Hallo! Gestern war Gerichtstermin wegen meines Antrags auf ASR und ABR, der Richter will nun einen Gutachter hinzuziehen, weil er die Entscheidung nicht treffen will.
Könnt Ihr mir bitte kurz erklären wie so eine Begutachtung abläuft? Im Netz hab ich dazu nicht wirklich hilfreiche Sachen gefunden. Vielleicht habt Ihr auch ein paar Tips wie ich mich darauf vorbereiten kann.
Vielen Dank! Willi
Moin Willi,
der Ablauf ist immer verschieden. Bei mir war es damals so, das erst ein Test gemacht wurde(IQ), bei mir und der Mutter, unabhängig von einander. Dann wurde spielerisch ein Test mit meinen Kindern gemacht. Danach fanden Einzelgespräche statt, mit mir, Mutter und den Kindern. An einem Umgangswochenende kam die Gutachterin einmal zu uns und beobachtete ein paar Stunden.
Dann dauerte es knapp 8 Monate bis das Ga fertig war.
Vorbereiten kannst du dich m.M.n. nicht, sei einfach du selbst.
Für mich war es damals ein perfektes Gutachten und alles sprach dafür, das ich das ASR und GSR bekam, nur der Richter entschied anders.
Gruss Wedi und viel Glück
Was, ein IQ Test? Na den besteht meine Ex mit 100.000 Punkten. 😂😂😂😂😂
Der Richter hat gesagt das Gutachten dauert höchstens 3 Monate. Sohni hat ganz schön Mut gehabt, Mama und Oma haben ihn gemeinsam zum Termin gebracht. Trotzdem hat er gesagt, er will zum Papa. Jetzt muss und will ich für mein Sternchen kämpfen bis zum guten Ende.
Gruß Willi
Hallo,
Im Netz hab ich dazu nicht wirklich hilfreiche Sachen gefunden.
Allein schon hier im Forum gibt es ein eigenes Themenfeld mit dem Titel "Gerichtspsychologische Gutachten" - in dem Du ja Deine Frage gestellt hast ...
Bezüglich des Ablaufs gibt es kein allgemein gültiges Schema - das bestimmt der Gutachter selbst.
Ist Dir bekannt, dass Du nicht verpflichtet bist, Dich einer Begutachtung zu unterziehen ?
Angesichts der inzwischen hinreichend bekannten Mängel sowohl einzelner Gutachter als auch des gesamten Systems und der erheblichen Kosten gleicht solch ein Gutachten nur allzu oft einer Lotterie.
@wedi
Wie teuer war Dein überflüssiges Gutachten ?
Angesichts der inzwischen hinreichend bekannten Mängel sowohl einzelner Gutachter als auch des gesamten Systems und der erheblichen Kosten gleicht solch ein Gutachten nur allzu oft einer Lotterie.
Die Chancen sind zwar deutlich besser als bei 6 aus 49, aber prinzipiell kann ich dieser Aussage nicht widersprechen.
@wedi
Wie teuer war Dein überflüssiges Gutachten ?
Was wedis überflüssiges Gutachten gekostet hat weiß ich natürlich nicht, aber "unseres" hat mich "damals" ca. 3500 Euro gekostet (und war zu meinen Gunsten).
Gruss,
gardo
.. aber "unseres" hat mich "damals" ca. 3500 Euro gekostet (und war zu meinen Gunsten).
Hi Willi,
mein Gutachten hat damals rd. 4.000 Euro gekostet. Auslöser war der Antrag meiner Ex-Frau auf Übertragung des ASR auf Sie.
Das Verfahren, dass bis zum OLG ging, hat sie verloren.
Da ich entsprechend gut verdiene und sie VKH bekam, musste ich das dennoch komplett zahlen.
Je nach Deiner Einkommenslage bekommst Du VKH.
Ablauf:
- je ein Einzel-Gespräch mit beiden Elternteilen
- je eine Interaktionsbeobachtung des jeweiligen Elternteils gemeinsam mit dem Kind
Good Luck
WNV
Mein Gutachten hat über 9000 gekostet, aber im Preis ist noch ein ergebnisloser Mediationsversuch mit drin (4 Termine), erst dann wurde begutachtet, unter Verwendung der Mediationserkenntnisse.
