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Fragen vom Gutachter - Was ist erlaubt ...?!

 
(@Der muede Luke)

Hallo zusammen,

ich hatte vor Kurzem mein erstes Gespräch mit dem Gutachter. Eine Woche davor, war er bei der KM und meinem Sohn.

Das Gespräch fand bei mir zu Hause statt.

Vorab, die Wohnung hat ihn weniger interessiert. Hat sich nicht  von alleine die Wohnung anschauen wollen und auf kindgerechte Einrichtung geachtet. Dabei habe ich Kindersicherungen in allen Steckdosen angebracht, sämtliche gefährlichen Werkzeuge und Putzmittel entfernt, Kindergeschirr- und besteck im Schrank deponiert, Kinderbett aufgestellt und Kinderposter an der Stelle aufgehangen, Kinderspielzeug aufgestellt, Kinderstuhl und -tisch im Wohnzimmer extra aufgestellt ... Das einzige was ihm aufgefallen ist, dass ich noch keine Bilder an der Wand habe. Dies konnte ich ihm allerdings nachvollziehbar erklären. Aber Bilder von meinem Sohn konnte ich ihm zeigen, die in einem Wohnregal stehen.

Er sagte mir, dass ich auf seine Fragen nicht antworten muss. Wenn es allerdings Fragen bzw. Antworten sind, die für das Gutachten relevant sind, dann würde er mir dies dann sagen, falls ich die Antwort verwehrt habe.

Was darf der Gutachter mich eigentlich fragen bzw. auf welche Fragen sollte ich antworten bzw. auf welche Fragen muss ich nicht antworten?

Wie wichtig sind überhaupt die Antworten, die ich gebe, wenn man bedenkt, dass meine Antworten nur so gut sind, wie es die Antworten der KM zulassen!?

Ein paar Fragen z. B. waren:

1.) War ihr Kind ein Wunschkind?
2.) Gab es Probleme während der Schwangerschaft?
3.) Wie verlief die Entbindug?
4.) Waren Sie bei der Geburt dabei?
5.) Wie würden Sie Ihr Kind beschreiben?

Zuvor fragte er mich nach meinem privaten und beruflichen Lebensweg.

Aber auf die Fragen zurückzukommen, wenn ich sage, dass es keine Probleme während der Schwangerschaft gab, die KM allerdings diese Frage bejaht und sich irgendetwas aus den Fingern saugt, wenn ich sage, dass die Entbindung problemlos verlief, die KM aber sagt, dass es erhebliche Probleme gab, wenn ich sage, dass ich bei der Geburt von Anfang bis Ende dabei war, sie aber sagt, dass ich kaum oder nicht anwesend war, wenn ich mein Kind anders beschreibe, als es die KM tut ...

Wisst ihr, worauf ich hinauswill?

Wem glaubt denn der Gutachter mehr bzw. wie werden solche Gegensätze ausgelegt?

Er sagte mir, dass das Gutachten noch sehr unbequem bzgl. seiner Fragen werden kann. Da bin ich ja mal gespannt! Auch diesbezüglich möchte ich sehr gerne wissen, was erlaubt ist und was nicht? Inwiefern spielt z. B. die (damalige) Beziehung zu der KM (noch) eine Rolle (wie diese war, was geschehen ist ...!)?

Er weiß aus der Gerichtsakte und den E-Mails zwischen mir und dem SB vom JA, welche ich ihm bewusst in Blindkopie zukommen lassen habe, dass es teilweise von Seiten der KM unter die Gürtellinie ging. Welche Rolle spielen z. B. irgendwelche Unterstellungen, Vorwürfe seitens der KM im Gutachten eine Rolle?

Bitte um eure Antworten, Erfahrungsberichte ...

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

PS: Diesen Samstag sehe ich meinen Sohn im Hause des Gutachters. Er wusste wohl selbst noch nicht so recht, wie dieses Treffen ablaufen soll, ob mit oder ohne KM ... Was kann und wird da auf mich zukommen können? Was sollte ich beachten?

Zitat
Geschrieben : 05.11.2009 17:34
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Was darf der Gutachter mich eigentlich fragen

Alles. Wenn die Frage einen gem. StGB zu behandelnden Sachverhalt berührt ist Schluss.

bzw. auf welche Fragen sollte ich antworten bzw. auf welche Fragen muss ich nicht antworten?

