Nach über 6 Monaten Umgangsboykott gab es am 26.04. endlich das Verfahren. An 2 Terminen vorher war die Mutter überraschend krank. Am 26.04. endlich erschienen und Anhörung Kind - Sohn 6 Jahre alt..Zu Beginn hat der Richter sofort losgelegt und gesagt, er musste nach 10 Minuten die Anhörung Kind abbrechen. Er hat in 12 Jahren noch kein Kind gesehen welches derart manipuliert und unter Druck gesetzt wurde. Ich hatte meinen Sohn, welcher extrem enges Verhältnis zu mir hatte seit 03.10.2021 nicht mehr gesehen und gehört. Die Verfahrensbeiständin sagte aus, das bei ihren Hausbdsuch die Mutter aussagte, sie will das das Kind ohne Vater aufwächst, weil sie immer mit Jugenamt Problem bekommen hat. Der Richter hat ein zweites eigenes Verfahren eröffnet mit Beweisbeschluss. Das Verfahren lautet auf 1666 BGB gegen Kindesmutter. Im Beweisbeschluss wird GAin genannt und soll zu folgenden Fragen Stellung nehmen.
1. Welche Umgangsregel dient dem Kindeswohl am besten?
2. Beeinflusst die Kindesmutter das Kind in negativer Weise gegenüber dem Kindesvater, im Hinblick mit dem Umgang ?
3. Wenn ja. Ist das Kind psychisch belastet? Liegt eine Kindeswohlgefährdung vor? Durch welche Sorgerechtlichen Massnahmen kann einer solchen begegnet werden?
Wie kann ich mir das weitere Vorgehen denn vorstellen? Wie lange dauert GA?
Moin,
puuuh, da hat wohl jemand gehörig überrissen.
Ich habe zwar mit SR- und Umgangsverfahren einige Erfahrung, nicht aber mit Gutachten.
Das liest sich aber so, als dass der Richter hier sogar eine Kindeswohlgefährdung für möglich hält und dass es - je nach Ausgang des Gutachtens - auch dazu kommen könnte, dass das Kind über kurz oder lang bei Dir aufwachsen könnte.
Bist du denn dazu willens und in der Lage?
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Moin,
wenn auch nur ein kurzer Ausschnitt, an der Vorgehensweise ist nichts auszusetzen.
Die KM hat ihre Ansicht klar kommuniziert und auch der VB und der Richter reagieren angemessen, wenn auch vielleicht ein wenig zu langsam. Es "könnte" passieren, dass aufgrund der Kontinuität keine Veränderungen erfolgen. Aber das kommt nun darauf an was weiterhin geschieht.
Zu deiner Fragestelle:
"Wie kann ich mir das weitere Vorgehen denn vorstellen? Wie lange dauert GA? "
1. Das weitere Vorgehen wird die Auswahl des Sachverständigen sein. Vielleicht ist dies auch bereits erfolgt und er hat einen Auftrag bekommen. Dafür müsstest du dann auch bereits einen Beschluss zu haben.
Sollte das noch nicht passiert sein, wird dieser vermutlich in den nächsten Tagen eintrudeln. Der 26.04. ist ja schon ein wenig her...
2. Das weitere Vorgehen hängt von der Arbeitsweise des Sachverständigen ab. Welche Verfahren er anwenden will und welchen Weg er als am geeignetsten ansieht. In dieser Wahl ist er weitergehend frei gestellt.
Vermutlich wir er alle Kontaktieren, Erstgespräche führen, Schweigepflichtsentbindungen unterschreiben lassen.
Hier rate ich zu einem sachlichen Auftreten ggü. der/dem Sachverständigen und nicht den Fehler zu begehen, auf der KM herumzuprügeln, sie schlecht zu reden. Natürlich müssen die Probleme klar benannt werden.
3. Der zeitliche Faktor.
In der Regel gibt das Gericht einen Termin für die Erstellung vor. Dieser steht dann meist auch im Beschluss. Dies hängt davon auch ab, wie wichtig der Richter die Angelegenheit sieht. Oft steht da was von drei Monaten... Ob dies eingehalten wird, hängt aber auch zu einem Teil von den Umständen ab (blockiert die KM die Gutachtenerstellung?), aber auch Sachverständige überziehen oftmals den Zeitrahmen, aus verschiedensten Gründen.
Man kann dies nicht mit Gewissheit sagen, aber es kann zwischen wenigen Monaten bis hin zu einem Jahr gehen.
Ich hätte da, für mein Verständnis, einige Fragen:
1. Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht (GSR)?
2. Wurde in einer eA der jetzige Umgang in irgendeiner Weise geregelt?
3. Wie ist dein Kontakt zur VB?
Auch die VB kann einen Antrag auf vorläufige Regelung des Umganges stellen. Dieser kann mit einem Ordnungsgeld belegt werden. Wenn der Richter, so wie es mir den Anschein macht (siehe 1666er), hier keine Gefährdung auf deiner Seite sieht, gibt es hierfür Mittel und Wege. Die KM müsste dann allerdings auch mit dem Ordnungsgeld belegt werden.
