Du kannst ja mal mit dem jüngsten Auswurf des BVerfG wedeln, nachdem der Kindeswille auch dann zu berücksichtige sei, wenn er erkennbar von außen induziert wurde.
Da ging es zwar um die (Umgangs-)Interessen des Vaters gegen die der induzierenden Mutter, was ja was völlig anderes ist, als wenn Vater und Kind einer Meinung sind aber den Unterschied soll dir dann mal der Richter erklären.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo miteinander!
Sooooo, nach ein paar Tagen mal wie es weiter ging.....
Unglaubliche Geschichte, die sich da zugetragen hat. Aber der Reihe nach:
Das Gericht hält eine Begutachtung für unerlässlich. Wohl allein, damit die Entscheidung nicht gleich wieder vom OLG kassiert wird. Im Grunde ist das ja auch in meinem Sinne. Schade nur, dass Kinder für unsinnige, weil vom Ergebnis vorhersehbare Gutachten herhalten müssen, nur weil auch die allerletzte Vermutung einer Mutter schon als substanziierter Vortrag zur Begründung einer Gutachtenerstellung ausreicht. Dieselben Argumente (oder wie auch immer man(n) das nennen würde) vom Vater und der würde nur ausgelacht.
Die Richterin hat zum Hinweis, dass zur Gutachtenerstellung Teilbereiche des Sorgerechts entzogen werden können, gleich den Bericht der Verfahrensbeiständin angeheftet, und dieser Bericht und vor allem dessen Zustandekommen und Verwertung sind der Hammer!
Die Richterin verfügt angesichts Benachrichtigung der Sachverständigen, dass Kind und Vater nicht wollen, dass die VB mit dem Kind "kontakt aufnehmen soll". Am 19.05. verfügt und am 21.05. den Beteiligten zugestellt. Bereits am 23.05. liegt die Stellungnahme der VB vor(!), die umgehend einen Termin bei der Mutter während des Umgangs machte (es ist zu klären, ob der Termin nicht sogar noch vor der Verfügung der Richterin gemacht wurde, bspw. nach einem Telefonat der Richterin mit entsprechender Handlungsanweisung). Kontaktaufnahme beim Vater fand nicht statt. Also Nacht und Nebel-Aktion, da die VB offenbar wusste, dass ich und Sohnemann nicht mehr mit ihr sprechen wollen. Und zur Verhinderung des ausdrücklichen Widerspruchs des Vaters eben Kontaktaufnahme noch vor Kenntnisnahme der Verfügung im normalen Postlauf. Frühestens am 23.05. hätte ich die Verfügung nämlich erhalten. Am Pfingstsamstag... Ich gehe aber davon aus, dass die VB noch vor der schriftlichen Verfügung gehandelt hat, da sie eine bestimmte Tatsache, die eine Woche zurückgelegen hat, erwähnt, nämlich Ankunft unseres Welpen, sodass der Termin mit Sohnemann und Mutter vermutlich schon um den 15.05. (Mutter-Wochenende) oder kurz danach stattgefunden hat.
Die VB hört das Kind an und gibt das kurze Gespräch schon nicht vollständig wieder. . Das Gewinsel über den fiesen Vater aber umso mehr und empfiehlt daraufhin eine Reihe von Maßnahmen, bspw. das Recht, Hilfen nach SGB VIII auf die Mutter zu übertragen, weil die es so dringend braucht und auch der Mutter das Recht zur Zustimmung zum Gutachten zu übertragen solle überprüft werden.
Okay, so weit, so gut, aber dann kommt es: Die Anwältin der Mutter beantragt nur drei Tage später im laufenden Hauptsacheverfahren (!) per Einstweiliger Anordnungen genau das, was die VB empfohlen hatte!!! Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Wir hatten die Stellungnahme erst eine Woche später...
Die Folge: Da auch die VB eine Rechtsanwältin ist, wird sich die Anwaltskammer damit beschäftigen müssen. An Zufälle glaubt da niemand mehr. Es dürfte auch der Anwältin der Mutter äußerst schwer fallen zu begründen, warum sie in der Sache mutwillige und nicht eilbedürftige Anträge stellt, obschon das Gericht auf einfachen Hinweis, dass Maßnahmen wegen der Verweigerung des Gutachtens zu prüfen sind, hätte tätig werden können und es ja auch zeitgleich mit der Einreichung der Einstweiligen Anträge wurde. Nicht wegen der Einreichung, sondern bereits aufgrund des Berichts dieser VB. Die Richterin ist diesen Anträgen auch nicht einfach gefolgt (was wohl die Rechtsanwältin der Mutter so erwartet hat), sondern hat eine Stellungnahmefrist gesetzt. Entsprechende Erwiderung war rechtzeitig bei Gericht. Ich werde berichten, wie es weiter lief. Müsste heute oder morgen entschieden sein.
