Hi,
ich bin neu hier, habe dieses Forum über google gefunden, weil ich unbedingt wissen möchte was dieses Erziehungsfähigkeitsgutachten genau ist und welche Gewichtung das vor Gericht hat.
Meine Kinder wurden nun durch ewiges hin und her beider Elterteile in obhut genommen. Sie sind 11 und 13 jahre alt. Sie möchten gerne bei mir leben.
Nun läuft so ein Clearingverfahren wo herausgefunden werden soll, wo die Kinder leben sollen, was sie brauchen usw...
Zeitnah soll auch ein Gutachten durch ein Psychologen erstellt werden.
Ich habe bei den Psychologen morgen ein Termin mit meinen beiden Kindern, ich habe keine Ahnung was mich da erwartet, wie soll ich mich da verhalten oder bzw. auf was schaut der Psychologe alles??? Woran kann er erkennen ob man erziehungsunfähig ist oder nicht???
für schnelle Antworten wäre ich sehr dankbar, danke
Hi
Der/die Psychologin wird die Kinder einzelnd befragen.Dabei macht sie spielerisch Tests.Durch bestimmte Verfahren soll festgestellt werden, was die Kinder wollen und was besser für sie ist.
Auch du musst dich einem ''Test'' unterwerfen.
Diese Tests laufen so ähnlich ab wie IQ-Tests.Es sind immer wiederkehrende ähnliche Fragen, die du entweder per Ankreuztest, oder schriftlich in eigene Worte fassen musst, meistens sind es aber nur Ankreuzfragen.
Danach kommt ein pers. Gepräch, wodurch die Psychologen herausfinden wollen ob und wie die Eignung zur Erziehungsfähigkeit bei den Elternteilen aussieht und ob und von wem die Kinder betreut werden können.
Gruss Wedi
und wieviel Gewicht hat so ein Gutachten vor Gericht?
Die Kinder sind ja jetzt in solche Wohneinrichtungen mit Sozialpädagogen, die ebenfalls Berichte verfassen.
Was zählt da wieviel??
Moin.
Das entscheidet alleine der Richter und ist nicht vorhersehbar.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
und wieviel Gewicht hat so ein Gutachten vor Gericht?
Ca 50%.
Dem Richter wird die Entscheidungsfindung erleichtert.
Abwägen wird er alle ihm zur Verfügung gestellten Infos, auch die von den Sozialpädagogen, aber bei Gericht und auf hoher See....
Wichtig ist, das du bei den Gesprächen authentisch bist und auch so rüber kommst.Sei du selbst und versuche nicht zu kaschieren.
Gruss Wedi
P.S. Auch hier gilt:
Niemals den EX-Partner schlecht reden.
Ca 50%.
Bei mir waren es weit mehr als 50%, eher 80-90%.
Den Richtern stehen ja ansonsten nicht mehr viele Hilfsmittel zur Verfügung, um einen Menschen einzuschätzen.
Hi
Bei mir waren es weit mehr als 50%, eher 80-90%.
Wenn Du noch 50 % Voreingenommenheit und 20 % Erziehung bei Deiner Richterin berücksichtigst, bleiben 10-20% übrig. Und nun? Woher wollst Du wissen, was die Richterin bei Dir beeinflusst hat, genau so anzudeuten, wie sie entscheiden würde?
Beppo's Aussage
Das entscheidet alleine der Richter und ist nicht vorhersehbar.
ist da deutlich zutreffender.
Es bringt absolut nichts, irgendwelche Wertungen einführen zu wollen, wie manche Menschen (Richter) ticken.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
Woher wollst Du wissen, was die Richterin bei Dir beeinflusst hat, genau so anzudeuten, wie sie entscheiden würde?
Weil sowohl die Richterin am Amtsgericht als auch die Dame am OLG sich beinahe ausschließlich mit Hilfe des Erziehungs-Gutachtens bzw. der darin enthaltenen Empfehlung ihr Urteil gebildet haben. Wenn dieses Gutachten in das Weltbild oder die voreingenommenheit der Richter/in passt, dann wirds für die Gerichtbarkeit noch leichter, sinnvoller Argumente unbeachtet zu lassen.