4. Was hat das gemeinsame Kind gegenüber dem Richter bzw. der VB gesagt?
Wenn diese eine handfeste Manipulation festgestellt haben, dann werden sie dafür Eindrücke haben. Welcher Art sind diese, wie genau äußerten sich diese.
Du schriebst, dass du vorher ein gutes Verhältnis zu eurem Kind hattet. Hat dies sich verschlechtert? Oder ist es dem Umstand der langen Kontaktlosigkeit geschuldet?
5. Es "könnte" passieren, dass dir das ABR übertragen wird und gesagt wird, dass das Kind in deinen Haushalt wechseln soll. Auf diese Fragestellung solltest du dich vorbereiten.
Kannst und willst du das leisten? Oder soll es so bleiben, aber die Umgänge sollen unbelastet laufen.
Letzteres könnte - rein vom Gefühl her, unter Zugrundelegung der sehr kurzen Beschreibung - schwierig werden.
5. Wie lang ist die Trennung her? Wann habt ihr Euch getrennt und wie alt war das Kind zu diesem Zeitpunkt?
7. Und als letztes, hast du eine Ahnung, warum die KM möchte das das gemeinsame Kind ohne den Vater aufwächst? Kämpft ihr immer noch auf Elternebene? Welche Gründe könntest du dir dafür vorstellen?
Edie Beispiele können vielfältig sein... Die KM hat einen neuen Partner und will diesen als Vater installieren. Oder die Trennung-Situation war verletzend (oder wurde als verletzend empfunden)?
Wasserfee hat das mit den Worten beschrieben, dass die KMS scheinbar heftig überrissen hat. Der Richter scheint eine Kindeswohlgefährdung zu sehen, die eindeutig auf Seiten der KM gesehen wird. Vielleicht hast du auch nicht alles beschrieben, was zu dieser Ansicht führen kann.
Auch wenn man Ferndiagnosen unterlassen sollte, kann hier auf eine heftige Bindungsintoleranz geschlossen werden. Dies hat in der Regel nicht nur Auswirkungen auf den Umgang zum Vater (in diesem Fall), sondern führt oftmals auch zu Problemen im weiteren Erziehungsverhalten.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Zu deinen Fragen.
Ja, es besteht gemeinsames Sorgerecht seit 2018.
Es gibt einen Zwuschenbeschluss, da das Verfahren noch läuft. Die VB hat drauf gedrängt, umgehend unbegleitete Umgänge herzustellen. Ich habe angeboten, zunächst 4 begleitete Umgänge wahrzunehmen, da das Kind massiv manipuliert und und unter Druck ist und zeitgleich der Mama eine Brücke zu bauen. Danach sollten die Umgänge wieder unbegleitete Umgänge sein. Das Gericht hat festgelegt, sollten die Umgänge erneut boykottiert werden, wird eine einstweilige Anordnung erlassen.
Wie gesagt, das Kind hatte sehr gutes Verhältnis zu mir. Papa Papa Papa... die Kindesmutter hat in all den Jahren ihn es oft schwer gemacht und ich musste oft schön Wetter machen, das auch Mama super ist. Sie hat sehr viel unschöne Dinge gemacht. Bis hin zu hauen. Alles aufzuzählen, da würde ich 2 Stunden hier schreiben. Bei der Anhörung saß er laut Richter in einer Ecke und hat nur gemurmelt. Man hätte ihn erzählt der Papa hätte ihn mal mit Zigarette verbrannt. Er wisse davon nix und wüsste auch nicht wie. Man hätte es ihn erzählt. Er wisse auch nicht weshalb er hier ist, die Mama hat nicht gesagt was er hier soll.
Die Trennung war 2017 und die Mutter wurde von der Polizei der Wohnung verwiesen, nachdem sie wiederholt das Kind geschlagen hatte und sich auch nicht davon abhielten ließ . Die letzte Möglichkeit war die Polizei zu rufen und darauf wurde sie der Wohnung verwiesen. Da hatte ich noch kein Sorgerecht. Am nächsten Tag wurde sie in Frauenhaus untergebracht u da habe ich Kind übergeben, wo ich wusste, dort ist er erstmal safe. 2018 wurde dann das gemeinsame Sorgerecht etabliert.
Mit der Zeit wurde der Umgang ausgeweitet u sie hatte eigene Wohnung. Es kam immer und immer wieder zu Vorkommnisse. Ich hatte in der Zeit regelmäßig Kontakt zum Jugendamt mit Sozialarbeiterin um Lösungen zu finden. Verwahrloste Wohnung. Dauerte Monate bis die Zustände besser wurden. Dann Kind Kopfverletzung. Laut Mutter war die auf Markt und Marktbetreiber hat aus Unachtsamkeit ihn Stange auf Kopf gehauen. Dann kam Unfallbericht Krankenkasse und kam raus sie war in Schlägerei verwickelt. Dabei ist es passiert. So gab es bestimmt 20 oder mehr Vorfälle.
