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kinderpsychologisches Gutachten

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(@andreas260106)
Schon was gesagt Registriert

bei meinen Töchtern ist ein SV-Gutachten zum Umgang beauftragt, welches voraussichtlich im Februar 2010 erstellt sein wird. Bis dahin ist der Umgang ausgeschlossen, obwohl keinerlei Gründe dafür vorliegen.
Meine Frage:
dieses SV-Gutachten kann doch nach meinen Erfahrungen beliebig in die Länge gezogen werden. Kinder sind z.B. beim vereinbarten Termin krank. Neue Terminabsprache dauert dann wieder einige Wochen.
Die Möglichkeiten sind vielfältig.
Hat jemand Erfahrung damit?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2009 15:25
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Heimmannschaft führt 1:0 im Finale und spielt mit Unterstützung durch den Schiedsrichter auf Zeit. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar. Für einen Umgangsausschluss gibt es keine uns bekannten Gründe. Der Weg zum OLG ist durch dieses Teilurteil frei. Setz deinen RA in Gang.

Nur so am rande würde mich der Beschluss des Gerichts interessieren. Könntest du den Wortlauf bitte als Zitat und anonymisiert hier einstellen. Danke.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2009 16:06
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo andreas260106,

aus welchem Grund und von wem wurde das Gutachten denn in Auftrag gegeben?

Wie lautet die konkrete Fragestellung an den GA, bzw. welche Sachen sollen durch das GA geklärt werden.

dieses SV-Gutachten kann doch nach meinen Erfahrungen beliebig in die Länge gezogen werden.

Der GA wird sicher einige Zeit dafür brauchen, je nach Umfang und Fragestellung. Exchen kann sicher auch versuchen, zu boykottieren, wird ihr nur wenig nutzen.

Mein GA hat damals ca. 1 Jahr gedauert (auch mit Umgangsausschluss bis zur Fertigstellung des GA).

Die Möglichkeiten sind vielfältig.

Eben...

aus diesem Grund solltes du die konkrete Aufgabe (Fragestellung an den GA) mal anonymisiert hier einstellen. Dann kann Dir sicher besser geholfen werden.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2009 16:09
(@andreas260106)
Schon was gesagt Registriert

Das Gutachten soll feststellen ob und in welchem Umfang der Umgang stattfinden soll. Allein dieser Sachverhalt ist schon sehr schwierig nachvollziehbar, da meine geschiedene Ehefrau eine noch verbleibende Lebenserwartung von 1-2 Jahren hat.Zudem hat der soziale Dienst festgehalten das das Problem auf ein massives Defizit meiner geschiedenen Frau zurückzuführen ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2009 16:36
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bitte liefere die nachgefragten Informationen in der erbetenen Form. Ansonsten stochern wir nur im Dunkeln. Danke.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
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AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2009 16:56
(@andreas260106)
Schon was gesagt Registriert

Das Gutachten wurde vom FamGer in Auftrag gegeben. Von wem auch sonst?
Den Auftrag an den Gutachter habe ich bereits formuliert.
... ob Umgang und in welcher Form und Häufigkeit ....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2009 17:05
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn etwas gewünscht wird, um die Hilfe zu leisten, dann solltest du es auch in der gewünschten Form liefern. DU willst etwas. Nicht wir. Und WIR wissen, was und wie WIR die Infos brauchen.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
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AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2009 17:58
(@andreas260106)
Schon was gesagt Registriert

mir ist aber nicht klar was ihr noch wollt?
Den Originaltext der Gutachterbeauftragung vom FamG?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2009 18:08
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

mir ist aber nicht klar was ihr noch wollt?

