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Erziehungsfähigkeitsgutachten bei Verdacht auf Borderline Störung

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(@pinkypunky)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Foren-Mitglieder, kurz meine derzeitige Situation:

Ich habe vor 1,5 Jahren eine verheiratete Frau kennengelernt. Nach kurzer Zeit ist sie bei mir eingezogen und ist gleich schwanger geworden. Von Anfang an gab es Schwierigkeiten mit ihren impulsiven Ausbrüchen. Als unser Sohn auf die Welt kam eskalierte das Geschehen noch mehr. Es gab gewalttätige häusliche Auseinandersetzungen. Mein Psychotherapeut sagte mir schliesslich das die KM die Borderline-Störung habe. Sie hat immer wieder auch das Kind vernachlässigt, konnte sich nicht kümmern.
Nun ist sie  einfach zu ihren Eltern verschwunden und hat unseren kleinen Sohn mitgenommen. Sie hat versucht mich mit unserem Kind unter Druck zu setzen. Ich habe ihr zuvor die Trennung verkündet und eine Frist zum Ausziehen gesetzt. Nach einer Attacke hat sie mir das gemeinschaftliche Sorgerecht gegeben.
In Absprache mit dem JA habe ich das ABR beantragt. Allerdings stellt sie mich bei dem Prozess jetzt als Alkoholiker und Drogenabhängigen dar (wurde letztes Jahr verurteilt wegen Verstoss gegen das BTMG), der sie psychisch unter Druck gesetzt hat.
Ihre Psychotherapeuthin hat ihr bescheinigt, dass alles eine reine Beziehungsproblematik sein. Jedoch habe ich von der Neurologin eine Rechnung auf der folgender Befund steht: schwere depressive Episode ohne psychotische Momente, Impulskontrollstörung, Posttraumatische Belastungsstörung. Sie hat auch versucht sich in eine Klinik einliefern zu lassen.
Nun will das Gericht ein Erziehungsfähigkeitsgutachten von uns Beiden machen lassen. Kennt sich jemand aus damit?
Ich wäre sehr dankbar um Hilfe!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2012 23:02
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Pinky,

willkommen hier im Forum. Du wirst sicher hier noch gute Tipps bekommen.

Mal vorne weg gefragt:

Nach kurzer Zeit ist sie bei mir eingezogen und ist gleich schwanger geworden

Diese Konstellationen sehen wir hier öfter im Forum. Und sie ist doch meist etwas "verwunderlich". Ist mal ein Vaterschaftfstest gemacht worden, der Dir die Sicherheit gibt der Vater zu sein? Unter diesen Unständen sicherlich nicht ganz verkehrt. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 23:55
(@pinkypunky)
Schon was gesagt Registriert

Natürlich war das für mich einer der ersten Fragestellungen. Die ich nun mit ja beantworten kann.
Außerdem habe ich in der Beziehung soviel Wahnsinn in kurzer Zeit erlebt, dass egal wenn es auch nicht mein Kind wäre, es unmöglich bei der Mutter in diesem Zustand lassen kann.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 00:10
(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

huhu
also mal langsam.
1. ist die Dame inzwischen geschieden?
2. Seit wann habt ihr das gemeinsame Sorgerecht?
3. stillt sie noch? (nach meinen Rechnungen ist dein zwerg allerhöchstens 10 monate)
4. wie lange ist sie bereits ausgezogen?
5. Wieso trifft deine Therapeutin Aussagen über jemanden, den sie nicht kennt? bzw wieso stellt sie "Ferndiagnosen"?
6. Verstoss gegen das BTMG und dann verurteilt? das muss ja mehr als "Eigenbedarf" gewesen sein oder Wiederholungsfall

:question:
vielleicht hilft es ja wenn du nen ungefähren Zeitablauf geben kannst

Liebe Grüße
Zwergnases Mama
v

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 01:59
(@pinkypunky)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und danke für die Fragen!