An diesem Geschehen wird noch einmal so deutlich, wie sehr Väter in diesem System benachteiligt werden. Eine Verfahrensbeiständin schreibt ohne Anhörung des Kindes und des Vaters im väterlichen Haushalt ihre Geschichte in einer Nacht- und Nebel-Aktion und arbeitet - wie soll man das anders deuten? -kollusiv mit der Rechtsanwältin der Mutter zusammen, indem sie den Bericht vorab der Rechtsanwältin der Mutter auf's Fax legt.
High Noon in der Provinz also.
Ich mache mir keine Sorgen hinsichtlich des Gutachtens. Ganz im Gegenteil werde ich jetzt selber daran teilnehmen, denn es reicht. Ich will jetzt die Alleinsorge, da mit Frau Mutter nichts mehr geht. Die bisherige gemeinsame Sorge, die ich durchaus hätte beibehalten können, ist aufgrund der mütterlichen Lügen im Verfahren und ihrer Manipulationen an Sohnemann erledigt. Das wird ständig so weitergehen, wenn diese Frau noch weiter mitbestimmen kann. Und ich möchte nicht länger mit einem mulmigen Gefühl zum Briefkasten gehen oder in die E-Mails schauen müssen, weil das nächste unsinnige Einstweilige Anordnungsverfahren wegen irgendwelcher Nichtigkeiten darin liegen könnte.
Gruß
Gruß
Krishna
Erst das Kind manipulieren und dann der Mutter das Sorgerecht entziehen und Rechtsanwälte bei der Kammer anschwärzen wollen. Das ist wirklich der Hammer. Ich glaube, da hat es mit Hellsehen nichts zu tun, um die Zukunft dieses Systems sehen zu können. Leider ist es nicht immer eine wohltuende Gabe, Erfahrungen zu haben.
Möchte mich (wie vj) auch der Aussage von Oldie anschließen, was so schwer daran sein soll, das Kind zum Gutachten zu motivieren. Scheint mir um ein Vielfaches leichter, als den Vater von der Falschheit seines Tuns zu überzeugen. Wäre Sohn zu wünschen, dass es doch noch gelingt. Ich bin verzweifelt und mir fehlen die Worte.
Erst das Kind manipulieren und dann der Mutter das Sorgerecht entziehen und Rechtsanwälte bei der Kammer anschwärzen wollen. Das ist wirklich der Hammer. Ich glaube, da hat es mit Hellsehen nichts zu tun, um die Zukunft dieses Systems sehen zu können. Leider ist es nicht immer eine wohltuende Gabe, Erfahrungen zu haben.
Welche Laus ist dir denn über die Leber gelaufen?
Eine VB macht gemeinsame Sache mit einer Rechtsanwältin, um der Mutter das Kind doch noch irgendwie zurückzuschaffen und du meckerst über mich? Ein solches System findest du gut? Sind wir hier neuerdings beim VAMV?
Echt Leute, dieses Forum war mal anders. Solche Stänker-Typen verderben die Kommunikation, sollten besser Sport treiben statt sich mit solch dummen Kommentaren im Internet herumzutreiben. Forentrolle.
Noch nicht einmal richtig lesen können sie, vom Verstehen will ich gar nicht erst reden. Das Kind wird jetzt an der Begutachtung teilnehmen. Wozu also noch Motivation? Aber Hauptsache Oldie anschließen, gell, denn der hat bislang ja auch so viel Erhellendes beigetragen.
Echt, nee...
Gruß
Krishna
Welche Laus ist dir denn über die Leber gelaufen?
Es ist einfach nur schlimm, was ihr beide dem Kind mit dem Streit antut.
Und das wird sich sicher nicht dadurch bessern, was Du da jetzt so treibst.
Klopp nur ruhig auf mich ein. Das wird Dich bzw. eure Familiensituation nicht sehr weiterbringen.
Ich hege aber die Hoffnung, dass mein Beitrag Deinem Kind hilft und Dich zum Nachdenken anregt.
Hier geht es nur um Dich, Deinen Sohn und seine Mutter. Um diese Familie.
Weder geht es um das System, Richter, Gutachter, Beistände, Rechtsanwälte.
Was für ein Varer willst Du sein?
Was für eine Mutter wünscht Du Deinem Sohn?
Was willst Du dafür tun?
