Kind lehnt familien...
 
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Kind lehnt familienpsychologische Begutachtung ab

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(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Das können sogar schon Baby's, nennt sich dann schreien.

Gruss oldie

Es wird dauernd gefordert, Kinder "stark zu machen", ihre eigenen Grenzen zu wahren.
Tun sie das, werden sie mit plärrenden Babies verglichen.

Muss ich jetzt nicht begreifen, den Vergleich.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2015 23:04
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Das ist aber doch nun eine verkürzte Sicht auf meine Aussage mit einer unschönen Schlussfolgerung. Bitte entschuldige meinen Vergleich, der war in Deiner Interpretation so überhaupt nicht gemeint. Er sollte nur darstellen, dass (auch entschiedener) Widerstand altersunabhängig erfolgt. Problematisch wird es doch nur dann, wenn Erwachsene mehr oder weniger massiv [Edit: , oder besser formuliert manipulativ,] Einfluss auf die Willensbildung eines Kindes nehmen. Ein äußeres Zeichen dabei ist: gleiche Worte von Kind und Erwachsenen. Und genau hier sehe ich in @Krishna's Darstellungen nur Übereinstimmung, und Null den Jungen auszeichnende und von @Krishna unterscheidbare Charaktereigenschaften.

Gruss oldie

Edit: Präzisierung eingefügt ( siehe eckige Klammer)

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2015 23:26
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Um das mal an @Krishna's Antwort zur Willenbekundung des Jungen >>hier<< festzumachen:

1. Bereits letztes Jahr in einem vorangegangenen Verfahren hat eine Verfahrensbeiständin gelogen, als sie seinen Willen wiedergegeben hat. Folge davon ist das aktuelle Verfahren.

Davon dürfte das Kind nichts aus eigener Erfahrung wissen. Lediglich die gefilterte Variante eines/beider ET oder Verfahrensbeteiligter dürften ihm bekannt sein.

2. Auch der JA-MA redete im damaligen Verfahren plötzlich völlig anders als zuvor, wohl nicht zuletzt wegen der vorher abgegebenen falschen Stellungnahme der Beiständin.

dito

3. Er will bei uns bleiben und sich dafür nicht ewig weiter rechtfertigen müssen.

DAS wäre eine Meinungsäußerung des Kindes. Nur bleibt sie als solche schwebend, es fehlt eine auch nur ansatzweise Begründung. Die (irgendwo erwähnte) fehlende schuliche Unterstützung durch die KM mag jeder für sich interpretieren, vielleicht auch in Anbetracht des Alters des Jungen. Meine primäre Interessenlage als 11-jähriger - nun ja - sah leicht anders aus. Mit ein wenig Zureden wäre ich damals vielleicht auch drauf gekommen. Und sicher, meine Eltern hatten sich redlich bemüht mir einzutrichtern, dass Schule wichtig ist.

4. Die Mutter manipuliert ihn schon genug mit ihrer Jetzt-mache-ich-dir-mal-ein-richtig-schönes-schlechtes-Gewissen-Taktik. Das beschäftigt ihn schon genug. Jetzt wieder mit wildfremden Menschen über seine Wünsche und seine Familie zu sprechen mit der möglichen Folge, dass diese Menschen wieder meinen es besser zu wissen als er, sind eine Verunsicherung und ein Risiko, dass er sich sparen will.

Ich höre hier sowas von @Krishna heraus, mir wird dabei schlecht.

Mehr an "Willensbekundung" des Jungen hat @Krishna auf meine Frage nicht geäußert. Das verstehe ich insgesamt, das kann ich nachvollziehen/interpretieren.

Wem das nichts erklärt, sollte in Anbetracht der von @Krishna dargestellten Willensbekundung des Jungen sich dann folgenden Kontext reinziehen (Aufbau der Agrumentation, Satzbau, Aussage):

Er versteht einfach nicht, was das ganze Verfahren überhaupt noch soll. Ich auch nicht. Gegen seinen Willen kann ihn niemand zurück zur Mutter zwingen.

