Hallo miteinander!
Ich würde gerne eure Meinung zu folgender Fallgestaltung hören:
Kind lebt über 10 Jahre bei der Mutter. Erziehungseignung ziemlich gering, hält sich nur mit Psychologen und Familienhilfe über Wasser. Vater mit GSR übernimmt die wesentliche Verantwortung für Schule, Doc etc.
Kind merkt nach Einschulung ins Gymnasium, dass die Mutter kaum unterstützt und will nun zum Vater wechseln. Kind tut das auch gegen den Willen der Mutter. Mutter beantragt Einstweilige Anordnungen gegen Vater. Gericht lehnt diese ab und überträgt das ABR vorläufig auf den Vater, weil Kind einen ganz eindeutigen Willen dahingehend geäußert hat.
Mutter legt Beschwerde ein und zieht sie zurück. Allerdings läuft noch ein Hauptsacheverfahren, in dem ein familienpsychologisches Gutachten eingeholt werden soll betreffend die Fragen, welche Sorgerechtsregelung für das Kind die beste wäre, und 2., ob der Antrag auf Alleinsorge der Mutter das beste wäre.
Vater lehnt Teilnahme am Gutachten ab. Das kann er nach Rechtsprechung auch ohne weitere Konsequenzen tun. Kind verweigert aber auch die Teilnahme, weil es von den ganzen Verfahren so die Schn. voll hat... und auch nicht zurück will.
Mutter macht begleitend ganz auf traurige Hinterbliebene. Kind hat schlechtes Gewissen ihr gegenüber und ist daher ziemlich neben der Rolle. Eine Begutachtung wäre zu diesem Zeitpunkt also eine unzumutbare Belastung für das Kind.
Meine Frage nun: Hat jemand von euch mal einen solchen Fall gehabt, also Verweigerung des Kindes? Welche Konsequenzen hatte das?
Das Gericht kann die Begutachtung auch gegen den Willen der Eltern anordnen. Aber hat das schon mal einer von euch erlebt?
Viele Grüße und Danke für weiterführende Antworten
Krishna
Gruß
Krishna
Moin Krishna,
Meine Frage nun: Hat jemand von euch mal einen solchen Fall gehabt, also Verweigerung des Kindes? Welche Konsequenzen hatte das?
Das Gericht kann die Begutachtung auch gegen den Willen der Eltern anordnen. Aber hat das schon mal einer von euch erlebt?
Guck mal hier.
Dort geht es zwar um die Ablehnung der Mitwirkung eines Elternteils an der Begutachtung, allerdings sollte das vom Bundesverfassungsgericht angeführte "Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG" auch für ein Kind gelten.
--
Storm
When nothing goes right - go left!
Hallo Storm,
danke für die Antwort. Leider gilt das nur für die Eltern. Das Gericht hat die Möglichkeit, die notwendige Zustimmung der Eltern zur Teilnahme des Kindes am Gutachten zu ersetzen. Meine Frage daher, ob jemand eine solche Situation - also Verweigerungshaltung des Kindes - erlebt hat und welche Maßnahman das zur Folge hatte. Oder eben ob das Gericht dann bspw. nur noch einmal das Kind angehört hat, um sich ein Bild davon zu machen, dass es wirklich nicht zurück will.
Gruß
Gruß
Krishna
Moin!
Hat das denn wirklich noch niemand erlebt?
Wir versuchen es jetzt damit, dass der Richterin Honig um den (nicht vorhandenen) Bart geschmiert wird in der Hinsicht, dass sie doch bestimmt selbst über die entsprechende Menschenkenntnis und Sachkunde verfügt, dass sie erkennen kann, ob der Wille des Kindes der eigene und damit eine Manipulation ausgeschlossen ist.
Wenn sie mir schon gegen den Willen der Mutter das ABR vorläufig überträgt und dafür der Kindeswillen das ausschlaggebebende Kriterium war, dann kann sie schlecht in der Hauptsache aufgrund einer Empfehlung eines Gutachters wieder das Gegenteil anordnen gegen den erklärten Willen des Kindes, der ja vorher so offensichtlich maßgeblich war, dass sie trotz an den Haaren herbeigeholter Zweifel und Manipulationsvorwürfe gegen mich das ABR dennoch auf mich übertrug.
Hat noch jemand eine Idee oder Erlebtes zu berichten?