Weder geht es um das System, Richter, Gutachter, Beistände, Rechtsanwälte
Gehörst du zufällig zu einer Gruppe der erwähnten Beteiligten?
Natürlich geht es auch um diese Leute, die seit 11 Jahren mit ihrem teilweise hinterhältigen und alein auf Mütter ausgerichteten Verhalten dafür gesorgt haben, dass mein Sohn immer weiter von der Mutter Richtung Abgrund gezogen wurde.
Diese Sache hat mit meinem Sohn gar nichts zu tun. Davon bekommt er nichts mit.
Was für ein Varer willst Du sein?
Was für eine Mutter wünscht Du Deinem Sohn?
Was willst Du dafür tun?
Der, der ich immer war.
Fromme Wünsche helfen nicht, wenn du eine Mutter hast, die mittlerweile jeden Unsinn vorträgt und daraus Verfahren macht. Ich habe auch noch andere Sachen zu tun, als Schriftsätze wegen der mutwilligen Verfahren dieser Frau zu schreiben. Die ändert nichts und niemand mehr. Es wird immer schlimmer und das Fass ist voll.
Dafür Sorgen, dass der Einfluss dieser Frau zur Genesung des Kindes auf das notwendige Maß reduziert wird. Und dazu gehört auch, dass sie sich mit ihren abstrusen Ansichten und Denkweisen nicht mehr länger unter dem Deckmantel des GSR destruktiv und hirnlos einmischt. Ohne Sorgerecht fehlen zumindest die entsprechenden Aufhänger. Was in einem halben Jahr oder später ist, das wird sich zeigen.
Ich kann nicht einfach "Amen" sagen und die andere Wange hinhalten, wie du das gerne hättest. Ich bin nicht gläubig. Ich bin Realist.
Gruß
Krishna
Moin,
@Krishna: Bist Du vielleicht Kampfschwimmer? Du driftest sehr in die jarod'sche Richtung ab, ausser, das Du Dich besser ausdrücken kannst.
Du wirst mit Deiner Verweigerungshaltung absehbar scheitern, in welchem Ausmass auch immer.
Ich glaube Du solltest mal tief durchatmen, und die ganze Situation neu bewerten. Tipps gibt es hier genug.
Du stehst mittlerweile mit dem Rücken zur Wand, und hast kaum mehr Handlungsspielraum, weil Du hier an falscher Stelle Rückgrat beweisen willst.
Frei nach WoWi:
Friss Kreide, Junge!
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
@Krishna: Bist Du vielleicht Kampfschwimmer?
Natürlich nicht. Ich bin nur nicht still, wie es viele erwarten. Warum sollte ich auch, wenn die Dinge so klar manipuliert werden?
Du wirst mit Deiner Verweigerungshaltung absehbar scheitern, in welchem Ausmass auch immer.
Was meinst du mit "Verweigerungshaltung"? Sohnemann nimmt doch jetzt am Gutachtn teil.
Falls du damit meinst, dass ich die Beteiligten nicht angehen soll, so sehe ich anders, denn um den Willen von Sohnemann kommen die nicht herum. Und genau das ist es ja, was die so frustriert. Sohnemann spielt bei deren Spiel einfach nicht mit und wird selbst bei einer an den Haaren herbeigezogenen Entscheidung zugunsten der Mutter nicht wieder dort leben. Er kommt einfach nach wie vor zu uns. Was sollen sie dagegen machen? Den Gerichtsvollzieher schicken?
Nochmals: Die Mutter ist psychisch erkrankt. Manisch-depressiv. Mt all den Folgen, die Kinder solcher Mütter erleiden. Sohnemann hat selbst die Notbremse gezogen und niemand kann mich zwingen, ihm bei Erscheinen aus freiem Antrieb die Tür zu weisen. Insofern kann mir das Ergebnis dieses Verfahrens sogar egal sein.
Gruß
Krishna
Hi Krishna,
Was ich dabei nicht verstehe bzw. problematisch sehe:
Wenn Junior seinen Willen eh so klar und deutlich zeigt und durchsetzt - warum nimmst Du dann auch noch (bildlich gesprochen) das Schwert in die Hand und stürzt dich in den Kampf?
Falls Du bei den offiziellen Stellen auch so laut und aggressiv auftrittst, dann bietet sich diesen Stellen folgendes Bild:
Da ist eine KM, bei der das Kind nicht mehr leben kann und scheinbar auch nicht will.
Und da ist ein KV, der aggressiv immer wieder darauf beharrt, er kenne den Willen des Kindes ganz genau und dieser KV ist kaum zur Zusammenarbeit bereit, sondern stellt sich in allen möglichen Punkten so lange quer, bis es nicht mehr geht. Als Begründung (Ausrede?) verwendet er immer den Kindeswillen.
