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Erziehungsfähigkeits gutachten - Baby

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(@lumean)
Schon was gesagt Registriert

Neues kleines Update auf unserem Marathon.
Zwischenzeitlich war der Verfahrenspfleger bei uns zu Besuch und hat meine Partnerin, die Großmutter unseres Sohnes sowie mich persönlich kennengelernt. Das Gespräch an sich verlief äußerst positiv. Der Verfahrenspfleger konnte keine Gefährdung in unserem Haushalt erkennen. Auch hat er mit uns besprochen, ob andere Maßnahmen jemals uns angeboten wurden, und ob wir weiterhin kooperationsbereit sind: Dies haben wir in vollstem Umfang "bejaht". Zwischenzeitlich hat er uns auch noch nahe gelegt, dass wir doch mit unserer Anwältin sprechen sollten, da er davon ausgeht, dass wir um ein Gutachten nicht drumherum kommen aufgrund der "schweren Vorwürfe" im Antragsschreiben des Jugendamtes (Dieses lag uns an diesem Tag auch bereits vor, darauf gehe ich gleich noch ein). Wir bleiben allerdings dabei, und haben dies mit der Anwältin so besprochen, dass wir freiwillig kein Gutachten durchführen werden. Diese Meinung änderte sich allerdings schlagartig, als wir ihm mal unsere Belege der verschiedenen, unabhängigen Befürworter unserseits vorlagen. Er war äußerst überrascht darüber, fast "schockiert" (Im positiven Sinne), da es äußerst ungewöhnlich ist, dass bei solch einer Harten Maßnahme wie sie das Jugendamt durchführte,  wir solchen Rückhalt haben. Insgesamt haben wir also einen sehr positiven Eindruck gewonnen!
Nun kommen wir zur...puh wie drücke ich es aus? Den Fantasien des JA?

Hier werden uns die abenteuerlichsten Dinge vorgeworfen.
Meine Partnerin soll absolut nicht in der Lage sein, unseren Sohn grundlegend zu versorgen - Behauptung ohne Beleg
Unser Sohn soll zu wenig zu trinken bekommen haben, da er in Anwesenheit der Familienhilfe immer so gierig trank - Behauptung ohne Beleg, im Gegenteil können wir dies sogar widerlegen
Meine Partnerin könne keine Bindung zu unserem Sohn aufbauen - Behauptung ohne Beleg
Ich könne zwar die Grundbedürfnisse unseres Sohnes vollumfänglich erfüllen, jedoch nicht auf emotionaler Seite (Der einzige (!!!!) negaitve Kritikpunkt zu mir in diesem ganzen Schreiben. Ein kleine Nebensatz. Natürlich wieder ohne Beleg, sondern lediglich eine Behauptung)
Wir sollen unseren Sohn alleine in seinem Bett gelassen haben - Lüge
Nach den Umgängen schrecke unser Sohn nachts auf - man will hier den Eindruck vermitteln, dass er durch die Umgänge derart Traumatisiert wird. Die unsicherheit während den Umgängen wird hier natürlich auch nochmal gaaaanz groß als riesen Problem hervorgehoben.
Insgesamt läge aufgrund der Psychischen Verfassung meiner Partnerin, und alleine nur deswegen, hier eine Kindeswohlgefährdung vor. Inwiefern die Psychische Verfassung sich auf das Kindeswohl in diesem Fall auswirkt wurde in keinem Wort erläutert - wieder eine Pauschale Behauptung.
Zusätzlich wurde auch noch der Clearing Bericht mitgeschickt. Dieser geht ein gutes stückchen positiver auf mich ein, aber ist leider mit so einigen Falschinformationen gespikt.
Wir sollen angeblich erleichtert gewesen sein, dass unser Sohn in Obhut genommen wurde...ich würde das mal als Frechheit betiteln.
Ich sei eine starke und stabile Persönlichkeit und bei mir sieht man keine Probleme - schön, dass man das auch mal erkennt
Man geht, ohne jegliche Psychologische Vorbildung davon aus, dass der Stationäre aufenthalt meiner Partnerin alleinig durch ihre allgemeine Psychische Verfassung ausgelöst wurde - auf die Idee zu kommen, dass die Angst und der Druck, das Kind nicht wieder zu bekommen, dies ausgelöst haben könnte, darauf kam man nicht.
Und zuletzt, angeblich sei ich öfter über mehrere Tage Beruflich unterwegs. Das ist gelogen bis sich alle Balken biegen. Ich war die letzten 8 Monate durchgängig im Homeoffice und habe zwischenzeitlich auch eine Zusicherung durch meinen Arbeitgeber erhalten, dass dies auch zukünftig so fortgeführt werden kann, wenn dadurch sichergestellt werden kann, dass unser Sohn zu uns zurück kommt.

