am 20.11. wird die Anhörung & Verhandlung stattfinden.

Ah, und bevor ich es vergesse, meinen Arbeitgeber habe ich mittlerweile auch mal in die ganze Sache "eingeweiht" und er hat mir jegliche Unterstützung zugesagt. Er versucht mal mit der Personalabteilung zu sprechen, ob man mir ein Schreiben ausstellen kann, in dem das Homeoffice sowie die flexible Arbeitsweise beschrieben und bescheinigt wird für die nächsten Monate 😉

Insgesamt würde ich sagen sieht es sehr gut aus und wir drücken gerade das Jugendamt ziemlich in die Ecke. Der Verfahrenspfleger wird heute Abend auch von uns gesagt bekommen, dass wir bislang keinerlei alternativen angeboten bekommen haben und auch nicht gefragt wurde, ob eine familiennahe Unterbringung möglich ist, obwohl bekannt war, dass die entsprechende Bindung vorhanden ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2020 12:54
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich hoffe das alles gut ausgeht, wonach ich ausgehe anhand deiner gemachten Angaben.

Was ich schlimm finde ist das der Kleine erstmal in der Bereitschaftspfeleg beleibt, einfach so, weil das JA das so will. Und dann ist der Termin erst am 20.11.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2020 12:58
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo Lumean,

ich verstehe immer noch nicht, wie das laufen soll. Das JA versucht offenbar deine Partnerin per Erziehungsunfähigkeitsgutachten raus zu kegeln. Die werden das wohl vor Gericht beantragen (ist ja ein Verfahren gem. 1666 BGB). Besprich mit deiner Anwältin VORHER wie ihr euch zu einem Gutachten positioniert. Ihr könnt euch einer Begutachtung auch einfach verweigern ohne dass euch Nachteile drohen dürfen. Der Richter kann euch dann vorladen. Dann lasst ihr nur den Anwalt antworten und schon gibt es kein Gutachten.

Aber: du bist doch noch sorgeberechtigter Vater. Wo wird dir die Kindeswohlgefährdung angelastet? Weil du das Kind bei einer erziehungsunfähigen Mutter lässt?

Bitte berücksichtige eines bei einem Verfahren gem. 1666 BGB: es ist scheiß egal, ob es dem Kind gut geht oder nicht. Wenn die deiner Partnerin psychische Probleme und eine daraus resultierende Erziehungsunfähigkeit unterstellen, dann nennt man das "unverschuldetes Versagen". Die können ihr also das Sorgerecht entziehen, weil man davon ausgehen kann, dass ein erziehungsunfähiger Mensch kein Kind erziehen darf. Dafür werden sie aber ein Gutachten brauchen. Die weitere Frage: wie wollen sie dir das SR entziehen? Klär das man vorab mit der Anwältin, welche Vorwürfe man dir macht.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2020 13:21




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