Herrje, was soll denn das nun an Erkenntnis sprich Wahrheit verdeutlichen? Außer Sprechblasen bzw. Indoktrination sehe ich Null Inhalt darüber hinausgehend.

Mag man mich verbessern, korrigieren, zurechtweisen. Mir ist alles recht. Nur @Krishna auch nur ansatzweise zu erreichen?  :rofl2: Ich schaue es mir an.

Gruss oldie

PS: Krishna, ich bin überzeugt, Du willst das beste für den Jungen. Glaube ich Dir sofort. Nur unterstelle ich Dir Manipulation: privat, den Jungen betreffend, ebenso das Forum. Ist nun mal meine Meinung.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2015 01:08
(@greggbarow)
Schon was gesagt Registriert

Verstehe die Aufregung nicht.

Wenn, die Betonung liegt darauf, der TE das Kind beeinflusst, etwa in der Gestalt, du musst nicht teilnehmen und kannst dich weigern, ist das legitim. Jedenfalls kenne ich kein Gesetz, das einem vorschreibt, die diesbezügliche Bereitschaft beim Kind fördern zu müssen.

Darüber hinaus erinnere ich in diesem Zusammenhang an die schöne Formulierung, dass der beeinflusste Wille des Kindes psychische Realität für das Kind geworden ist und ein Durchbrechen dieses Willen dem Kind nicht zuzumuten ist. Sollte auch für Sachverständige und Richter gelten, nicht nur für Umgangsausschluss herhalten.

Bin gespannt, wie das weitergeht, wenn das Kind sich ernsthaft weigert bzw. wie weit die "Hilfeindustrie" gehen wird, den Willen des Kindes zu brechen. Ich erinnere mich noch an mein 10 Lebensjahr und kann nur sagen, dass ich durchaus in der Lage war, meinen Willen durchzusetzen und auch gegen massive Brechungsversuche.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2015 01:55
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Ich sehe das auch entspannt, wenn keiner will, wird auch nichts passieren. Nur kann ein Gutachen auch ohne dem erstellt werden. Was darin steht, dass weiss ich nicht. Dagegen vorzugehen wird nur nichts so einfach.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2015 02:24
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Darüber hinaus erinnere ich in diesem Zusammenhang an die schöne Formulierung, dass der beeinflusste Wille des Kindes psychische Realität für das Kind geworden ist und ein Durchbrechen dieses Willen dem Kind nicht zuzumuten ist.

Wenn das zynisch gemeint ist: bitte das nächste mal irgendwie kennzeichen. 😉

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2015 02:52
(@greggbarow)
Schon was gesagt Registriert

Klar war das zynisch gemeint. Aber sowas von.

Und was soll schon bei einer Weigerung des Kindes herauskommen.

Sachverständige und Richter lehnen sich wie immer in das bequeme Polster ihrer eigenen Wahrheit zurück und der Rest ist elterlicher Konflikt, den es nur geschickt genug auszunutzen gilt, dummschlaue Gutachten und Beschlüsse zu formulieren, um (nur) den Anschein zu erwecken, man habe die göttliche Weisheit und Wahrheit inne.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2015 13:02
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Mensch, Leute!

Ich verstehe nicht, wie man immer an einzelnen Sätzen herumdoktern muss und sich daraus irgendetwas zusammenreimt. Meine Frage zielt in Richtung Erfahrung mit einem solchen Sachverhalt. Wir schreiben hier ud sprechen nicht. Es jedem recht zu machen, damit auch das letzte Wort verstanden wird, ist schriftlich ganz einfach unmöglich. Deshalb bleibt doch bitte bei der Frage.

@Oldie: Wenn du (immer noch) nicht verstehst, warum Sohnemann von diesem ganzen Juristenkram nichts mehr hören will, dann weiß ich nicht so recht, ob du an diesem Thread teilnehmen solltest.