Ich habe mit Jugenamt zusammen gearbeitet und Appeacement Politik betrieben. Eingreifen ja ohne Mutter bloß zu stellen. Dann kam Corona. Er war überwiegend bei mir, wenn Kita geschlossen war über Wochen..ich habe von zu Hause gearbeitet In all der Zeit immer Erpressung nach extra Geld .zusätzlich zum Unterhalt..Gib mir 50 Euro, Leih mir 100 usw. Zurück gab es keinen Cent. Jeden Tag Kontrollanruf u egal was wir machen es gab immer was zu motzen
Dann lernte sie diesen Vogel kennen. Ich hoffte auf Besserung. Das Gegenteil trat ein. Er bezahlte alles und dafür Kind für ihn. Die Mutter machte diesen Deal mit. Von Anfang an, nur böse Worte gegen Papa. Im Sommer 2021 flog die nach Simbabwe. Am Wochenende davor gab es Anzeichen. Mein Sohn erzählte er war bei der Mutter von diesem Typen. Er möchte nicht Lügen müssen. Sollte seine Mutter nach dem Papa fragen, soll er sagen, der zahlt kein Geld u ist abgehauen. Wenn er das nicht sagt kommt er in Kinder Boot Camp. Das macht ihn Angst. In Afrika kam der Anruf sie will Kohle sonst kommt die nicht zurück. Bezahlt u Wochen später als vereinbart kam sie. Er dürfte nicht mehr mit den Kinder aus Nachbarhaus bei Mama spielen. Als ich mit ihm u Freundin 10 Tage in Urlaub nach Bayern fuhr, erzählte er meiner Freundin die Mama haut ihm mit Gürtel. Auch wird er regelmäßig eingesperrt. Kurz danach erzählte er mir das Identische. Ich fuhr zur Mutter. Vor Ort war die Türklinke im Kinderzimmer abmontiert u Mutter bedrohte ihn mit Gürtel.
Ich bin mit ihm zu mir gefahren u hab da dann offiziell 8a Meldung bei der zuständigen Mitarbeiterin des Jugendamtes gemacht. Ich wusste jetzt gibt es Stress durch Mutter. Die Befragung Jugendamt Kind ergab man könne nix nachweisen. Darauf stellte Mutter am 03.10. Umgang ein. Nachdem ich ihm zurück gebracht hatte. Am 04.10. kam letzte Anruf durch Mutter. Ab sofort lehnte sie Umgang ab u sie und der Typ sorgen dafür das Kind mich hassen wird.. Versuch durch Anwalt Umgänge herzustellen ohne Erfolg..Am 24.12. Anruf der Mutter sie zieht ins Ausland u ich sehe Kind nie wieder..Kurz danach Antrag auf Einstweilige Verfügung Ausreisesperre..Kurz danach Verfahren u Mutter wurde Kinderreisepass entzogen und mit übergeben.
Danach immer noch kein Umgang..26.4. Verfahren wegen Umgang, wie oben beschrieben. Am 25..05. sollte 3. Umgang stattfinden wie in Beschluss. Am 24.5. meldet sich Jugendamt, die Mutter lehnt erneut Umgang ab u will Pass zurück. Bei dem Verfahren hat Richter eben 2. Verfahren eröffnet gem 1666 wie beschrieben. 1. Umgang mega entspannt und Kind war nach 10 Minuten wieder Fröhlich. 2. Umgang war das Kind erneut fertig u manipuliert und trotzdem nach 30 Minuten ist er aufgetaut..
Das war jetzt die Ultra Kurzfassung..l
Ich habe Vorkehrungen getroffen, dass der Kleine jederzeit bei Übertragung ABR bei mir leben kann. Ich halte es selber auch für Geboten, diese Willkür seitens der Mutter zu stoppen. Einfach nur Furchtbar was dort passiert
Moin,
warum hast du das hier getan?
Die Trennung war 2017 und die Mutter wurde von der Polizei der Wohnung verwiesen, nachdem sie wiederholt das Kind geschlagen hatte und sich auch nicht davon abhielten ließ . Die letzte Möglichkeit war die Polizei zu rufen und darauf wurde sie der Wohnung verwiesen. Da hatte ich noch kein Sorgerecht. Am nächsten Tag wurde sie in Frauenhaus untergebracht u da habe ich Kind übergeben, wo ich wusste, dort ist er erstmal safe.
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
@michazuhaus
Ich schätze mal, gemeint ist, warum Du das Kind wieder an die Mutter übergeben hast, obwohl Dir klar war das es dort geprügelt wird.
"Safe" war da gar nix, wie du später selbst feststellen musstest.
danke, ja, ich hab mich wohl unklar ausgedrückt.
SIE wurde der Wohnung verwiesen weil sie das Kind geschlagen hat und er gibt das Kind an sie raus?
Das macht mich ein bisschen fassungslos.
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Leider sind die Dinge, juristisch nicht so einfach. Selbstverständlich war Jugendamt 2017 mit involviert.