1. Sie ist mittlerweile geschieden. Scheidung war nach 2 Monaten des Kennenlernens erledigt bei ihr. Bekamm 20.000 Abfindung.
2. Nach einer gröberen Auseinandersetzung konnte ich sie ein paar Tage später dazu bewegen mir das Sorgerecht notariell zu geben.
3. 2 Wochen nach der Geburt war das mit dem Stillen erledigt.
4. Nun ist sie etwa einem Monat ausgezogen. Hat ja das Kind zu den Eltern mitgenommen und ich habe per EA versucht sie zurückzuholen. In der kurzfristig anberaumten mündlichen Verhandlung wurde ein Erziehungsfähigkeitsgutachten gefordert. Das Kind kommt derweil zu meiner      Mutter.
5. Der Therapeut von mir hat sie kennengelernt. Wir waren bei ihm bei einem gemeinsamen Mediationstermin wegen eines Vorfalls.
6. Nein war erstes Mal und war geringe Menge. Habe Tagessätze bekommen und ist eingestellt worden.

Danke auf jeden Fall für dein Interesse!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 11:10
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Pinky,

ergänzend dazu noch die Frage:

Nein war erstes Mal und war geringe Menge. Habe Tagessätze bekommen und ist eingestellt worden.

Das war die juristische Abarbeitung des Falls. Wie sieht es bei Dir privat aus? Hast Du daraus gelernt oder sind BTM weiter noch ein Bestandteil Deines Lebens? Denn Drogen und Verantwortung für Kinder vertragen sich im Regelfall nicht gut. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 13:57
(@pinkypunky)
Schon was gesagt Registriert

Hab gelegentlich mal was konsumiert. Bin absolut Abstinent, also keinen Alk keine Drogen.
Berufliche Situation ist bei mir gut. Bin Selbständig, Geschäftsführer GmbH, sie bekommt Harz4.
Ich kann es einrichten von zuhause zu arbeiten, habe meine junggeblieben Mutter nebenan die i Ruhestand ist und für 2 Tage zahle ich die KiTagesstätte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 14:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin pinkypunky,

ganz grundsätzlich: Eine Borderline-Hobbydiagnose oder die Rechnung einer Neurologin über eine Behandlung Deiner Ex-Partnerin sind keine Beweisstücke, die Du in irgendeiner Form gegen die Mutter Eures Kindes verwenden könntest. Persönlichkeitsrechte und Datenschutz wiegen schwer; überdies ist eine psychische Erkrankung nichts, was sich der Betroffene aussucht oder was man ihm als "persönlich-schuldhaftes Versagen" vorwerfen könnte (im Gegensatz zu einer BTM-Vorgeschichte).

Wenn Ihr clever seid, lasst Ihr Euch beide (!) helfen und zieht an einem Strang anstatt gegeneinander zu arbeiten. Ansonsten könnte es sein, dass Euer Kind am Ende in einer Pflegefamilie aufwächst.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 14:08
(@pinkypunky)
Schon was gesagt Registriert

Natürlich hast du Recht, dass Hobbydiagnosen nichts bringen. Andererseits sind etliche Gewaltdelikte auch von ihrer Seite ausgegangen und sie war in verschiedenen psychischen Einrichtungen, doch verweigerte sie immer wieder Hilfe.
Was mich betrifft ist tatsächlich dieser Straftatbestand aktenkundig. Allerdings kann ich über mich sagen und auch Nachweisen, dass ich ein disziplinierter Mensch bin.
Meine Frage allerdings nach wie vor lautet:
Was ist bei einem Erziehungsfähigkeitsgutachten zu beachten?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 14:16
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das man ehrlich antwortet
das man seine Bindungstoleranz unter beweis stellt
das man den anderen Elternteil nicht schlecht mach, abwertet u.s.w.
das man Fragen nach dem anderen Elternteil neutral beantwortet und sich nicht aus der Reserve locken lässt
das man immer kindorientiert argumentiert...

