Hallo zusammen,
Hättest du es akzeptiert, wenn die Mutter mit diesen Worten und Gründen die Begutachtung verhindert hätte?
Was glaubst du, wäre die Aussage hier einer Mutter gegenüber, die fest überzeugt ist, SIE WEISS, was richtig bzw. wie es wirklich ist?
Das wäre alles richtig, wenn wir hier auf der grünen Wiese beginnen würden - das tun wir aber nicht, sondern in Krishnas Fall haben wir eine unerträgliche Vorgeschichte, die geprägt ist vom durch und durch erbärmlichen, widerlichen Verhalten einer vom Gericht bestellten "Vertrauensperson". Und wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, und sei's auch das Familiengericht.
Die vom Gericht bestellte Beiständin war nun mal offenbar eine absolut parteiische Drecknatter, der es einen #Aufkreischkrampf verursacht, wenn ein Kind lieber zum Vater als zur Mutter will, und die alle erlaubten und verbotenen Hebel in Bewegung gesetzt hat, das Rad der Geschichte wieder auf ihr eigenes, ewiggestriges Weltbild zurückzubiegen. Meine persönliche Neigung zur weiteren Zusammenarbeit mit solchen Personen wäre ebenfalls nahe am absoluten Temperaturnullpunkt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. und es ist erschreckend zu sehen, dass man inzwischen bereits den elfjährigen "Männern" auf möglichst plakative Weise beizubringen versucht, in was für einer elend weiberzentrierten Welt wir leben. Ich schätze allerdings: Das Pendel, das deswegen in einigen Jahren zurückschlagen wird, das wird noch einen fürchterlichen Flurschaden anrichten.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin
Und was ist daran so schwer, das Kind für das Gutachten zu motivieren? Zumal dort kann es seinen Frust über Begutachtung, Gerichtsstress und sonstige nervende Gespräche äußern - sagen, dass es Ruhe will, und das bei Dir: nennt sich, die eigene Meinung nach außen auch zu vertreten und nicht zu denken, Papa macht das schon. Ein Schutzbedürfnis des Kindes kann ich hier nur schwer erkennen. M.E. gehört das zu einem klaren Willen dazu, und nach deiner Beschreibung mangelt es dem Jungen nicht daran. Er wird schon nicht gefressen. Wäre es nicht Deine Aufgabe als betreuender ET, dem Jungen genau das nahe zu bringen?
Ich denke mal, niemand hier stellt den Wunsch/Willen des Jungen bzgl. seines Lebensmittelpunktes in Frage. Darauf reitest Du aber wieder und wieder und wieder rum. Es geht um seine Mitarbeit beim Gericht. Dort sollte er klarstellen, was er möchte/will. Mehr steht doch gar nicht zur Debatte. Und da die Richterin vor einem halben Jahr bereits das ABR auf Dich übertragen hat, wird diese sich auch ihre Gedanken machen.
@Malachit
Wo entnimmst Du, dass es sich um die gleiche GA handelt? M.E. war weiter oben von einer GA in einem früheren Verfahren die Rede. So, wie ich es entnehme, wehrt sich @Krishna gegen Gutachten generell, und nicht gegen eine spezielle Person. Das man dann event. voreingenommen ist, kann ich verstehen. Das die KM und ein Gericht das anders sehen, ebenfalls.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke, Malachit, du hast es erfasst.
@ Oldie
Es gibt zwei Verfahren. Ein vergangenes aus letztem Sommer, in dem die Beiständin (hat mit einem GA nichts zu tun!) gelogen hat. Verfahren daher zugunsten der Mutter ausgegangen.
Nach dem Wechsel weitere Verfahren auf Betreiben der Mutter, die den Willen ihres Sohnes nicht ernst nimmt und meint, er macht das alles nur aus Spaß... Auch das Hauptsacheverfahren wieder unter Beteiligung der Beiständin aus dem letzen Sommer. Da fällt einem das Kinn runter.
