Fakultät für Psychologie
und Sportwissenschaft
Abt. Psychologie, AE 13
Prof. Dr. Uwe Jopt
Telefon: (0521) 106 - 3103
Durchwahl: (0521) 106 - 3098
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Für ein Forschungsprojekt an der Abteilung Psychologie der Universität Bielefeld werden Eltern gesucht, die im Rahmen ihres früheren Scheidungs- bzw. Trennungsverfahrens Erfahrungen mit Psychologischen Gutachtern gemacht haben. Insbesondere soll untersucht werden, wie sich deren Beteiligung auf die anschließende psychologische Lage der Kinder sowie auf die Beziehung der Eltern zueinander ausgewirkt hat. Da solche Gutachter unterschiedliche Arbeitsansätze vertreten, soll darüber hinaus aus den einschlägigen Erfahrungen der Eltern abgeleitet werden, wie ihre Arbeitsweise ggf. verbessert werden muss, damit sie wirksam zur psychischen Entlastung von Trennungskindern und deren Familien beitragen können.
Bisher zeichnet sich ab, dass eine Begutachtung nicht für alle Familien gleich hilfreich ist, weitgehend offen ist jedoch noch die Frage, wovon dies abhängt. Auch darüber soll die Untersuchung mehr Klarheit erbringen. Bekannt ist auch, dass Eltern sich in ihrer Beurteilung der Rolle des Gutachters erheblich unterscheiden – abhängig davon, ob deren gerichtliche Empfehlung zu ihren Gunsten oder zum Nachteil ausfällt. Deshalb sollen möglichst immer beide Seiten, Mutter und Vater, befragt werden.
Die Untersuchung besteht aus einem 17-seitigen Fragebogen, der vollständig beantwortet werden muss, weil sonst keine umfassende Auswertung möglich ist. Der dafür erforderliche Zeitaufwand beläuft sich auf ca. 30–45 Minuten. Wenn möglich, sollten die Teilnehmer uns zusammen mit dem Fragebogen auch das Gutachten mitschicken.
Selbstverständlich erfolgen Auswertung der Fragebögen und Analyse der schriftlichen Gutachten anonym. Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist für alle wissenschaftlichen Untersuchungen bindend und garantiert, dass jegliche Rückschlüsse auf ihre Familie ausgeschlossen sind.
Wer an der Studie teilnehmen möchte, melde sich bitte telefonisch oder per Mail (s. Briefkopf). Wir schicken Ihnen dann umgehend den Fragebogen nebst einem Freiumschlag für die Rücksendung zu, sodass Ihnen keinerlei Kosten entstehen. Sofern Sie uns die Anschrift des anderen Elternteils mitteilen, wird auch ihm derselbe Fragebogen zugeschickt.
Falls Sie an einer persönlichen Rückmeldung der Untersuchungsergebnisse interessiert sind, müssen Sie uns im Fragebogen natürlich Namen und Adresse nennen. Für eventuelle Rückfragen ist meine Mitarbeiterin, Frau Diplompsychologin Julia Zütphen, ansprechbar (0521 - 915 11 55).
gez. Prof. Dr. Uwe Jopt
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Hingegen sehe ich die Zusendung des Gutachten als kritisch, da dieses dem Copyright des Gutachters unterliegt; trotzdessen diese sich stets Textkonserven bedienen und Gutachten sich bis auf Namen, Daten, Orte sehr ähneln.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
moin,
Deshalb sollen möglichst immer beide Seiten, Mutter und Vater, befragt werden.
bei dieser vorgabe können viele interessierte nicht teilnehmen.
carsten
Bei unseren 5 Kindern sollen ein Gutachten erstellt werden,ob die 5 Kinder wieder nach Hause dürfen.Wir haben Angst das solche Gutachten unseren Kindern schaden könnten.
Familie gehört zusammen