Gutachten zur Erzie...
 
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Gutachten zur Erziehungsfähigkeit

 
 Fitz
(@fitz)
Schon was gesagt Registriert

Ich bin der Fritz, habe zwei Töchter und bin seit drei Jahren von meiner Frau getrennt.

Meine Ex-Frau hat letztes Jahr ein Gutachten zu meiner Erziehungsfähigkeit beim Gericht beantragt. Diesen Antrag ist das Gericht auch gefolgt und jetzt liegt das Gutachten vor. Darin wird beschrieben, dass ich hoch depressiv bin und mich daher um die Kinder nicht kümmern kann. Diese Information hat die Gutachterin von meiner Ex-Frau. In meinem Gespräch mit der Gutachterin habe ich nie mit ihr darüber gesprochen.

Es ist richtig, dass ich vor ca. 5 Jahren eine depressive Phase hatte. Seit genau vier Jahren ist dies nicht mehr der Fall (d.h. noch vor der Trennung). Allerdings behauptet die Gutachterin jetzt das Gegenteil und baut ihr gesamtes Gutachten darauf auf.

Ich bin ca. einmal im Jahr bei meinem "alten" Psychiater zum Kontrollbesuch. Jedes Mal (letztes Mal diesen Januar) bekomme ich als Rückmeldung von ihm, dass alles völlig in Ordnung bei mir ist und nicht einmal der Ansatz einer Depression erkennbar ist und ich fühle mich auch nicht so. Ich verstehe dies deswegen nicht.

Die Gutachterin ist Psychologin mit den Schwerpunkt Psychodiagnostik / Psychopathologie. Kann / darf diese Gutachterin überhaupt eine solche Diagnose aufstellen? Oder dürfen dies nur Ärzte? Macht es Sinn ein Gutachten von meinem Psychiater erstellen zu lassen, welches das Gegenteil behauptet und welchem Gutachten würde der Richter wahrscheinlicher folgen? (Ich habe nur wenig Geld.)

Danke für viele Antworten

Fritz

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2021 14:27
 dt64
(@dt64)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Fritz,

Es kommt etwas darauf an, was du bewirken möchtest und auch, was deine Ex will.
Geht es darum, bei wem die Kinder in Zukunft leben oder ist das zwischen euch geklärt und geht es um Umgang?

Welchem Gutachten der Richter folgt ist steht nicht fest. Jede Partei darf n der Regel zu einem Gutachten Stellung beziehen. Dazu kann auch gehören, dass behandelnde Ärzte noch eine Stellungnahme abgeben, dies muß nicht unbedingt ein eigenes Gutachten sein.
Am besten bespricht das mal ausführlich mit deinem Anwalt.

Aus welchem Teil der Republik kommst du, also aus welchem OLG-Bezirk?

Zu der Frage, ob die Gutachterin das darf: grundsätzlich handelt sie im Auftrag des Gerichts und das Gericht legt im Auftrag fest, was sie darf und soll. Das Gericht kann theoretisch auch von dir ein Gutachten über Sonnenfinsternisseinfluß auf Maikäfer erstellen lassen, wenn es dich zu diesem Thema für ausreichend sachkundig hält, denn nur auf die Einschätzung des Gerichts zur Sachkunde des Beauftragten kommt es erstmal an.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2021 14:41
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn es um ein Gutachten zur Erziehungsfähigkeit geht, ist wohl das Thema alleiniges Sorgerecht von der Ex platziert.

Wie lautet die Beauftragung durch das Gericht? Bitte exakten Wortlaut!

Wie oft und wie lange jeweils hat die Gutachterin mit Dir gesprochen?

Mit welchen weiteren Personen hat die Gutachterin gesprochen?

Welche Testverfahren hat sie eingesetzt?

Ich denke, eine schriftliche Stellungnahme zum Gutachten ist unvermeidbar. Hierzu ist auch eine Stellungnahme Deines Therapeuten wichtig.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2021 15:05
 Fitz
(@fitz)
Schon was gesagt Registriert

Ich würde mir eigentlich wünschen zu erreichen, dass das Gutachen für nicht zulässig gehalten wird, da das Gutachten mangelhaft ist, weil die Gutachterin nicht über die vorhandene Kompetenz hierfür verfügt.
Ich wohne in Frankfurt am Main.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2021 15:08
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Fitz

Deine Wünsche sind - tut mir leid dies so deutlich sagen zu müssen - irrelevant. Was zählt ist das vom Gericht genehmigte Gutachten und in der Aussagekraft das Ergebnis darin. Das Gericht hat etwas angefordert, und das Gericht wird aus dem eingereichten Ergebnis seine Schlußfolgerungen ziehen. Es ist zu spät, hier noch einen auch nur ansatzweisen Einfluss nehmen zu wollen. Befolge die Ratschläge von DeepThought, und spreche vor allem ab sofort alles mit Deinem RA bis ins Kleinste ab. Vertraust Du Deinem RA?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2021 16:36
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Welche Testverfahren hat sie eingesetzt?