Ein 11-jähriger trifft aufgrund seiner eigenen schulischen und privaten Erfahrungen mit der mütterlichen Unterstützung die Entscheidung, es von nun an mit seinem Vater zu versuchen, der ihn immer unterstützt hat.
Und JAAAAAAA!!!!! natürlich habe ich ihm in den Gesprächen einen möglichen Wechsel gesagt, dass die Tür für ihn immer offen steht. Ich habe ihm aber auch gesagt, dass er sich da gaaaanzz lange Zeit mit seiner Entscheidung lassen kann, weil ein Kind, das nur dem (JAAAAAAAAAAA!!!! natürlich weiß er, dass ich einen Verbleib bei der Mutter für die schlechtere Variante gehalten habe) Willen des Vaters folgt, auf Dauer mit aller wahrscheinlichkeit am eigenen Unglück eingehen würde.

Das Kind befand sich damals in einem sehr großen Loyalitätskonflikt, hat aber trotzdem (und ich habe ihm auch ganz klar gesagt, dass das viel Stress geben wird und ich ihn nicht vor möglichen Reaktionen der Mutter schützen kann) eine ganz bewusste Entscheidung gegen sie und für mich getroffen. Und die zieht er durch, auch wenn seine Mutter ihm ständig nur ein schlechtes Gewissen machen will. Und naaatttüüüüürrrrlich haben ihn die Gespräche mit mir beeinflusst. Ich bin als Vater aber auch nicht gehalten, ihn angesichts der offenkundigen Probleme der Mutter gegen meine eigene Einschätzung anzulügen. Letzteres hat mir sogar mal der JA-Fuzzi gesagt, denn das kann man anscheinend noch nicht einmal von Vätern verlangen. Nehmen wir es mit Heisenberg: Jedes Gespräch beeinflusst den Gesprächspartner, ob er das will oder nicht.

Was hätte ich von Lügen in diesem Thread?

Ach so, nochmals zum Verfahrensbeistand: Die Frau hat seine Aussagen durch dopplete Fragestellungen in einem Satz und Vorgaben der möglichen Antworten massiv beeinflusst und seine sofortige Einschränkung (also nachdem er selber gemerkt hatte, was er da gerade gesagt haben könnte) schlicht nicht erwähnt um anschließend die Lobhudelei auf die Mutter zu starten. Warum er das weiß? Weil wir naaattüürrrlliicch darüber gesprochen haben und er mir erzählt hat, was da passiert ist. Das hat er auch der damals wie heute zuständigen Richterin erzählt, die sich dann etwas über diese Verfahrensbeiständin wunderte nach der Kindesanhörung. Trotzdem hat diese Richterin genau diese Beiständin wieder beauftragt. Ich glaube, das hat die im Moment der Bestellung gerade nicht auf dem Schirm gehabt. Und falls doch: Sohnemann will nicht mit ihr sprechen. Das habe ich ihr auch mitgeteilt, und auch, dass ich nicht will, dass sie das während des Umgangs bei der Mutter versucht. Reaktion: 1. Das teile ich dem Gericht mit (wirst schon sehen, was du davon hast...), 2. ich sei nicht der einzige Sorgeberechtigte für meinen Sohn (danke für die Info, wusste ich noch gar nicht...) Völlig pissig halt.

Und genau das ist mein Problem. Die haben anscheinend das erste Mal den Fall, dass ein Kind seine Mama verlässt, zu einem kämpferischen Vater geht und dem Gericht und der Helferindustrie einfach den Finger zeigt. Ich glaube, es treibt die Beteilgten in Verzweiflung, wenn sie nichts mehr zu sagen haben, weil ein Kind seinen Willen durchzieht. Und vor allem auch, wenn dem Gericht längst mitgeteilt wurde, dass Sohnemann eine weitere Änderung in seinen Lebensverhältnissen schlicht nicht akzeptieren und nach der Schule trotzdem einfach wieder zum Vater fahren würde. Verdammt, dann bräuchte man ja einen Gerichtsvollzieher? Verdammt, das kann man einem 11-jährigen ja gar nicht antun... Die sind allesamt halt einfach nur pissig. Und naattüürrlliicchh unterstellen die mir Manipulation, weil es ja gar nicht anders gewesen sein kann. Und noch einmal: Ich habe ihn nicht mit irgendwelchen Versprechungen geködert und ich habe auch keine Lügengeschichten über seine Mutter verbreitet.