Was soll nun mit dem Kind geschehen? Keiner der Eltern ist ein guter Ansprechpartner, um die Zukunft des Kindes zu besprechen.
Was - aus langjähriger Erfahrung - viel besser hilft:
-> ruhig und sachlich bleiben
-> dem Junior den Rücken stärken
-> sich den zuständigen Stellen als zuverlässiger Gesprächspartner präsentieren
-> den Zuständigen die Gelegenheit geben, eigene Schlüsse zu ziehen
-> sich bewußt machen, dass die Dinge am besten geregelt werden können, wenn mehrere Stellen gemeinsam daran arbeiten, dem Kind die bestmögliche Zukunft zu bieten und nicht dann, wenn man alleine gegen alle kämpft
Keine Ahnung, ob das bei euch funktioniert, aber sich ein paar Gedanken über dieses Verhalten zu machen, ist sicher keine verlorene Zeit.
lg
vj
Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)
Was - aus langjähriger Erfahrung - viel besser hilft:
-> ruhig und sachlich bleiben
-> dem Junior den Rücken stärken
-> sich den zuständigen Stellen als zuverlässiger Gesprächspartner präsentieren
-> den Zuständigen die Gelegenheit geben, eigene Schlüsse zu ziehen
-> sich bewußt machen, dass die Dinge am besten geregelt werden können, wenn mehrere Stellen gemeinsam daran arbeiten, dem Kind die bestmögliche Zukunft zu bieten und nicht dann, wenn man alleine gegen alle kämpft
Gerade das mit den zuständigen Stellen geht mir mittlerweile so quer runter, denn in den letzten elf Jahren habe ich durch die Stellen nichts Anderes erfahren als Doppelzüngigkeit, fehlendes Interesse, unter Druck gesetzt zu werden, Lügen und bzgl. JA auch grundlose mangelnde Kooperation. Daher habe ich jegliche persönliche Form der Zusammenarbeit bereits weit vor dem Wechsel beendet. Wäre das anders gelaufen, dann würde ich dir Recht geben. Es ist aber leider eine Wunschvorstellung, auch nur annähernd fair behandelt zu werden, wenn Mami beim Jugendamt um Hilfe bittet und damit ja ihre Kooperationsbereitschaft bewiesen hat... Mehr ist gar nicht gewollt, den sie hat den Happen der öffentlichen Hilfen ja brav geschluckt und sich ins Helfersystem integriert.
Seinem Kind Eigenverantwortung beizubringen passt da nicht rein. Denn ist das Kind okay, dann wäre man ja schon nicht mehr zuständig, und dann gibt es auch nichts mehr zu verdienen.
Gruß
Krishna
@krishna
Jedes Jugendamt reagiert anders. Aber es ist eben einfacher manchen Menschen zuzustimmen als anderen.
Mein Exmann ist auch so jemand. Da sind die meisten immer erst ganz glücklich gewesen und fanden es alle toll, dass er sich einbringt. Allerdings mussten dann alle Ämter und auch die Ärzte irgendwann feststellen, dass das mit ihm gut läuft, wenn er seine Meinung durchsetzen kann. Klappt das nicht mehr so verlangt er den Vorgesetzten, einen Sachbearbeiterwechsel etc.
Kam nicht bei jedem so gut an.
Ich würde sagen, lass euren Sohn auf jeden Fall bei der Begutachtung mitwirken. Evtl. ist es für ihn eine Möglichkeit sich schriftlich an die Richterin zu wenden (nur wer schreibt bleibt) und noch einmal schriftlich seinen Wunsch und Willen zum Ausdruck zu bringen. In seinen eigenen Worten und mit seinen Argumenten. Dann kann er auch erklären, warum er diese erneute Begutachtung nicht positiv findet etc.
Aber: dies im Nachgang zur Begutachtung. Er kann dort nämlich auch mitteilen, was ihm bei der Begutachtung nicht gefallen hat und wie er sich dabei gefühlt hat.
Sophie
Moin Krishna,
Es ist aber leider eine Wunschvorstellung, auch nur annähernd fair behandelt zu werden, wenn Mami beim Jugendamt um Hilfe bittet und damit ja ihre Kooperationsbereitschaft bewiesen hat...
Ich bin bei Dir, wenn Du eine Kooperation mit der "verlogenen Verfahrensbeiständin" ablehnst und Dich dagegen wehrst.
Daher habe ich jegliche persönliche Form der Zusammenarbeit bereits weit vor dem Wechsel beendet.
