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gerichtlich angeordnetes Gutachten

 
 Ray1
(@ray1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo alle zusammen,

nachdem die KM und ich uns bei der Vorverhandlung vergangen Montag nicht einig geworden sind, hat die Richterin nun ein Gutachten angeordnet.
Hat jemand von euch damit Erfahrung? Wie läuft dieses Gutachten ab und vorallem in welchem Zeitraum?? Kommt der Gutachter nur einmal zu mir oder gibt es mehrere Gespräche? Wie lange dauert es bis das Gutachten fertig ist?? Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr eure Erfahrungen und Tipps mit mir teilen würdet.

Liebe Grüße

Ray

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2010 16:25
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wichtig wäre als erstes zu Wissen, wie der Auftrag des Gutachters genau lautet. Was soll das Gutachten ermitteln?

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2010 16:26
(@turbo)

Mein/unser gerichtlich angeordnetes Gutachten hat bis zur Fertigstellung 8 Monat in Anspruch genommen!!

Welche Fragen wurden bei dir beauftragt?

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2010 15:59
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Mein/unser gerichtlich angeordnetes Gutachten hat bis zur Fertigstellung 8 Monat in Anspruch genommen!!

Das ist durchaus normal. Gutachten dauern.

Welche Fragen wurden bei dir beauftragt?

Meinst du jetzt Ray 1 oder mich?

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2010 16:10
(@turbo)

Meinst du jetzt Ray 1 oder mich?

interessehalber würden mich ja beide Fragestellungen interessieren.....

LG
Turbo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2010 17:02
(@hoffmanderl)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
bei mir hatte ein gerichtlich angeordnetes Gutachten ca 6 Monate in Anspruch genommen.
In folgende Phasen ist das abgelaufen:
1. ich wurde zu einem Gespräch mit dem Gutachter eingeladen.
2. Die KM wurde mit unserer Tochter eingeladen.
3. Der Gutachter besuchte unsere Tochter zu Hause bei der Mutter
4. Der Gutachter besuchte unsere Tochter bei mir während eines Umgangstages (und spielte ca. 2 Std mit ihr in ihrem Zimmer)
5. Ich wurde erneut beim Gutachter eingeladen (Test mit ca. 570 Fragen beantworten + einen Zweiten Test mit ca. 50 Fragen)
6. die KM wurde erneut beim Gutachter eingeladen (Test mit ca. 570 Fragen beantworten + einen Zweiten Test mit ca. 50 Fragen)
7. Ich wurde auf meiner Nachfrage noch einmal zur Auswertung des Tests bei dem Gutachter eingeladen
8 Einen gemeinsamen Termin beim Gutachter mit der Ex wurder von meiner Ex abgelehnt.
9 Gutachten wurde erstellt.

10. Die Rechnung wurde mir nach der Gerichtsverhandlung zur Hälfte aufgebrummt. Alleine das Gutachten kostet mir ca. 1750 Euro. Wenn ich dann noch die Anwaltskosten in Höhe von 1100 Euro aufsummiere... hat mir die Verlängerung meiner Umgangstage bis heute knappe 2900 Euro gekostet.
Prozesskostenhilfe stand mir leider aufgrund meines Einkommens nicht zu 🙁

Was wurde erreicht:
Meine Tochter 5 ist alle 2 Wochen am WE bei mir. bisher war sie von Sa 09:00 bis Sa 18:30uhr und So 09:00 bis So. 18:30 bei mir. Einer Übernachtung stimmte die KM nicht zu. So fuhr ich jedes WE nru zum Abholen und zurückbrigen 200Km

Jetzt hat das Gericht entschieden:
Eingewöhnung zur Übernachtung bei mir... jedes 2te We wird beibehalten. zur Eingewöhnung das erste WE von Sa. 12.00 bis So 10.00 Uhr die nächsten 4 anstehenden Wochenenden von Sa 12:00 bis So 12:00 Uhr und im Anschluss bis auf weiteres Von Sa: 09:00 Uhr bis So 12:00 Uhr.
Gruß
hoffmanderl

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2010 15:55
(@Peter2010)

Hallo hoffmanderl,

meinst du, das hat sich jetzt bei dir gelohnt? Vorher hattest du dein Kind 19 Stunden wohl die meiste Zeit im Wachzustand bei dir. Und jetzt hast du es 22 bzw. 24 Stunden, wovon es vielleicht 8 bis 10 Stunden schläft.

Grüße von Peter

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2010 16:11
(@hoffmanderl)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Peter,
das ist eine berechtigte Frage.
Mein Antrag auf Umgangsregelung beim Gericht, beinhaltet natürlich mehr, als nur die Übernachtung.
Ziel ist, dass meien Tochter (5 Jahre alt) alle 2 Wochen von Fr. bis So bei mir ist, sowie eine Ferien und Feiertagsregelung.
Während der Verhandlungstage kristalisierte sich aber heraus, dass die KM es ablehnte. dass meine Tochter bei mir übernachtet
Somit sehe ich das als ersten Schritt an, um die gewünschte Umgangsregelung genehmigt zu bekommen.
Es soll eine Eingewöhnungsphase für meine Tochter sein. Das wurde dem Gericht vom Gutachter geraten, mit der Begründung, dass meine Tochter ein extr. Frühchen war und es ihr ein bissche schwer fällt sich auf neue Situationen einzustellen.

Ich denke trotz allem (trotz sehr hohe Kosten) hat es sich bis jetzt gelohnt, so bekomme ich doch sehr viel mehr vom Alltag der Kleinen mit, als nur abholen - bespaßen - heimfahren. Das gemeinsame Abendessen geniesen wir ebenso, wie Sandmännchen schauen, die Kleien bettfertig machen, und ein gemeinsames Frühstück mit bettzerzausten Haaren am Morgen. Zudem fallen an diesen WE jetzt mind. 1 Std. Autofahrt für die Kleine.. und ca 2 Std für mich weg.
Ich sehe das erst mal als "Teilerfolg" der noch ausbaufähig ist. Wie es allerdings nach der Eingewöhnung weitergeht, hat das Gericht noch offen gelassen 🙁
Grüße
hoffmanderl

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 11:38