Meine Frage zielt auf Erfahrungen in ähnlich gelagerten Fällen. Ständig nur Verdrehungen richtigstellen zu müssen, das habe ich im Verfahren schon genug.

Es gibt hier nichts aufzudecken durch irgendwelche Vermutungen. Es war so, wie ich es beschrieben habe.  Ich habe mich selber mehrfach kneifen müssen, nachdem er das erste Mal sagte, er wolle jetzt zu uns wechseln. Und auch danach haben wir nichts überstürzt. Ich habe noch weitere Gespräche mit ihm geführt, um mögliche Kurzschlussreaktionen oder andere, nicht zielführende Motivationen erkennen zu können und erst danach mit der Mutter gesprochen, die davon aber natürlich nichts wissen wollte. Und dann hat er mich ca. eine Woche später gefragt, ob ich ihn von der Schule abholen komme. Ab morgen solle es so sein...

Gruß

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2015 13:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und falls doch: Sohnemann will nicht mit ihr sprechen. Das habe ich ihr auch mitgeteilt, und auch, dass ich nicht will, dass sie das während des Umgangs bei der Mutter versucht. Reaktion: 1. Das teile ich dem Gericht mit (wirst schon sehen, was du davon hast...), 2. ich sei nicht der einzige Sorgeberechtigte für meinen Sohn (danke für die Info, wusste ich noch gar nicht...) Völlig pissig halt.

Was ist denn daran pissig?

Sie muss dem Gericht mitteilen, dass euer Sohn nicht mit ihr sprechen will. Was soll sie denn sonst tun? Sie soll ein GA erstellen und wenn das Kind nicht daran mitwirken will, dann ist sie verpflichtet das eben so mitzuteilen. Sie könnte natürlich auch nach Aktenlage entscheiden ohne das Kind zu sprechen. Wäre das besser?

Und das du nicht ASR bist ist eben auch eine Tatsache. Du kannst ihr damit nicht verbieten sich mit der Mutter und dem Kind zu treffen, wenn dies in der Umgangszeit der KM geschieht. Andersrum würdest du dir ja auch nicht verbieten lassen zu xyz zu gehen, nur weil die KM das nicht gut findet.

Ich fürchte nur, dass du dir mit deiner Verweigerungshaltung gerade das Grab für eurem Sohn schaufelst und im schlimmsten Fall das Kind zurück zur Mutter muss, weil die Bindungsintoleran und Erziehungunfähgikeit unterstellt wird.

Erfahrungen hat hier damit anscheinden niemand, weil es eben nicht oft vor kommt, das ein Kind sich verweigert, wenn es um solche Gutachten geht

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2015 14:33
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

was soll ein solcher Hinweis einer Rechtsanwältin in einem Sorgerechtsverfahren? Noch dazu an einen anderen Juristen, was sie natürlich auch weiß. In der konkreten Situation (das war eine Schnellschuss-Mail von ihr) war das einfach nur patzig so in der Richtung "von dir lass ich mir nichts sagen". Sie hätte ja auch mal fragen können, warum denn niemand mehr mit ihr sprechen will? Das weiß sie wohl nur zu gut und erklärende Worte sind gar nicht mehr erforderlich. Die Richterin oder die gegenerische Anwältin werden ihr längst berichtet haben, dass eine Beschwerde gegen sie ansteht. Die ist bislang nur angekündigt.

Ich sehe das mit dem Verbot bei der Mutter durchaus anders. Zunächst soll das Kind zu einer äußerst erheblichen Frage dieses Verfahrens und zu seiner Zukuft befragt werden. Das geht m.E. nur mit Einwilligung beider ET. Wäre ja noch schöner, wenn man solche Verfahrensmanipulatoren ohne dies losschicken könnte. Zudem würde die vermutlich auch bei einem solchen Treffen (also nach der ersten völlig falschen Stellungnahme letztes Jahr) kein Tonband mitlaufen lassen. Dann könnte man sie auch viel zu leicht der Lüge überführen. Es geht hier ja nicht um Freunde der Mutter oder des Kindes, die halt beim Umgang anstehen.