Das Problem an solchen Dingen ist, dass es für eine Inobutnahme nicht reichen würde, zumal die Beweisführung sehr lange dauern würde. Daher wurde in Absprache mit dem Jugendamt die Kindesmutter
in einer gesicherten Einrichtung untergebracht, sowas wie Frauenhaus. Begründung Jugendamt war, dass lässt sich schneller umsetzen, als zunächst Verfahren. In so einer Einrichtung ist insbesondere das Kind ja vor Übergriffen sicher, da die Mutter sozialpädagoisch betreut wird und unter "Aufsicht" ist. Ich selber musste das Kind eh rausgeben, da zudem Zeitpunkt die Mutter noch das alleinige Sorgerecht und ABR hatte. Das alles war eine Gradwanderung. Das Jugendamt war damals der Meinung, es wird keine weiteren Übergriffe mehr geben. Dann 3 Monate später, hat sie eigene Wohnung erhalten und einige Monate später ging es mit neuen Problemen los. Ich habe ja auf gemeinsames Sorgerecht gedrängt, damit ich zumindes schneller und besser handeln kann. Dort wo sie die Wohnung bis heute hat, ist auch ein anderes Jugendamt zuständig. Dort sieht man das Verhalten der Mutter deutlich kritischer, aber bis es zur Übertragung Sorgerecht kommt, dauert es. Es muss immer das mildeste Mittel gewählt werden. Hilfeplan, unterstützende Hilfen usw. Eine Aussage des Kindes es wurde geschlagen reicht auch nicht als Beweismittel aus. Ich muss wohl oder übel sachlich ruhig dran bleiben. Es tut sich ja was. Ein Verfahren nach §1666 BGB vom Gericht selber angeregt und eingeleitet spricht schon eine deutliche Sprache. Die VB ist noch kritischer gegenüber der Mutter und würde eine Übertragung des ABR befürworten. Jetzt gibt es erst einmal das GA. Dort wird ja irgendwas rauskommen. Was mir am meisten Sorge macht, ist der Faktor Zeit, da die Mutter es aktuell immer weiter eskalieren lässt.
Moin,
das ist leider richtig, ohne einen eigenen Sorgerechtsanteil wird es schwer. Aber auch das JA hätte Möglichkeiten, wenn es denn gewollt hätte.
Auch stimme ich dir zu, dass der Faktor Zeit ein Problem darstellen "kann" (aber nicht muss). Das Gutachten wird einige Zeit dauern. In dem Beschluss zur GA-Erstellung wird eine Zeit vorgegeben, die aber nicht immer eingehalten wird.
Ist denn für die Zwischenzeit irgendwas an Umgängen geregelt worden? Ich würde evtl. beantragen, dass ein kontinuierlicher Umgang installiert wird, der auch mit Rechtsmitteln belegt ist.
Unter den Umständen, wie du sie beschreibst, kann's passieren, dass das Gericht tatsächlich euren Sohn zu dir umplaziert. Und dass sollte nicht daran scheitern, dass er keinen Kontakt zu dir hatte.
Was sagt dein Anwalt hierzu?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Nunja, das 2017 ist mittlerweile in der Tat Geschichte. Das Jugendamt ist seit 2018 eh nicht mehr zuständig, ergo sich besser auf das hier und jetzt konzentrieren.
Im Beweisbeschluss steht keine Zeitvorgabe, nur wer als Gutachter bestimmt wird und eben die Fragen:
1. Welche Umgangsregel dient dem Kindeswohl am besten?
2. Beeinflusst die Kindesmutter das Kind in negativer Weise gegenüber dem Kindesvater, im Hinblick mit dem Umgang ?
3. Wenn ja. Ist das Kind psychisch belastet? Liegt eine Kindeswohlgefährdung vor? Durch welche Sorgerechtlichen Massnahmen kann einer solchen begegnet werden?
Für die Zwischenzeit war bei der Verhandlung ein Zwischenbeschluss gemacht. Die Umgänge sind wieder herzustellen, dabei die ersten 4 Umgänge begleitet. Im Anschluss soll die Umgangsregel in Absprache mit dem Jugendamt unbegleitet erfolgen. Sollte die Kindesmutter die Umgänge vereiteln, wird das Gericht eine fixe Regelung mittels einer einstweiligen Anordnung festlegen.
Nach 2 begleiteten Umgängen, war es ab heute eh Makulatur, da gestern die Kindesmutter dem Jugendamt mitgeteilt hat, die Umgänge werden durch sie erneut untersagt. Der 3. Umgang heute hat nicht stattgefunden.
Die Anwältin der Mutter hat im Verfahren vorgeschlagen doch eine Mediation zu machen, was sie bis dato eh abgelehnt hat. Auch hier solle ich mich wieder um die Mediationsstelle kümmern und sie muss am Wohnort der Mutter sein, da sie nicht fahren möchte. Alles gemacht - zum 4. Mal wieder organisiert - gestern 15.30 ruft die Mediatorin an, die Mutter hat abgesagt, sie möchte nicht.
