Kind lehnt familien...
 
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Kind lehnt familienpsychologische Begutachtung ab

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(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

So und das letzte Update:

Gericht fragt bei Gegenseite an, ob die Einstweiligen Anträge angesichts meiner Zustimmung zum Gutachten zurückgestellt werden können?

Verstehe ich nicht ganz, denn diese Anträge betrafen ja nicht nur die zuvor fehlende Zustimmung zum Gutachten.
Wenn die Gegenseite dem zustimmt, kann sie sie auch gleich zurücknehmen, da sie die ohnehin fehlende Eilbedürftigkeit damit selber zementiert. Wir werden sehen.

Vielleicht will das Gericht aber auch eine Auseinandersetzung mit dem von mir angeführten Hinweis auf die so merkwürdige zeitliche Entsprechung des Berichts der VB mit den Anträgen der gegnerischen Anwältin vermeiden? Wenn die nämlich zustimmt und dann erst das Gutachtenergebnis ansteht, richtet sich eh alles danach und dann steht da hinsichtlich dieser Anträge (wenn das Verfahren zu meinen Gunsten ausgeht natürlich) sowieso nur, dass diesen Anträgen aufgrund der Entscheidung in der Hauptsache nicht gefolgt werden konnte.

Leider wird vermutlich auch in diesem Fall die Kostenfolge wieder nur sein "außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet", was für mich bedeutet, dass ich sie selber tragen muss, während Mutter eh nie mehr aus der sozialen Hängematte kommt und Einkommensprüfungen durch die Landeskasse keine hektischen Flecken verursachen werden.

Vielleicht jetzt mal eine Frage dazu: Hat jemand schon mal ähnlich eher mutwillige Verfahren erlebt und dann das Gericht tatsächlich soz. nach dem Veranlasserprinzip die Kosten verteilt?

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2015 19:07
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin. Ich nochmal

In der Tat darf das Gericht nämlich von Gutachten absehen, wenn es insoweit auch eigene Sachkunde hat. In meinem Fall hatte die Richterin keinerlei Zweifel nach der Anhörung. Die wurden nur von der Gegenseite (Kind könnte  manipuliert sein) geäußert, allerdings ohne jedweden Beleg dafür (bspw. Kind hat aber am sounsovielten noch dies und jenes gesagt und getan...). Ich glaube, die Richterin weiß das genauso gut, wollte sich aber absichern, denn das OLG würde das sicherlich erst mal wieder anders sehen, bis der BGH das dann wieder anders sieht...

Klar muss die  Richterin kein Gutachten einholen. Aber offensichtlich empfand sie die Anhörung als nicht so eindeutig oder konnte die Argumente der Gegenseite eben nicht als offenkundig unzutreffend abtun. Deshalb braucht sie eben ein Gutachten um ihre Entscheidung begründen zu können od. wasserfest machen zu können. Du kannst nun lamentieren, dass sie nicht mutig genug ist, aufgrundlage der Anhörung zu entscheiden, aber das steht Dir nicht zu. Es ist vielmehr das gute Recht der Gegenseite, dass deren Argumente gehört werden. Das würdest Du an deren Stelle auch verlangen!

Und ich glaube nach wie vor, dass Du mögliche Zweifel daran,dass Du eben nicht maipulierst, dadurch verstärkst, dass Du die Begutachtung verweigerst, anstatt dies den Jungen selbst und authentisch äußern zu lassen. Das erweckt den Anschein (hier und imVerfahren) dass es etwas zu verbergen gibt.

Das Thema einer möglichen Voreingeimmeheit der Gutachterin oder der VB ist losgelöst davon anzugehen. Aber das geht halt nur im Verfahren!

In der Tat darf das Gericht nämlich von Gutachten absehen, wenn es insoweit auch eigene Sachkunde hat. In meinem Fall hatte die Richterin keinerlei Zweifel nach der Anhörung. Die wurden nur von der Gegenseite (Kind könnte  manipuliert sein) geäußert, allerdings ohne jedweden Beleg dafür (bspw. Kind hat aber am sounsovielten noch dies und jenes gesagt und getan...). Ich glaube, die Richterin weiß das genauso gut, wollte sich aber absichern, denn das OLG würde das sicherlich erst mal wieder anders sehen, bis der BGH das dann wieder anders sieht...

Das ist das, was ich Dir mitgeben will!