Nicht bei Dir bin ich bei der Entscheidung, die Kooperation komplett einzustellen.
Aus einem einzigen Grund: Du überläßt einer - in Deinen Augen - psychisch Kranken die Alleinherrschaft über diesen Teil des Schlachtfeldes.
Eine Weiterführung der Kooperation mit der von vj genannten Ruhe und Sachlichkeit ist auch in meinen Augen zielführender.
Ganz einfach, weil man einer Kontra-Mutter wie Deiner Ex damit kontrolliert die Gelegenheit gibt, sich selbst ins Aus zu schießen.
Das ist nicht der einfachere Weg (und auch nicht der schnellere) aber irgendwann schnallt auch der mütterfreundlichste Lobbyist, wo der Hase lang läuft.
Gruß
United
Ich bin bei Dir, wenn Du eine Kooperation mit der "verlogenen Verfahrensbeiständin" ablehnst und Dich dagegen wehrst.
Bist du auch noch bei mir, wenn ich sage, dass der JA-MA im Sommer letzten Jahres vorprozessual unterstützte, dass Sohnemann mehr Zeit bei uns verbringen sollte, dann aber im Verfahren plötzlich völlig anders redete?
Der Mann war ja mit ein Grund, warum ich den Antrag auf das ABR damals überhaupt gestellt habe. Hätte der mir vorher gesagt, dass er in einem Prozess wieder nur die Mutter unterstützt, so hätte ich den Antrag nie eingereicht.
Das Kind lief schräg und die Mutter war überfordert, brauchte dringend Hilfe. Erst unter Druck meinerseits erklärte sie sich dann mit SPFH einverstanden. Die wurde noch kurz vor dem Prozess installiert. Ichh habe mir durch mein eigenes Engagement in RIchtung Hilfe für die Mutter also meinen Antrag quasi selbst aussichtslos gemacht, denn wenn Mami ja jetzt Hilfe hat, dann wird schon alles gut werden. JA-MA fällt um, VB lügt - und alle sind zufrieden.
Nicht bei Dir bin ich bei der Entscheidung, die Kooperation komplett einzustellen.
Aus einem einzigen Grund: Du überläßt einer - in Deinen Augen - psychisch Kranken die Alleinherrschaft über diesen Teil des Schlachtfeldes.
Könnte man so sehen, ist aber doch nicht so, denn dadurch, dass ich ein Zusammentreffen von JA-MA und SPFH-Leuten mit meinem Sohn verboten habe, um ihm diese Erfahrungen und die Stigmatisierung zu ersparen, kennt ihn niemand persönlich und kann daher auch keine angeblich profunden Aussagen machen. Das habe ich auch ins Gerichtsprotokoll schreiben lassen, denn wer das Kind schon nicht kennt, kann nicht besser reden als irgendwer von der Straße.
Eine Weiterführung der Kooperation mit der von vj genannten Ruhe und Sachlichkeit ist auch in meinen Augen zielführender.
Ganz einfach, weil man einer Kontra-Mutter wie Deiner Ex damit kontrolliert die Gelegenheit gibt, sich selbst ins Aus zu schießen.Das ist nicht der einfachere Weg (und auch nicht der schnellere) aber irgendwann schnallt auch der mütterfreundlichste Lobbyist, wo der Hase lang läuft.
Ich kann auch ruhig und sachlich. Vor allem weiß ich worüber ich rede, was bei Frau Mutter oft nicht der Fall ist. Sie hat sich schon so oft um Kopf und Kragen geredet, dass man darauf praktisch immer setzen kann.
Leider bin ich in all den Jahren noch kein einziges Mal auf irgendeinen Zuständigen getroffen, der nicht als allererstes im Kopf hatte, das Kind auf jeden Fall bei der Mutter zu halten. Dieses Dogma sorgt dafür, dass die praktischen Lösungen gar nicht gesehen werden, selbst wenn eine Mutter psychisch krank ist und das Kind schon die typischen Auffälligkeiten zeigt. Das kann man in vielen Studien nachlesen, aber ich habe den Eindruck, dass viele von den Zuständigen nicht den Schimmer einer Ahnung haben und die Fälle mit den immergleichen Platitüden wie "Sie sollten besser miteinander kommunizieren, eine Mediation machen, das Kind da raushalten, das Kind unterstützen" und solchem Blah, blah lösen wollen. Dass es völlig lern- ud beratungsresistente Menschen gibt, ist bei denen noch nicht angekommen. Die Mutter ist (so hat es mein Hausarzt, der zufälligerweise auch Psychologe ist) auf Nachfrage mal formuliert, aufgrund der chronischen psychischen Erkrankung auch intellektuell nicht mehr auf der Höhe, bekommt Zusammenhänge nicht mehr hin, vergisst ihre eigenen Aussagen ständig, und das ist für mich auch der Grund, jetzt einen Schlussstrich unter die gemeinsame Sorge zu ziehen, denn bereits in Vergangenheit waren Sprüche wie "Da weiß ich ja nichts von" so häufig und das hat immer mehr zu Streit geführt, dass ich es im Sinne des Kindes für besser halte, wenn die Mutter nur noch von mir informiert wird. Das bringt einfach mehr Ruhe.
