Hallo zusammen, bevor ich meine ganze Geschichte hier veröffentliche, habe ich zunächst eine aktuelle Frage.
Im Rahmen des Sorgerechtsstreit wurde das ger. familienpsychologische Gutachten erstellt ( dauerte über 1 Jahr, es gab nur 5 Besuche bei mir und eine einmalige 10 minütige
Interaktion mit meiner Tochter.
Ich hatte auf ein für mich positives Gutachten erhofft, da mich meine Frau mit fealschen Vorwürfen ( sex. Übergriff aufs Kind ) aus der Wohnung klagte.
Das Ergebnis ist für mich unfassbar: Ich bin eine antisoziale Persönlichkeit, auch mittelfristig sehr eingeschränkt erziehungsfähig etc.....
Die Interaktion sowie alles was ich sagte wurde verdreht, immer zu meinen Lasten. Eine Auswertung der sog. Tests habe ich nie erhalten .
Im Ergebnis soll der Lebensmittelpunkt bei der Mutter liegen, Sorgerecht könnte geteilt bleiben . Aktuell hat SIE das alleinige Aufenthaltsbest.-Recht, will aber mit
unserer Tochter weit weg ziehen zu ihrem neuen Freund. Bin ich nicht einverstanden soll sie das alleinige Sorgerecht bekommen....
Der Höhepunkt des Gutachtens ist jedoch folgendes:
Der Gutachter hat den neuen Lebenspartner meiner Frau Interviewt. Er ist 24 , ich 48 Jahre alt, stammt aus dem Heimatland meiner Frau.
Im Gutachten ( Interview ) erklärte der neue Lebenspartner u.a. dass er noch bis 2016 auf Bewährung ist wegen 4 maliger schwerer Körperverletzung.
Danach heisst es im Gutachten, daß bei Ihm von einem HINREICHENDEN VERANTWORTUNGSBEWUSSTSEIN auszugehen ist. Das ist doch vollig lachhaft......unvorstellbar. Zumal er mich auch schon bedroht hat.
Frage 1 für euch? Was sagt ihr dazu....
Frage 2: Ich hörte von Prof. Dr. Leitner, der diese Gutachten überprüft. Ich habe meines erst mal hingeschickt und erwarte noch die ( kostenlose ) tel. Auswertung .
Hat jemand Erfahrungen, ob die kostenpflichtige Variante, ibt es ja auf Anforderung, sinnvoll ist
oder ob man überhaupt dagegen angehen kann.
Leider bin ich derzeit ohne Arbeit und habe keine grossen Ersparnisse, möchte aber alles tun was möglich ist. Das Gutachten ist eine Farce.
Bin gespannt auf eure Anworten......
Lieben Dank im Voraus....
Hallo,
ich denke, dass das wieder eine ganz böse Geschichte ist und Du höllisch aufpassen musst. Ist das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft abgeschlossen? Wenn ja, wie?
Sollte das Verfahren eingestellt worden sein, dann müssen das JA, VB und auch Gutachter akzeptieren und dürfen das eben gerade nicht verwerten. U.U. ist das ein Punkt mit dem man das Gutachten angreifen kann.
Du solltest auf das Sorgerecht nicht verzichten, dass gibt Dir nämlich die Möglichkeit Dich über Dein Kind unabhängig von der Mutter zu informieren.
Den Wegzug der KM mit Kind wirst Du nur schwer verhindern können, aber Du solltest um Dein Umgangsrecht kämpfen. Da die KM die Entfernung schafft, sollte sie für die Kosten aufkommen. Wie stellst Du den Umgang vor? (aller 14 Tage?, Ferien?, Feiertage?)
Dazu brauchst Du einen guten Anwalt für Familienrecht. Hast Du einen?
Beim Gutachten sollte es nicht um das Sorgerecht sondern "nur" um den Lebensmittelpunkt des Kindes gehen. Willst Du den Wegzug verhindern, dann kann argumentiert werden, dass das ABR erteilt werden muss und das kriegt dann die KM. Stimmst Du aber zu, dann solltest Du auch das ABR behalten können.
VG Susi
Hallo Susi.
Das Strafcerfahren ist noch NICHT eingestellt.
die Gutachtenfrage lautete, welches Sorgerecht ist für das Kindeswohl am besten.
Meine Frau hat aktuell , wie ich ALG 2 , wird also sicherlichm wenn sie fortzieht, nichts bezahlen können.
Meine Anwalt sagt, wenn beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht behielten, daß sie dann nicht umziehen kann ohne meine Genehmigung. Andere Leute sagen wieder, wenn sie umziehen will und das einfach macht, kann man nichts dagegen tun...
