Gutachten steht an
 
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Gutachten steht an

 
(@snicket1986)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

bei mir und meinen zwei Kindern steht endlich das Gutachten an. Nach 2 Jahren und vielen versuchen es ohne zu regeln wird es nun eingeholt.
Wobei ich langsam sehr Nervös werde.

Ich habe mich von meiner Frau 2017 getrennt, Sie leidet unter Borderline und in der Zeit wurde es wieder schlimmer, es war immer ein Auf und ab.
Ihr zu helfen wurde unmöglich, die Hilfe die Sie durch mich hatte wird jetzt negativ von ihr gesehen und Sie kann nicht mit mir über die Kinder sprechen, in Ihrer sicht mag Sie mir nicht mehr vertrauen.
Wir hatten inzwischen eine Fam Beratung hinzugezogen die der gleichen Meinung ist, das meine EXFrau sich nur auf Oberflächlichkeiten beschränkt und nicht in die Tiefe einsteigen mag.

Meine Kinder leben im Wechselmodell, allerdings erlebe ich seit 12 Monaten viele Borderline anzeichen auch an meinen Kindern. Dies wird auch durch Berichte aus dem Kindergarten bestätigt ( auffallen meiner Kinder )
- Starren ins leere, Dramatisieren von Situationen, meine Tochter macht sich Sorgen um die Mama, die beiden wollen jedem gefallen, wenn man mal meine Tochter kritisiert oder korrigiert bricht für Sie eine Welt zusammen, Hygiene lässt sehr stark zu wünschen über und die Kinder schaffen es nicht sich mal 5 Minuten alleine zu beschäftigen.

Das alles sind anzeichen für Borderline.

Zur Situation von mir

Ich bin jetzt seit 12 Monaten wieder in einer Beziehung, meine Kinder mögen meine neue Partnerin. Wir sind beide Berufstätig, ich Arbeite von zuhause aus.
Meine Kinder haben hier ihre eingen Rückzugsmöglichkeiten.

Meine Exfrau lebt mit einem neuen Partner zusammen, der der Onkel meiner Kinder ist, dieser brachte 2 weitere Kinder ( die Cousinen meiner Kinder ) mit in die Beziehung, diese leben nun zusammen in einer Wohnung.
Seit einem Jahr ca. haben beide ein gemeinsammes Kind. So das Sie in Summe mit 5 Kindern zusammen leben.
Zwischenzeitlich hatten mir meine Kinder erzählt Sie sollen den Onkel Papa nennen, das wird von der Mutter gefördert.
Hat Sie selbst bestätigt.
Meine Tochter muss sich mit Ihren Cousinen ein Zimmer teilen und mein Sohn der ist 5 mit dem neuen Baby.
Die Wohnsituation wird dort nicht besser, beide beziehen Hartz 4 und leben den Kindern auch vor das es nicht darauf ankommt im Leben einen Job zu haben.
Dort kommen dann Aussagen wie man braucht nicht Arbeiten um ein Haus zu haben, das geht auch ohne.

Im neuen Verfahren habe ich das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht eingefordert.
Jetzt allerdings streitet meine Ex Frau ihre Borderline Erkrankung ab und meinte Sie hätte keine, hat aber im ersten verfahren Borderline dazu genutzt um zu Argumentieren warum Sie nicht Arbeiten gehen kann ( wegen Unterhalt ) und auch Antidepressiva genommen.
Jetzt sucht Sie einen Psychater der ihr das Bestätigt das Sie kein Borderline hat.
Die Diagnose wurde bei Ihr 2010 gestellt. Sie hatte viele Selbstmordversuche und hat sich oft Selbst verletzt, Sie hat es jetzt halb wegs im Griff. Kann aber nicht Reflektieren alles was man anspricht wird sofort als Angriff angesehen und wird diskutiert oder erklärt.

So nun zurück zum Gutachten. Der Termin findet bei der GWG in Düsseldorf statt hat jemand da Erfahrungen und wie sollte man sich vorbereiten ?

Die Fragen sind folgende :

- Ist eine Verständigung zwischen den Eltern über wichtige Sorgerechtsfragen möglich ?
- Bestehen die Bereitschaft und die Fähigkeit, die Versorgung und Erziehung der Kinder unter Berücksichtigung etwaiger besonderer individueller Anforderungen der Kinder zu gewährleisten und ggf. eigene Belange zurückzustellen ?
- Welche Bedeutung hat die Bewahrung der bisherigen Lebensbedingungen und Erziehungsverhältnisse für die weitere Entwiclung der Kinder?
- Wie sind Art, Intensität und Bedeutung der emotionalen Verbundenheit zu den Elternteilen sowie der Beziehung zu Geschwistern und nahen Bezugspersonen ausgestaltet?
- Welche Vorstellungen haben die Kinder und wie sind diese unter den Apsekten der Zielorientierung, Intensität, Stabilität und Autonomie zu würdigen ?
- Bestehen bei den Eltern die Fähigkeiten und Bereitschaft, den Persönklichen Umngang mit dem anderen Elterneil zu erhalten und zu fördern und in diesem Sinne bestärkend auf die Kinder einzuwirken ?
- Kommt aus fachlicher Sicht einzelnen Aspekten in dieser konkreten Falkonstellation ein besonderes GEwicht zu?
- Welche Umgangsregelung dient dem Kindersowhl am besten ?

Ich würde mich über Rückmeldung freuen.

Danke

Zitat
Topic starter Geschrieben : 13.07.2020 09:52
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo und willkommen im Forum.

Deine Chancen stehen aufgrund deiner Beschreibungen nicht schlecht.

Sei dir aber gewiss, dass die Mutter sich nicht begutachten lassen muss und ihr das laut BGH nicht negativ ausgelegt werden darf.

Auch ist es nicht das dümmste von ihr, einen Psychiater aufzusuchen. Die lässt es nicht einfach so im Raum stehen.

Wie oft siehst du deine Kinder?

Die Fragen des Gerichts weisen auf kein lösungsorientiertes Gutachten hin. Es soll wieder in gutes und schlechtes Elternteil eingeteilt werden. Die GWG hat keinen guten Ruf. Mach dich mal schlau, wie es bei dir vor Ort ist.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2020 10:45
(@snicket1986)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, aktuell leben die Kinder im Wechsellmodell.
Also ich seh die Kinder jeder Woche zu 7 Tagen und dann der Wechsel.

Die Mutter muss das nicht, hatte es aber bei Gericht frei gestellt es zu tun.
Sie sucht sich leider keine Hilfe.

Ich bin gespannt was am Donnerstag raus kommt.

Danke

AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 13.07.2020 11:46
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo Väterhymne,

ich bin mir nicht sicher, ob es eine gute Idee war das Wechselmodell direkt kippen zu wollen und direkt noch das aSR zu beantragen. Ggf. wäre es besser gewesen mit den Kindern erstmal ne Therapie zu machen und dafür ggf. die Zustimmung einzuklagen.

Ob es klug ist die neue Familie deiner Ex schlecht zu machen, bezweifle ich. Arbeitslosigkeit ist per se erstmal nicht, was den beiden anzukreiden wäre. Und das die beiden in dieser Lage nicht in der Lage sind den Kindern alles zu bieten, ist dann auch klar.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2020 15:17
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Ich bin gespannt was am Donnerstag raus kommt.

Wie ist es gelaufen?

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2020 15:50