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 14:29




(@pinkypunky)
Schon was gesagt Registriert

Danke... Genauso hab ich mir das vorgestellt!

Es ist nicht mein Ziel der KM das Kind wegzunehmen, aber ich habe wirklich furchtbare Sorge um meinen Sohn.
Und ich will das er in stabilen Verhältnissen aufwächst. Die KM ist psychisch sehr instabil, Stimmungsschwankungen kommen von Minute zu Minute.

Darf man dem Gutachter auch Tonprotokolle vorspielen?
Ich habe einen Mitschnitt von einem Gespräch von ihr mit einem Psychologen. Dabei gibt sie selbst ihr gewaltätiges Verhalten mir gegenüber zu und er erklärt ihr dass sie eine Impulskontrollstörung hat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 14:33
(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

hallo.
also ich denke, dass du auf keinen Fall diesen Tonmitschnitt vorspielen solltest.
Der Psychologe steht meiner Einschätzung nach unter Schweigepflicht und somit fällt meiner Einschätzung nach auch der Tonmitschnitt darunter.
Selbst wenn sie den von der Schweigepflicht entbindet, dann würde es so aussehen, als ob du sie nur in die Pfanne hauen willst. Zumal es um gewalttätiges Verhalten DIR gegenüber geht und NICHT gegenüber dem Kind.

Liebe Grüße
Zwergnases Mama

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 14:40
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Definitiv nein.
Schon mal was von Schweigepflicht der Ärzte gehört?

Zudem wird in einem solchen Gutachten jeder Elternteil für sich interviewt. Bei deiner Befragung geht es in erster Linie um Dich und deiner Eignung zur Erziehung eures Kindes. Und nicht darum ob du deine Ex für Erziehungfähig hälst oder nicht.

Du wirst dort nichts über die Eignung der KM zur Erziehung zu sagen haben. Und schon gar nicht vertrauliche Gespärche offenlegen. Ich hoffe du hast bei dieser Aufzeichnung vorher sowohl den Arzt als auch deine Ex gefragt, ob sie mit der Aufzeichnung des Gesprächs einverstanden sind. Wenn nicht, dann lass das Teil möglichst tief in einer Schublade verschwinden. Du hast mit einem heimlichen Mitschnitt das Persönlichkeitsrecht der beiden verletzt und wirst es eh nirgends anbringen können.

Noch als Anmerkung. Gibt sie ein gewalttätiges Verhalten zu, ist einsichtsfähig und bereit sich da helfen zu lassen ,spricht das dann auch eher für, als gegen sie.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 14:44
(@pinkypunky)
Schon was gesagt Registriert

das ist mir klar, dass er unter Schweigepflicht steht. Deswegen kann er sich ja das trotzdem anhören um sein Bild von ihr zu schärfen.
Ich will sie ja nicht in die Pfanne hauen, aber es ist wichtig für unser Kind das die Wahrheit über ihr Verhalten ans Tageslicht kommt.
Ich bin irre oft früher von der Arbeit nachhause, weil sie das Schreien nicht ertragen konnte. Ich hab den Kleinen in der Nacht versorgt, weil sie schlafen wollte. Sie hat ihn vernachlässigt und stehen gelassen. Sie hat mich angeschrien ich sol lihr das Kind dauerhaft nehmen, weil sie es nicht ertragen kann. Was um Gotteswillen hätte ich den anders tun können als mich ans JA zu wenden und wie sie abgehauen ist das ABR zu beantragen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 14:44
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, um es nochmal klar auszudrücken.

Ist dieser Mitschnitt ohne Einverständis des Psychologen und deiner Ex entstanden hast du dich strafbar gemacht.

Spielst du ihm dann auch noch dem Gutachter vor, sofern dieser das überhaupt mitmacht, machst du dich wieder strafbar.