Grds. musst du keine Frage beantworten. Ob das zielführend wäre, lasse ich offen.

dass meine Antworten nur so gut sind, wie es die Antworten der KM zulassen!?

Quatsch. Der GA macht aus deinen Worten das, was er will.

Ein paar Fragen z. B. waren:

Ja und? Völlig normal.

Wisst ihr, worauf ich hinauswill?

Ja, schon klar. Dafür gibt es ja mit Vorliegen des Gutachtens noch die Möglichkeit der Stellungnahme. Ferner kann der GA zum Termin geladen und einer Befragung unterzogen werden.

Wem glaubt denn der Gutachter mehr bzw. wie werden solche Gegensätze ausgelegt?

Diese Frage können wir in Unkenntnis der Person nur tendenziell beantworten, was dir nicht ein Stück hilft.

Er sagte mir, dass das Gutachten noch sehr unbequem bzgl. seiner Fragen werden kann.

Einschüchterungsversuch, Stressprovokation. Grenzen testen. Ist halt 'n Psychologe. Du musst ganz alleine für dich herausarbeiten, was du von dir Preis gibst und was nicht. Ggf. frage, welche Bewandtnis diese Frage für die richterliche Fragestellung und damit seinen Auftrag hat. Richte dich auf eine Antwort vom Charakter "Übersicht verschaffen", "Eindrücke gewinnen" usw. ein.

welche ich ihm bewusst in Blindkopie zukommen lassen habe

Das unterlässt du sofort. BCC-Mails sind eine fiese Sache. Dir wird vom GA definitiv versuchte Beeinflussung und Instrumentalisierung vorgeworfen. Gegenüber dem JA wirst du auch einen schlechteren Stand haben, wenn das raus kommt.

Was kann und wird da auf mich zukommen können?

Eure Interaktion wird beobachtet werden.

Was sollte ich beachten?

Sei Mensch und Vater. Der GA ist ausgebildet genug, um Schauspielerei zu erkennen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2009 21:20
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

dem "alten Hasen" (Sorry Deep - nicht auf dein Alter bezogen  :wink:) kann ich nichts mehr hinzufügen.

Meine persönliche Erfahrung war:

Die GA wird dich u.U. durch ihre absolut nüchterne Haltung dir gegenüber irritieren. Dies ist Absicht
und so gewollt um Dir gegenüber ein Desinteresse zu provozieren und eine Reaktion deinerseits
abzuwarten.

Sei einfach, wie du bist.

Die GA wird dir erst mal ein paar ganz banale Fragen stellen. Kennenlernen, Beziehung usw. und wird
dann ziemlich schnell auf die von Ihr zu klärenden Fragen kommen.

Natürlich ist so ein GA Termin kein Kaffeekränzchen, bei dem man mal eben über die letzte durchzechte
Nacht plaudert.

Wichtig ist, dass Du dich nicht verstellst. Die GA wird dies nämlich ganz schnell merken. Dann bist du u.U. der Dumme.

Wem glaubt denn der Gutachter mehr bzw. wie werden solche Gegensätze ausgelegt?

Dem, der für den GA die Wahrheit sagt (also was für den GA wahrscheinlicher erscheint).

Also:

Hingehen und so sein, wie du sonst auch bist. Antworte auf die Fragen, die dir gestellt werden und verhalte dich normal.

Der GA merkt z.b. auch wenn du flunkerst (z.b. beim antworten mit den Augen nach links schweifst...).

Dies soll dir jedoch keine Angst machen, sondern dich ermutigen, normal zu sein und einfach offen ins Gespräch zu gehen. Achte auf eine offene Körperhaltung.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2009 21:57
(@redblack)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

sei einfach du selber,erzähl deine Wahrheit,KM wird sowieso das anders erzählen,muß damit rechnen das KM  nur schlechtes von Dir erzählen wird egall ob Geburt,Beziehug usw...bleib freundlich,reg dich nicht auf,rede nicht schlecht über KM(auch wenn Sie das ist),sag das Du nur dien Knd sehen willst,ich will kein krieg sozusagen anfangen zum Wohle des Kindes...