Gruß
Gruß
Krishna
Hi,
Also mir ist der Ablauf noch nicht ganz klar.
Bei uns war das so, dass vom Gericht ein Gutachten angesetzt wurde und der Gutachter kam dann, hat sich mit Kiddy ganz nett und freundlich unterhalten (und auch mit uns) und ist dann wieder abgezogen.
Da war für Kiddy überhaupt nix stressiges dabei.
Warum ist es denn jetzt notwendig, dass Du dem Gericht klarmachst, dass euer Kiddy das Gutachten ablehnt?
Ich würde mit Kiddy sprechen und erklären, dass da jemand zu einem Gespräch kommen wird und dass es hilft, die ganze Sache möglichst rasch zu klären, wenn Kiddy sich mit diesem Menschen mal trifft. Wenn dann wirklich seitens Kiddy das Gespräch verweigert wird, ist es am Gutachter, die weiteren Schritte zu setzen.
Natürlich ist es nervig, ständig Fragen zu beantworten und man will Ruhe haben.
Aber zu versuchen, das Gutachten irgendwie zu verhindern, weil Kiddy es verweigert, das wird meiner Ansicht nach alles verkomlizieren und in die Länge ziehen, oder?
lg
vj
Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)
Moin Krisna,
mal rein taktisch gedacht:
Bisher haben Vater und Kind die Richterin auf ihrer Seite. Ich denke mal, die will das Gutachten, damit ihre bisherige Sichtweise bestätigt wird und die ABR Übertragung zum Vater bestehen bleibt. Für die vorläufige Entscheidung brauchte sie kein Gutachten. Wenn sie im Hauptsacheverfahren ohne Gutachter entscheiden würde, besteht die Gefahr, dass das OLG ihren Beschluss kassiert. So denn die Mutter zum OLG gehen würde.
Wenn Vater und Kind nun die Zusammenarbeit mit dem Gutachter ablehnen, könnten Sie damit die Richterin verärgern.
Den Richter zu verärgern ist, rein taktisch gesehen, meistens keine gute Idee. Das musste meine EXE bei meiner Scheidung schmerzhaft lernen. Ich könnt mich heute noch darüber kaputt lachen... EXE redete und redete und wollte dem Richter erklären wie er seinen Job machen sollte, meine Anwältin lehnte sich zurück, wurde immer entspannter und begann zu lächeln...
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Hallo,
ich möchte Kruemmelmonster zustimmen. Klar ist die Situtation blöd und man hat viel Schlechtes über Gutachten gehört.
Nun ist es so, dass die Richterin im Gutachten eine Entscheidungsgrundlage sieht, die Du deshalb fürchtest. Andererseits kann die Richterin dadurch sehr wohl verärgert sein. Nach dem Motto, dass sind aber nette Eltern, kaum hat einer das Kind, glaubt er es behalten zu können und den anderen auszubooten. So habe ich das mit dem ABR nicht gemeint!
Eine vorläufige Entscheidung ist eben nur vorläufig, wenn die Richterin mit mehr Zeit andere Gründe sieht, kann sie die Entscheidung sehr wohl problemlos revidieren und ein solcher Angriffspunkt ist die komplette Verweigerung einer Begutachtung.
Gibt es denn andere Gründe als das Du natürlich einer Begutachtung nicht zustimmen musst, die gegen die Begutachtung sprechen? Ist denn bekannt wer begutachten soll und gibt es da Angriffspunkte?
VG Susi
Hallo,
ich denke, man muss zwei Dinge ganz genau voneinander trennen. Ich persönlich lehne die Teilnahme ab, weil ich keinerlei Vertrauen mehr in unsere Helferindustrie habe und daher meine Zeit nicht verschwenden will. Ich habe das GSR und brauche keinen Gutachter, der mir auf die Finger guckt und dann wohlwollend schreibt, der Vater sei wohl erziehungsfähig. Das wusste ich schon vorher. Im Übrigen will die Mutter das Alleinige Sorgerecht einklagen. Soll sie doch versuchen der Gutachterin klarzumachen, dass sie als bipolar Gestörte der bessere Elternteil ist. Da ist soz. sie in der Beweispflicht. Ich lach' mich jetzt schon kaputt. Am Ende wird dabei nichts Positives für die Mutter rumkommen. Also warum soll ich weiter meine Zeit investieren und dazu beitragen, dass die Gutachterin zig Termine zur Abrechnung bringen kann - auf Kosten des Steuerzahlers natürlich? Und mt dem Risiko, dass die Gutachterin mir die Worte im Munde umdreht und versucht, mich an eben diesen Worten aufzuhängen. Ich brauche das alleinige ABR nicht. Es kann beim GSR bleiben. Ich will nur endlich Ruhe haben.
