Hallo,
wir leben seit 1nem Jahr getrennt. Wir haben in unserer Ehe die coolste Tochter der Welt zustande gebracht 😉
Wir leben ein wöchentlichen Wechselmodel , welches die KM in regelmäßigen abständen versucht zu sabotieren.
Verfahrenspflegerin / JA / Beratungsstellen haben wir hinter uns und/oder wieder vor uns.
Sie trägt in meinen Augen den Kampf gerade auf dem Rücken unseres Kindes aus. Es erschreckt mich immer wieder wozu gekränkte Mütter so alles fähig sind.
Unserer Tochter geht es im Wechselmodell pudelwohl - dies wird von allen beteiligten Institutionen auch so gesehen.
Hat jemand denn Erfahrungen bezüglich einem gerichtlichen Gutachten bei einem Kind unter 3 Jahren sammeln können ?
Von mir aus kann die Kindesmutter dies auch noch gern in Auftrag geben.
Wird dies überhaupt bei einem Kind unter 3 Jahren seitens des Gerichtes angeordnet ?
LG LP
Hallo,
Wir leben ein wöchentlichen Wechselmodel , welches die KM in regelmäßigen abständen versucht zu sabotieren.
Dies wundert mich ein bißchen, denn nichts ist leichter als das. Der Vater meines Patensohnes praktizierte das WM etliche
Jahre mit seiner Ex. Irgendwann wollte sie Geld. Sie erklärte das WM für beendet, nahm das Kind einen Tag mehr und forderte
den vollen Kindesunterhalt. Da bedurfte es keines Gerichtes, Gutachtens oder sonstiges.
Was soll denn vor Gericht überhaupt verhandelt werden?
LG,
Mux
Hi Mux,
Es läuft bereits seit einem Jahr ein Verfahren bezüglich ABR.
Der Richter schlug einen wöchentlichen Wechsel vor. Daraufhin hatten wir uns im Vergleich auf Wechselmodell geeinigt.
Danach gingen die üblichen Sabotageakte der Kindesmutter los und Sie versucht seit dem das WM zu kippen.
Der Richter drängt auf Abschluss des Verfahrens und ob wir uns nun außergerichtlich einigen könnten.
Ich kann dies. Die KM will das Wechselmodell jedoch nicht haben.
Jetzt gibt es halt noch die Möglichkeit eines gerichtlichen Gutachtens. Alle anderen Institutionen haben wir durchlaufen. (meines Wissens)
Da Sie alles versucht das WM zu kippen wird Sie dies wohl auch in Auftrag geben wollen.
Meine Frage ist halt ob man dies bei einem 2 1/2 jährigend Kind schon in auftrag geben kann.
LG SP
Hi Don,
Klar gehts Ihr ums Geld. Das ist mir vollkommen Bewußt. Sie ist eine "arme Studentin"
Ihr geht es nicht mehr um unseren Sonnenschein.
Unsere Tochter hat das Wechselmodell sehr gut angenommen. Gutachten Verfahrenspflegerin / Stellungnahme JA / schriftliche Statements Kindergarten etc. sprechen da eine eindeutige Sprache.
Don du weißt, dass es in Deutschland dafür kein Gesetz gibt ein Wechelmodell gegen den Willen eines Eltrernteils durchzudrücken. (noch nicht) leider.
Ich würde das WM weiter fortführen, weil es unserem Kind damit sehr gut geht.
Mehr dazu in meinem Beitrag unter der Rubrik Umgangsrecht. (kannst du gern nachlesen was bisher geschah)
Ich wollte halt nur mal nachfragen ob es jemanden bekannt ist, dass ein Gutachter vom Gericht beauftragt wird bei einem 1/2 jährigen Kind.
Die Kindesmutter wird dies bei der nächsten Verhandlug wohl in auftrag geben wollen.
P.S. KM fängt langsam an unser Kind zu beinflussen (Papa ist böse) das tut sehr weh - aber auch ein anderes Thema
LG SP
Hallo,
Meine Frage geht eher in die Richtung...
1.Ist jemanden bekannt, ob ein Gutachter vom Gericht beauftragt wird bei einem 2 1/2 jährigen Kind.
(Die Frage ist ob dies überhaupt einen Sinn machen würde)
2.Macht es einen Sinn, bereits vor dem in Auftrag geben eines gerichtlichen Gutachten, vorab ein privates Gutachten in Auftrag zu geben und dieses einzureichen ?
VG LP
Sorry Linaspapa
Ich kenne das auch mit dem Beeinflussen durch KM.
Ich habe auch über meine Geschichte ein E-book zusammen mit meiner jetzigen Frau geschrieben.
Es ist kostenlos runterzuladen simd nur 28seiten .
Wenn du Lust hast lies es mal.
Gruß Don
hab dir ne email geschickt 🙂
Hi
Meine Frage ist halt ob man dies bei einem 2 1/2 jährigend Kind schon in auftrag geben kann.