Das mit der Bindungstoleranz passt hier also nicht, weil Sohnemann nicht an die VB gebunden ist. Und Erziehungsunfähigkeit darf man schon nach BGH-Rechtsprechung allein aus der Tatsache des Ablehnens eines Gutachtens nicht folgern. Das OLG würde irgendeinen Schnellschuss der Richterin sofort kassieren. Es hat schon in einer Beschwerde, die die Mutter dann allerdings zurücknahm, deutliche Worte gegen die Spekulationen der Richterin gefunden.

Ich glaube, die Richterin weiß längst, dass sie mit noch so vielen Einfällen nichts mehr daran machen kann, dass Sohnemann nicht mehr bei der Mutter leben wird. Umgang hat sie ja. Genauso viel wie ich früher. Und das war nicht wenig.

Na ja, ich hatte gehofft, dass zufällig jemand Kenntnis von einem ähnlich gelagerten Fall hat, da ich dazu leider selber nichts gefunden habe.

Gruß

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2015 15:26




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin K.

Denk mal über diesen Satz nach:

Ich fürchte nur, dass du dir mit deiner Verweigerungshaltung gerade das Grab für eurem Sohn schaufelst und im schlimmsten Fall das Kind zurück zur Mutter muss, weil die Bindungsintoleran und Erziehungunfähgikeit unterstellt wird.

Die Befürchtung teile ich auch!

Gerade wenn Du mit gutem Gewissen sagen kannst, Du hast ihn nicht manipuliert, gerade dann musst Du zunächst Dir selbst und dann dem Kind klarmachen, dass es innerhalb des Verfahrens das Gericht und idealerweise eben auch Beistand und wer da sonst noch mitmischt überzeugen muss.
Ich meine, wie soll sonst jmd eine Entscheidung treffen?? Und ja, es ist eben nicht vorgesehen, dass Kinder in dem Alter selbst entscheiden! (hier wird immer gerne der Vergleich mit dem Schulbesuch genannt).

Dein Sohn muss lernen, dass es Autoritäten gibt, die seine Entscheidungen zum Teil überstimmen. Im Normalfall sind das Vater und Mutter. Und wenn die sich eben nicht einigen können, dann die sog. Helferindustrie (durch Beratung) oder letztendlich ein Richter. Sohn kann und sollte sich nicht diesem Prozess entziehen, denn dann hat er ja noch nicht einmal die Chance sich einzubringen! Und Deine Aufgabe auf einen fairen, objektiven Verfahrensablauf zu achten und ggf. darauf hinzuweisen, wenn es aus dem Ruder läuft. und Sohn die Gewissheit zu geben, dass es fair und gerecht zu geht. Dass Du unzufrieden bist mit dem aus Deiner Sicht nicht objektiven Ablauf und der Voreingenommenheit aller Beteiligten, musst Du lösen, solltest es aber nicht mit dem Kind diskutieren, schon gar nicht das Kind darin bestärken.

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2015 15:30
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Achja, nur ein kurzer Abriss, warum hier manche wohl ein Gefühl haben, dass Deine Schilderung sehr subjektiv gefärbt sind:

Ich sehe das [...] anders.

Du solltest den Gegenwind/ die Fragen hier nicht als Zweifel an Deiner Integretät interpretieren, vielmehr als Spiegel, den wir Dir hier vorhalten.
Mach was draus!

Noch ein Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2015 15:34
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

leider wird der Spiegel von jedem Beteiligten anders gehalten und wirft daher auch immer ein anderes Licht. Das habe ich, wie gesagt, bereits im Verfahren. Ich denke auch nicht, dass man das System dadurch unterstützten sollte, dass man blind an solchen Gewissensbeschwichtigungsbeschlüssen eines Gerichts teilnimmt, nur weil es sich um eine Autorität handeln soll. Ich habe zehn Jahre das ganze Geschwafel der Beteiligten mitgemacht, um freundlich zu bleiben und kooperativ zu wirken. Damit ist Schluss. Ich halte nun dem Gericht und den Beteilgten den Spiegel vor. Das ist nicht mein erstes Ziel, sondern nur zwangsläufige Folge des Nicht-mehr-länger-Mitspielens.