Bei Sohnemann sieht es anders aus. Er will nichts mehr von diesem Prozess hören. Allenfalls will er nochmal mit der Richterin sprechen. Er lebt jetzt seit einem halben Jahr bei uns und macht noch nicht einmal im Ansatz den Anschein, als wolle er zurück. Ich glaube, daran denkt er noch nicht einmal. Er will einfach nur Ruhe und Mama trotzdem lieb haben, auch wenn sie ihm derzeit ein massiv schlechtes Gewissen bereitet, indem sie ihm ihre Traurigkeit über den Wechsel deutlich zeigt und auch sonst nicht davor zurückschreckt Auseinandersetzungen unter den Eltern anzuzetteln - natürlich vor dem Kind.
Mit ein Grund, warum er vielleicht auch nicht mitmachen will, dürfte die in einem vorangegangenen Verfahren von einer für ihn bestellten Verfahrensbeiständin eingereichte Stellungnahme zum Kindeswillen sein, die glatt gelogen war. Natürlich zugunsten der Mutter. Dies hat er in diesem Verfahren der auch damals zuständigen Richterin noch einmal gesagt. Richterin: "Ach, die Frau Soundso... ist doch ansonsten eine gute Verfahrensbeiständin"... So viel dazu. Warum mit Leuten reden, die einfach nach ihrem Gutdünken lügen? Den KIndern bringen wir bei, es nicht zu tun. Das Vertrauen ist reichlich gestört, auch bei Sohnemann.
Die Verweigerung ist seine Entscheidung. Hätte er gesagt, er will die Gutachterin sprechen, dann hätte ich nichts dagegen gesagt. Aber er hat seine Gründe. Und die respektiere ich.
Im Prinzip soll die Gutachterin klären, ob mein Sohn manipuliert war, als er zu uns wechselte. Also ob es nach wie vor sein eigener Wille ist nun bei uns zu leben. Das stellt er jetzt seit einem halben Jahr unter Beweis, denn er kommt immer wieder zu uns. Würde er das nicht wollen, könnte er auch einfach wieder zur Mutter fahren. Ich könnte nichts dagegen tun. Mutter meint aber, dass ihr ein womoglich gewonnener Prozess das Kind zurückbringt. Als ob sich durch ein Gutachten oder Beschluss irgendetwas an seinem Willen ändern würde. Er sagt, dass ihm der Prozess egal ist. Er sei jetzt hier und werde es auch bleiben. Punkt.
Und weil an dieser Tatsache kein Gericht vorbei kommt, ihn schließlich nicht per Gerichtsvollzieher zur Mutter zwingen kann, ist ein solches Gutachten überflüssig wie ein Kropf. Der Junge hat viel Umgang mit seiner Mutter und sie könnte ihn auch einfach selber fragen, was er will. Aber das traut sie sich nicht und schickt eine völlig durchgedrehte Anwältin vor. Stichworte dieser Tante sind "Frauenhaus" und "Opferschutz". Was die für ein Männerbild hat, braucht sie gar nicht erst zu sagen. Ein Blick in das Gesicht dieser vergrämten Frau reicht. Wäre diese durchgedrehte Tante nicht an diesem Fall, dann wäre die Sache längst geklärt.
Viele Grüße
Gruß
Krishna
Moin
Krishna - ich weiß nicht, wieweit Du hier ehrlich bist. Du wirfst Brocken hin und sagst: schluckt sie. Ein Beispiel:
Die Verweigerung ist seine Entscheidung. Hätte er gesagt, er will die Gutachterin sprechen, dann hätte ich nichts dagegen gesagt. Aber er hat seine Gründe. Und die respektiere ich.
Fein. Er hat Gründe, die gaaaanz zufällig Deiner Auffassung entsprechen. Mich macht neugierig, welche Gründe er hat? Kannst Du sie erläutern? Da Du sie respektieren kannst, müssen sie Dir bekannt sein.