Außerdem könnte der Gutachter dann seine eigenen Schlüße daraus zeiehn. Die könnten z.B. auch lauten: Der KV schreckt nicht vor illegalen Methoden zurück, verbunden mit dem Verstoß gegen das BTM ist er derzteit nivht geeignet das Kind xy kindeswophl gemäß zu erziehen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 14:48
(@pinkypunky)
Schon was gesagt Registriert

danke hab es verstanden.... also locker bleiben und seine eigenen Stärken herauskehren und die Mutter mit Respekt behandeln.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 14:50
(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

Hallo
ich meine nicht den Gutachter der unter Schweigepflicht steht, sondern den Psychologen bei dem sie war und von dem du den Tonmitschnitt hast.

und ich möchte Dich mit solchen Einwänden nicht angreifen, sondern ich möchte, dass du vermeidest dem Gutachter direkt zu zeigen, dass Du den anderen Elterteil schlecht machst, statt deine eigene Erziehungsfähigkeit unter Beweis zu stellen. In so einem Gutachten geht es darum wie erziehungsfähig Du bist, nicht darum wie unfähig sie ist. (zumindest in der Begutachtung von Dir)

Gruß Zwergnases Mama

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 14:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Es ist nicht mein Ziel der KM das Kind wegzunehmen, aber ich habe wirklich furchtbare Sorge um meinen Sohn.
Und ich will das er in stabilen Verhältnissen aufwächst. Die KM ist psychisch sehr instabil, Stimmungsschwankungen kommen von Minute zu Minute.

naja, das habt Ihr in gewisser Weise gemeinsam verbockt:

Ich habe vor 1,5 Jahren eine verheiratete Frau kennengelernt. Nach kurzer Zeit ist sie bei mir eingezogen und ist gleich schwanger geworden.

es bringt zwar wenig, im Nachhinein daran zu erinnern, dass man sich den Menschen besser genau und länger anschaut, mit dem man Nachwuchs in die Welt setzt. Aber die Suppe habt Ihr Euch gemeinsam eingebrockt - und seid jetzt beide (!) in der Verantwortung, für Euren Sohn das Beste daraus zu machen. Die Frage "wie nehme ich meiner Ex das Kind weg?" löst keine Probleme.

Darf man dem Gutachter auch Tonprotokolle vorspielen?
Ich habe einen Mitschnitt von einem Gespräch von ihr mit einem Psychologen. Dabei gibt sie selbst ihr gewaltätiges Verhalten mir gegenüber zu und er erklärt ihr dass sie eine Impulskontrollstörung hat.

wenn Deine Ex damit einverstanden ist: Ja. Ansonsten hat so ein Tonprotokoll keinerlei Beweiswert. Das weiss der Gutachter aber. Davon abgesehen: Wie prickelnd fändest Du es, wenn Deine Ex dem Gutachter einen Ordner mit Schriftsatzkopien und Ermittlungsakten aus Deinem BTM-Verfahren vorlegt?

Ein Erziehungsfähigkeitsgutachten wird herauszufinden versuchen, ob Ihr beide in der Lage seid, Euch angemessen um ein Kleinkind zu kümmern. Es ist kein Wettbewerb von der Sorte "wer weiss mehr Schlechtes über den anderen und wer ist dadurch der bessere Elternteil?"

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 14:52
(@pinkypunky)
Schon was gesagt Registriert

hab es schon gechecked ....
bei mir wird halt die von ihr angekreidete Zuverlässigkeit eine Rolle spielen wegen Alkohol und Drogen.
Un d ebi iihr wird die psychische Komponente geprüft werden.
Denk ich mal bzw Hoffe ich

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 14:53
(@pinkypunky)
Schon was gesagt Registriert

Nochmals zum Verständnis Brille,
ich will ihr das Kind nicht weg nehmen. Unser Sohn hat genau so ein Recht auf seine Mutter...... Aber ich hab das ABR-Verfahren eingeleitet, weil ich mir ernsthafteste Sorgen um das Kind mache.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 14:56




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