Siehe:

Nur so am rande würde mich der Beschluss des Gerichts interessieren. Könntest du den Wortlauf bitte als Zitat und anonymisiert hier einstellen. Danke.

und

aus diesem Grund solltes du die konkrete Aufgabe (Fragestellung an den GA) mal anonymisiert hier einstellen.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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als "professionell anmutend".
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AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2009 18:13
(@andreas260106)
Schon was gesagt Registriert

hier also der Originalbeschluß:

Ende des Beschlußes

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2009 18:21




(@andreas260106)
Schon was gesagt Registriert

offensichtlich hat was mit dem Fett markierten Text nicht gepaßt ... wurde nicht dargestellt
also nochmal

1. Es ist ein SV-Gutachten zu erholen zu der Frage, ob ein Umgang des Antragstellers, ggfs. in welchem Umfang, mit den Kinder xxx und yyyy, deren Wohl dient
2. Beauftragter Gutachter
3. Nach Aktenlagen ist eine - positive - Entscheidung zum Umgang nicht möglich, weshalb nach Eingang des schriftlichen Gutachtens Termin von Amts wegen bestimmt werden wird. Der Gutachter wird um bevorzugte Behandlung gebeten.

Ende des Beschluss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2009 18:26
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

ok, das ist ein Anfang. Würdest du mir via PN bitte die Name und Adresse des GA mitteilen. Ich geh dann mal buddeln.

Im Beschluss steht nix von Umgangsausschluss. Ist das ein weiterer Beschluss? Auch hierzu würde der Text im Zitat hilfreich sein.

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AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2009 18:30
(@andreas260106)
Schon was gesagt Registriert

das ist das Problem,
es findet derzeit kein Umgang statt und die KM verhindert den Umgang ... soziale Dienst hat das klar formuliert.
Originalzitat des JA
Die Verweigerung der Töchter basiert auf einem massiven Defizit der Mutter.

was ist via PN

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2009 18:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

was ist via PN

Rechts steht dann ein Button mit der Beschriftung "Messenger" Auf den link klicken und Deep´s Nick mit einem Doppleklickanwählen und eine Private Nachricht schicken   😉


edit: link korrigiert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2009 18:37
(@andreas260106)
Schon was gesagt Registriert

der Link
was ist via PN
funktioniert nicht, oder stell ich mich bloß zu blöd an?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2009 18:50
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, ich habe was falsches drinstehen gehabt. Nun sollte er funktionieren

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2009 18:57
(@andreas260106)
Schon was gesagt Registriert

hinzu kommt, dass die KM zu 100% pflegebedürftig ist, nicht sprechen kann und keine einzige Bewegung machen kann (außer mit Augen zwinkern)
meine beiden Töchter haben Nachts die Verantwortung für ihre Mutter, bei der jederzeit Ateminsuffizens auftreten kann und damit die Gefahr des Versterbens latent gegeben ist.
Dazu kommen Hinweise der Schule wegen U-Fälschung meiner Tochter um den Schein zu wahren, dass ihre Mutter noch unterschreiben kann, wie gesagt das JA, Stellungnahmen von Nachbarn, unser ehemalige Hausarzt der die Gefährdung der Kinder durch das Verhalten aus medizinischer Sicht schildert, nur die Verfahrenspflege schildert ein rund um Sorglospaket
ich frage mich was noch an Fakten geschaffen werden muß,dass hier das Gericht durchgreift und Fakten schafft

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2009 20:40
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

es findet derzeit kein Umgang statt und die KM verhindert den Umgang

Es las sich für mich so, als wäre der Umgang durch das Gericht ausgesetzt worden. Hiergegen wäre der Gang zum OLG auch während der Gutachtenerstellung möglich.

's scheint, als warte das Gericht darauf, das "Problem" zu Grabe zu tragen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2009 21:06
(@andreas260106)
Schon was gesagt Registriert

ja, ganz offensichtlichist hier keine Bereitschaft da ein Regelung gegen die KM zu treffen
Das kann aber wohl nicht imInteresse und zum Schutz meiner Kinder sein.
Für mich ist die nicht Festesetzung des Umgangs auch ein Umgangsausschluß

An der Stelle muß ich das JA mal sehr lobend erwähnen; die Zuständige hat sich ausführlich mit der Thematik befasst und entsprechend klar und deutlich berichtet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2009 21:37
(@andreas260106)
Schon was gesagt Registriert

Noch eine Info
Ich habe eine Beschwerde über den Beschluss vom AG beim OLG eingereicht, die aber vermutlich zurückgewiesen wird, da kein Erlaß zum Umgang gegeben ist der beschwerdewürdig wäre.
Schei.... Formalismus

Soll ich meine Beschwerde zurückziehen, da sie eh sinnlos ist?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2009 13:54




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