Eine entsprechende Stellungnahme hat unsere Anwältin verfasst und an das Gericht weitergeleitet. Ich habe das Schreiben als "60-80% sind darin falsch, übertrieben, interpretiert oder schlichtweg gelogen" tituliert.

Die Anspannung ist natürlich entsprechend weiter gestiegen - auch wenn unsere Anwältin weiter sehr optimistisch ist, vor allem deswegen, weil das JA hier nur behauptungen aufstellt diese allerdings in keinster Form in den Kontext bringen kann, und schon gar nicht belegen. Doch ich glaube, der nächste Etappensieg hat uns nun schon fast ans Ziel gebracht. Denn nun kam auch die schriftliche Stellungnahme des Verfahrenspflegers.

Und was soll ich sagen? Er sieht zwar durchaus, dass man unter Umständen zweifel daran sehen könnte, dass durch die Psyche meiner Partnerin es zu Problemen beim Bindungsaufbau kommen könnte, sagt jedoch im gleichen Atemzug, dass selbst wenn dies der Fall sein sollte (So der Wortlaut im Schreiben), dies durch mich und der Großmutter unseres Sohnes ohne weiteres Kompensiert werden könne. Er kommt zu einem komplett gegenteiligen Ergebnis, als das JA in ihrem Antragsschreiben schildert. Beispielsweise sieht er bei mir als Vater 0.000 Probleme. Auch die Probleme die das JA in den Umgängen sieht, relativiert der Verfahrenspfleger: Schließlich ist es kein wunder, dass die Umgänge "schwieriger" werden, schließlich werden wir unserem Sohn nach 4 Monaten immer Fremder und die Bindung leidet stark darunter. Außerdem hebt er hier auch die besondere Situation hervor, welche uns unter enormen Druck und stress setzt. Kurzum: Den "Problemen" bei den Umgängen schenkt er keinerlei Gewicht.
Auch zu den Punkten, die das JA bezüglich der körperlichen Verfassung unseres Sohnes hat, findet er keinerlei Zustimmung. Besonders durch die Entlastung durch Hebamme und Kinderarzt diesbezüglich, kann er diese Anschuldigungen in keinsterweise nachvollziehen.
Zuletzt hat er noch eine Empfehlung für das Gericht abgegeben: Die Zeitnahe Rückführung unseres Sohnes! Und als ich das gelesen habe ist mir erstmal seeeehr viel Last abgefallen. Seiner Auffassung nach ist es im vollsten Interesse unseres Sohnes, zeitnah wieder zu uns zurückzukehren. Dies sei vollumfänglich mit dem Kindeswohl vereinbar, und steht nicht im Widerspruch dazu. Seiner Empfehlung nach sollte nun eine stückweise Erhöhung der Umgangskontakte stattfinden, und er fände es als sehr förderlich, wenn die Umgänge dabei unbetreut sind, dadurch eine baldige Rückkehr in unseren Haushalt beschleunigt werden könne. Also alles in allem: Viel besser hätten wir uns das nicht wünschen können, und somit haben wir einen weiteren Befürworter auf unserer Seite.
Insgesamt hatte er nicht viele Negativpunkte in seiner Stellungnahme gehabt, und wenn er diese mal aufbrachte, so hatte er im nächsten Satz immer eine relativierenden / positiven Punkt zum ausgleich.