Aber, wie gesagt und hier noch mal betont, bei mir war das so, das kann natürlich von Fall zu Fall oder von Richter/in zu Richter/in verschieden sein.
Deshalb stimme ich grundsätzlich Deiner Aussage zu:
Es bringt absolut nichts, irgendwelche Wertungen einführen zu wollen, wie manche Menschen (Richter) ticken.
Nunja, hat nicht der BGH höchst selbst gerade ausgeurteilt das auch bei positivem Erziehungsfähigkeitsgutachten für den Vater dies trotzdem die schlechteste aller Möglichkeiten ist - und eine Inobhutnahme auf jeden Fall zu bevorzugen ist ?
Zeich ma.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
XII ZB 247/11
Kurzfassung: Mutter wurde als nicht Erziehungsfähig eingeschätzt. Vater hat darauf hin das ABR beantragt - was abgelehnt wurde.
Nachdem der Urteilstext sich im wesendlichen mit der Frage beschäftigt ob und wielange die Kinder in dieser Situation im Heim untergebracht werden können, muss also die Unterbringung beim Vater noch schlimmer sein als das Heim.
Danke!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Die Frage des Gerichts lautete, ob es für die Kinder besser sei im Heim zu leben, als bei der Mutter, die ''nur'' den Umgang vereitelte und ob es den Kindern mehr schaden würde, als bei der Mutter zu leben.
Ein ABR-Antrag des Vaters(ohne Sorgerecht) habe erst gar nicht zur Debatte gestanden.
Dieses Urteil kenne ich, weil es in dem Hergang ähnlich war wie bei mir.
Die Erziehungsfähigkeit der Mutter wurde nur in dem Punkt angezweifelt, das sie das Kind in einen Konflikt gestürzt hat und etwaige Schäden in Zukunft des Kindes auftreten könnten, aber nicht müssen.
Die hypothetische Auswirkung auf das Kind wird nicht weiter verfolgt.
Deswegen der Beschluss mit erneuter Prüfung ans OLG.
Gruss Wedi
bei uns wurde ende 2009 ein Gutachen gemacht worden, um festzustellen ob die 4 Kinder doch zu der Mutter zurückkehren sollen oder bei mir weiter zu bleiben (ABR). Gutachen wurde auf OLG bestellt und wurde von Uni-Profesor durchgefürt. Die Kindern wurden Einzeln befragt, dann zwei kleinere Kinder und zwei größere Kindern mit der Mutter zusammen. Die Mutter wurde auch mehrere Stunden alleine befragt worden. Ich, als Vater wurde als letzte befragt, knapp unter 2 Stunden, alleine ohne Kinder. Die Kinder sind auch Test gemacht bit "Familienbrett" (Figuren...)
Aus diesen Gespächen ist ein Gutachtenbericht von 56 Seiten entstanden!
Im Gutachten ging nicht mehr um "bei wem sollen die Kinder leben, sondern "ob die Mutter überhaupt die Kinder ohne begleitung sehen darf". Kurz davor hat uns beide Eltern die Verfahrenspflegerin als erziehungsfähig erklärt, sie hat nichts bemerkt dass die Mutter kaum erziehungsfähig ist.
Ich war selber sehr überrascht, dass ein Psychieater diese Fähigkeit besitzt, die Menschen in sehr kurze Zeit so genau "abzulesen" zu können.
Zu Termin bei Psychiater bin ich sehr unrasiert gegangen, hatte überhaupt kein Vertrauen in Gutachter. Das habe ich auch offen gezeigt. Im Gutachten hat er mich als sehr misstrauisch und mürisch beschrieben.
Meine Empfehlung für die Menschen die zu Gutachet gehen müssen ist:
GUTE LAUNE mitbrinngen, offen zu sprechen, nicht denken an Gesetze und mögliche falsche Aussagen. Nicht versuchen den Gutachter zu überzeugen, er sieht das ganz genau (nicht jeder Psyichiater).
Wir haben "riesen" Glück gehabt, dass wir zu einem bekannten Gutachter-Psyichiater-Uni Profesor zugeordent sind!:)
Oben hat jemand schon geschrieben, der Richter entscheidet, aber nicht der Gutacher.