Kannst du dir vorstellen, dass ein Kind irgendwann die Schnauze voll davon hat, sich zu rechtfertigen und einfach nur den erklärten Willen akzeptiert haben möchte? Dass jedes Wort, das man darüber (manchmal zwangsläufig) mit ihm sprechen muss, ihn total abnervt. Dass die Gedanken an die "traurige Mama" dafür sorgen, dass man schon genügend Präsenz des Themas im Kopf hat und noch viel weniger davon hören möchte? Und schon gar nicht wieder viele Stunden mit einer wildfremden Gutachterin über die Probleme reden muss, die man bereits angegangen hat. Dass man gerade als 11-jähriger nicht versteht, wozu das alles noch gut sein soll, wenn man seit einem halben Jahr konsequent jeden Tag beweist, dass man zu dieser Entscheidung steht. Er könnte auch einfach wieder zur Mutter fahren. Trotz meines derzeitigen ABRs könnte ich nichts dagegen machen und würde es auch nicht. Ich habe ihm auch nach dem skandalösen Ende des Verfahrens im letzten Sommer gesagt, dass ich keine Verfahren mehr führen würde, ohne ihn vorher gefragt zu haben. Denn eines war klar, nämlich dass man ohne den dezidierten Willen des Kindes als Vater rein gar nichts erreicht. Eines, bevor nun das Wettern wieder losgeht: Ich habe ihm im gleichen Atemzug erklärt, dass es für mich in Ordnung ist, wenn er bei der Mama bleibt, da er halt die überwiegende Zeit seines Lebens bei ihr hauptsächlich gelebt hat. Null Stress für ihn und er blieb bei ihr. Bis eben die Warnschüsse aus der Schue kamen und er begriff, dass es so nicht mehr weitergeht.
Hut ab davor. Und Schande auf das Haupt der Nicht-wahr-haben-Woller, die zwar immer vom Kindeswohl reden, aber es mit ihrer Ignoranz einfach nur treten und dann noch explizit erklären, das wäre ja nicht nötig, wenn es diesen Vater nicht gäbe...
Väter stören halt nur...
Gruß
Gruß
Krishna
Moin
Es gibt zwei Verfahren. Ein vergangenes aus letztem Sommer, in dem die Beiständin (hat mit einem GA nichts zu tun!) gelogen hat. Verfahren daher zugunsten der Mutter ausgegangen.
Entschuldige, aber was hat das dann mit der Ablehnung eines familienpsychologischen Gutachtens durch das Kind zu tun? Spulst Du Dich gerade an der VB auf, um zu einem Rundumschlag auszuholen? Über die anhängigen Verfahren hast Du nichts geschrieben, außer das sie da sind und der Grund für Sohnis Ablehnung sind. DAS meinte ich z.B. in einem früheren Beitrag, als ich meinte, Du wirfst Brocken hin und verlangst, diese zu schlucken. Da der Junge ja nach Deiner Schilderung genau durch diese Verfahren zu seiner Auffassung gekommen ist, ist es etwas viel verlangt, Dein stures Vortragen zu akzeptieren. Der Hinweis von @TotoHH
Sorry Krishna.
Auch dieser vorangehende Beitrag von Dir strotzt nur von "ich, ich, ich"
teile ich voll. Zudem vermisse ich Reflektion, Toleranz, Kompromissbereitschaft, eigene Lösungsansätze - das alles auch nur ansatzweise. Ich höre nur ein "Ich will aber", und das war es dann auch schon. Wenn Dir nur daran liegt, Deinen Weg zu gehen, so ist ein RA die richtige Wahl für eine Auskunft. Ein Forum ist nun mal ein wenig anders gestrickt. Da gibt es dann tatsächlich Leute, die einen eigenen Kopf haben und nach Lage der Schilderungen sogar zu einer eigenen Meinung kommen. Mir kommt ein leiser Verdacht, warum das GA unbedingt nicht stattfinden soll. Anstatt hier eine Chance zu sehen, den ganzen Spuk zu beenden, ruderst DU kräftig dagegen.