Waren nur Gespräche, Eltern zusammen, einzeln, mit Kind, Kind alleine. Einmal spielen mit Kind. Fertig. Keine Fragebögen, keine Tests. Zieh halt nicht über die KM her, das wird als "mangelnde Beziehungstoleranz" gewertet und das ist Dein größter Feind. Du musst bei jeder Antwort "Beziehungstoleranz" denken und "Kontinuität". Dann kommt von allein Kindeswohl raus. Wer ständig von Kindeswohl labert und auf dem Ex rumhackt bekommt Probleme. Siehe meine Ex 🙂
Letztlich ist das alles aber wurscht, weil im Normalfall ein Gutachter gewählt wird bei dem das Ergebnis voraussichtlich dem entspricht, was der Richter eh schon denkt aber nicht alleine begründen will. Das ist zumindest mein Ergebnis nach allem was ich je über Gutachten gelesen habe.
Ablauf:
- je ein Einzel-Gespräch mit beiden Elternteilen
- je eine Interaktionsbeobachtung des jeweiligen Elternteils gemeinsam mit dem Kind
Bei uns gabs zusätzlich noch:
- Einzelgespräche Gutachter mit Kind
- Psychologisch-ärztliche "Untersuchung" der Eltern (soll heißen: ca. 1.5-stündiges Gespräch mit anschliessender Grunduntersuchung inkl. Drogentest)
- Hausbesuch von Psychologin, also Interaktionsbeobachtung im heimischen Umfeld
Gruss,
gardo
Zur Beweisbarkeit von möglicherweise falschen Aussagen des Gutachters ist eine Begleitung durch einen Beistand.
OLG Hamm, Beschl. v. 03.02.2015 - 14 UF 135/14
Leitsatz:
„Einem medizinisch oder psychologisch zu begutachtenden Beteiligten ist bei einem Untersuchungstermin bzw. Explorationsgespräch des Sachverständigen die Anwesenheit einer Begleitperson ohne Äußerungs- bzw. Beteiligungsrecht zu gestatten (Anschluss an OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1441; LSG Rheinland-Pfalz NJW 2006,1547).“
Halo, ich bekomme VKH und die ist für das Verfahren auch bereits genehmigt. Ich weiß, dass ich dem Gutachten nicht zustimmen muss aber wenn ich das mache kann ich den Antrag wohl auch gleich zurückziehen. Mit gaaaanz viel Glück macht vielleicht KM von dem Recht gebrauch?
Ich habe mich dazu entschieden die Sache einfach auf mich zukommen zu lassen und je nach Ergebnis dann evtl. in Berufung zu gehe. Ist es richtig, dass mir die Gerichtskasse sogar bei einem (privaten) Gegengutachten einen VKH-Vorschuss gewähren muss? Das hab ich gestern gelesen.
Außerdem sind Gutachten mit dem Zweck "Erziehungsfähigkeit" wohl von vorn herein wertlos, weil diese gar nicht ermittelbar ist.
Gruß Willi
Ist es richtig, dass mir die Gerichtskasse sogar bei einem (privaten) Gegengutachten einen VKH-Vorschuss gewähren muss? Das hab ich gestern gelesen.
Das wollte "meine" Antragsgegnerin auch haben; hat sie aber nicht bekommen.
Außerdem sind Gutachten mit dem Zweck "Erziehungsfähigkeit" wohl von vorn herein wertlos, weil diese gar nicht ermittelbar ist.
"Unser" Gutachten hat sich u.a. auch mit der Erziehungsfähigkeit beschäftigt und eine entsprechende Antwort gegeben. Wie "wertig" die ist liegt im Auge des Betrachters...
Gruss,
gardo
Ich glaube, du brauchst keinen Rat für den Umgang mit dem Gutachter. Dein Auftreten hier, und anscheinend auch vor Gerciht uns sonstwo ist stets makellos.
Du kennst die richtige Stoßrichtung und die richtige Tonlage.
Das musst du nur einfach genauso weiter anwenden. Dann machst du weiter Punkte.