Und wieso hat er von dem SR-Prozess genug? Wo war er denn bisher hier beteiligt? Kann doch m.E.n. in der Belastung nur vom Hörensagen stammen. Aber das wäre dann nicht seine Meinung oder seine direkte Erfahrung, sondern die Übernahme der Meinung anderer. Kannst Du mich hier aufklären, was ich fehlinterpretiere und nicht verstehe?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
die Gründe habe ich schon geschrieben:
1. Bereits letztes Jahr in einem vorangegangenen Verfahren hat eine Verfahrensbeiständin gelogen, als sie seinen Willen wiedergegeben hat. Folge davon ist das aktuelle Verfahren.
2. Auch der JA-MA redete im damaligen Verfahren plötzlich völlig anders als zuvor, wohl nicht zuletzt wegen der vorher abgegebenen falschen Stellungnahme der Beiständin.
3. Er will bei uns bleiben und sich dafür nicht ewig weiter rechtfertigen müssen.
4. Die Mutter manipuliert ihn schon genug mit ihrer Jetzt-mache-ich-dir-mal-ein-richtig-schönes-schlechtes-Gewissen-Taktik. Das beschäftigt ihn schon genug. Jetzt wieder mit wildfremden Menschen über seine Wünsche und seine Familie zu sprechen mit der möglichen Folge, dass diese Menschen wieder meinen es besser zu wissen als er, sind eine Verunsicherung und ein Risiko, dass er sich sparen will.
Er versteht einfach nicht, was das ganze Verfahren überhaupt noch soll. Ich auch nicht. Gegen seinen Willen kann ihn niemand zurück zur Mutter zwingen.
Ich hoffe, das verdeutlicht es noch einmal.
Heute hereingekommen: Das Gericht will, dass diese Beiständin (jawoll!! Das Gericht hat die wieder beauftragt) mit Sohnemann spricht, um ggf. das Gutachten abzublasen und einen neuen Termin zu bestimmen, wo Sohni dann vermutlich ein letztes Mal befragt wird, warum er denn die Frechheit besitzt, seit über einem halben Jahr einfach zum Vater zu fahren...
Habe der Beiständin ein Treffen mit ihm untersagt. Wenn, dann ein anderer Verfahrensbeistand. Aber besser auch das nicht.
Gruß
Gruß
Krishna
Und wieso hat er von dem SR-Prozess genug? Wo war er denn bisher hier beteiligt? Kann doch m.E.n. in der Belastung nur vom Hörensagen stammen.
Dem würde ich nicht so zustimmen ... mein Sohn hatte schon bei der zweiten Befragung sowas die Nase voll, dass er ziemlich frech zur Richterin und hat echten quatsch bei der Befragung von sich gegeben. Mein vermuteter Hintergrund scheint zu sein, dass die KM regelmäßig die Kinder überzeugen wollte, dass sie mit dem JA sprechen und sagen, dass sie bei ihr leben wollen ... das hat so einen Hass auf diese Instutionen geführt, dass die Kids sei einfach nur ablehnen. Ich musste mit einem kleinen "Trick" arbeiten, damit die Kids beim aktuellen Gutachten überhaupt irgendwie mitarbeiten konnten ... das hätte auch schnell in die Hose gehen können.
Also, ich kann mir super vorstellen, dass Dein Sohn davon ncihts wissen will. Vor allem wenn er entsprechend von der KM bearbeitet wird.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Begutachtet die kindliche Situation, kommt es wohl zu dem Ergebnis, dass das Kind seinen eigenen Willen nicht nur ganz klar zum Ausdruck bringt, sondern ihn auch hinreichend deutlich gegen den Willen von gegensätzlichen Elternteilen, Jugendamt und Familiengericht abgrenzen kann, was für eine gefestigte Persönlichkeit des Kindes spricht, sich aus dem Konflikt einfach heraushalten zu wollen, in dessen Zentrum es steht.
Da kommt kein/e Sachverständige/r, Richter/in mehr vernünftig drüber hinweg und das sollte der TE doch einmal ganz angstfrei positiv und gelassen sehen und sich eines nach dem anderen ein ins Fäustchen lachen, weil mit zunehmenden Alter des Kindes dessen Willen immer mehr Bedeutung zukommt als es den berufenen Fachidioten vom Amt überhaupt lieb sein dürfte, das kindliche Wohl anders als in der Verwirklichung seiner eigenen - des Kindes - Persönlichkeit zu klassifizieren.