Gruss oldie
PS: Du musst nicht unfein werden, um Deine Ansichten zu äußern.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi,
Möchte mich vor allem dieser Aussage von oldie anschließen:
Und was ist daran so schwer, das Kind für das Gutachten zu motivieren? Zumal dort kann es seinen Frust über Begutachtung, Gerichtsstress und sonstige nervende Gespräche äußern - sagen, dass es Ruhe will, und das bei Dir
Momentan, lieber Krishna, ist die Situation so, dass der Junge vollkommen alleine entscheiden kann und muss, bei wem er leben möchte. Er muss sich mit seinen elf Jahren gegen einen seiner Elternteile (aktuell die Mutter) stellen und es aushalten, dass er sie verlassen hat.
Du selbst schreibst, dass ihn das massiv belastet.
Ein Gutachten würde insofern eine Erleichterung bringen, als der Junge dort zwar seine Meinung deutlich äußern kann - aber die Entscheidung wird dann von einem Erwachsenen getroffen und damit wird die Last von seinen Schultern genommen.
Und wenn er mit der Richterin eh gut klar kommt, dann kann er ja auch dem Gutachter gegenüber sagen, dass er auch nochmal mit der Richterin direkt sprechen möchte, damit seine Aussagen wirklich klar und deutlich wahrgenommen werden und niemand diese Aussagen verdrehen oder falsch darstellen kann - er kann dabei auch auf die Dame hinweisen, die das im vorigen Verfahren gemacht hat.
Das Gutachten zu verweigern wird diese unerträgliche Situation nur in die Länge ziehen und dem Jungen weiteren psychischen und seelischen Schaden zufügen.
Klar hat der Junge die Nase voll von dem ganzen - aber aus meiner Sicht einfach nur dadurch, dass er vollkommen überfordert ist und ihm niemand hilft, die Last der Entscheidung zu tragen.
Mit deinen Bemühungen, das Gutachten zu verzögern, weil der Junge es ja nicht will, lädst Du ihm noch zusätzliche Verantwortung auf und verweigerst ihm die Möglichkeit, dass er Verantwortung an die Erwachsenen abgeben kann.
vj
Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)
Moin,
ich habe den Rest nur noch überflogen.
Was mir ein wenig Sorge bereitet, ist die Tatsache, wie ihr die "Verweigerung" zur Teilnahme am GA grundsätzlich negativ darstellt. Klar, die Folgen sind auch mir bewusst, aber man kann aus jedem Verhalten lesen und deuten, wie es einem gerade in den Kram passt.
Ich habe gerade ein GA hinter mir und auch mein Sohn (10) hat sich mit Händen und Füße gegen alle Beteiligten gewehrt ... weil es ihm schlichtweg auf den Sack geht und er mit diesem Kram nichts zu tun haben will. Die Hintergründe kann man nur vermuten, die da sein könnten, dass die KM regelmäßig die Kids motiviert mit dem JA zu sprechen, damit sie zu ihr ziehen, weil die Beteiligten nicht kindgerechte Fragen stellen (Richterin und VB), oder weil es einfach nur nervt, von einem Termin zum nächsten geschleppt zu werden ... (?).
Ok, ich bin den anderen Weg gegangen, habe ihn motiviert und ermutigt dieses GA zu machen und ihm gleichzeitig versprochen, dass es das letzte mal ist. Damit war der Drops für ihn gelutscht, aber ich weiß ganz genau, dass ich mich an dieses Versprechen halten muss und ihn mindestens die nächsten zwei Jahre nicht mehr damit nerven darf ;-)!
Wenn er sich allerdings auf die Hinterbeine gestellt habe (und nicht jeder Termin ist verhältnismäßig rund gelaufen), hätte ich nicht viele Möglichkeiten gehabt. Und "ja", was die Kinder direkt betrifft und welches Auswirkungen auf diese hat, muss ich mit ihnen auch Kommunizieren! Das ist keine Beeinflußung! Vielleicht bastelt man etwas an der verbalen Verpackung.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi Kasper,
ich würde nicht sagen, dass grundsätzlich eine Verweigerung an der Mitwirkung des GA negativ dargestellt wird.