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2015 19:36
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Klar muss die  Richterin kein Gutachten einholen. Aber offensichtlich empfand sie die Anhörung als nicht so eindeutig oder konnte die Argumente der Gegenseite eben nicht als offenkundig unzutreffend abtun. Deshalb braucht sie eben ein Gutachten um ihre Entscheidung begründen zu können od. wasserfest machen zu können. Du kannst nun lamentieren, dass sie nicht mutig genug ist, aufgrundlage der Anhörung zu entscheiden, aber das steht Dir nicht zu. Es ist vielmehr das gute Recht der Gegenseite, dass deren Argumente gehört werden. Das würdest Du an deren Stelle auch verlangen!

Bitte lesen: Die Mutter hat überhaupt k e i n e  A r g u m e n t e gebracht. Die bloße Vermutung, dass das Kind ja vielleicht manipuliert sein könnte, reichte schon. Nciht einn Stückchen Fleisch hat sie an den Knochen gebracht.

Vorab (also noch bevor die gegnerische Anwältin mit ihren Hasstiraden startete und die Verhandlung extrem aggressiv wurde) wollte die Richterin nach der überaus eindeutigen Anhörung Sohnemanns die Mutter dazu bringen, das Verfahren zu beenden, da der Kindeswille überaus überzeugend vorgetragen wurde.

Dann kommt eine aggressive Anwältin und sorgt dafür, dass die Verfahren und ihr Einkommen weiterlaufen. Kindeswohl? Was ist das?

Und ich glaube nach wie vor, dass Du mögliche Zweifel daran,dass Du eben nicht maipulierst, dadurch verstärkst, dass Du die Begutachtung verweigerst, anstatt dies den Jungen selbst und authentisch äußern zu lassen. Das erweckt den Anschein (hier und imVerfahren) dass es etwas zu verbergen gibt.

Auch hier bitte erst L E S EN und nicht wieder falsch erkannte Anscheinserweckungen zum Anlass von Spekulatoinen nehmen.

Sohnemann geht doch jetzt zur Begutachtung! Nun wird er seinen Willen auch der GA klar machen, denke ich. Ich habe keine Ahnung, was er ihr sagen will. Vielleicht nur, dass er endlich Ruhe haben will und nicht versteht, dass Mama das Verfahren weiter führt. Vielleicht macht er auch mehr, also Tests. Ich stelle ihm das frei. Will das aber alles lückenlos dokumentiert haben.

Ich persönlich werde lediglich ein Mal mit der GA sprechen, um zu wissen, wer da was schreibt und vielleicht die eine oder andere Position klar zu machen.

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2015 20:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sohnemann geht doch jetzt zur Begutachtung! Nun wird er seinen Willen auch der GA klar machen, denke ich. Ich habe keine Ahnung, was er ihr sagen will. Vielleicht nur, dass er endlich Ruhe haben will und nicht versteht, dass Mama das Verfahren weiter führt. Vielleicht macht er auch mehr, also Tests. Ich stelle ihm das frei. Will das aber alles lückenlos dokumentiert haben.

Auch wenn ich damit Gegenwind produzieren sollte, ich würde ihm vor diesem Hintergrund den Rücken stärken, dass er vor dem GA sagen darf, was er will und er, wenn er eine Frage nicht beantworten will, er das auch nicht muss und, vor Allem, wenn ihm das ganze Gespräch nicht gefällt, er auch das sagen darf und ein Ende des Gesprächs verlangen soll.

Grundregel ist, dass er alles sagen darf aber nichts sagen muss!
Der Gutachter ist für ihn da und nicht er für den Gutachter.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2015 20:25
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Vielleicht jetzt mal eine Frage dazu: Hat jemand schon mal ähnlich eher mutwillige Verfahren erlebt und dann das Gericht tatsächlich soz. nach dem Veranlasserprinzip die Kosten verteilt?

Ständig

Vorab (also noch bevor die gegnerische Anwältin mit ihren Hasstiraden startete und die Verhandlung extrem aggressiv wurde) wollte die Richterin nach der überaus eindeutigen Anhörung Sohnemanns die Mutter dazu bringen, das Verfahren zu beenden, da der Kindeswille überaus überzeugend vorgetragen wurde.

Da die ''Marschrichtung'' der Richterin schon feststeht, ist eine weitere Begutachtung nur dazu da um die Wogen zu glätten.
Die Entscheidung steh m.M.n. aber schon fest.

da sind wir wieder bei:

Dann kommt eine aggressive Anwältin und sorgt dafür, dass die Verfahren und ihr Einkommen weiterlaufen. Kindeswohl? Was ist das?

Und bei dem

Das System "Mutter Kind" ist um jeden Preis zu verteidigen

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2015 20:46
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich schalte hier ab ... die Dikussion dreht sich im Kreis, ohne dass es noch irgendwie sinnvoll erscheint.