Gruß
Krishna
Moin Krishna.
Ich weiß, Du willst es vermutlich gar nicht lesen von mir. Aber dennoch:
Leider bin ich in all den Jahren noch kein einziges Mal auf irgendeinen Zuständigen getroffen, der nicht als allererstes im Kopf hatte, das Kind auf jeden Fall bei der Mutter zu halten. Dieses Dogma sorgt dafür, dass die praktischen Lösungen gar nicht gesehen werden, selbst wenn eine Mutter psychisch krank ist und das Kind schon die typischen Auffälligkeiten zeigt.
Ich kann mir leider nicht vorstellen, dass es keinen einzigen (! Deine Worte!) gibt, der erkennt, dass es mindestens mal fragwürdig und wohl nicht dem Kindeswohl entspricht, das Kind bei einer nachweislich(?) physisch kranken Mutter zu belassen.
wir wissen alle, dass es eher mehr als weniger JA-MitarbeiterInnen gibt, die eher mütterlastig handeln. Aber dass das keinem auffällt? Auch nicht Ärzten oder bei Gericht?
Entweder - was ich Dir weiter nicht unterstellen will - hast auch Du eine sehr subjektive Wahrnehmung der Wirklichkeit. Oder Du schaffst es durch Dein Auftreten, bei den handelnden Personen Zweifel zu säen, ob es bei Dir besser wäre als bei der kranken Mutter!
Warum merkst Du eigentlich nicht, dass selbst hier im Forum, wo Du tendenziell auf LeserInnen triffst, die Dir und Deinem Fall aufgeschlossen gegenüber stehen, eher Skepsis überwiegt und Deine Handeln wenn überhaupt nur in Teilen gutgeheißen wird?
Wenn Du Eurem Kind helfen willst, dann lies doch bitte all die Antworten in diesem Faden nochmal und denk drüber nach!
Nichts für ungut. Toto
Toto, dieser statistischen Annahme schließe ich mich nicht an.
Krishna ist ja schon lange hier dabei und noch nie durch besondere Hysterie aufgefallen.
Er sagt ja auch nicht, dass es niemand gibt, der seine Augen öffnen würde, sondern nur, dass er noch keinen getroffen hat und das halte ich keineswegs für unwahrscheinlich.
Es ist schließlich Branchenüblich, dass Probleme eher als von außen kommend angesehen und nach innen "gelöst" werden.
Das System "Mutter Kind" ist um jeden Preis zu verteidigen.
Ich habe mich jedenfalls auch vor Jahren dagegen gewehrt, dass man Sohn nochmal einem "Idiotentest" unterzogen wird, nicht um ihm zu helfen, sondern um den Unterhaltswünschen der Mutter Schub zu geben.
Das Ziel des Gutachtens wäre also gewesen, ihn möglichst krank zu machen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das System "Mutter Kind" ist um jeden Preis zu verteidigen.
Beppo, ohne jetzt an dieser Stelle abermals eine Grundsatzdiskussion zur Allgemeingültigkeit dieser These und der Gründe dafür führen zu wollen, will ich Dir gar nicht mal widersprechen! Nur mE sollte Krishna deshalb stetig weiter versuchen, einen aufmerksamen Unterstützer zu finden. Zu sagen, "ich hab recht, System ist sch..... und will es nicht sehen" wird nicht zu einer Lösung fürs Kind führen. Und auffallend ist doch, das es Krishna nicht mal hier bei uns gelingt, zu überzeugen...
Gruß, Toto
Vielleicht sollte man es mal etwas gelassener angehen.
Das System ist mir zu abstrakt, gibt es eigentlich auch nicht.
Es sind immer Menschen, die sich gewissermaßen systematisch verhalten.
Und die Mehrzahl der Fälle sind nun mal Mutter-Kind-Fälle und die Väter außen vor.
Da stellt sich dann das systemische Verhalten per Automatismus ein.