Tatsache ist wohl, dass ein Gutachten erstellt wird, egal ob Krishna oder sein Sohn daran mitwirken oder nicht. Was der GA daraus macht ist dann ihm überlassen.
Schwierig und problematisch wird es eben dadurch, dass Krishna vehement und definitiv seine Mitwirkung an dem GA verweigert. Das ist sein gutes Recht und ok.
Nun möchte aber der Sohn auch nicht mit den GA sprechen. Auch das ist grundsätzlich erstmal das Recht des Jungen. Problematisch wird es aber eben dadurch, dass der Junge das nicht ggü. dem GA äußert, sondern Krishna dem Gutachten mitteilt, dass der Junge nicht will und ihm jeden Kontakt untersagt.
Die Kombination kann dazu führen, dass der GA dem Gericht mitteilt, dass er unter diesem Umständen kein GA erstellen kann, es kann aber auch dazu führen, daass der GA zum Schluß kommt, dass der Junge von Krishna massiv beeinflußt wird und sein eigener Wille dadurch gar nicht mehr erkenbar ist und der GA dann eben nach seinen Kenntnissen entscheidet (aus dem Gesprächen mit der KM). Das könnte dann durchaus dazu führen, dass der Gutachter zum Schluß komme, dass das Kind zur Mutter zurück muss.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Er muss sich mit seinen elf Jahren gegen einen seiner Elternteile (aktuell die Mutter) stellen und es aushalten, dass er sie verlassen hat.
Das ist so nicht ganz richtig, der Junge hat sich ja bereits entschieden und dies klar zum Ausdruck gebracht. Und: er hat dies im ersten Verfahren gegenüber genau der VB geäußert, die jetzt wieder am Start ist, so habe ich das jedenfalls verstanden. Also ist es kein Wunder, und erst recht kein Ergebnis einer Manipulation durch Krishna, dass der Junge ein weiteres GA ablehnt.
Allerdings:
kann dazu führen, dass der GA dem Gericht mitteilt, dass er unter diesem Umständen kein GA erstellen kann, es kann aber auch dazu führen, daass der GA zum Schluß kommt, dass der Junge von Krishna massiv beeinflußt wird und sein eigener Wille dadurch gar nicht mehr erkenbar ist und der GA dann eben nach seinen Kenntnissen entscheidet (aus dem Gesprächen mit der KM). Das könnte dann durchaus dazu führen, dass der Gutachter zum Schluß komme, dass das Kind zur Mutter zurück muss.
Deswegen würde ich in erster Linie daran arbeiten, dass das Gutachten von einer unabhängigen Person erstellt wird. Mit einer Verweigerungshaltung könntet ihr gerade bei dieser Person Öl in's Feuer giessen.
Moin,
die reine Vermutung, dass das Kind durch den KV beeinflußt ist, ist eine reine Vermutung und kann kein GA / verwertbare Äußerung beinhalten, schon alleine da das Kind sich gegenüber einer richterlichen Befragungg entsprechend geäußert hat. Hierauf würde ich verweisen ...
Alternativ könnte man (so habe ich das auch schon gemacht) die GA einfach zwanglos auf einen Kaffee einladen, und in einem unverfänglichen Gespräch der GA dann die Möglichkeit gegeben, dass das Kind sich mit seiner Meinung äußert. Dann wäre dies abgeschlossen bzw. die GA müsste sich etwas überlegen, wie man auf eine belastbare Darstellung kommt.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin.
Kaspar :thumbup:
Der große Unterschied zw. Dir und dem TO ist, das Du versucht hast, als Erwachsener eine Lösung/ einen Kompromiss zu finden und damit dem GA nicht mit einer Verweigerungshaltung Futter gegeben hast, dessen Auslegung weit außerhalb jeglicher Kontrolle ist. Und, dass Du das Kind in bestärkt hast positiv mitzuwirken und nicht kindlich zu bocken.