Vorab (also noch bevor die gegnerische Anwältin mit ihren Hasstiraden startete und die Verhandlung extrem aggressiv wurde) wollte die Richterin nach der überaus eindeutigen Anhörung Sohnemanns die Mutter dazu bringen, das Verfahren zu beenden, da der Kindeswille überaus überzeugend vorgetragen wurde.

Dann kommt eine aggressive Anwältin und sorgt dafür, dass die Verfahren und ihr Einkommen weiterlaufen. Kindeswohl? Was ist das?

Ich habe auch so eine "aggressive" Gegenanwältin am Start. Und?
Diese soll wohl schon ihre Mandantin vertreten, aber ob das mit ständigen, unnötigen Angriffen so sinvoll ist, das kann auch nur ein Richter(in) entscheiden. Und auch eine Anwältin kann sinnlos ihren Ruf verbrennen. Bei mir war es so, dass das Gutachten nun komplett gegen die KM gelaufen ist ... erfreut bin ich nicht wirklich, dass die Einschätzung sogar noch schlimmer ist, wie ich sie mir vorgestellt habe. Der einzig positive Punkt ist, dass meine Sachgründe nun auch Gutachterlich bestätigt sind. Gewonnen haben die Kinder zwar nicht wirklich etwas, aber vielleicht lässt die KM sich nun dahingehend bewegen, in erster Linie etwas für sich zu tun um dann vielleicht ein bischen etwas für die Kinder zu tun ... ich warte noch auf die Stellungnahme der Gegenseite, rechne aber auch hier wieder mit den schlimmsten Vorhaltungen ... ich höre das OLG schon wieder rufen.

Ich weiß, es ist immer ein Spiel mit dem Feuer, ob man einen guten Gutachter bekommt, der die Probleme wirklich sehen will. Oder ob einer mit einer festen Meinung in die Aufnahme geht ... daher kann ich die Angst grundsätzlich verstehen.

Habt Ihr einen Namen? Wenn ja, bitte mal per PN. Danke.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2015 21:30
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ich schalte hier ab ... die Dikussion dreht sich im Kreis, ohne dass es noch irgendwie sinnvoll erscheint.

Würde das in manchen Fällen auch die Gegenseite so sehen, wäre alles im Lot.....

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2015 21:52
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Würde das in manchen Fällen auch die Gegenseite so sehen, wäre alles im Lot.....

Wie wahr!

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2015 10:12
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

... die Dikussion dreht sich im Kreis, ohne dass es noch irgendwie sinnvoll erscheint.

Würde das in manchen Fällen auch die Gegenseite so sehen, wäre alles im Lot.....

Zwei (sich drehende) Kreise - m.E. hört sich das nach Achterbahn an. Ob das besser ist als sich "lediglich" im Kreise zu drehen? 😉

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2015 23:22
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Komisch, warum wusste ich, dass da noch was kommt?  😉

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2015 12:57




(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Wieder ein kleines Update...

Gegenseite will Einstweilige Anträge auf Anfrage des Gerichts soz. "ruhen lassen". Rücknahme aber nicht, sondern man wolle sie stehen lassen, damit ich wirklich am Gutachten teilnehme und vielleicht auch die Kommunikation mit der Mutter durch deren verstärkte Einbindung verbessere.

Schon mal so einen Quatsch gehört? 1. muss ich nicht am Gutachten mitwirken, werde es aber tun. Eigentlich geht es um die Zustimmung für Sohnemann, die ich ja längst erteilt habe. 2. will man durch das Stehenlassen offenbar Druck auf mich ausüben, obwohl nicht ich die Kommunikation verweigere sondern Mutti sich um nichts mehr kümmert, seit Sohnemann weg ist.

Bleibt festzuhalten: Wenn Mami Einstweilige Anträge stellt, die offensichtlich weder eilbedürftig noch sonst in irgendeiner Form begründet sind, dann darf sie diese "ruhen" lassen und als Druckmittel einsetzen.

Aber nicht mit mir. Das Gericht wird in ein paar Tagen eine Aufforderung zur Entscheidung in der Sache erhalten, mit dem Hinweis, dass Einstweilige Anträge nur in dringenden Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, gestellt werden können. Wenn die Gegenseite ihre eigenen Anträge aber selbst schon nicht als eilbedürftig ansieht, dann sind diese entweder zurückzunehmen oder zurückzuweisen. Und zwar kostenpflichtig. Vor allem vor dem mitschwingenden Hintergrund, dass die Anwältin die Grundlagen zu ihren Anträgen unter kollusivem Zusammenwirken mit der Beiständin erhalten hat. An einen Zufall wird da niemand mehr glauben.