Ich persönlich würde sagen, die Sterne stehen mehr als gut und ich bereue es in keinster Weise den Schritt zum Anwalt gemacht zu haben! Jetzt muss ich nur noch hoffen, dass letztendlich nächste Woche Freitag auch alles gut ausgeht 🙂

AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 10.11.2020 16:33
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lumean,

es freut mich zu lesen, dass Ihr Schritt für Schritt in diese richtige Richtung kommt.

Die unwahren Behauptungen und Lügen kann ich auch von meinem JA nur bestätigen. Das ist einer großen Gründe, dass ich denen jegliche Fachlichkeit abspreche und wie inzwischen immer lauter zu lesen ist, dass diese auch immer mehr als Problem angesehen werden.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2020 18:12
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

gerne würde ich das Schreiben der Anwältin lesen.

Ich hätte das Jugendamt in der Luft zerrissen, so wie ich es selbst vor dem OLG gemacht habe.

<u>Zu den Hilfen des tollen Jugendamtes</u>

Obwohl der Vater beim Jugendamt, bei der Verfahrensbeiständin, dem Gericht und sogar bei der Mutter selbst Hilfe für Kind ersuchte, wurde seinem Begehr nicht nachgekommen.

<b>Vorrangig sind den Eltern Hilfen zur Gefahrenabwehr anzubieten und ihnen konkrete Vorschläge zur Gefahrenabwehr zu machen (vgl. BVerfG, FamRZ 2010, 713; BVerfG, FamRZ 2009, 399 ff.; BVerfG, FamRZ 2015, 112; zusammenfassend zur Kammerrechtsprechung des BVerfG siehe Heilmann, NJW 2014, 2904 ff.; zu familiengerichtlichen Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls Röchling, FamRZ 2008, 1495 ff.).

Das Gericht muss die Eltern nicht nur auf die Hilfsmöglichkeiten hinweisen, sondern diese konkret anregen, § 1666a Abs. 1 BGB (BVerfG, FamRZ 2009, 1897). Andernfalls gilt die Tatbestandsvoraussetzung „Eltern sind zur Gefahrenabwehr nicht gewillt oder nicht in der Lage“ als nicht hinreichend geprüft und eine getroffene Entscheidung kann deshalb angefochten werden (eine Übersicht über die Rechtsprechung des BVerfG und zur gehäuften Kritik an Fremdunterbringungsentscheidungen gibt Britz: Kindesgrundrechte und Elterngrundrecht: Fremdunterbringung von Kindern in der verfassungsgerichtlichen Kontrolle, FamRZ 2015, 793).</b>

<u>Zu unbelegten Behauptungen des Jugendamtes</u>

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 02.04.2009, 1 BvR 683/09 nochmals klargestellt, dass nicht Eltern für ihre Erziehungsfähigkeit beweispflichtig sind (welche ohnehin mit seriösen wissenschaftlichen Methoden nicht festzustellen ist), sondern dass Jugendämter in der Beweispflicht stehen, wenn sie glauben, dass die elterliche Erziehung das Kindeswohl gefährdet.

<u>Zu deiner angeblich untauglichen Partnerin</u>

<b>“Idealeltern” nicht erforderlich</b>

OLG Hamm vom 12. Juli 2013 - Az. 2 UF 227/12
Fundstelle: openJur 2013, 32795

Im Rahmen der §§ 1666, 1666a BGB ist stets zu beachten, dass kein Kind Anspruch auf "Idealeltern" und optimale Förderung hat und sich die staatlichen Eingriffe auf die Abwehr von Gefahren beschränken. Für die Trennung der Kinder von den Eltern oder einem Elternteil ist es daher nicht ausreichend, dass es andere Personen oder Einrichtungen gibt, die zur Erziehung und Förderung besser geeignet sind. Vielmehr gehören die Eltern und deren gesellschaftlichen Verhältnisse grundsätzlich zum Schicksal und Lebensrisiko eines Kindes.