Man muss das abermalige Verfahren ja nicht gutheißen. Aber es für das Kind so erträglich wie möglich zu machen und - soweit es eben geht - die Kontrolle zu behalten, das wäre angebracht.
toto
Hallo,
Mir kommt ein leiser Verdacht, warum das GA unbedingt nicht stattfinden soll.
PS: Du musst nicht unfein werden, um Deine Ansichten zu äußern.
Richtig, das sehe ich auch so. Dann halte dich auch daran. Und Lesen darf man durchaus voraussetzen. Wie oft soll ich noch schreiben, was gelaufen ist und gerade läuft? Ich bin mir sicher, auch darauf findest du wieder eine für mich verzichtbare Aussage. Aber abreagieren muss echt nicht sein.
@ VJ
Nicht ich bürde ihm diese Last auf, sondern die Mutter, die das Verfahren betreibt, obwohl sie haargenau weiß, dass er nicht zurück will und auch nicht manipuliert ist.
Hast du eine Ahnung, wie lange eine Gutachtenerstattung dauert? Dann weißt du auch dass der von mir angestrebte Weg über eine nochmalige Anhörung von Sohnemann durch die Richterin der deutlich kürzere ist.
Ich versuche ihn aus dem Verfahren herauszuhalten. So weit wie es nur irgend möglich ist. Das ist gut für ihn. Nicht die Gutachtergläubigkeit. Noch ein einziges Gespräch mit der Richterin und das wars.
Vielen Dank, Kaspar. Du hast es erfasst. Es geht ihm auf den Sack und tut ihm nicht gut. Und weitere Schäden für sich selbst verhindert er schlicht durch Verweigerung. Seit er diese Entscheidung getroffen hat, musste er sich keine Gedanken mehr über Termine mit einer Menschenkennerin machen. Ruhe im Kopf. Den Rest erledigen die Erwachsenen und nur noch ein letztes Gespräch mit der Richterin.
@ Midnightwish und Monty
Zitat:
"Die Kombination kann dazu führen, dass der GA dem Gericht mitteilt, dass er unter diesem Umständen kein GA erstellen kann, es kann aber auch dazu führen, daass der GA zum Schluß kommt, dass der Junge von Krishna massiv beeinflußt wird und sein eigener Wille dadurch gar nicht mehr erkenbar ist und der GA dann eben nach seinen Kenntnissen entscheidet (aus dem Gesprächen mit der KM). Das könnte dann durchaus dazu führen, dass der Gutachter zum Schluß komme, dass das Kind zur Mutter zurück muss."
Würde ein Gutachter zu diesem Schluss kommen, ohne auch nur ein einziges Mal mit dem Kind oder mir gesprochen zu haben, dann würde das Gutachten an schwersten Mängeln leiden und sofort vom OLG kassiert. Der Junge würde in der Zwischenzeit auch nicht zur Mutter zurückgehen sondern nach der Schule einfach wieder zu uns kommen.
Wenn die Richterin sich nicht absolut sicher hinsichtlich ihrer eigenen Einschätzung ist, so kann sie die Gutachterin zum Termin laden, das Kind anhören und anschließend mit der Gutachterin erörtern, ob die Aussage glaubhaft war.
Davor habe ich keine Angst. Das macht er ganz souverän, so wie bei der Anhörung im Einstweiligen Verfahren, in der die Richterin deutlich fasziniert war von seiner Offenheit und den vielen Beispielen aus dem Alltag, die Grundlage seiner Entscheidung waren.
@ Kasper
Die Gutachterin hat bei Gericht nachgefragt, wie sie nun weiter machen soll, da sie zwar mit der Mutter gesprochen hat, aber keine belastbaren Infos zu Vater und Kind hat, auch keine ärztliche/schulische Infos.