Gleichzeitig fordere sie bis heute 0.00 Uhr den Pass zurück. Ich habe mit dem JA gesprochen. Im Beschluss zur Auslandreise steht, dass der Vater in Absprache mit Mutter und Jugendamt bei Zustimmung den Pass der Mutter hierfür übergibt. Ich habe dem Jugendamt mitgeteilt, dass der Pass nach Vorlage einer Buchungsbestätigung einer Reise im Inland/Europa mit Angabe der Reisezeit dem Jugendamt übergeben wird. Die Kindesmutter verweigert jegliche Angaben zum Reiseort/-land, Dauer etc. und auch verweigert sie dem JA eine Buchungsbestätigung vorzulegen. Da sie gleichzeitig angekündigt hat, "unbekannt" zu verziehen, habe ich den Pass nicht übergeben. Ich kann nicht Zustimmen, wenn ich gar nicht weiß wohin. Der Pass ist ja deshalb bei mir hinterlegt worden, um wieder eine Ausreise mit anschließender Erpressung zu verhindern. Zudem ist bei einem Umzug mit mir abzustimmen wohin, er muss in der Schule ab-/angemeldet werden. Auch das erfordert
meine Zustimmung oder Absprache. In diesem Punkt habe ich in diesem Verfahren "härte" gezeigt. Auch wenn es hier eine weitere Eskaltion bedeutet. Buchungsbestätigung Pass - keine Bestätigung kein Pass.
Zudem hat die Mutter dem JA angeboten. Pass an sie rausgeben, dafür darf ich einmal im Monat das Kind 1-2 Stunden sehen. Diese Erpressung hat das JA abgelehnt.
Man kommt halt immer wieder emotional an seine Grenzen, bei solch skrupellosen Verhalten.
Der weitere Faktor ist, obwohl es ein eigener Thread wäre, dieser "ominöse" Lebensgefährte. Der Mann hat nach seinem auftauchen sofort und unmissverständlich gesagt, er wäre jetzt der "neue" Vater. Er hat immer wenn ich unseren Sohn geholt und gebracht habe, dem Kind gesagt, dein Vater ist Idiot, Dummkopf etc. Mein Sohn hat immer wieder reagiert, er soll das lassen, mein Papa ist kein Idiot. Seinen Namen hat er bis heute nicht genannt, er wird nur "A." genannt. Er hat mir nie seinen Namen verraten, warum auch immer.
Die Kindesmutter hatte im Verfahren gesagt, unser Sohn hätte das Auto von A. zerkratzt, das wäre in meinem Auftrag passiert. Es gab aber das verkratzte Auto gar nicht. (Diese Geschichte war noch am glaubhaftesten). Mir konnte nie eine Rechnung o. ä. für die Versicherung präsentiert werden. Kratzer am Wagen habe ich auch nie gesehen, wenn er vor Haus stand.
Zudem gab es im letzen Sommer noch die Aussage von unserem Sohn "er war bei der Mutter von diesem A.. Er möchte nicht Lügen müssen. Sollte seine Mutter nach dem Papa fragen, soll er sagen, der zahlt kein Geld u ist abgehauen. Wenn er das nicht sagt kommt er in Kinder Boot Camp. Das macht ihn Angst."
Zu jener Zeit gab es noch intensive Umgänge. Das habe ich übrigens bereits letzen Jahr im Zusammenhang mit dem Einsperren ins Kinderzimmer dem JA geschildert. Da konnte ich nicht ahnen, dass es Monate später keinen Umgang mehr gibt.
Die Frage ist natürlich: könnte nicht dieser A. plötzlich SR/ABR bekommen? Ich kenne dessen Verhältnisse nicht, vielleicht hat er Haus, etc.? Wenn er jetzt regelmäßig unseren Sohn einimpft, er wäre der Vater.
Ich weiß von diesem Menschen nix, die Mutter hält ihn bewusst von jeglicher Kommunikation fern, als gäbe es diesen Menschen gar nicht.
Alle anderen Vorwürfe bei Gericht, waren schon hanebüchen. Erst hieß es von der Anwältin KM, das Kind muss zur Ruhe kommen, er hat immer ein schweres Herz wenn er zur Mutter zurück kommt.
Dann stand im Bericht VB die Mutter hätte gesagt, ich hätte einmal das Haus angezündet (was für ein Quatsch), das besagte zerkratzte Auto und ich hätte das Kind am 03.10. schwer krank zurück gebracht.
Während der Verhandlung wieder neue Gründe. Angeblich wäre das Kind auffällig im Kiga wenn er bei mir war. Die Mutter sagte, er würde ihr Essen ablehnen, weil ich das dem Kind suggeriert hätte.... er hätte einmal Sexpostionen im Kiga nachgemacht, alles meine Schuld ...
Ich konnte dem Unfug ganz schnell bei Gericht ein Ende bereiten.
Angezündetes Haus - dazu muss es Bericht Feuerwehr, Vermieter, Polizei geben...? Gibts aber nicht.