Was meinen Sohn angeht, so ist das eine Entscheidung, die bei ihm wohl überwiegend emotional getroffen wurde. Er will nichts mehr mit solchen Leuten/Lügnern zu tun haben. Außer mit der Richterin. Die mag er wohl irgendwie und der möchte er einfach sagen, dass er keine Veränderung mehr will. (Keine Sorge. Er ist da ganz offen und solch ein Gespräch dauert eine halbe Stunde. Da nur manipulativ nur das Wesentliche zu sagen, reicht nicht!)  Er will das aus dem Kopf haben und nicht länger daran denken und deswegen lehnt er es auch ab, an weiteren x Terminen wie Gutachten teilzunehmen. Er braucht seine Zeit für Freunde und Schule. Er will sich nicht länger rechtfertigen müssen.

Und noch einmal deutlich: Eine Beiständin lügt und eine solche Person soll man überzeugen müssen? Wir bringen den Kindern bei, nicht zu lügen. Erwachsene dürfen das? Autoritäten zu akzeptieren, ist wichtig. Aber dazu muss man erst einmal eine solche darstellen. Die Frau ist untragbar und hat mehr als einen Rauswurf aus der Gerichtskartei nicht verdient.
Er will sich nicht einbringen, sondern hat das mit seinem Wechsel längst getan. Der von der Mutter durch die Verfahren aufrechterhaltene Druck macht ihn fertig. Das merkt man dann an den Noten und dem Verhalten in der Schule... Mutter änderte ihr Verhalten in Richtung schlechtes Gewissen machen, nachdem sie die Endgültigkeit seiner Entscheidung wohl endlich begriffen hatte, und plötzlich melden sich die Lehrer, weil er sich komisch verändert hat...

Ich denke ferner, dass man Kinder nicht vormachen sollte, dass alles Friede, Freude, Eierkuchen ist. Und wenn mein Kind selber merkt, dass es verarscht wurde, dann kann das eine wichtige Ereknntnis für die Zukunft sein. UNd der Grundstein für kritisches Hinterfragen. Respektvolle Behandlung des Gegeners versteht sich von selbst.

Gruß

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2015 16:09
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Dein Sohn muss lernen, dass es Autoritäten gibt, die seine Entscheidungen zum Teil überstimmen

Prinzipiell hast du natürlich vollkommen recht. Aber in diesem speziellen Fall hat Krishnas Sohn anscheinend erlebt, dass es Autoritäten gibt, die seine Aussagen manipulieren oder falsch wiedergeben. Da kann die Lehre für's Leben auch lauten: Du musst dir nicht alles gefallen lassen.

Ob ein Gutachten hilft oder schadet steht in den Sternen, das gleiche gilt für die Ablehnung eines neuerlichen Gutschtens. Ich glaube, an Krishna Stelle würde ich das Gutachten tatsächlich ablehnen bzw. fordern, dass das Gutachten von einer Person vorgenommen wird, die diesen Fall nicht kennt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2015 16:23
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sorry Krishna.
Auch dieser vorangehende Beitrag von Dir strotzt nur von "ich, ich, ich" und räumt einem 11jährigen Kind(!) viel zu viel Entscheidung ein. Ich glaube nicht, dass ein Kind in diesem Alter so kühl agiert und abwägt, wie Du es iT darstellst. Und an anderer Stelle räumst Du ja selbst ein, dass es das Kind belastet. Und ich halte es nach wie vor nicht für glücklich, die Aussagen der Beiständin vor dem Kind als Lüge darzustellen. Denn ja, richtig, wir bringen unseren Kindern bei, nicht zu lügen. Aber dreist zu lügen (wie es Kinder tun) und mehr oder weniger geschickt die Wahrheit zu verdrehen (wie es Erwachsene, typischerweise Rechtsanwälte tun) ist ein kleiner aber feiner Unterschied. Und Du tätest gut daran, der Beiständin nicht "Lüge!" ins Gesicht zu schmettern, sondern ggü. Gericht anhand von Fakten darzulegen, dass diese Beiständig ihren Job nicht richtig ausübt. Aber klar ist, dass das Ergebnis eine erneute Begutachtung, idealerweise durchgeführt von neuen handelnden Personen, sein wird. Und dem sollte das Kind sich dann nicht entziehen.