Ich, wegen zwischenzeitlicher Volljährigkeit meines Sohnes als (Ex) allein Erziehender konnte das oft genug beobachten.
Beispiel: eine Familienrichterin, die bemerkte, dass sie sonst immer das von mir gesagte von Müttern hört und das von der Mutter gesagte von den Vätern.
Die hatte also die übliche systemische Rollenverteilung von Mutter und Vater in diesem Moment auch bemerkt.
Kind lehnt Begutachtung ab. Na und ?
Anwälte mauscheln miteinander. Na und ?
Jugendamt fällt einem in den Rücken. Na und?
Zurück zur Gelassenheit - Die Würfel sind doch schon lange gefallen.
Die Aufregung über das System ist doch nicht mehr relevant.
Statt die Prozeduren noch zu füttern, würde ich sie runterfahren.
Einen Antrag auf alleinige Sorge halte ich für so überflüssig wie nur was.
Ebenso Eingaben bei der Rechtsanwaltskammer oder sonstwo.
Das System frisst das doch alles auf und verdaut es ohne Konsequenzen.
Warum merkst Du eigentlich nicht, dass selbst hier im Forum, wo Du tendenziell auf LeserInnen triffst, die Dir und Deinem Fall aufgeschlossen gegenüber stehen, eher Skepsis überwiegt und Deine Handeln wenn überhaupt nur in Teilen gutgeheißen wird?
Wenn Du Eurem Kind helfen willst, dann lies doch bitte all die Antworten in diesem Faden nochmal und denk drüber nach!
Mir aus der Seele gesprochen.
Tritt mal einen ganz großen Schritt zurück und siehe das ganze Bild.
Denke Dich doch mal zehn Jahre weiter und betrachte die Vergangenheit.
Und wenn Du dann nicht doch wenigstens ein bisschen schmunzeln musst ...
... dann lies das alles hier noch einmal und denke drüber nach.
LG Gregg
Hallo zusammen,
in der Sache gibt es noch nichts Neues. Warte immer noch auf die Entscheidung in der Einstweiligen Sache.
Zu den Einwänden:
Ich beantrage das ASR nicht ausdrücklich, nehme nun aber an dem Gutachten teil, da die zweite Beweisfrage (. 1 gilt ASR für Mutter) offen ist und danach fragt, welche Sorgeregelung für Sohnemann das Beste wäre. Kommt die Gutachterin von alleine drauf, ist das gut. Wenn nicht und das GSR bleibt, ist es weniger gut, da Mami gerade entdeckt hat, wie schön man dem Vater pkh-finanzierten Stress unter dem Deckmantel des Kindeswohls machen kann. Diesen weiteren Stress würde ich uns gerne ersparen, aber auch den kann man bewältigen.
Ich habe sehr wohl gelesen, was in den Antworten steht. Oft wird versucht, Zweifel zu streuen, um dann an der Sache vorbei bestimmte Ansichten zu äußern. Erfreulich wäre es, wenn nicht jeder wie Sherlock Holmes zunächst nur das Haar in der Suppe suchen würde, sondern die mitgeteilten Tatsachen akzeptieren würde, es sei denn, sie sind sich offensichtlich widersprechend. Und das sehe ich hier nicht. Man muss nur aufmerksam lesen und bekommt das dann gut hintereinander. Eine gewisse Kenntnis im Familien- und Prozessrecht muss schon vorhanden sein, denn dass Einstweilige - und Hauptsacheverfahren voneinander zu trennen sind, ebenso wie VB und Gutachterin, ist klar, was leider manchmal übersehen wurde.
Ich bin seit langer Zeit mal wieder hier, weil ich weiterführende Tipps oder Meinungen hören wollte. Und vielleicht hätte ja jemand einen Beschluss beifügen können, der in der Begründung bspw. gesagt hätte: Wenn das Gericht in der kindlichen Anhörung keinerlei Zweifel an dem mitgeteilten Kindeswillen erkennen kann und auch keine auf anderen Tatsachen beruhenden Zweifel an der Authenzität des Kindeswillens bestehen, dann kann das Gericht von der Einholung eines familienpsychologischen Gutachtens absehen.
In der Tat darf das Gericht nämlich von Gutachten absehen, wenn es insoweit auch eigene Sachkunde hat. In meinem Fall hatte die Richterin keinerlei Zweifel nach der Anhörung. Die wurden nur von der Gegenseite (Kind könnte manipuliert sein) geäußert, allerdings ohne jedweden Beleg dafür (bspw. Kind hat aber am sounsovielten noch dies und jenes gesagt und getan...). Ich glaube, die Richterin weiß das genauso gut, wollte sich aber absichern, denn das OLG würde das sicherlich erst mal wieder anders sehen, bis der BGH das dann wieder anders sieht...