Zerkratzes Auto, da muss es doch Rechnung oder Fotos oder irgendwas geben. Gibts auch nicht.
Krankes Kind (Hauptargument) am 03.10.... richtig das hat die Mutter an jenem Abend auch per Whatsapp geschrieben. Er hätte über 40 Grad Fieber. Begleitet von den üblichen Beleidigungen. Das Ganze war aber so übertrieben, dass ich am nächsten Tag Kiga angerufen hab, ob er da ist, dort hat man mir bestätigt er wäre putzmunter und Gesund da. Das habe ich mir schriftlich bestätigen lassen..
2019 gab es tatsächlich einen Vorfall, mit den Nachspielen von Sexpositionen. Ich wurde telefonisch der
Kita informiert. Ich habe dann die Mutter gedrängt, mit mir und J. zur Kinderschutz Ambulanz zu gehen, um der Sache auf den Grund zu gehen. Die Mutter hat sich zunächst mit Händen und Füßen gewehrt und ist mitgegangen. Leider, oder Gott sei Dank, kam dort keine Auffälligkeit zu Tage. Es ließ sich letztendlich nicht
aufklären. Ich hatte dann noch ein Gespräch mit Kita und Mutter im Kiga. Dort hat man geschildert, dass es
nicht mehr vorgekommen ist, man es jedoch bedenklich findet, dass seit einiger Zeit, dass Kind täglich von anderen Männern gebracht wird, teilweise 5 verschiedene in einer Woche. Die Mutter hat im Elterngespräch gesagt, die Erzieherinnen würden lügen, die Erzieherinnen sagten, doch es stimmt...
Im Kiga gab es auch unzählige Probleme mit der Kommunikation Mutter, Erzieherinnen. Die Mutter hat behauptet die Erzieherinnen würden unseren Sohn als kleinen dummen Affen bezeichnen, die Erzieherinnen sagten natürlich das sei frei erfunden. Auch hat sich die Mutter immer geweigert, bei Veranstaltungen mitzumachen,
unser Sohn musste seine Laterne für St. Martin mit mir allein zu Hause basteln (Traurig), weil die Mutter das nicht machen wollte. Seine Bastelarbeiten im Kiga hat sie immer sofort weggeworfen usw.
Ach, ich könnte Bücher über alle Dinge schreiben und immer und immer wieder musste ich schön Wetter machen... damit der Kleine nicht unter die Räder kommt. Corona war auch so ein Fall. Es war zur Anfangszeit, als alles noch Streng war. Er wurde mit seiner Mutter positiv getestet. Was macht sie? Sie bringt ihn trotz Quarantäne im nächsten Tag in Kiga. Folge, der gesamte Kiga in Quarantäne. Zig erboste Eltern haben mich angerufen, wegen dem Verhalten, da etliche Eltern in Urlaub fahren wollten und das ins Wasser fiel. Da war der Teufel los. Die Mutter hat nur gesagt, alles dumme Schweine. Ich durfte mir alles anhören und versuchen die Wogen zu glätten, damit er nicht indirekt später es durch die Eltern abbekommt. Der Vorfall hat ihr sogar einen Zeitungsbericht eingebracht, weil eine Mutter das an die Presse gegeben hatte.
Wenn es nur nicht so traurig wäre und der Kleine so sehr seelisch missbraucht würde. Es wäre fast zum lachen. Langweilig wird es mit so einer KM nie.
Man fühlt sich so hilflos. Es dauert alles so lange und man weiß eigentlich was vor Ort passiert. Dazu mit Ende offen.
Hallo @Michazuhaus,
ich habe im vorangehenden Beitrag mal lieber den Namen des Kindes durch eine Abkürzung ersetzt, ebenso den angeblichen (?) Namen des neuen Lebensgefährten der Kindesmutter.
Bedenke bitte: Wir sind hier in einem offenen Forum, d.h. im Prinzip können sowohl die Kindesmutter als auch deren neuer Lebensgefährte hier jederzeit mitlesen - also sollte man es ihnen nicht gar zu einfach machen, das hier per Suchmaschine zu finden.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
@michazuhaus Moin,
so langsam ergibt sich ja ein umfangreiches Bild, wobei man die Zwischentöne immer noch erahnt.
Zum Lebensgefährten:
Dass dieser Sorgerechtsanteile bekommt, darüber brauchst du dir keine Gedanken machen. Es ist völlig ausgeschlossen, dass er ein ABR oder einen anderen Anteil des Sorgerechtes erhält.
Klar hat er gewisse Aussagen getätigt, die aber eher das Kindeswohl tangieren, als dass es irgendwelche rechtlichen Sachverhalt bringt. Ach hattest du berichtet, dass euer Sohn von verschiedenen Männern in den Kindergarten gebracht wird. Die Frage die ich mir stellen würde, ob es sich tatsächlich um einen Lebensgefährten der Kindesmutter handelt? Warum sonst sollten unterschiedliche Personen euren Sohn in den Kindergarten bringen?