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2015 16:25
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Sorry Toto,

aber das Lügen einer Erwachsenen, das dazu führt, dass nur wenige Monate später das nächste Verfahren zulasten des Kindes durchgeführt werden muss, als etwas Anderes abzutun, sorry nochmal, aber dann solltest du deine Meinung besser für dich behalten. Soll man das gutheißen - nein, wirst du natürlich sagen -, aber warum schreibst du dann so einen Unsinn? Wir hätten schon im letzten Sommer den Wechsel haben können, aber jetzt kommt er durch ein Kind initiiert, das allen Beteiligten mal eben zeigt, wie sehr sie daneben gelegen haben.

Und ich bezeichne diese Frau als Lügnerin, weil sie es eben getan hat. Mit immensem Einfluss auf gleich zwei Familien. Wie kann man das so wenig erfasst haben nach so vielen Worten? Und ich habe das natürlich auch dem Gericht kommuniziert. Selbst Sohnemann konnte der Richterin haargenau sagen, was sie gesagt, besser: ihm vorgegeben hat und was er darauf sagte. Und was eben nicht in der Stellungnahme stand, obschon das nur ein paar Tage zurücklag.

Und dann natürlich wieder der gutgemeinte Rat, das Kind doch wieder da hineinzuziehen. Wegducken und nach dem Mund reden, um am Ende wieder nur zu hören, was der Mund gar nicht sagte. Das ist die Realität. Der Ausbildungsgrad der meisten VBs und Gutachter geht gegen Stammtischniveau. Standards gibt es gleich null. Die wenigen, die es als Empfehlung gibt, werden kaum beachtet. Gerichte, die man auf Kardinalfehler hinweist, ignorieren das. Was glaubst du wohl, warum ich meinen Sohn eben nicht versuche zu überreden, an diesem Helferscheiß teilzunehmen?

Wir befinden uns in einer recht guten Ausgangslage, da ich das GSR habe und der Junge völlig klar für sich ist. Wäre es anders, müsste ich versuchen, ihn zu einer zu bewegen, um überhaupt zum Erfolg kommen zu können. Diesmal dient dieses Gutachten einzig dem Zweck, der Mutter evtl. Rechte zu verschaffen oder zu sichern. Muss man an etwas teilnehmen, das einem evtl. das genaue Gegentei dessen bringt, was man will? Auch das sind Gedanken von Sohni, der seine Mutter da einfach nicht verstehen kann.

Und jetzt komme mir bitte nicht mit, "aber wenn doch ein Gutachter ganz klar sagt, dass für das Kind dies und jenes besser wäre", denn dann sollte man besser zum VAMV wechseln.

Gruß

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2015 17:03
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hättest du es akzeptiert, wenn die Mutter mit diesen Worten und Gründen die Begutachtung verhindert hätte?

Was glaubst du, wäre die Aussage hier einer Mutter gegenüber, die fest überzeugt ist, SIE WEISS, was richtig bzw. wie es wirklich ist?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2015 17:48
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Krishna, wer sollte denn entscheiden, was richtig bzw. gut/ besser fürs Kind ist?
Und nein, es ist nicht das Kind! (denn dessen nächste Entscheidung wird sein, keine Schule vor 10 Uhr und nach 11 Uhr)

Ich will Dir ja glauben, nur musst Du den Entscheider überzeugen, nicht uns. Und durch Verweigerungshaltung des Kindes wird das nichts, nur durch klare Aussagen. Problem: Wenn der Entscheider diese nicht direkt hören will/ darf, sondern als Alibi ein Gutachten einholt, dann wird es auch dies durch Verweigerung nicht besser.