Hallo,
leider haben beide Recht. Sicher kann sie bei gSR ohne Deine Zustimmung nicht mit dem Kind umziehen (sie kann slbstverständlich umziehen).
Die Frage wird sich also darum drehen, wo das Kind leben soll. Dabei die Konitnuität (Deine Frau hat bisher die Tochter hauptsächlich betreut) ein wichtiges Argument, die Sache mit dem Übergriff bringt sie auf alle Fälle in die bessere Position.
Dann haben wieder die anderen Recht, zum einen könnte Deine Frau einfach so plötzlich mit der Tochter verschwunden sein, was sie aber nicht muss, sie hat einfach die besseren Karten dafür, dass das Kind bei ihr lebt. Den Verlust des gSR kannst Du aber verhindern, wenn Du erklärst mit dem Umzug einverstanden zu sein.
Wenn Du wirklich willst, dass Deine Tochter bei Dir lebt, dann ist die erste Frage wie hast Du Dich bisher eingebracht (vor der Trennung), welches Betreuungskonzept hast Du, wie sieht es aus, wenn Du Arbeit hast?
Wenn Du diese Fragen alle in Deinem Sinn beantworten kannst, dann kannst Du kämpfen und versuchen, dass die Tochter bei Dir lebt.
Ist das aber sowieso nicht Deine Variante, dann lass sie ziehen und behalte das gSR (inklusive ABR).
VG Susi
Das Problem ist, dass sie meine Tochter entfremden will. Sollte sie umziehen, kann ich wahrscheinlich eher den Umgang vergessen und davor habe ich am meisten Angst. Ich weiß auch nicht, ob ich jemals normalen Umgang bekomme.Das ganze ist ein Witz. Seit einem Jahr merken alle, wie meine Tochter um mich kämpft. Und der Gutachter schreibt das Gegenteil zu den positiven Berichten Des Jugendamtes.
Hi,
nach dem was ich gelesen und selbst auch am eigenen Leib erfahren habe, schreiben Gutachter das, was das Gericht von Ihnen lesen will. Will KM umziehen, wirst Du sie nicht dran hindern können. Du kannst aber mit Hintergrund Umgang und das ein Kind beide Elternteile braucht versuchen, dass sie nur in einem gewissen Umkreis umziehen darf. Das habe ich erreicht (50km) als meine Ex 500 km weg ziehen wollte.
Jarod
Was ich vergessen habe zu fragen. Ist das Gutachten bereits in einer Verhandlung thematisiert worden?
Offenbar ist das Gutachten gelinde gesagt "fehlerhaft". Also würde ich an deiner Stelle versuchen dieses Gutachten so in Frage zu stellen, dass der Richter es unbeachtet lassen muss. Ist mir zwar gelungen beim ersten, aber hat nichts genutzt, da man sich bereits festgelegt hatte, dass das Kind zur Mutter soll und nur ne passende Begründung brauchte.
Jarod
nein, das Gutachten ist gerade erst fertiggestellt und nun von meinem Anwalt zerpflückt worden... iDas nächste ist wohl die Hauptverhandlung.
Du wirst ganz schnell merken, ob dieses Gutachten nur einen Zweck erfüllt. Wenn es ad absurdum geführt wurde, kannst Du wie ich in meinem Fall davon ausgehen, dass Gründe gefunden werden die den selben Zweck erfüllen. Im Prinzip hat man dann nur die Maschinerie ein wenig geölt, denn so ein Gutachten kost ja auch was und wer braucht kein Geld.
Ich will dir jetzt nicht einreden das Du eh keine Chance hast, aber letztlich läuft das was Du geschildert hast darauf hinaus. "Du" kannst nicht "gewinnen", nur ein verdammt guter Anwalt und den wünsch ich dir von Herzen.
Danke. ich bin allerdings geschockt, dass alles verdreht wurde. Der Gutachter wollte die Wahrheit nicht rausfinden. Das habe ich sofort gemerkt. Unfassbares Unrecht..... Meine Anwalt plant die 2. Instanz ( OLG ) .... ob das Sinn macht?
Dein Anwalt plant die 2. Instanz. Ernsthaft? Wenn Du in der ersten Instanz unterliegst, auch wenn das Gutachten aus dem Spiel genommen wurde, dann ist vors OLG zu ziehen zwecklos. Das hab ich mehr als einmal feststellen dürfen und ich hatte zwingende Beweise, die einfach ignoriert wurden. Wenn man nicht will, wirst Du nichts dran ändern.