Zum Gutachten:
Du wirst gar nicht drum herum kommen, diese Erlebnisse und Ereignisse dem Gutachter mitzuteilen. Diese sind schließlich Grundlage des ganzen Verfahren nach 1666.
Wenn gesagt wird, dass man nicht gegen die Mutter schießen soll, geht es meist um recht normale Fälle. Da wird um Ungarn gestritten, Ferienregelung, eventuell auch ABR… Aber da sind beide Elternteile relativ normal. In deinem Fall wurde die Normalität schon vor einigen Jahren verlassen.
Ich habe drei Gutachten über mich ergehen lassen, und habe möglichst sachlich die Erlebnisse mit der Kindesmutter dem sachverständigen dargestellt. Da der Sachverständige auch (oder vermutlich) mit Personen aus dem Umfeld eures Sohnes reden wird, wird er diese Aussagen und Erlebnisse aus dem Kindergarten durch dritte erfahren. Du kannst darauf hinweisen, dass du angesprochen wurdest und auch Einblicke der Erlebnisse mitteilen, und darauf achten dass in der Schweigepflichtsbefreiung der Kindergarten mit aufgeführt ist.
Das ist jetzt ein kleiner Spagat: möglichst aus der Sicht des Kindes erzählen, und gleichzeitig die Missstände beschreiben.
Zum Umgang:
Ich würde dir dringend raten, eine Mitteilung an das Gericht zu verfassen (am besten über deinen Anwalt) und auf eine sofortige Umsetzung der Umgangsregelung drängen. Auch sollten in jedem Fall Zwangsmittel aufgeführt werden, um die Mutter dazu zu zwingen, dass der Umgang eingehalten wird. Es kann auch ein Umgangspfleger eingesetzt werden. Allerdings haben die nicht viele Möglichkeiten, wenn die Kindesmutter das Kind einfach nicht raus gibt.
Ich weiß leider nicht, ob dein Sohn schon mal befragt wurde und wir zu den um Gängen steht bzw. was der Verfahrensbeistand berichtet hat. Aber ich würde gleich in der nächsten Woche einen Antrag an das Gericht senden, dass der Umgang - ohne Begleitung - sofort umzusetzen ist und das gleichzeitig für die Sommerferien eine zweiwöchige Ferienregelung zu beschließen ist. Dann hast du die Möglichkeit viel Zeit mit deinem Sohn zu verbringen und auch viel Spaß zu haben.
Den Pass würde ich unter diesen Umständen, und vor dem Hintergrund dass die Mutter bereits einmal abgehauen ist und ich damit erpresst hat, nicht herausgeben. Dass die Buchungsbestätigungen verweigert, auch wenn es nur ins europäische Ausland gehen sollte, ist schon wieder ein Indiz dafür, dass sie weiteres Böses plant. Mit dieser Argumentation würde ich den Pass nicht herausgeben, bis es zu einer wirklichen Klärung gekommen ist. Dies würde ich auch dem Gericht so mitteilen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
für mich eröffnen sich aktuell viele Fragen. Wichtig ist ausschließlich wie ich den Kleinen in der Situation beschützen kann und was Sinn macht.
Der Kiga war eigentlich bis dato sein daheim. Dort fühlt er sich sehr gut aufgehoben. Diesen Sommer ist ja mit Kita Schluss und im September gehts in die Schule.
Auf Grund der ganzen Vorkommnisse und den fortwährenden Verhalten der Mutter, auch das in 4 Wochen ja die Sommerferien in der Kita beginnen, habe ich schon Gedanken dazu wie es weitergeht. Wie sich die Mutter verhält, auch die fortwährende Manipulation und auch der neue Umgangsboykott bei begleiteten Umgang, ist mein Gedanke zum Schutz des Kindes. Gleichzeitig möchte sie ja "unbekannt" verziehen und ist pardot nicht bereit mitzuteilen wohin.
Wie sinnig ist, auch im Hinblick der bisherigen unzähligen Vorfälle und des aktuellen Verhalten, dazu das GA noch gar nicht angelaufen ist, hier bei den jetzt hoffentlich in Kürze stattfindenden Verfahren eine einstweilige Anordnung auf Übertragung des vorläufigen ABR bis zum Abschluss des Verfahrens zu beantragen? Oder bedeutet so etwas fast immer, den Verlust des ABR, weil Gericht entscheiden muss und GA ja noch gar nicht vorliegt?
Im Kiga sind dann eh Ferien, das Kind könnte zur Ruhe kommen und wäre vor ausufernden Manipulationen geschützt, könnte so oft er möchte mit Mama telefonieren und wegen mir auch 1x wöchentlich begleitenden Umgang mit der Mutter haben? Denn was hier passiert, ist offensichtlich und eine Kindeswohlgefährdung. Letzendlich egal ob die Mutter oder der Lebensgefährte für das unter Druck setzen verantwortlich ist. Der Kleine ist in ihrer Obhut. Wenn sie nicht manipuliert (was sie vermutlich sehr wohl macht), dann hat sie das Kind zu schützen, dass Dritte es nicht machen. Nach Abschluss des GA wird dann eh entgültig entschieden. Den Wohnort wechselt er sowieso. Entweder wenn er zu mir kommt (wo er alles kennt) oder an einem neuen Wohnort mit der Mutter. Im übrigen wäre er unter normalen Umständen eh bei mir, wegen Ferienregelung wie
in der Vergangenheit auch.
