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Gutachten

 
(@hase82)
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Hallo.Ich wurde vom JA zum FG geschickt um ein Antrag zu stellen auf weitere Hilfsmaßnahmen ggf. einer Unterbringung.dies tat ich weil ich so eingeschüchtert wurde.mein Sohn ging sehr lange nicht zur Schule und er ist ein Typ der nicht mit jedem redet tut.und die vom FG beauftragte Gutachterin war für ca 5 min in sein Zimmer und hat ein 3 seitigen Bericht geschrieben.das Ende vom Lied war er soll in eine geschlossene.hat jemand mit sowas Erfahrung gemacht.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2019 20:34
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Hase82,

und willkommen hier. Ich habe deinen Beitrag gleich mal ins Forum "Gerichtspsychologische Gutachten" verschoben - im "Café" wird nämlich kaum jemand ein ernstes Thema suchen. Sag' uns doch aber bitte vor allen Dingen:

a) Wie alt ist der Sohn?
b) Was genau steht denn in diesem "Gutachten" drin?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2019 09:07
(@hase82)
Schon was gesagt Registriert

Mein Sohn ist jetzt 14 geworden. In dem Gutachten steht drin das er selbst gefährdet sei und er hätte Autismus und das hat die gute Frau in Gespräch von 5 festgestellt obwohl mein Sohn nicht mit ihr geredet hat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2019 09:12
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es natürlich schwer aus der ferne und aufgrund weniger Fakten irgendetwas zu entscheiden oder zu raten.

Die Frage wäre aber, wie Du Dir vorstellst, dass Dein Sohn wieder in die Schule geht und einen normalen Tagesablauf hat, der ihm ein normales Leben und eine sinnvolle Ausbildung garantiert.
Eine Hilfe durch das JA, aber auch angeordnete Maßnahmen durch das FG bedürfen immer einer Diagnose. Wie wurde denn die Diagnose "Autismus" erstellt? Normalerweise gehört dazu natürlich ein Gespräch, aber auch ein Test. Ich denke nicht, dass das Gutachten eine Diagnose darstellt sondern eine Vermutung, die dann abgeklärt werden soll. Darum solltest und kannst Du Dich auch kümmern, natürlich nur, wenn Dein Sohn mitmacht.
"Autisumus" ist ein weites Feld und es gibt viele verschiedene Unterarten, vielleicht sind es ja auch nur "autistische Züge".

Hilfen können sein, eine Familienhilfe durch das JA. Dann kommt jemand von einem freien Träger und wird mit Deinem Sohn und auch mit der Familie reden, Dinge mit Deinem Sohn unternehmen um ihn wieder in die Schule und das normale Leben zu bringen.

Wenn es aber medizinische Tatbestände gibt, die ein normales, gesundes Leben verhindern, dann ist natürlich auch eine medizinische Behandlung erforderlich. Diese kann ambulant erfolgen, wenn es eine Garantie gibt, dass auch mitgemacht wird.

Ist dem nicht so, dann wird eine Unterbringung notwendig sein um einen Anfangspunkt zu haben und erst dann ambulant weiter zu machen, wenn Dein Sohn dazu in der Lage ist.

Aus meiner Sicht solltest Du Dich verstärkt kundig machen, was eigentlich Sache ist und wie man eine Verhaltensänderung bewirken kann.
Für alles andere bräuchte man einfach mehr Informatione und einen persönliche Blick auf die Sache.

VG Susi

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Geschrieben : 28.01.2019 12:05
(@hase82)
Schon was gesagt Registriert

Es wurden keine Test gemacht. Es beruht auf der aus sage von dem Gutachten weil er nicht mit der Frau geredet hat .Ich habe ihn aus der geschlossenen geholt.und er geht sei dem in die Schule.ich Rede jeden Tag mit ihm. Und hab mir auch gleich ein Termin bei einen kindertherapeuten geholt. Bei der Erziehungstelle war ich auch.ich hoffe so sehr das meine Anwältin mir nachher gutes sagt und das am Mittwoch das Gericht mir die Möglichkeit gibt das wir das schaffen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2019 12:21
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Hase82,

Es beruht auf der aus sage von dem Gutachten weil er nicht mit der Frau geredet hat .Ich habe ihn aus der geschlossenen geholt. (...)

Also aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie, nehme ich an.

Was haben denn die dortigen Ärzte zu dem Fall gesagt - denn die sollten nun wirklich besser wissen als jeder andere, dass man Autismus nicht mal eben so in fünf Minuten zwischen Tür und Angel feststellen kann!

Insbesondere, zu einer Autismus-Diagnose gehört zwingend auch eine Familien-Anamnese, oder auf Deutsch gesagt: Wer immer dein Kind auf Autismus testen will, muss dafür unter anderem auch ein ausführliches Gespräch mit dir (!) führen, damit du aus der Vergangenheit des Kindes erzählst. Wenn dich keiner gefragt hat - dann stammt diese "Diagnose" definitiv von einem erbärmlichen Quacksalber und Scharlatan!

Außerdem: Was hat es mit der Behauptung auf sich, "das er selbst gefährdet sei"? Eine Selbstgefährdung ist keineswegs eine zwingende Folge bei einer Autismus-Erkrankung; d.h. dafür müsste dann m.E. auch nochmal eine zusätzliche Begründung geliefert werden.

(...) und das am Mittwoch das Gericht mir die Möglichkeit gibt das wir das schaffen

Ich drücke jedenfalls sämtliche Daumen, dass das gut ausgeht!

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2019 23:38