Erziehungsfähigkeit...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Erziehungsfähigkeitsgutachten bei Verdacht auf Borderline Störung

Seite 2 / 2
 
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Pinky,

das ist mir klar, dass er unter Schweigepflicht steht. Deswegen kann er sich ja das trotzdem anhören um sein Bild von ihr zu schärfen

ganz ehrlich: Nach einem disziplinierten Menschen, der eine gesunden Einstellung zur Rechtsordnung hat, klingt das nicht. Du fertigst von (ich denke mal ohne Einverständnis der Beteiligten) hochsensibelen Patientengesprächen Tonaufnahmen und willst diese Dritten auch noch vorspielen? Das sind keine Lapalien, sondern könnte Dir mehr Ärger einbringen, als die BTM-Geschichte (§ 201 StGB).

Ich sehe die Gefahr, dass Du dich selber durch Deine aufgewühlten Emotionen in Schwierigkeiten bringst. Und damit wärst Du hier kein Einzelfall. Du solltest insbesondere Brilles Rat annehmen und Dir ergänzend reale Hilfe besorgen. Gruß ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 15:35
(@pinkypunky)
Schon was gesagt Registriert

wen meinst du mit realer Hilfe?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 15:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich will ihr das Kind nicht weg nehmen. Unser Sohn hat genau so ein Recht auf seine Mutter...... Aber ich hab das ABR-Verfahren eingeleitet, weil ich mir ernsthafteste Sorgen um das Kind mache.

das habe ich schon verstanden. Aber familienrechtlich schenkt Ihr Euch im Zweifelsfall nichts; da kann Deine Ex im Zweifelsfall dagegenhalten, dass das ABR ihr zugesprochen werden muss, weil der Vater ihres Kindes Vater ein sogar gerichtsbekanntes Problem mit Alkohol und Drogen hat. Und dann kann es passieren, dass die Entscheidung heisst "ABR zur Mutter" oder "beide erziehungsunfähig, Kind kommt in eine Pflegefamilie."

So klar, wie Dir selbst die Lage aufgrund Deiner (nicht verwendbaren) "Beweise" scheint, ist die Sache jedenfalls nicht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 15:39
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Unterstützende Hilfe  durch eine Beratungsstelle bzw. Psychologen, der Dir auch Hilfestellung bei der Bewältigung von Krisensituationen an die Hand gibt.

Du läufst Gefahr, Dir auf Grund der emotionalen Situation den Weg zu verbauen. Und das bleibt dann im Regelfall nicht beim Einsatz eines Tonbandgerätes, sondern kann im schlimmsten Fall zur Eskalation im Beisein der KM incl. Anwendung des Gewaltschutzgesetzes gegen Dich führen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 15:41
(@pinkypunky)
Schon was gesagt Registriert

hab aber auch viele legal beweisbare Sachen..... vor allem die die instabilität betreffen!
mir ist schon klar, dass es 50:50 steht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 15:42
(@pinkypunky)
Schon was gesagt Registriert

ohje ingo,
das ist eine fehleinschätzung. ich hab mich sehr wohl im griff und bin selbst in psychotherapeutischer behandlung. der therapeuth lotst mich schon seit geraumer zeit durch die situation

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 15:44
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Pinky,

bin selbst in psychotherapeutischer behandlung

ich denke gerade deshalb ist es KEINE Fehleinschätzung. Wir können Dir nur Tipps und Hilfen anbieten. Was Du daraus machst, liegt in Deiner Verantwortung.

Wenn Du schon Unterstützung hast, ist das auch gut so. Vielleicht zeigt Dir die Rückmeldung nicht nur eines Users auf, dass Du diese Hilfe auch sicherlich brauchst. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 15:48
(@pinkypunky)
Schon was gesagt Registriert

du hast sicher recht ...ich brauche diese hilfe, weil ich ja selber merk wie mein adrenalinspiegel ist.
aber ich habe mich trotz allem ganz gut im griff.

wie seht denn ihr den fall...räumt ihr mir denn eine chance ein?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 15:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin pp,

hab aber auch viele legal beweisbare Sachen..... vor allem die die instabilität betreffen!

ich habe den Eindruck, dass Du noch immer nicht verstanden hast, worum es geht: Im über Dir/Euch schwebenden Gutachten geht es für Dich um Deine Erziehungsfähigkeit. Du musst in dieser Sache ausser Deiner eigenen Erziehungsfähigkeit nichts "beweisen"; insbesondere nicht die Unfähigkeit Deiner Ex (was Du aufgrund fehlender Distanz auch gar nicht könntest). Familienrecht ist nicht Barbara Salesch.

mir ist schon klar, dass es 50:50 steht

um solche Quoten geht es nicht; schon gar nicht angesichts der deutlich mütterlastigen Rechtssprechung. Aber wenn Du schon in Schuldkategorien denken möchtest: Eine Erkrankung sucht sich niemand aus; deshalb kann man sie ihm auch nicht vorwerfen. Einen Verstoss gegen geltende Gesetze (damit meine ich Dein BTM-Verfahren) begeht man dagegen ganz bewusst. Von daher geht es sicher nicht um "50:50".