Ergänzend:
Ist sie (die Gutachterin) in der Auswertung der Tests auch ausgebildet und hat dieses nachgewiesen?

Hintergrund:
bei meinen vielen Gesprächen und Recherchen bin ich darüber gestolpert, dass die vielen Testverfahren, die gerne in Gutachten eingesetzt werden, recht problematisch betrachtet werden müssen. Da spielt das Testumfeld eine große Rolle, also nach Hause schicken und "füllen Sie mal aus" macht den ganzen Test unbrauchbar. Auch muss der Gutachter, hierbei ist es egal ob er Psychiater ist, eine Ausbildung in der Auswertung dieser Tests haben. Das sind keine Dinge von der Stange und kann man mal eben so auswerten. Im weiteren muss der Gutachter im Gutachten die Befähigung zur Auswertung der Test nachweisen und darlegen, um diese überhaupt für das Gutachten verwenden zu können.

Deine Wünsche sind - tut mir leid dies so deutlich sagen zu müssen - irrelevant. Was zählt ist das vom Gericht genehmigte Gutachten und in der Aussagekraft das Ergebnis darin. Das Gericht hat etwas angefordert, und das Gericht wird aus dem eingereichten Ergebnis seine Schlußfolgerungen ziehen.

Grundsätzlich richtig.
Allerdings wissen wir alle, wie gelegentlich diese Gutachten zustandekommen und wie sehr diese ideologisch behaftet sein können. Von fachlicher Darstellung sieht man da recht wenig.
Daher;

Es ist zu spät, hier noch einen auch nur ansatzweisen Einfluss nehmen zu wollen.

Jetzt geht es erst richtig los.
Dabei sollte man sich vorher die Karten legen, wieweit man bereit ist zu gehen.
In Deinem Fall geht es ums alles oder nichts. Die Kosten sind da, es ist nicht zu gebrauchen und es muss angegriffen werden. Dies kann manchmal recht einfach sein, aber eines kostet es immer, viel Zeit.

Im übrigen, sollte das Gutachten nachweislich falsch sein, hat der BGH kürzlich ausgeteilt, dass der Gutachter zum Schadensersatz herangezogen werden kann. Das ist ein interessanter Ansatz um die schlimmsten, verlogenen Gutachten zu kippen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2021 20:27
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ein Gegengutachten bringt Dir gar nichts. Aber Du kannst Dir bescheinigen lassen, dass die Behandlung seit ca. 4 Jahren abgeschlossen ist und es seit dem auch keinen Rückfall gegeben hat.
Es ist wichtig, dass Du möglichst knapp, durch Fakten die Behauptungen wiederlegen kannst.

Nicht die Gutachterin oder das Gutachten angreifen sondern die Details kurz und knapp berichtigen.

Was das Gericht daraus macht ist schwer zu sagen, aber ich halte so eine Strategie für sinnvoll.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2021 21:00
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wenn ich @kasper richtig verstehe, so muss das Gutachten in seiner Methodik angegriffen werden, nicht lediglich in seiner Aussage. Dies bedingt aber ein Gegengutachten, oder sehe ich das falsch? Von daher meinte ich auch, "daß es zu spät ist". Das ggw. Gutachten entfaltet seinen Zweck, und das Gericht wird dem folgen (wollen - schon deshalb, weil es der bequemste Weg ist).

Warst Du darüber informiert, daß ein Gutachten erstellt wurde?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2021 12:21
(@maxmustermann1234)
Registriert

Naja, die Gutachterin muss doch irgendwo im Gutachten schreiben, dass eine Depression vorliegt. Das ist doch eine Diagnose. Diese Diagnose angreifen, da sie von ihr nie gesichert oder irgendwie belegt wurde. Somit alle Folgerungen, die auf dieser Annahme basieren, als nicht verwertbar abstempeln. Tests wurden hier doch dar nicht vorgenommen schreibt der TO.

Aber ja, was das Gericht draus macht, mal gucken. Auf keinen Vergleich einlassen, der dir nicht passt, sondern direkt schon Beschwerde beim OLG ankündigen, sollte dieses Gutachten so Beachtung finden.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2021 13:54
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich würde MaxMustermann unterstützen. Wenn in dem Gutachten Fakten stehen, die nachweislich falsch sind, dann sollte man das schon anmerken.
Das Problem ist aber trotzdem, dass das Gericht mit dem Gutachten machen kann, was es will. Nach dem Motto, da sind zwar ein paar Fakten nicht richtig dargestellt, aber im Ganzen passt es schon. Daran würde aber auch ein Gegengutachten nichts ändern.
U.U. ist das OLG dann auch der einzig mögliche Weg das Gutachten widerlegen zu können.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2021 14:33




(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn ich @kasper richtig verstehe, so muss das Gutachten in seiner Methodik angegriffen werden, nicht lediglich in seiner Aussage

Die Ansätze sind unterschiedlich unter orientieren sich an den Gegebenheiten bzw. auch dem eigenen Ziel.