 

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2015 13:19
(@greggbarow)
Schon was gesagt Registriert

Aber nicht mit mir. Das Gericht wird in ein paar Tagen eine Aufforderung zur Entscheidung in der Sache erhalten, mit dem Hinweis, dass Einstweilige Anträge nur in dringenden Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, gestellt werden können.

Und das hätte welchen Vorteil?

Meine Güte, der Verfolgunswahn steht Dir wirklch riesengroß auf der Stirn geschrieben.
Das Gericht hat doch bereits bei der Gegenseite angeregt, den einstweiligen Antrag zurückzunehmen.
Wieviel deutlicher muss sich das Gericht denn noch positionieren, bis Du mal etwas gelassener wirst?

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2015 10:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde das auch machen.

Wenn sie was dringend entscheiden wollen, solllen sie das machen. Und wenn nicht, eben zurück weisen.
Einfach mal das Damoklesschwert an der Decke hängen lassen geht gar nicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2015 10:44
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich hoffe doch mal, dass das Gericht, das nicht mit macht. Zum einen haben die einstweiligen Anträge eine gewisse Eilbedürftigkeit oder aber eben nicht. Im Prinzip könnte der Antrag ja nach Rücknahme auch wieder gestellt werden, wenn eine entsprechende Situation vorliegt und diese eben eilbedürftig ist.

Aus dieser Sicht bin ich auch der Meinung, dass Krishna eine Entscheidung fordern sollte. Es geht letzlich auch darum ernst genommen zu werden und sich an die Regeln zu halten.
Trotzdem sollte man dabei ein gewisses Gefühl für sinnvolle Entscheidungen nicht verlieren, ist abzusehen, dass das Gericht dadurch nur verärgert wird, dann sollte man es lassen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2015 12:58
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich bin ganz bei Susi und möchte aber auch diesen Satz noch einmal hervorheben:

Trotzdem sollte man dabei ein gewisses Gefühl für sinnvolle Entscheidungen nicht verlieren, ist abzusehen, dass das Gericht dadurch nur verärgert wird, dann sollte man es lassen.

Manchmal kann bei der Beurteilung ein erfahrener Berater, der das Fach studiert hat, sich mit den prozessualen Gepflogenheit und im Idealfall sogar mit den Befindlichkeiten des zuständigen Gerichts auskennt helfen.

Ich will den TO sicher nicht in eine unsinnige, von Anwälten befeuerte Schlacht treiben, aber Realismus, idealerweise objektiv und ein Wissen darum, wie und warum manches so oder anders vor Gericht gemacht wird, kann helfen - auch dabei ernst genommen zu werden! Und manchmal hilft eben vor Gericht nicht einfach der gesunde Menschenverstand weiter. Und ein bloßes "ich will das nicht/ anders" kann konstruktiv ankommen.

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2015 15:00
(@greggbarow)
Schon was gesagt Registriert

Ist zwar bissel müssig ...
... doch zur Klarstellung:

Was die Gegenseite will und das Gericht entscheidet sind ja immer zweierlei. Gelassen abwarten, was das Gericht auf das Ansinnen der Gegenseite unternimmt, finde ich jedenfalls angemessener, als selbst voreilig in die Handlung zu gehen und das Gericht zu belehren. Es ist doch so, entweder man nimmt unaufgefordert Stellung oder unterlässt es. Ich würde es hier einfach unterlassen. Zumindest sehe ich darin keinen gravierenden Nachteil.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2015 19:57
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

@ greggbarow

Wenn du nicht verstehst, warum man solche Verfahren aus dem Kopf haben möchte - vor allem dann, wenn sie sie sich außerhalb der bestehenden Rechtsordnung befinden - dann halte dich einfach zurück. Und bitte LESEN: Das Gericht hat angefragt, ob die Anträge zurückgestellt werden sollen und die Gegenseite stimmt dem zu. So etwas ist bei einem Einstweiligen Verfahren undenkbar. Keine Eile, keine begründeten Anträge=Zurückweisung. Nicht aber ein außerhalb des Rechts befindliches Stehenlassen, um Druck auszuüben.

Ich denke, das Gericht will sich nicht mit den gegen die Anträge vorgebrachten Fakten auseinandersetzen, denn dann müsste ganz klar auch das Problem "Zusammenwirken von VB und RA" erörtert werden. Es wird das Gutachtenergebnis abwarten wollen, um danach dann sagen zu können, dass angesichts der Entscheidung in der Hauptsache keine anderen Entscheidungen in dem Einstweiligen Verfahren möglich waren. Kostenfolge dann "gegeneinander". Und genau das will ich auch vermeiden, denn warum soll ich auf den Kosten völlig überflüssiger Anträge sitzenbleiben. Wenn PKH-Mutti das immer wieder macht, gehe ich blad nur noch dafür arbeiten.

