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KEIN Rechtsanspruch auf Aufzeichnung der Explorationsgespräche

 
(@vater1972)
Rege dabei Registriert

Liebe Gemeinde,

nachdem ich im Forum öfter gelesen habe, dass die Ansicht vertreten wird, die zu begutachtenden Personen (häufig die Eltern) hätten ein Recht auf Aufzeichnung der Explorationsgespräche und Darlegung des Untersuchungsplans, muss ich dieser Ansicht nach heutigem Ergebnis den Zahn ziehen.

Heute fand meine zweite OLG-Verhandlung vor dem OLG Brandenburg, 4. Senat für Familiensachen, statt.
Meinem Antrag auf Beschluss zur Aufzeichnung der Explorationsgespräche wurde im Rahmen der Verhandlung eine Abfuhr erteilt:
Die zu begutachtenden Personen haben nach Ansicht des OLG kein Recht auf eine Mitteilung des Untersuchungsplans und auf Tonbandaufzeichnungen.
Es bleibt höchstrichterliche Entscheidung, ob das Gutachten nachvollziehbar ist und der Untersuchungsplan dem wissenschaftlichen Stand der Technik entspricht.
Einwände gegen ein Gutachten können mit den üblichen Rechtsmitteln geltend gemacht werden. Nach seinen Ausführungen empfahl mir das OLG, den Antrag zurückzuziehen, was ich auch getan habe.
Möglicherweise läßt es ein anderer darauf ankommen...
Falls jemand schon erfolgreiche Gerichtsbeschlüsse zum Thema "Aufzeichnung der Explorationsgespräche" zur Verfügung hat, bitte ich um kurze Mitteilung.

Liebe Grüße
vater1972

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2011 23:14