Vielleicht könnt ihr daraus etwas saugen.

Das Kind wird, davon gehe ich mittlerweile aus, zu euch zurück kommen.

Eine wirklich Herz ergreifende Geschichte.

Alles Gute!

D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2020 10:58
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich könne zwar die Grundbedürfnisse unseres Sohnes vollumfänglich erfüllen, jedoch nicht auf emotionaler Seite

Was soll der Blödsinn eigentlich? Sorry, aber die haben doch einen an der Waffel.

Das ist bisher die größte Unverschämtheit, die ich von einem Jugendamt mitbekommen habe. Was für eine Herabwürdigung und Entwertung eines Vaters ! Die sollten sich schämen.

Und überhaupt, wer sind sie, dass sie sich anmaßen, das zu beurteilen ??

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2020 23:04
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Guten Morgen!

Was soll der Blödsinn eigentlich? Sorry, aber die haben doch einen an der Waffel.

Das ist bisher die größte Unverschämtheit, die ich von einem Jugendamt mitbekommen habe. Was für eine Herabwürdigung und Entwertung eines Vaters ! Die sollten sich schämen.

Und überhaupt, wer sind sie, dass sie sich anmaßen, das zu beurteilen ??

Das kann ich dir erklären... da begleitete Umgänge stattfinden, ist man meist angespannt und nicht so frei wie in der heimischen Umgebung.
Man fühlt sich beobachtet und hat Angst, einen Fehler zu begehen.
Dadurch wirkt man meist unsicher und auf Außenstehende "hölzern" im Umgang mit dem Kind (habe ich schon so gelesen).

Und schwuppdiwupp hat man so eine Einschätzung an der Backe, anstatt:

"In Anbetracht der angeordneten Begleitung ist es nachvollziehbar, dass der Vater sich nur verhalten seinem Kind nähern kann. Im Sinne einer Förderung der so wichtigen Bindung zwischen Kind und seinen Eltern ist von daher eine unbeaufsichtigte Kontaktaufnahme zu etablieren, um dem Liebesbedürfnis zwischen Kind und Eltern (siehe BVerfG ...) gerechtzuwerden. Wie aus der Bindungsforschung bekannt, sind gerade die ersten 18 Monate für eine sichere Bindung und gesunde körperliche und geistige Entwicklung des Kindes existenziell (siehe Brisch & Co.)."

So etwas in der Art würde mir besser gefallen und wäre folgerichtig.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2020 10:08
(@lumean)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!
heute hatten wir unseren Gerichtstermin, nachdem er verschoben werden musste. Und was soll ich sagen..? Wir haben gewonnen!! Der kleine wird jetzt in den nächsten Tage zu uns zurückgeführt, unter folgender Auflage:
- Ich übernehme dauerhaft die (pysische) Betreuung. Lasse ihn also "nicht alleine" mit meiner Partnerin. Ersatzweise springt meine Mutter ein, welche dazu eine Eidestattliche Versicherung abgegeben hat
- 2-3x die Woche kommt eine Familienhilfe kurz (!!) vorbei um zu schauen ob alles in Ordnung ist. Keine längeren Termine wie am Anfang
- Die nächsten Monate müssen wir, während der kleine da ist, noch ein Gutachten machen. Da kommen wir nicht drum rum. Je nach Ausgang davon können dann noch zusätzliche Auflagen, Hilfemaßnahmen o.ä. kommen. Die Anwältin ist natürlich weiterhin im Hintergrund scharf geschaltet, sollte es hier zu irgendwelchen Problemen kommen.

Insgesamt, um es mal zusammenzufassen, hat dem Richter unsere offene und koorperative Art sehr, sehr gut gefallen und so von der Anhörung her, sieht er keine Bedenken. Und auch von den Berichten, der persönlichen Vorstellung von mir bei Gericht und eig. allem hat er gesagt, dass es bei mir im Speziellen absolut 0 Einwände gibt. Es fiel auch der Satz "Akute Kindeswohlgefährdung? Grenzwertig."
Durch die ganzen hin- und hergerissenen Berichte meiner Partnerin gegenüber ist der Richter hier noch etwas unsicher, daher das Gutachten.