Ich hoffe, die Richterin versteht, dass das von ihr gegen ihre eigene Wahrnehmung des Kindes in Auftrag gegebene Gutachten, sinnlos ist und ihn einfach noch einmal anhört. Sie hat das nur angeordnet, weil auf der Gegenseite eine absolute Zecke von Anwältin sitzt, die auchnicht davor zurückschreckte, dem Gericht Beihilfe zur Kindesentziehung zu bescheinigen, als das ABR auf mich übertragen wurde. So viel dazu.
@ Toto
Fällt es dir so schwer zu verstehen, dass der von mir/uns eingeschlagene Weg der für Sohnemann deutlich weniger belastende ist? Und wie bereits gesagt: Die GA kann gar nicht zu irgendwelchen Schlüssen kommen, die ihm oder mir schaden, weil sie uns nicht kennt. Ein Gutachten auf der Grundlage von Aktenstudium wäre ein Witz. Die Tatsache, dass sie selber fragt, wie es denn nun weiter gehen soll, belegt eindeutig, dass sie im Dunkeln tappt.
Gruß
Gruß
Krishna
Der große Unterschied zw. Dir und dem TO ist, das Du versucht hast, als Erwachsener eine Lösung/ einen Kompromiss zu finden ...
Jaein. Noch ein Gutachten werden die Großen nicht mehr mitmachen. Und ja, ich kann es verstehen, wenn es die Kinder nervt, mit allen "sich wichtig" erachtenen Personen zu reden, die 1) ihnen fremd sind und 2) immer wieder das gleiche Thema haben. Wo man bei einem Erwachsenen eine Einsicht erwarten kann, ist diese bei Kindern halt nicht immer gegeben.
... dessen Auslegung weit außerhalb jeglicher Kontrolle ist.
Wenn keiner mitspielt, dann kann auch keiner etwas auslegen. Außer einer Mitteilung auf einem DIN A4 das keiner will, kann da nichts stehen. Mit Mutmaßungen würde sich so ein Gutachten meiner Meinung nach - selbst disqualifizieren.
Gruß
Kasper
PS:
Ich hoffe, die Richterin versteht, dass das von ihr gegen ihre eigene Wahrnehmung des Kindes in Auftrag gegebene Gutachten, sinnlos ist und ihn einfach noch einmal anhört. Sie hat das nur angeordnet, weil auf der Gegenseite eine absolute Zecke von Anwältin sitzt, die auchnicht davor zurückschreckte, dem Gericht Beihilfe zur Kindesentziehung zu bescheinigen, als das ABR auf mich übertragen wurde. So viel dazu.
Ich kann mir das sehr gut vorstellen. Das sind die sogenannten "Kampfanwälte" sie scheinbar Sachfremd und und aus falscher Loyalitätsüberzeugung selber über (Kinder-)Leichen gehen und glauben im Wohle des Kindes zu handeln.
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
PS:Ich kann mir das sehr gut vorstellen. Das sind die sogenannten "Kampfanwälte" sie scheinbar Sachfremd und und aus falscher Loyalitätsüberzeugung selber über (Kinder-)Leichen gehen und glauben im Wohle des Kindes zu handeln.
Das trifft es sehr gut. Ich musste diese Kampfhenne tatsächlich im Termin fragen, warum sie sich eigentlich so dermaßen aggressiv äußert und ob sie vielleicht persönlich betroffen sei? Große Augen, dann wieder Gezeter... Jedes Wort ein Angriff, jeder Blick zeigte den Hass. Grausam, dass solche Leute nicht von den Richtern sofort zur Schnecke gemacht werden, weil sie sich im Ton vergreifen. Ich bin ja selber Jurist und kann nur sagen, dass ich noch nie eine so dermaßen aggressive Verhandlung erlebt habe. Nur einmal, als ein griechischer Gastwirt aus seinem Knebelvertrag mit der Brauerei aussteigen wollte und dessen Anwalt nur noch eingeschüchtert von seinem eigenen Mandanten ängstlich zu Boden sah und ihn weiter schreien lies. Gott sei Dank war der Vorsitzende ein erfahrener alter Fuchs, der es auch ohne Wachmann schaffte, das Ding zu schaukeln....