Man kann auch ein grotten schlechtes GA anerkennen, wenn einem die Zielsetzung befriedigt. Aber wenn es angegriffen werden soll, dann muss man die Inhalte sich anschauen.
Erstens ist es natürlich die Methodik. Es gibt Studien die belegen, dass etwa 75% aller Fame-GA nicht dem wissenschaftlichen Standards entspricht. Darüber lassen sich also die meisten GA`s leicht angreifen. Dann kann man die Methodik angreifen, obwohl dies etwas schwieriger ist, da Gutachter in der Wahl des Weges frei sind, wie sie zu ihrem Ergebnis kommen, es muss aber dargestellt werden. Der dritte Weg sind inhaltliche Fehler, wenn dort Dinge drin stehen, die einfach unwahr sind bzw. zugerichtet wurden, was übrigens auch recht häufig zutrifft.

Dafür benötigt man nicht einmal ein Gegengutachten. Jemand der sich damit auskennt, kann das auch machen.

Was übrigens auch ein netter Punkt ist, dass Gutachter schadensersatzpflichtig sind, wenn sie nachweislich falsche GA`s erstellen. Ich habe schon Gutachter einknicken sehen, wenn gedroht wurde, dass Strafanzeigen bzw. Schadensersatz geltend gemacht werden. Denn eines muss man wissen, dass gerade diese Art von GA viel mit Spekulation zu tun haben und weniger mit fachlich fundiertem Wissen. Auch muss man gelegentlich in die nächste Instanz gehen, um diese Punkte zu kippen.

Es ist nicht einfach, aber auch nicht unmöglich.

Wichtig ist eben halt, dass man sich vorher im Klaren wird, was man will und wie man vorgeht. Auch sollte man nicht mit 40 Seiten ein GA angreifen. Die wichtigsten Punkte herausgreifen und sich darauf konzentrieren. Wenn diese argumentativ gekippt sind, dann das GA in gänze in Frage stellen und andere Punkte eher pauschalisiert zurückweisen.
Auf Wiederholungen verzichten und zu große Verklausulierungen sein lassen, damit ein Leser nicht mittendrin die Lust am Lesen verliert. Das passiert bei 40 Seiten nämlich schnell und führt nicht zum Ziel.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2021 14:47
 Fitz
(@fitz)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe mich jetzt etwas länger mit dem Gutachten befasst. Dabei habe ich gelesen, dass meine Frau im letzten Jahr beim Kinderarzt angegeben hat, dass ich aktuell unter einer sehr schweren Depression sowie Wutausbrüchen leiden würde.

Ich habe allerdings noch nie mit dem Kinderarzt gesprochen.

Obwohl meine Depression laut meines „alten“ Psychiaters definitiv seit vier Jahren nicht mehr existent ist (Dokument hierüber habe ich sofort vom Psychiater bekommen) und ich nie Wutausbrüche gehabt habe, steht dies dennoch in dem Arztbrief des Kinderarztes.

Die Gutachterin schreibt jetzt natürlich das Gleiche in Ihrem Gutachten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2021 21:43
(@craertus)
Rege dabei Registriert

Moin,

Unterlagen die diese Aussagen widerlegen an den Anwalt. Gutachter zur Anhörung laden lassen. Oft machen das Richter nicht und verlassen sich auf die schriftlichen Aussagen.

Vor Gericht die Klarstellung erreichen und vorher bis Schriftsatz dem Gericht darlegen, dass da einiges nicht stimmig ist.

Diese Ausführungen sind nicht sonderlich gut belegt und darüber darf man auch offen sprechen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2021 14:59
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @Fitz,

[...] Darin wird beschrieben, dass ich hoch depressiv bin und mich daher um die Kinder nicht kümmern kann. Diese Information hat die Gutachterin von meiner Ex-Frau. In meinem Gespräch mit der Gutachterin habe ich nie mit ihr darüber gesprochen.
[...]
Danke für viele Antworten
Fritz

Ungeachtet vom bisher geschriebenen:
Fett: Darf man fragen, was der Inhalt Eures Gespräches war?

Und, wie kam es dazu, das Deine Ex ein Gutachten wegen (Über-)prüfung Deiner Erziehungsfähigkeit stellte?

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2021 13:59
 Fitz
(@fitz)
Schon was gesagt Registriert

Sie will das alleine Sorgerecht haben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2021 14:06
(@maxmustermann1234)
Registriert

Das ist ja schön, aber das Leben ist kein Wunschkonzert: sowas muss ja begründet werden. Und ohne eine gute Begründung beauftragt doch kein Richter eine Gutachterin. Mir stellt sich sowieso die Frage, wieso du bei einem solchen Gutachten mitgewirkt hast. Du hättest auch einfach nein sagen können. Kein Mensch muss sich begutachten lassen. Nun musst du den Unsinn noch zur Hälfte bezahlen und ggf. wird's vor dem OLG noch teurer.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2021 16:21