Hallo,
ich habe an einem Gutachten zum Sorgerecht für meinen Sohn teilgenommen. Nachdem ich letzte Woche das Gutachten erhalten habe und mir einige Aussagen darin nicht erklären konnte, habe ich die Tonaufnahme, die während der Begutachtung gemacht wurde (ich habe darauf bestanden) durch meine Anwältin angefordert. Gestern habe ich die Rückmeldung bekommen, dass die Aufnahme „angeblich“ ausversehen durch eine Mitarbeiterin der Gutachterin gelöscht wurde.
Was mache ich jetzt?
Viele liebe Grüße
Moritz
Hi Moritz_4a
Naja, Deine RA sollte die Antwort wissen. Sie kennt das Gericht, vermutlich auch die GA, und dürfte hierfür geschult sein.
Persönlich würde ich dann das GA, wenn es mir denn nicht gefällt, wegen fehlender Datengrundlage anfechten. Gutachten haben einem wissenschaftlichen Anspruch gerecht zu werden. Fehlerhafte Dokumentation bzw. fehlende Datengrundlage reicht i.d.R. daher aus, das GA generell zurück zu weisen. Es muss neu gemacht werden. Liegt der Fehler beim GA, dann auf dessen Kosten. So - ohne Belege - ist das GA wertlos und kann von allen Seiten angegriffen werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Richtig, allerding ist meinn Rechtsanwältin im Pfingsturlaub und ich habe gehofft, auch hier schnell eine Antwort zu bekommen.
Ist es nicht merkwürdig, wenn plöztlich das wichtigste Beweismittel fehlt?
Es bringt dir jetzt nichts wenn du Absicht, Vorsatz oder Mutwilligkeit versuchst zu entdecken.
So wie es Oldi sagt, sollte deine RAin vorgehen. Damit kommst du weiter.
Letztlich ist es egal warum das Band gelöscht wurde. Wenn das Gutachten darauf baut, dann ist das Gutachten nix wert.