Diese Anwältin weiß sehr wohl, dass sie gegen den Willen Sohnemanns keinerlei Chance hat, aber wen interessieren die Belastungen für ihn, wenn es 1. ums Prinzip geht, und 2. mit lauter Einstweiligen-, Beschwerde- und Hauptsacheverfahren ja auch eine Menge Moos zu verdienen ist?
Die kommt aus dem Bereich Frauenhaus und Opferschutz. Da weiß man(n), was man hat! Ihre eigene Tochter nennt sie nach dem lateinischen Namen für Mond. Das passt. Was Irdisches wäre ja auch etwas wenig 😉
Ich werde die nach dem Abschluss des Verfahrens mal fragen, ob sie sich bei ihrer Mond-Tochter auch so verhalten würde und ihr eine Therapie empfehlen. Auf die blöde Fresse bin ich jetzt schon gespannt! :gewalt006:
Gruß
Gruß
Krishna
Hi Krishna,
Ja, ich weiß, wie lange sich solche Verfahren und Gutachten usw usw hinziehen - haben wir alles selbst durch und zwar mit einer Entfernung von 1300 km und einer Landesgrenze zwischen dem Gericht und dem Wohnort. Das war für alle Beteiligten sehr belastend, er wir haben es so gut wie möglich durchgestanden.
Die eine Frage, die sich mir beim Lesen deiner letzten Beiträge aufdrängt ist:
Welche Fragen hast Du denn nun konkret an das Forum?
Denn dass Du das Gutachten verhindern möchtest, ist ja nun hinreichend klar und deine Gründe sind es auch - unabhängig davon, ob die Leser und Schreiber sie verstehen.
Also: wie können wir Dir nun noch weiterhelfen?
lg
vj
Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)
Fällt es dir so schwer zu verstehen, dass der von mir/uns eingeschlagene Weg der für Sohnemann deutlich weniger belastende ist?
Ja - weil dies setzt voraus, dass das Ergebnis glasklar ist und Deiner Meinung entspricht!
Und dann hättest Du Recht: um den Status-quo zu erhalten, braucht es keine Begutachtung, keinen Gerichtsprozess und das ist natürlich weniger belastend.
Da aber offensichtlich KM dieser Meinung nicht ist (nicht überraschend), aber auch das Gericht sich nicht traut (nicht Willens ist?) auf Basis der (aus Deiner Sicht) glasklaren Fakten zu entscheiden, solltest Du (und das Kind) eben mitspielen und innerhalb des Systems/ Verfahrens agieren. Und weil ich Dir - auf Basis Deiner Schilderungen hier - glaube, dass das Ergebnis der Status-quo sein wird, ist das Risiko begrenzt - es sei denn, alles ist nicht so glasklar wie Du es uns wahrhaben lässt... und ich glaube nicht, dass die Belastung eines Prozesses überhoch ist (es sei denn, beide Eltern zerren an dem Jungen).
und ja, eine Restunsicherheit gibt es vor Gericht immer - das kann aber nicht zur Folge haben, die Entscheidung selbst in die Hand zu nehmen.
toto
Und weil ich Dir - auf Basis Deiner Schilderungen hier - glaube, dass das Ergebnis der Status-quo sein wird, ist das Risiko begrenzt - es sei denn, alles ist nicht so glasklar wie Du es uns wahrhaben lässt...
Oder er hat Angst davor, wie er ja geschrieben hat, dass das Gutachten diese glasklaren Äußerungen des Kindes wieder falsch interpretiert und die eigentlich bereits überzeugte Richterin dieses Gutachten dann berücksichtigen könnte. Die Frage ist nicht Gutachten ja oder nein, sondern: was passiert, wenn das Gutachten verweigert wird?
Oder er hat Angst davor, wie er ja geschrieben hat, dass das Gutachten diese glasklaren Äußerungen des Kindes wieder falsch interpretiert und die eigentlich bereits überzeugte Richterin dieses Gutachten dann berücksichtigen könnte.