In diesem Sinne: Viel Glück 🙂
Hallo,
mein Sohn ist 11 Jahre alt.
Ja, eigentlich könnte ich mich zurücklehnen. Aber ganz so einfach ist das bei der eigenen Betroffenheit leider nicht. Ich habe schon so viel Sche... erlebt, dass ich für jeden Hinweis auf mögliche Fallstricke aber auch Lösungsmöglichkeiten dankbar bin. Das Vorgehen zwingt die Richterin dazu, die Sache allein zu entscheiden. Ich möchte auf jeden Fall vermeiden, dass gegen das KInd irgendwelche Zwangsmaßnahmen wie Gutachtenteilnahme angeordnet werden. Ich weiß, dass er da nicht mitspielen würde, aber das ist mental natürlich eine viel zu große Belastung. Nur leider spielt das Kindeswohl in der Mühle der Justiz und Helferindustrie keine Rolle. Wo gibts denn so was? Ein Kind geht gegen den Willen der Mutter zum Vater?
Habt ihr vielleicht Beispiele dafür, dass der Wille eines 11-jährigen absolut nicht mehr zu vernachlässigen ist. Irgendwas von Sachverständigen oder auch Urteile? Das könnte der Richterin die Entscheidung doch erheblich vereinfachen. Bislang ist sie nämlich angenervt von mir, da der Wechsel zu mir natrülich nur manipulativ gewesen sein kann...
Gruß
Gruß
Krishna
Moin K.
Ich kann ja iT verstehen, dass Du all das von Deinem Kind fernhalten willst. Auch wenn ich Dir durchaus glauben will, dass das Kind sich mit seinen 11 Jahren gegen eine abermalige Begutachtung wehrt, muss man auch die Richterin verstehen, die natürlich unterstellen darf (vielleicht sogar muss?!), dass ein ET (hier Du) manipulativ tätig bist. Deshalb ist ja gerade ein "neutraler Fachmann" aka Gutachter von Nöten. Man stelle sich vor, was hier los wäre, wenn es einer KM als BET gelänge, ein solches Gutachten mit der Begründung "Kind will nicht begutachtet werden" abzuwehren, und so die Chance für den KV zu nichte macht.
An Deiner Stelle würde ich dem Kind gut zureden, dass das was es selbst ja wohl erreichen will am ehesten dadurch erreicht, indem es im Laufe des weiteren Fortgangs ganz klar Stellung bezieht. Mach das Kind stark, mit seinen 11 Jahren das zu sagen was es will! Sag ihm, das seine Meinung schon zählt, dass es Ernst genommen wird, mindestens aber einen Teil zu Meinungsfindung beiträgt! Aber rede ihm nicht ein, was es sagen soll. Das Kind muss authentisch bleiben!
Ich glaube, da kann das Kind sogar was fürs Leben lernen. Und wenn es nur das ist, dass man nicht immer vor allem unangenehmen davonlaufen kann bzw. sich durch Verweigerung dem entziehen kann.
Gruß, toto
Das Kind hat doch schon guten Glaubens einer amtlichen angeblichen Vertrauensperson gesagt, dass es beim Vater bleiben wolle. Es hat ganz klar Stellung bezogen und seine Meinung gesagt.
Wenn dann diese die Aussage des Kindes ins Gegenteil verkehrt, dann kann ich jedes Mißtrauen seiten des Kindes nachvollziehen. Denn es hat bereits erlebt, dass die Meinung zwar möglicherweise gehört wird, aber eben nicht zählt. Dass es der "Gutachter" nicht Ernst nimmt und auf die Aussagen des Kindes quasi pfeift.
Das hat mit davonlaufen vor Unangenehmen nichts zu tun.
Das Kind hat doch schon guten Glaubens einer amtlichen angeblichen Vertrauensperson gesagt, dass es beim Vater bleiben wolle. Es hat ganz klar Stellung bezogen und seine Meinung gesagt.
Wenn dann diese die Aussage des Kindes ins Gegenteil verkehrt, dann kann ich jedes Mißtrauen seiten des Kindes nachvollziehen. Denn es hat bereits erlebt, dass die Meinung zwar möglicherweise gehört wird, aber eben nicht zählt.