Ich bin jetzt so unglaublich glücklich, das glaubt ihr nicht 😀 die Verhandlung ist auch unerwartet human abgelaufen. Die Jugendamtsmitarbeiterin hat sich sehr zurückgehalten und war höchst kooperativ was eine Lösung angeht. Dementsprechend bin ich mit dem Ausgang weitestgehend zufrieden.

AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 07.12.2020 18:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Glückwunsch.

Das klingt sehr gut. Euch dann eine gute Zeit zu dritt

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2020 18:17
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich freue mich für euch! Alles Gute, auch für das Gutachten!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2020 18:37
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Guten Morgen,

ich freue mich, dass euer Baby wieder zu euch zurück kommt! Dieser Ausgang ist für mich der einzig richtige.

Zu den Auflagen enthalte ich mich. Was hat man eigentlich deiner Partnerin für die weitere Zukunft empfohlen? Ziel muss es ja sein, sie so weit zu "stabilisieren", dass sie auch ohne deine Aufsicht bzw. die der Großmutter die Betreuung übernehmen kann.

Ab wann genau ist der Kleine wieder bei euch?

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2020 09:35
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Lumean!

Es fiel auch der Satz "Akute Kindeswohlgefährdung? Grenzwertig."
Durch die ganzen hin- und hergerissenen Berichte meiner Partnerin gegenüber ist der Richter hier noch etwas unsicher, daher das Gutachten.

Ich bin jetzt so unglaublich glücklich, das glaubt ihr nicht 😀 die Verhandlung ist auch unerwartet human abgelaufen. Die Jugendamtsmitarbeiterin hat sich sehr zurückgehalten und war höchst kooperativ was eine Lösung angeht. Dementsprechend bin ich mit dem Ausgang weitestgehend zufrieden.

Zunächst möchte ich zu dem positiven Ausgang der Verhandlung gratulieren.
Wie hat der Richter das Verhalten des JA bis dahin eigentlich bewertet?
Letztendlich hat deren (falsche?) Einschätzung Euch gezwungen, der gerichtlichen Weg zu gehen ... mit allen damit verbundenen Aufwendungen und Konsequenzen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2020 10:01




(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Gratulation auch von meiner Seite.
Was ich aber weiterhin nicht nachvollziehen kann:

- Die nächsten Monate müssen wir, während der kleine da ist, noch ein Gutachten machen. Da kommen wir nicht drum rum. Je nach Ausgang davon können dann noch zusätzliche Auflagen, Hilfemaßnahmen o.ä. kommen. Die Anwältin ist natürlich weiterhin im Hintergrund scharf geschaltet, sollte es hier zu irgendwelchen Problemen kommen.

Warum sollt ihr an einem (für euch) kostenpflichtigen Gutachten teilnehmen?
Ihr seid als Eltern nicht in der Beweispflicht nachzuweisen, das ihr fähige Eltern seid, viel mehr muss das Jugendamt euch das Gegenteil beweisen.
Es gibt keine Rechtsgrundlage die euch zwingt dort mit zu machen und einen Nutzen sehe ich auch nicht.
Das Gutachten macht nur dann Sinn, wenn es darum geht einem oder beiden Eltern das Sorgerecht zu entziehen, es liefert die Rechtsgrundlage dafür.
Ich würde mich diesem Stur widersetzen denn warum solltet ihr dem JA oder dem Gericht selbst noch Argumente liefern die diesen dabei helfen euch weitere Familienhilfen auf zu drücken oder eure Rechte ein zu schränken?
Versteh ich nicht.

Stattdessen würde ich eher zum Angriff blasen und das JA wegen der unrechtmäßigen Kindesentziehung auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen, vgl:
- Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 30. April 2013, Az. 1 U 1306/10, 7,000€ Schmerzensgeld
- Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 18. März 2016, Az. 1 U 832/15, 80.000€ Schmerzensgeld

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2020 10:33
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

Wie hat der Richter das Verhalten des JA bis dahin eigentlich bewertet?