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2015 19:41
(@maltew)
Rege dabei Registriert

Hallo Krishna,

Du arbeitest doch ohne eigenen Anwalt, oder?

Also entstehen Gerichtskosten und die Gebühren für die VB?

Hast Du es versucht, beim Gericht anzuregen, von der Kostenerhebung abzusehen?

Habe nicht mehr den völligen Überblick, aber auf AG-Ebene war das Gericht ab und zu so nett, von der Kostenerhebung abzusehen (eigenen Anwalt musste ich natürlich trotzdem bezahlen).

Viele Grüße,

MalteW

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2015 01:27
(@greggbarow)
Schon was gesagt Registriert

Das Gericht hat angefragt, ob die Anträge zurückgestellt werden sollen und die Gegenseite stimmt dem zu.

Was ist das denn nun?

Das Gericht fragte an, ob die einstweiligen Anträge zurückgestellt werden können. Und die Gegenseite stimmt dem Ruhen des einstweiligen Verfahren zu. Völlig ok! Und dass der Verfahrensbeistand mit der Antragspartei/-vertreterin zusammenwirkt ist auch völlig ok! Ein begründeter Anlass für eine Eingabe bei der Anwaltskammer ist nicht im Ansatz zu erkennen. Eine derartige Eingabe eines derart Frustrierten, dem dieses Zusammenwirken einfach nicht passt, würde ich gerne mal lesen, um sie zu verstehen.

Ich denke, dass Gericht hat sich mit den Fakten auseinandergesetzt und auch mit dem Vorwurf, dass der Verfahrensbeistand und die Antragspartei/-vertreterin zusammenwirken. Und das Gericht sieht darin offensichtlich kein Problem und hält es ( wie ich ) wohl auch für völlig ok, wenn der Verfahrensbeistand und die Antragspartei/-vertreterin zusammenwirken. Und dass die Kindesmutter einstweilige Anträge stellt ist auch nicht wirklich zu beanstanden. Schließlich gab es dafür solche Gründe, die das Gericht für antragsrechtfertigend erachtet.

Und den Begriff "PKH-Mutti" finde ich ziemlich unverschämt, weil es insgesamt die Menschen, die öffentlicher Prozesskostenhilfe bedürfen, herabsetzt. Und diese Herabsetzung geht meistens gerade von solchen Menschen aus, die keiner öffentlichen Prozesskostenhilfe bedürfen. Doch nach der Grundordnung haben auch Menschen mit geringen Einkommen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz. Und auch wenn das Besserverdienenden nicht passt.

Und bitte LESEN: Im FamFG-Rechtsbereich heißt das Verfahrenskostenhilfe.

Entschuldigung. Ich versuche wirklich, für das Kind etwas Gutes zu raten, aber es ist ( wie in diesem Fall ) verdammt schwer, dahin überhaupt vordringen zu können. Ich mag mir hier nicht einmal mehr die Beweggründe des Kindes mehr ausmalen, warum das Kind so gerne seine Ruhe haben möchte, nicht mehr über sich und seine Eltern zu sprechen. Und dann kommt nur so ein formaljuristisches Geplänkel und Beleidigungen dabei heraus.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2015 05:07
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo greggbarow,

Und den Begriff "PKH-Mutti" finde ich ziemlich unverschämt (...)

Für solche Möchtegern-Prinzessinnen, die auf Steuerzahlers Kosten irgendwelche angeblich eilbedürftigen Anträge raushauen, die bei gerichtlicher Nachfrage dann aber so eilbedürftig gar nicht sind, fallen mir spontan mindestens ein halbes Dutzend Begriffe ein, die noch wesentlich unverschämter sind.

Wirklich unerträglich werden solche Geschichten aber erst dadurch, dass ein selbsternannter Halbgott in Schwarz dieses genau so dreckige wie durchschaubare Spiel auch noch mitspielt.

Entschuldigung. Ich versuche wirklich, für das Kind etwas Gutes zu raten, (...)

Mir wäre nicht aufgefallen, dass du hier irgendwo aus der Sicht des Kindes argumentiert hättest - dafür gibt's in deinern Beiträgen aber um so mehr treudoofe Staatsgläubigkeit, dass man den Herr- und Damenschaften von der Justiz doch bitteschön jeden noch so erbärmlichen Blödsinn unwidersprochen abkaufen müsse.

Ich glaube, Wilhelm II. hätte seine helle Freude an einem solch guten Bürger wie dir gehabt.

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2015 09:41




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