Ich mußte auch vor kurzen einen Gutachte machen,denke auch noch daran,achte genau drauf was sagts,,denn jedes einzelne Wort das sagst kann wieder im Gutachten stehen GA achten sehr drauf und machen sich Notiz...

Ich habe mir auch große sorgen vor dem GA gemacht,obwohl ich und KM jeder das anders sah,wurde ich mehr geglaubt,ein GA merkt das schon wer lügt,,,wie man so schön sagt..am ende gewinnt immer die Wahrheit 🙂

Muß aber jetzt sagen,vielelicht kann mir jemand dazu was sagen,,obwohl GA positiv für mich verlaufen ist,,tut RA von KM einspruch dagegen einlegen Sie wollen das die untersuchung ein Psychiater durchführen soll und kein Dipl. Psychologe,GA wurde zum nächsten Gerichtstermin eingeladen...

Könnt Ihr mir Bitte sagen wie das jetzt weiter geht.kann das sein das Richter wieder beschliesen tut das nochmal zum Arzt muß?Worauf sollte ich jetzt beim Gericht achten,obwohl GA diesen Gutachten gemacht hat,kann das sein das ich auch vor Gericht was sagen muß,oder soll ich besser mein RA sprechen lassen,weil echt wenig lust hab,,das was mit Gutachten schon geredet hab,es wieder vor Gericht zu WH....

Gruß

RedBlack

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2009 00:39
(@Der muede Luke)

So, gestern das erste Treffen mit meinem Sohn beim Gutachter gehabt. Abgesprochen war, dass KM erst dabei ist und dann nach einiger Zeit den Raum verlässt.

Lief alles wunderbar. Mein Sohn hat die KM nicht vermisst oder wollte hinter der KM herlaufen, als sie den Raum verlassen hat. Beim Nachgespräch mit dem Gutachter ist es dann über mich hereingebrochen und musste weinen.

Der Gutachter hat mich gelobt. Fand wie ich, dass das Treffen sehr gut verlaufen ist. Fands gut, dass ich mich während des Treffens mit meinem Sohn, beim Spielen, nicht habe übermannen lassen. Fands gut, dass ich mich nur auf ihn konzentriert und mich mit ihm beschäftigt habe (habe weder währenddessen mit der KM noch mit dem Gutachter gesprochen). Als es dann ans Aufräumen, Verabschieden ging, teilte er mir mit, dass er es gut fand, dass ich in Etappen meinen Sohn dazu bewegt habe, doch beim Aufräumen zu helfen. Der Gutachter hat gemerkt, dass mein Sohn (mit mir) Spaß hatte (hat gelacht ...).

Über eine Sache hat er mich allerdings belehrt, da ich auf seine Frage, ob und was ich die KM denn hätte fragen wollen, was ja nicht so abgesprochen war, aber wenns dazu gekommen wäre, geantwortet habe, dass ich gerne wissen würde, ob mein Sohn zurzeit noch den Spielkreis besucht, da ich Angst aufgrund der Schweinegrippe habe, dass er sich ansteckt ... Viele Schulen und Kindergärten sind hier in der Gegend für mind. eine Woche geschlossen, da viele Kinder krank sind. Diese Frage hätte wohl allerdings einen Streit verursachen können, da ich mit der Fragestellung die erzieherische Loyalität von der KM untergraben hätte und somit unterstellen würde, dass KM keine gute Mutter ist. Dem entgegnete ich, dass ich mir lediglich Sorgen machen würde und bereits mitgeteilt habe, dass KM eine gute und die beste Mutter für meinen Sohn ist. An einen solchen Streit, der durch eine solche Frage entfacht werden könnte, habe ich sicherlich nie gedacht. Auch teilte ich dem Gutachter mit, dass ich i. R. d. gemeinsamen Sorgerechts natürlich auch Rechte habe und manche Dinge wissen möchte. Eine Mitteilung meinerseits bzgl. des Verbots des momentanen Besuchs des Spielkreises würde aber den Tagesablauf der KM beeinflussen.

Am Mittwoch habe ich den nächsten Termin beim Gutachter - dann unter vier Augen. In diesem Gespräch wird es dann um die Vorwürfe und Unterstellungen seitens der KM gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2009 10:06