Natürlich kann man das in Auftrag geben, ob das Resultat dann aber gerichtlich verwertbar ist, wage ich zu bezweifeln.
Durch spielerische Aufgabestellungen können Sachkundige angeblich erkennen, wen das Kleinkind bevorzugt.(welchen quatsch schreibe ich hier eigentlich).
Ich denke nicht, das Wünsche oder Belange von so kleinen Kindern mit in die Entscheidung eines Richters einfließen.
Gruss Wedi
Also bei mir wurde damals ein Gutachten durch die VP erstellt, welches sich bei mir auch für das Wechselmodell ausgesprochen hat. Grad bei einem 2.5 jährigen Kind ist es sehr wichtig, dass es die Möglichkeit hat eine emotionale Bindung zu beiden Elternteilen aufbauen kann. Hierbei geht es nicht um Lebensmittelpunkt, denn das Kind ist der Lebensmittelpunkt, sondern den Zugang zu den Bezugspersonen. Und durch diese 14 Tage Besuchsregelungen ist klar, dass man als Vater keine vernünftige emotionale Bindung aufbauen kann.
Grad kleine Kinder kommen sehr gut mit wechselnden Umgebungen zurecht und erst so ab 6 Jahren sollte man erneut überprüfen, ob das Kind nicht eventuell andere Bedürfnisse entwickelt hat. Grad diesen starren Besuchsregelungen schaden den Kindern oftmals sehr. Meine VP hat das Wechselmodell bis zum 6 ten Lebensjahr vorgeschlagen.
Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)
Hi Mateusz74,
und was ist aus Eurem WM geworden? Ist Eurer Sonnenschein nun 6 Jahre ?
Hat der damalige Richter das WM fortgeführt - als Beschluss ? - habt Ihr Euch außergerichtlich einigen können?
Gab es ein Urteil mit der Klausel nach Eintritt in den Schulalltag neu zu verhandeln?
--> Dies gäbe es ja laut anderen Beiträgen wohl auch oder auch nicht.
Meine RAin meint das gäbe es nicht -> Urteile mit Fristen zur Neuverhandlung. Ich weiß es nicht ?
Klar kann Sie wiederspruch einlegen und das ganze vors OLG ziehen. Aber das meine Ich nicht.
LG LP
Nein, wir hatte uns damals nur zu einem Vergelcih geeinigt, da es nur um das ABR ging, welches ich dummerweise der Mutter zugeschoben habe um Kompromißbereitschaft zu signalisieren. Muttis Anwältin hatte betreuten Umgang gefordert, da hat selbst der Richter schlechte Laune bekommen.
Ich habe nun Antrag auf Umgangserweiterung gestellt, und dabei werden wir uns nun auf das Gutachten berufen und den Vergleich zum ABR widerrufen.
Denke nicht , dass hierbei das WM rausspringt, aber ein paar Tage mehr sind es mir für meine Tochter auf jedenfall wert.
Der Richter hat es uns in die Hände gelegt eine vernünftige Regelung zu treffen, aber Mutti stellt auf stur. VP und JA stehen aber hinter mir, mein Anwalt meinte hat er so auch noch nie erlebt. Dumm ist, dass die jetzige Regelung seit fast 5 Monaten gelebt wird, da wird der Richter wohl kein WM mehr daraus machen. Ich hätte damals gleich nach der ABR Verhandlung eine Umgangsverhandlung anstreben sollen, hatte leider aber auf Mutti gebaut.
Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)
Servus Mateusz74!
Ich habe nun Antrag auf Umgangserweiterung gestellt, und dabei werden wir uns nun auf das Gutachten berufen und den Vergleich zum ABR widerrufen.
Deine Chancen, hierbei erfolgreich zu sein, tendieren m.E. gegen null: ein Vergleich (auch ein gerichtlicher) ist eine Vereinbarung aus "freien Stücken" und aus diesem Grund schwer abzuändern.
Denke nicht , dass hierbei das WM rausspringt, ...
da es keine gesetzliche Grundlage hierfür gibt.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hauptsache es springen ein paar Tage mehr für meine Tochter raus. Das ist die Sache allemal wert !
Na ja für das 14 Tages Modell gibt es auch keine gesetzliche Grundlage, von daher ist ein WEchselmodell auch nur eine Art Umgang. Den vollen KU würde Mutti ja weiterhin beziehen.
Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)
wir hatte uns damals nur zu einem Vergelcih geeinigt, da es nur um das ABR ging, welches ich dummerweise der Mutter zugeschoben habe
Ihr hattet ein WM ? und du sagst in der Verhandlung - jaa geben sie der Mutter nur das ABR ? hab ich das so richtig verstanden?
Wer hat dir das denn geraten ? <-- das ist echt sch... :exclam:
Also gibts bis heut bei Euch noch keinen Beschluss - nur diesen Vergleich. Verdammt das wird wohl sehr schwer (unmöglich) sein als KV die KM zu einem WM umzustimmen.