Moin,
das Kind zu "schützen" ist sehr löblich, wird dir aber fast nicht gelingen.
Bei dir ist schon soviel mit der KM passiert, das ich die Prognose vage, dass die an dem Kind herum doktern wird, bis sie ihren Willen durchgesetzt hat, oder aber Grenzen aufgezeigt bekommt. Eine Grenze ist jetzt die Amtsermittlung auch §1666, die zu allem führen kann.
Da ein SR Entzug nicht ohne Gutachten stattfinden kann, ist dieses vorab wichtig.
Du hattest auch gesagt, dass das JA bereits mit dem Richter telefoniert hatte, nachdem der letzte Umgang ausfiel. Es wird also scheinbar auch schon hinter der Kulisse gearbeitet.
Mein Gedanke ist halt nur, dass man jetzt nicht still Inder Ecke sitzen sollte und abwartet was passiert. Mal nach der Worst case Möglichkeit gedacht, könnte es so ablaufen:
Sachverständiger meldet sich, in zwei Wochen ... bis ein Termin gefunden ist, vielleicht 4-6 Wochen. Dann kommt jetzt der Sommerurlaub, Ferien, weitere 6 Wochen in denen nichts passiert. Vielleicht verzögert die KM auch noch einige Termine, vielleicht nimmt sie auch garnicht am Gutachten teil, bis das klar ist, vergehen nochmal 8-12 Wochen. Dann sind wir schon im Oktober, vielleicht im November 2022. Wenn nur sporadisch teilgenommen wird, kommt vielleicht etwas verwertbares heraus, aber das muss der Sachverständige auch erst einmal zusammen tragen und in ein Gutachten verfassen. Dauert (geschätzt) auch nochmal 4 Wochen, und dann ist schon der Dezember ... Kann passieren, dass dann wegen Weihnachten und Jahreswechsel nicht mehr viel passiert. Man hat ja auch noch mal in der Regel 4 Wochen Zeit für eine Gegendarstellung. Dann sind wir im Januar, vielleicht Februar 2023 und du hast deinen Sohn in der ganzen Zeit nicht mehr gesehen.
Vielleicht ist die KM dann bereits umgezogen und wieder kann es heißen, dass man den Jungen nicht mehr umziehen lassen will, weil er sich gerade eingewöhnt hat, auch wenn es bei der KM nicht so optimal läuft... Da sie ihren Willen bekommen hat, wird es auch dann mit den Umgängen schwierig...
Ich würde dir empfehlen, mit deinem Anwalt zu sprechen.
Vielleicht hat der einen kurzen Draht zum Richte und kann den mal anrufen und die Stimmung einfangen. Er könnte auch fragen, ob er einer eA positiv gegenüber steht und ob er unter diesen Umständen bereit ist einen Schritt weiter zu gehen. Vielleicht sogar einer vorläufigen Übertragung des ABR.
Wir können das nicht aus der Entfernung abschätzen, aber dies wäre ein vernünftiger nächster Schritt.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
ich will mir selber auch nicht etwas suggerieren. Jedoch 1671 BGB hatte der Richter in der ersten Verhandlung erwähnt. Als Madame sagte, Umgang ist nicht und Kind braucht keinen Vater. Im Zwischenbeschluss steht eh, sollte seitens der Mutter keine Einigung zustande kommen, müssen selbige durch eA des Gerichts angeordnet werden.
Der Anwalt hat eher keinen kurzen Draht zum Richter. Dann eher VB und Jugendamt. Diese hat ja an das Gericht einen Bericht geschickt, als sie Mutter die Umgänge erneut abgebrochen hat. Inwieweit die VB Einfluss auf das Ganze hat, weiß ich nicht. Jedoch VB und JA sind im engen Austausch und ich weiß das JA mind. 1x mit Richter telefoniert hat. Richter, JA und VB sind auf alle Fälle "best friend", das habe ich schon mitbekommen. Verschärfend gegen die Mutter könnte dazu kommen, dass erster Umgang super gut war und beim 2. das Kind wieder massiv unter Druck gesetzt war. Der 3., 4. Umgang fiel ganz aus. Zudem hat das JA mir gesagt, wie ich mit dem Kleinen umgehe, sehen sie dahingehend keine Bedenken, dass er bei mir auf macht, wenn er z. B. über das WE hier ist. Zudem kommt ja die Aussage unbekannt zu verziehen. Die Wohnung ist de facto zum 30.06. gekündigt.
Meine Sorge bei einen Antrag ist eher, nicht das der Richter nein sagt, sondern, dass er dann ABR festlegen muss und es dann bei mir futsch ist. Dann wäre dem Treiben endgültig Tür und Tor geöffnet.