Wir befinden uns in einer recht guten Ausgangslage, da ich das GSR habe und der Junge völlig klar für sich ist.

Dann verspielt die nicht!

gruß toto

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2015 17:59
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

warum fällt es so schwer zu glauben, dass ein Kind durchaus selber wissen kann, was gut und was schlecht ist? Das kann doch nur dann nicht sein, wenn es nicht sein darf. Eben im Familiengericht.

Und natürlich könnte ich es andersherum akzeptieren, wenn mein Sohn zur Mutter zurück wollte, wenn 1. ich es verbockt hätte, und 2. Sohnemann das auch so klar formuliert, wie er es bei der Mutter tat. Da müsste ich keine endlos belastenden Verfahren einleiten, sondern ihn einfach nur selber fragen, ob das nun sein Wille ist.

Dass das dazu führt, dass ein Kind erst um elf zur Schule will, nehme ich mal unter dem Gedanken des hinkenden Vergleichs. Ein Kind, das gerade zur Förderung zum Vater wechselt, wird dann wohl kaum zum Schulschwänzer. Das allein zeigt doch schon, wie ernst es ihm ist. Er weiß genau, dass er bei der Mutter untergehen wird und zieht auch die Schule durch. Sagt manchmal sogar selber, dass wir dies und jenes üben müssten wegen einer Arbeit. Das wäre vor sechs Monaten undenkbar gewesen, und das tut er, weil er die Schule mag, viele nette Freunde dort gefunden hat, und vielleicht auch, weil er langsam begreift, dass ihm mit Mama eine Hartz IV-Zukunft bevorsteht. 

Die Mutter hat viel Umgang, traut sich aber nicht auch nur ein Wort über den Wechsel mit ihm zu sprechen. Das letzte Mal, als sie das tat, sagte sie zu ihm, "wenn das jetzt dein Wille ist, dann ist das jetzt so". Am nächsten Tag leitete sie die Einstweiligen - und das Hauptsacheverfahren ein. Die Beschwerde gegen die Einstweilige zieht sie zurück, sagt sogar dem Jugendamt und ihrer tollen Anwältin, dass es ihm bei uns gut gehe. Wie zum Himmel kommt dann ein Gericht darauf, die Beteiligten und den Steuerzahler weiter mit solchen Gutachten zu belasten?

Wäre die Geschichte andersherum, kein Hahn würde mehr nach einem Gutachter schreien. Die Welt wäre in Ordnung.

Allein der Kindeswille zählt bei dieser Ausgangslage.

Gruß

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2015 18:57
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Allein der Kindeswille zählt bei dieser Ausgangslage.

Genau hier vermengst Du die Dinge!!
Wenn denn alleine der Kinderwille zählen solle (und das finde ich bei dem ALter von 11 J nicht!) dann wäre die Ausgangslage irrelevant.
Da aber eben die Ausgangslage von Relevanz ist, muss die - weil die Eltern offensichtlich leider unterschiedliche Ansichten haben - von jmden Dritten beurteilt werden! Und dieser sollte  den Kindeswille in die Entscheidungsfindung einfließen lassen!

Und natürlich könnte ich es andersherum akzeptieren, wenn mein Sohn zur Mutter zurück wollte, wenn 1. ich es verbockt hätte, und 2. Sohnemann das auch so klar formuliert, wie er es bei der Mutter tat.

[Hervorhebung durch mich!]
Und auch hier schränkst Du durch die und-Verknüpfung unzulässig ein! Wer beurteilt denn, das 1. vorliegt? Ach so, Du ja selbst....

und dies hier

weil er langsam begreift, dass ihm mit Mama eine Hartz IV-Zukunft bevorsteht. 

kommt auch nicht von einem 11jährigen (und wenn es von ihm käme, dann sollte es ihm ein leichtes sein, das Gericht zu überzeugen).

Und muss ich noch erwähnen, dass mein Vergleich mit der Schule nur ein Beispiel war??? Es freut mich, dass Euer Sohn gerne zur Schule geht.

gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2015 19:19




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