Ich wiederhole noch einmal: Du machst Dich in diesem (vermeintlichen) Contest nicht besser, indem Du die (vermeintlichen) Fehler Deiner Ex thematisierst. Für Euch geht es im Zweifelsfall darum, dass Ihr beide (!) das Sorgerecht verliert.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 17:15
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Pinky,

glaub mir.. Es bringt gar nichts, die Mutter schlecht zu machen. Du projezierst etwas auf die KM, was eigentlich dich betrifft. Je mehr du die KM angreifst, versuchst schlecht zu machen, desto mehr schießt du gegen dich selbst.

Meine Erfahrung mit Verfahrensbeiständen und dem JA haben ergeben,... Je ruhiger und sachlicher ich argumentiere... desto leichter ist der Umgang mit ihnen.
Je weniger ich gegen die KM rede, desto besser ist der Eindruck gewesen, den ich hinterlassen habe.

Direkt nach der Trennung war ich sehr emotional geladen..Das haben die gespürt... da kam ich überhaupt nicht durch mit meinen Vorderungen...

Und das deine Ex deine Drogenvergangenheit gegen dich verwenden wird... da stell dich mal 10000% drauf ein.. Es wird immer ein Thema bleiben... Und da bist du in der Beweispflicht, das du dich unter Kontrolle hast..

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 13:54




(@pinkypunky)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ....
in meinem Fall hat sich was getan. Die KM hat dem Gericht mitgeteilt, dass sie nicht an dem Erziehungsfähigkeitsgutachten teilnehmen will. Des weiteren sollte unser Kind laut Beschluss schon längst bei der Oma zur Betreuung sein - die KM ist abgehauen und hat das Kind krank schreiben lassen. Die Richterin droht ihr bereits mit einer Anordnung auf Herausgabe des Kindes. Nun hat es allen Anschein das sie trotzdem bleibt wo sie ist und erneut das Kind krank schreiben lässt. Meine Anwältin meint das sie auf das Kontinuitätsprinzip setzt, sie betreut nun schon seit 5 Wochen da Kind.
Nun meine Frage. Wenn ich eine eA stelle und die Richterin diese unterschreibt, welche Möglichkeiten hat die KM das Kind trotz allem nicht herauszugeben?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2012 09:34
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

auch wenn ich die Vorgeschichte nicht kenne (Alter des Kindes, wer hat ABR, GSR?), so hat die Mutter, die besten Chancen damit durchzukommen.
Die Alternative wäre doch nur mit der Polizei die Herausgabe (des sich verständlicherweise wehrenden, schreienden) Kindes zu erzwingen.
In anderen Ländern mag das funktionieren, in die D halte ich das für unmöglich, wenn es sich um die Mutter handelt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2012 12:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

zusammengeführt

@ pinkypunky,

dass ein Gericht in Eurem Fall eine Einstweilige Anordnung erlässt, nach der das Kind an Dich herauszugeben ist, ist angesichts der Vorgeschichte extrem unwahrscheinlich.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2012 15:17
(@fruchteis)
Registriert

Moin.

Das Gericht hat bereits angeordnet, daß das Kind in andere Obhut zu geben ist.
Es hat weiter angedroht, daß das Kind zwangsweise herauszugeben ist.

Das Gericht tut mE das einzig Richtige, indem es den Eltern das Kind wegnimmt, da BEIDE auch ohne Gutachten schon eingeschränkte Erziehungseignung bewiesen haben.

Mit viel Hilfe sollte
- jeder für sich erstmal wieder für ausreichend eigene Stabiliät sorgen und
- das Elternpaar zueinander finden,
um dem gemeinsamen Kind wieder gefahrlos gerecht werden zu können.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2012 16:51
(@benice)
Zeigt sich öfters Registriert

ich lasse dich mal für meinen Fall freischalten...

In meinem Fall ist bei der KM eine diagnostizierte dissotiative multiple Persönlichkeitsstörung, und emotianl instabile ps vorhanden...

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2016 14:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

BeNice:

Ich glaube nicht, dass der TO noch Interesse hat, da er

Letzter Besuch: 	23. September 2012, 23:25:40

seit 4 Jahren nicht mehr hier war

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2016 14:49
Seite 2 / 2