Ich denke jetzt mal laut.
Dir ist jetzt im Nachhinein aufgefallen, dass es Eurer Tochter mit dem Wechselmodell besser ging. Bindung/Kontinuität/Stabilität...
Du strebst nun ein WM an.
Du sagst JA und VP stehen hinter dir. Sprich das doch mal bei denen an.
Was sagt deine RAin dazu ?
VG LP
Nein!
Mutti hat mit mit Sicherheitskette die Tür aufgemacht sagt O-Ton: Du siehst dein Kind nicht mehr.
Gut ich zum JA um Vermittlung gebeten. Bis ich meine Tochter wiedersehen konnte, hat es ca. 2 Wochen gedauert. Als ich sie dann zum ersten Mal wieder abhole sehe ich schon wie schlecht es ihr geht. Abends hohes Fieber, dachte Fieberzäpfchen helfen. Morgens immer noch Fieber, ab ins Krankenhaus. Diagnose Harnwegsinfektion. Arzt hat uns die Kleine nur mitgegeben da meine Mutter 35 Jahre Krankenschwester ist und ggf. die Infusionen selbst setzen kann. Hintergrund Mutti hat den Stuhlgang immer nur mit Feuchttüchern schön reingewischt, obwohl ich die Kleine immer ab unters Waschbecken und richtig saubergemacht. Gut ich Mutti angerufen und bescheid gesagt.Meinte kannst gerne rumkommen ins Krankenhaus oder dann bei uns sein Tochter freut sich bestimmt. Sie kommt mit Freundin und macht Riesenwelle. Ich nehme die Kleine mit und twar sofort. Kleine immer noch hohes Fieber geschwächt von 4 h im Krankenhaus und hätte noch 2 Tage eh Umgang bei mir gehabt.
Ich meinte läuft nicht, du kannst gerne hier bleiben, deine Freundin hat hier nichts zu suchen und Kleine bliebt hier. Tja Mutti ruft die Trachtenjungs, die sagen geht iO Kleine bleibt hier. Mutti zieht ab und schreibt wenn ich die Kleine wieder habe siehst du sie nie wieder. Tja da dachte ich mir was du kannst kann ich auch und hab die Kleine 2 Wochen bei mir gehabt bis der Gerichtsvollzieher die Ware aufgrund eines vorläufigen ABR Spruches vom Schwarzkitel Mutti zugeschoben hat.
Dann Verhandlung wegen ABR. Da der Schwarzkittel trotz Kontinuität und dem allen eh schon Mutti das ABR gegeben hat, meinte mein Anwalt sieht eh düster aus und da haben wir uns auf den Vergleich geeinigt, damit ich überhaupt Umgang bekomme, da es ja nur ums ABR ging, da Muttis Anwältin betreuten Umgang gefordert hat, da ich ja das Kind einbehalten habe. Dann kamm diesse Standartgelumpe aus. Richter wie immer ein Waschlappen und kein Rückgrat, Wochenendpapa und so und unter der Woche noch 2 Tage. JA und VP haben sich beide aber für das WM ausgesprochen, VP auch Gutachten geschrieben und war klar auf der SEite vom Kind, auch jeweils bis Einschulung von der Kleinen. Tjo und mit dem Gutachten wird jetzt Antrag auf Erweiterung gestellt da Mutti genug Zeit hatte Vertrauen aufzubauen (schon krass wie Schizo das ist) und wir auf Elternebene prima reden können. Arzttermine, Elternabend, Musikschule, etc. Aber Mutti denkt immer noch Kind ist mein Eigentum, zahl du Depp mal dafür, da Mutti ja nicht selbst für ihr Kind sorgen kann. Arme Mutti...
Tjo so richtig schön abgekoffert worden. Aber ist ja alles zum Wohle des Kindes. Drecksstaat, arme Kinder die hier aufwachsen müssen.
Gegen JA und VP kann ich überhaupt nichts sagen. Die haben sich grade gemacht. Die haben mich sogar ermutigt nochmal vor Gericht zu gehen. Ic hmeinte mal zu Mutti lass uns doch mal zu einer Expertin gehen, und zwar zur VP, da meinte Mutti, das Gericht wird schon wissen was gut ist. Ich meinte nur, aber das was jetzt rausgekommen ist, hat doch deine RAin gefordert. Mutti ist auch schizo. Aber ich weiß nun den Grund warum sie partout nicht zur VP wegen eines Gespräch gehen wollte. DIe VP sagte zu Mutti Vaterliebe= Mutterliebe, und wir beide sind gleich wichtig. Seitdem will Mutti nicht mehr mit VP sprechen. Topfrau die VP, so alt wie ich, auch 2 Kinder und die praktiziert mit ihrem EX auch das WM.
Sorry für meine Ausdrucksweise, grad nicht die Lust gehabt.....
Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)