Ich denke, die Antwort kennen wir. Der Richter glaubt ja an das Gefährdungspotenzial durch die Mutter, ansonsten gäbe es diese Auflagen nicht.
Ergo hält er die Einschätzung für nicht ganz abwägig, jedoch für "grenzwertig". Ich kann mir nicht vorstellen, dass das JA hierfür negative Kritik geerntet hat.
So interpretiere ich zumindest den Text des TOs.

Ich würde mich diesem Stur widersetzen denn warum solltet ihr dem JA oder dem Gericht selbst noch Argumente liefern die diesen dabei helfen euch weitere Familienhilfen auf zu drücken oder eure Rechte ein zu schränken?
Versteh ich nicht.

Analog zu oben, eben die gleiche Haltung des Richters. Eine Gefährdung kann nicht zu 100% ausgeschlossen werden und leider ist es nicht unüblich, dass da ein Sachverständiger drüber gucken soll.
Meine persönliche Meinung dazu ist, dass man eher Maßnahmen implementieren sollte, welche die Erziehungsfähigkeit der Eltern stärkt. Was unter anderem die Aufgabe des Jugendamtes gewesen wäre, denn die sind eigentlich für Familien da, wenn sie gerade nicht mit Kinderklau beschäftigt sind.

In wie weit eine Widersetzung gegen das Gutachten ungeahndet bleibt, ist schwer vorherzusehen. Meiner Meinung nach reicht die Familienhilfe, die anfänglich nach dem Rechten sieht. Nur wer trägt die Verantwortung, wenn wieder ein Antrag nach 8a erfolgt und man erneut darüber zu entscheiden hat, wo das Kind am besten aufgehoben ist? Es ist wie bei einer Diagnostik. Man sieht Probleme, will aber nicht irgendwas machen, sondern passgenaue Hilfen implementieren. Noch eine Trennung von den Eltern wäre für den kleinen Wurm enorm schädlich. In den ersten 18 Monaten bilden sich die Neuronen im Gehirn am stärksten (aber niemals wieder so stark wie bei der Geburt selbst, Quelle: Dr. Kirkilionis). Ganz zu schweigen von den Grundlagen sicherer Bindung nach Brisch, Spangler, Ziegenhain & Co.

Der TO sollte hier genauestens abwägen, wie weit oder eingeschränkt seine Kooperation hier sein sollte.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

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Geschrieben : 08.12.2020 11:06
(@michelle)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Wenn ein Gutachten nicht zu vermeiden ist, dann sollte man sich selbst um ein privates Gutachten kümmern. Rechtlich darf man ein gerichtliches
Gutachten ablehnen (bzw. sind Gutachten freiwillig), dies darf nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Zumindest sind das meine privaten Erfahrungen zu dem Thema.

Eventuelle Schweigepflichtsentbindungen würde ich kündigen, eventuell liegt solch eine S. der Eltern deiner Freundin gegenüber dem JA vor, die S. hat womöglich kein Ablaufdatum und besteht weiterhin, daher ist deine Freundin mutmaßlich noch in den Listen des JA und steht weiterhin unter Beobachtung, daher sollte solch eine S. gekündigt werden.

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Geschrieben : 10.01.2021 12:57
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo

Wenn ein Gutachten nicht zu vermeiden ist, dann sollte man sich selbst um ein privates Gutachten kümmern. Rechtlich darf man ein gerichtliches

Ein prvates Gutachten muss man aber auch zahlen können und das ist für viele Familien nicht zu stemmen

Eventuelle Schweigepflichtsentbindungen würde ich kündigen, eventuell liegt solch eine S. der Eltern deiner Freundin gegenüber dem JA vor, die S. hat womöglich kein Ablaufdatum und besteht weiterhin, daher ist deine Freundin mutmaßlich noch in den Listen des JA und steht weiterhin unter Beobachtung, daher sollte solch eine S. gekündigt werden.