Und wenn ihr nur ein bisschen Glück habt, wird auch das zu einem guten Ergebnis führen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Willi,
ungeachtet der Diskussion zum Gutachten:
Wie stehst Du eigentlich zur Oma ? Und wie steht sie zu Dir ?
... aktuell wird sie nicht sonderlich begeistert von Dir sein, weil Du "ihrer Tochter das Kind nehmen möchtest", nichts desto trotz denke ich, daß sie für Klein-Willi eine wichtige Bezugsperson ist (und umgekehrt).
Gruß
United
Hallo! Beppo, Du bist immer so lieb zu mir. :troesti: Danke! United, die Antwort ist schnell gegeben. Oma ist die Mutter ihrer Tochter und deren Lehrmeister. Was die von mir denkt ist mir völlig Rille, allerdings habe ich auch vor Gericht klar gemacht dass ich meinem Sohn weder den Kontakt zur Oma noch zur Mutter untersagen werde und das weiß der Junge auch.
Gruß Willi
Hallo! Ich habe noch eine Frage zum Gutachten, sicher werden in nächster Zeit noch welche folgen. Ich habe nun endlich den ersten Termin bekommen. Der Gutachter ist ca. 100km entfernt von unserem Heimatort und hat mir einen Termin in der nächsten Woche vormittag gegeben. Da ich zur arbeitenden Bevölkerung gehöre bekomme ich an diesem Tag nicht frei. Nun befürchte ich natürlich eine negative Einstellung des Gutachters wenn ich gleich den ersten Termin verschieben muss. Ist es üblich, dass hier einfach ohne Rückfrage ein Termin festgelegt wird? Abgesehen davon frage ich mich wie KM ohne Auto und Führerschein dorthin kommen soll, es werden ja sicher mehrere Termine nötig sein zur Begutachtung.
Danke! Willi
Moin Willi,
wohnst Du bzw KM + Sohn auf dem Land oder in einer (ggf sogar größeren) Stadt?
Ich empfinde es als extrem ungewöhnlich, dass das Gericht einen Gutachter beauftragt, der 100 km entfernt wohnt...
Gab es dafür eine spezielle Begründung? Es gibt sicherlich Gutachter, die deutlich näher sind..
Warum hast Du das so akzeptiert?
Der Gutachter ist ca. 100km entfernt von unserem Heimatort und hat mir einen Termin in der nächsten Woche vormittag gegeben.
Viele Grüße
WNV
Der Gutachter wurde in einem Beschluss vom Richter festgelegt. Wir wohnen auf dem Land und es gibt natürlich meiner Meinung nach sogar besser geeignete Gutachter in der Nähe. Der beauftragte Gutachter (Gutachterin) ist nicht einmal Psychologe sondern Psychotherapeutin und Sozialpädagogin. Es wurde eine Rechtsanwältin als Verfahrenspflegerin bestimmt und ich bin davon ausgegangen dass die Termine dort stattfinden.
Gruß Willi
Hallo,
vielleicht wäre es eine gute Idee, wenn du die Gutachterin anmailst, dass sie sich bitte zur Vereinbarung von Terminen mit dir und der KM absprechen möge, da du berufstätig bist und die KM nicht mobil ist und ihr daher beide, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen, solche weiter entfernten Termine organisieren müsst (freinehmen, Fahrt organisieren).
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@LBM :thumbup:
Das ist ein guter Vorschlag von LBM. mit dem Du konstruktiv aktiv wirst, anstatt Dich passiv zu fügen.
Dennoch bleibt die Frage nach dem Grund für die Beauftragung dieses sehr weit entfernten Gutachers...
Bist Du anwaltlich vertreten? Vielleicht kann Dein Anwalt mal nachfragen....oder Du wendest Dich selbst an den zuständigen Richter und bittest um die Zuweisung eines Gutachters in Eurer Nähe mit Hinweis auf den logistischen Aufwand (Du arbeitest Vollzeit; KM hat kein Auto)
VG
WNV
Der beauftragte Gutachter (Gutachterin) ist nicht einmal Psychologe sondern Psychotherapeutin und Sozialpädagogin.
Ja und?