Gutachten zur Sorge...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Gutachten zur Sorgerechtsentscheidung

Seite 3 / 3
 
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich schließe mich LBM an.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2016 01:08
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! anke für`s Daumendrücken. Hat jemand so ungefähr Erfahrung, in wie weit die Richter dem Gutachten folgen?

Das Ergebnis ist sehr eindeutig. ... entspricht es dem Kindeswohl am besten, wenn die elterliche Sorge für Kleinwilli vom Antragsteller, Papa Willi, alleine ausgeübt wird.

Die wichtigsten Fakten: Mutter starke Defizite bei Konfliktfähigkeit und Frustrationstoleranz, sehr schwerwiegende Einschränkungen in Bindungstoleranz, Erziehungsfähigkeit stark eingeschränkt. Papa stark ausgeprägte Konfliktfähigkeit, Frustrationstoleranz, Bindungstoleranz und Erziehungsfähigkeit. Die engste emotionale Bindung hat Kleinwilli zum Papa.

Gruß Willi
 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2016 16:01
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn er gegen dich entscheidet, ist er ein Männerhasser, gekauft oder wird erpresst. Wenn das so eindeutig ist, muss das zu 99,9% Wahrscheinlichkeit für dich ausgehen!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2016 18:21
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich drück auch die Daumen.

Wann ist denn Verhandlung?

Normalerweise folgen Richter dem Gutachten (sonst bräuchten sie es ja nicht und außerdem steht ja meist schon in der Fragestellung der Hinweis, was sie als Ergebnis erwarten), gebunden daran sind sie nicht.

Aber in deinem Fall dürfte es unwahrscheinlich sein, dass er noch gegen dich und Kleinwilli entscheidet. Wenn doch dürfte diese Entscheidung beim OLG angreifbar sein, weil sie völlig gegen das Kindeswohl geht

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2016 20:51
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Willi,

mal zum Vergleich.

In meinem Gutachten spricht der Gutachter sich in sehr vielen Dingen gegen die Mutter aus:
(nur mal um deine genannten Punkte aufzugreifen)
- Defizite bei Konfliktfähigkeit und Frustrationstoleranz,
- sehr schwerwiegende Einschränkungen in Bindungstoleranz
- u.v.m.

Trotzdem hat der Gutachter empfohlen, Kind zur Mutter, weil:
(der einzigste Punkt !!!)
- Die engste emotionale Bindung hat Kind zur Mama.

Dadurch kann die Empfehlung nur zu "deinen" Gunsten sein.
Sollte KM danach Beschwerde beim OLG einreichen, wird die Einschätzung mit Aussicht auf geringem Erfolg erfolgen.

Viel Spaß mir Kleinwilli!

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2016 21:19
(@jeanswilli)
Registriert

Guten Morgrn, Eure Beiträge lassen ja wirklich hoffen. Der Gerichtstermin ist noch nicht bekannt, es gibt jetzt erst mal 4 Wochen Frist zur Stellungnahme. Ich hoffe dass der Termin bis zu den Herbstferien stattgefunden hat, diese 2 Wochen würde ich dann gern für den Umzug nutzen. Er ist in der 1. Woche bei KM und in der 2. bei mir. Ich denke das wäre ganz gut, damit die Umstellung nicht so plötzlich stattfindet. Es müssen ja auch noch einige Dinge besorgt werden, ein vernünftiger Arbeitsplatz und natürlich braucht er mehr Klamotten als jetzt da sind.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2016 10:40
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, ich habe noch eine Frage. Die Frist zur Stellungnahme läuft noch bis Ende der Woche, dann wird terminiert. Inzwischen ist wohl ein Schreiben des Verfahrensbeistandes eingegangen, welches uns noch nicht vorliegt. Ich kenne diese Frau nicht, es gab im Februar einen Termin bei der KM ansonsten weiß ich über deren Arbeit gar nichts. Kann dieser Verfahrensbeistand das Gutachten kippen und wie hoch ist der Stellenwert des Schreibens vom VB bei Gericht?

Vielen Dank!
Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2016 13:23
Seite 3 / 3