Wo hast Du das denn her? Offensichtlich wurde ja nicht gegen den Wunsch des Kindes gehandelt - es lebt ja weiterhin beim Vater!
Wenn Du Dich hierauf beziehst
Mit ein Grund, warum er vielleicht auch nicht mitmachen will, dürfte die in einem vorangegangenen Verfahren von einer für ihn bestellten Verfahrensbeiständin eingereichte Stellungnahme zum Kindeswillen sein, die glatt gelogen war. Natürlich zugunsten der Mutter.
Irgendwer(!) muss dem Kind gesagt haben, dass die Beiständin "lügt". Darauf kommt ein 10j Kind nicht von alleine!
Ich bleibe bei meiner durchaus skeptischen Einschätzung:
Ich glaube schon, dass hier der persönliche Wille des TO eine/ die primäre Rolle mitspielt, wie es weiter gehen soll:
Vater lehnt Teilnahme am Gutachten ab. Das kann er nach Rechtsprechung auch ohne weitere Konsequenzen tun. Kind verweigert aber auch die Teilnahme, weil es von den ganzen Verfahren so die Schn. voll hat... und auch nicht zurück will.
[Unterstreichung von mir]
Ich persönlich lehne die Teilnahme ab, weil ich keinerlei Vertrauen mehr in unsere Helferindustrie habe und daher meine Zeit nicht verschwenden will. Ich habe das GSR und brauche keinen Gutachter, der mir auf die Finger guckt und dann wohlwollend schreibt, der Vater sei wohl erziehungsfähig. Das wusste ich schon vorher.
Warum und wovor hat der TO Angst? Wenn doch alles so klar ist? Dann wird schon das "richtige" rauskommen!
Ich empfehle dem TO weiterhin das Kind stark zu reden! Aber nicht es in seinem Sinn auf die Verhandlung/ Anhörung/ Begutachtung vorzubereiten. Ich glaube nicht, dass hier dem Kind ein irreparabler Schaden zugefügt wird - es sei denn, es wird ihm eingetrichtert, es müsse dies & das sagen, um jenes zu erreichen und es müsse sich klar für die eine Seite und damit gegen den anderen ET entscheiden!
Gruß, toto
Moin,
ich denke, man sollte den Willen eines 11 jährigen nicht unterschätzen. Und auch 11 jährige reimen sich was zusammen, und können Antworten verstehen. Und wenn ein "Vertreter des Kindes" sich gegen das Kind stellt, kann ich leicht nachvollziehen, dass der dieses ablehnt.
Irgendwer(!) muss dem Kind gesagt haben, dass die Beiständin "lügt". Darauf kommt ein 10j Kind nicht von alleine!
Das ist eine Untertreibung. Da kommen die ganz leicht drauf.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich finde ein Kind das ganz entschieden kommuniziert, was es NICHT will, schon recht stark.
Moin
ich denke, man sollte den Willen eines 11 jährigen nicht unterschätzen.
Tut niemand, auch nicht ein bischen.
Und auch 11 jährige reimen sich was zusammen, und können Antworten verstehen. Und wenn ein "Vertreter des Kindes" sich gegen das Kind stellt, kann ich leicht nachvollziehen, dass der dieses ablehnt.
Richtig, und falsch. Denn auch ein 11-jähriger wird äußerlich stimuliert, informiert, beeinflusst. Hinzu kommt dann eigenes Erleben. Die Mischung von allem könnte als Willensbekundung interpretiert werden. Das zur Theorie. Mir persönlich fehlen "eigene Worte" des Jungen. Bisher hat es @Krishna für mein Empfinden nicht geschafft, solche darzustellen. Vielmehr ist es m.E. eine Wiederholung seines Standpunktes. Das es hier keine Differenzen geben soll, fällt mir schwer nachzuvollziehen.
Das ist eine Untertreibung. Da kommen die ganz leicht drauf.
Nee. Auch ein Erwachsener schafft das nicht ohne Zusatzinformation. Falls Intuition jetzt vorgetragen werden soll: bitte nicht. Da fängt dann das Reich der Spekulation erst richtig an.
Ich finde ein Kind das ganz entschieden kommuniziert, was es NICHT will, schon recht stark.
Das können sogar schon Baby's, nennt sich dann schreien.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.