Das ist Blödsinn. Die KM ist volljährig, damit hat eine evtl. aus gestellte Schweigepflichtsentbindung ihrer Eltern gar keine Gültigkeit mehr, da diese nicht über ihr volljähriges Kind entscheiden können. Oder anders gesagt, eine solche Entbindung verliert mit der Volljährigkeit die Gültigkeit.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2021 13:06
(@lumean)
Schon was gesagt Registriert

Hi,
Das komplette vorgehen wie wir es jetzt haben ist vollständig mit unserer Anwältin besprochen. Entsprechend werden wir weiter daran festhalten. Der kleine ist auch jetzt seit 3 wochen wieder bei uns, und die eingesetzte Familienhilfe die wir jetzt haben kann bis dato keine schwerwiegenden Problematiken feststellen. So wurde das auch rückgemeldet, und die "Kontrollen" bereits reduziert. Die FH hat auch angemerkt, und das nach wenigen Tagen, dass man, wenn man den Fall nicht kennen würde nie auf die Idee käme, dass das Kind 5 Monate nicht mehr bei uns gelebt hat. Weil wir einen so guten, liebevollen und sicheren Umgang mit ihm haben. Auch bei all den "Vorwürfen" die die alte Familienhilfe dokumentierte konnte die neue nur den Kopf schütteln.

Wir hatten auch schon den ersten Gutachten Termin und der Herr war äußerst Kritisch gegenüber dem Vorgehen des JA in diesem Fall. Er kann aus der Akte die ihm vorliegt keinerlei Gefährdung oder Gefährdungspotentiale erkennen. Entsprechend wird es auch nur noch einen weiteren Termin geben, da seiner Auffassung nach es bei uns nicht viel zu begutachten gibt. Zum Vorgehen hat er alle Informationen die er zur Anfertigung nutzt mit Ton und Bildaufnahmen Dokumentiert, sodass wir Fehler spielend leicht anfechten könnten. Allerdings scheint es zurzeit so, als sei das nicht nötig, da alle uns kontrollierenden Stellen bis dato nicht von einer Gefährdung ausgehen unf für eine Unterstützung plädieren. Wir sind also guter Dinge.

Bzgl. Der Schweigepflicht der Mutter meiker Freundin: hier haben wir dem JA schon vor nem halben Jahr mehr als deutlich gemacht, dass zum einem nur Informationen die direkt von uns kommen auch unsere Meinung sind, und zum anderen, dass ihre mutter keinerlei Auskunft erhalten darf.

Wir sind weiter guter Dinge, im Februar wissen wir mehr. Da soll das Gutachten dann vorliegen. Das wichtigste ist jetzt aber erstmal: unser Sohn ist wieder da. Er hat sich bereits nach einem Tag eingelebt, als wäre er nie weg gewesen. Keine Bindungsprobleme. Keine Einschlaf oder Beruhigungsprobleme. Nix. Und darauf sind wir unheimlich stolz nach all den Strapazen!

AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 12.01.2021 01:37
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Das wichtigste ist jetzt aber erstmal: unser Sohn ist wieder da. Er hat sich bereits nach einem Tag eingelebt, als wäre er nie weg gewesen. Keine Bindungsprobleme. Keine Einschlaf oder Beruhigungsprobleme. Nix. Und darauf sind wir unheimlich stolz nach all den Strapazen!

Sehr gute Nachrichten ! Freut mich für euch. Am Ende des Tages ist das wirklich das Wichtigste.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2021 01:40
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich freue mich sehr für euch! Alles Gute für euch und euren Sohn. Hoffentlich habt ihr bald Ruhe.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2021 06:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das hört sich so gut an.
Och freue mich für euch

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2021 09:56
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

eine schöne und positive Entwicklung. Das freut mich.

Ihr seit eines der besten Beispiele, wie die sogenannten Fachleute des ASD Familien zerstören versuchen, ohne die fachliche Expertise zu haben.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2021 12:47
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Freut mich auch, dass am Ende alles wieder gut ist !

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2021 14:05




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