Sollte also alles schiefgehen, würde ich es tatsächlich mit Beppos Vorschlag machen und dem Gericht die umgedrehte Geschichte vom induzierten Kindeswillen vortragen. Es versteht sich von selbst, dass der Wille Sohnemanns auch teilweise induziert ist, denn wenn Papa mit Sohnemann über die Probleme spricht und Sohnemann zwar nicht anheizt, aber eben in seiner Ansicht, dass das mit Mama nicht gut läuft und auch nicht besser werden wird, nicht widerspricht, dann ist auch das Induzierung. Die Frage ist, was ist erlaubt, was nicht. Ich habe (ausgerechnet!) vom JA gelernt, dass ich Sohnemann nicht anlügen muss. Wie die Gutachterin das sieht, steht auf einem völlig anderen Blatt.
Eines noch zu den Beschwerden gegen die Beteiligten. Ich weiß nur zu gut, welches Leid und wie viel Stress diese abgekaterten Spiele uns bereitet haben. Und es ist zu vermuten, dass die das bedenkenlos regelmäßig praktizieren. Solche Leute gehören nicht in solche Ämter. Und wenn ich dazu beitragen kann, dass das endet, dann tue ich das. Natürlich wird da vermutlich nichts Ernsthaftes an Konsequenzen folgen, aber wenn die das nächste Mal so eine Nummer durchziehen und das fliegt auf, dürfte die Nachsicht weitaus geringer sein. Und wer weiß, vielleicht ist das ja auch nicht das erste Mal, dass ganz erhebliche Zweifel an deren Tun aufkommen. Klar kann ein Gericht keinen Einfluss auf die Wahl des Rechtsanwalts nehmen, aber niemand zwingt es einen bestimmten VB zu beauftragen. Und ein Rechtsanwalt, dem diese Zweifel anhaften, dürfte es künftig mit seinem hahnebüchenen Vortrag deutlich schwerer haben. Klar kann man sagen, die eine Krähe.... Aber jetzt mal ernsthaft: Die falsche Stellungnahme hat auch für die Richterin im Nachhinein zu einer erheblichen Mehrarbeit durch mittlerweile drei neue Verfahren geführt. Glaubt ihr, das wird sie bei dem nächsten Verfahren mit dieser Anwältin einfach vergessen? Ich glaube, da weht dann ein ganz anderer Wind.
Gruß
Krishna
Moin,
ich umschreib es einmal so ...
Bei den hier auftretenen Usern kann man (zumindest bei den seit längerer Zeit anwesenden) ein gewisses Verständnis des Familienrechts unterstellen. Aber, und auch hier wiederholen (und nicht widersprechen) sich viele Meinungen, dass nahezu jeder Fall einer Einzelfallbetrachtung unterliegt. Damit KANN man NICHT eine gewisse Aussage zu irgendwas treffen. Das sollte man nicht vergessen.
Und da sucht niemand das "Haar in der Suppe", sondern teilt seine Erfahrung mit, die jeder für sich in diesem System machen musste.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Der große Unterschied zw. Dir und dem TO ist, das Du versucht hast, als Erwachsener eine Lösung/ einen Kompromiss zu finden und damit dem GA nicht mit einer Verweigerungshaltung Futter gegeben hast, dessen Auslegung weit außerhalb jeglicher Kontrolle ist. Und, dass Du das Kind in bestärkt hast positiv mitzuwirken und nicht kindlich zu bocken.
Na ja, ich meine bspw. solche Äußerungen eben. Ich habe Sohnemann nicht gezwungen zu sagen, dass er die Begutachtung nicht will. Er will sie nicht, weil er Ruhe haben will. Daraufhin habe ich die Zustimmung verweigert, aber nun geht es ja nicht anders und er muss hin. Das weiß er auch. Gefallen tut es ihm nicht. Es wäre halt schön gewesen, wenn es ohne diese weitere Belastung für ihn gelaufen wäre. Und genau das wollte ich durch die Verweigerung meiner Zustimmung erreichen - eine Problemlösung in seinem Sinne nämlich.
Ich selber habe da also gar keine "Verweigerungshaltung" hinsichtlich des Kindes (da kam auch irgendwo ei Spruch, der Schreiber könne sich schon sehr gut vorstellen, warum ich die Begutachtung nicht wolle.... Nett!) und ich habe ihn auch nicht angehalten, zu "bocken".
Das sind reine Unterstellungen.
Gruß
Krishna