Was mir übrigens aufgefallen ist, dass bei den begleiteten Umgängen die Mitarbeiter aus 2 Personen bestand. Die mir bekannte Mitarbeiterin plus eine weitere. Beim 2. Umgang habe ich gesagt, es wäre schön, wenn man beim Aufenthalt bei der Mutter aufhören sollte, dem kleinen Jungen unter Druck zu setzen. Da ja zwischen ersten u zweiten Umgang einen gravierenden Unterschied gab. Beim zweiten Umgang war der Kleine beim Treffen zunächst völlig eingeschüchtert und still. Erst nach 30 Minuten ist er aufgetaut. Die Mitarbeiterin sagte es wäre nicht nur schön damit aufzuhören das er unter Druck gesetzt werde, sondern es ist ein muss, denn was er erlebt hat in der Woche war definitiv Kindeswohlgeföhrdung..
In diesem gesamten Kontext habe ich eine Frage, welche ich bis heute nicht verstehe. Es besteht gemeinsames Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wo und wie ist festgelegt, wo das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat? Wenn es bisher bei einem Elternteil wohnt und es hinten und vorne nicht klappt, weshalb wird nicht einfach gesagt, der gewöhnliche Aufenthalt ist ab Zeitpunkt xy beim anderen Elternteil? Weshalb hat man "nur" Umgangsrecht und der andere Elternteil willkürlich die Lufthohheit? Der gewöhnliche Aufenthalt kann doch genausogut beim anderen Elternteil sein? Bis zu einer Entscheidung und GA bleibt es so? Das ein Kind bei einem Elternteil lebt ist ja erstmal rein willkürlich..