Aber das gibt ihm mE nicht das Recht, sich dem offiziellen Verfahren/ dem "System" zu verweigern, gar dem Kind diese Verweigeurng vorzuleben bzw. es dabei zu unterstützen. Sondern genau auf die von Dir genannten Punkte und Gefahren muss Krishna aufpassen und rechtzeitig und professionell gegensteuern. So meine Meinung!
Toto
Moin
Wie die Richterin auf die Ablehnung einer Begutachtung durch das Kind reagiert, das weiß nur sie selber. Verantwortlich für die Ablehnung ist allerdings immer derjenige, in dessen Obhut das Kind sich befindet. Kann sein, sie toleriert es. Kann sein, sie fordert eine Befragung vor Gericht. Kann auch sein, sie reagiert auf die Weigerung mit einem teilweisem Entzug des Sorgerechts. Sie hat mehrere Möglichkeiten.
Gruss oldie
Edit: Zum teilweisen Entzug der elterlichen Sorge wegen Verweigerung der Teilnahme des Kindes an einer Begutachtung gibt es auch Urteile/Beschlüsse:
Oberlandesgericht Rostock, Urteil 10 UF 126/11 vom 30.06.2011
Oberlandesgerichts Dresden, Beschluss 20 WF 565/13 vom 19.06.2013
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss 8 UF 17/13 vom 31. Juli 2013
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Das Gefährliche ist einfach, dass Du Deine Wahrheit als die einzige Wahrheit zulässt und die Erwartung hast, dass die Anderen das doch bitte einsehen mögen. Oder zumindest, dass Deine Sicht der Dinge mehr Gewicht hat als die Sicht der anderen Partei. Wir kennen hier nur Deine Sicht. Möglicherweise würde Deine Ex die ganze Geschichte ganz anders erzählen.
Und vor genau dem Problem steht auch die Richterin.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi,
ja ich kann das nachvollziehen, mein Großer wäre da auch ein Kandidat der nach allem was er erlebt hat jedes Gespräch verweigern würde. Der Inselreife und ich waren vor ein paar Wochen im JA zum Gespräch und als er mitbekommen hat das wir seinen ExVater treffen und ein gemeinsames Gespräch mit einem Herrn .... haben (den er noch nicht kennt) war für ihn gleich klar das ist das JA. Da musste ich nichts sagen, es hat gereicht das er mich beim Telefonieren erwischt hat. Seine Reaktion war: er geht nirgendwo mehr hin und er redet mit keiner T..sse vom Amt mehr. Nicht grade schmeichelhaft, aber wohl der gleiche Hintergrund beim Kind. Kind mag nicht mehr, Kind findet aktuell alles gut und sieht keinen Bedarf für neue Gespräche.
Mir ist klar, das es unendlich schwierig sein dürfte euer Kind unter diesen Umständen zu einem Gespräch mit einem Gutachter zu bekommen, aber deine Verweigerungshaltung finde ich gefährlich. Das kann dir vor Gericht sowas von um die Ohren fliegen.
Teile doch mit, Kind möchte keine Gespräche, ist aber bereit mit Richterin zu reden die Kind kennt. Desweiteren würde ich einen Besuch vom zuständigen Sachbearbeiter bei dir zu Hause anbieten, da kann der nette Mensch vom JA ja dann in entspannter Umgebung mit dem Kind nochmal reden. Aus meiner eigenen Erfahrung raus vermute ich da würde euer Sohn auch mitmachen.
Meine Jungs waren zu Hause im eigenen Zimmer beim Spielen mit dem JA Mann echt locker, da war das kein Problem. Und da waren dann die Aussagen auch eindeutig.
Biete also Lösungen an anstatt alles zu blockieren, diese Verweigerung führt im blödesten Fall dazu das dir eben mangelnde Bindungstoleranz unterstellt wird und du alles verlierst. Auch euer Kind möchte mitentscheiden dürfen, und so hat er die Möglichkeit zu sagen was er will, kann das zweimal tun und gut ist.
LG
Nadda