Kindesmutter sucht ...
 
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Kindesmutter sucht weiterhin Streit - wie kann ich dem entgehen?

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(@karlson69)
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Hallo,

meine Geschichte beginnt 2008 und kann (wie viele andere auch) nicht in wenigen Zeilen zusammengefasst werden.

Meine Ex und ich haben zusammen zwei Kinder, inzwischen fast 16 und 18 Jahre alt.
2009 kam es zur Trennung, meine Ex hatte die Kinder mit Unterstützung des JA zu sich geholt (Originalzitat JA: Ihre Frau war nicht kompromissfähig, da können ihre Vorschläge keine tragfähige Lösung sein). Seitdem sah ich meine Jungs dann jeden Donnerstag und alle zwei Wochenenden.
Von 2008 bis Ende 2012 musste ich EU in Höhe von 770.- Euro monatlich leisten (sie hatte während der Ehe ein Studium begonnen), an KU habe ich 660.- Euro bezahlt.
Während der letzten vier Jahre hatte sie immer wieder mal angekündigt, nach Schleswig Holstein zu ziehen und dieses Vorhaben dann tatsächlich Ende 2012 umgesetzt. Begründet hat sie diesen Schritt damit, dass sie sich am alten Wohnort nicht wohlfühlte und ihr Lebensgefährte (Grund für unsere Trennung) in Schleswig Holstein wohnt. Die Kinder sind dann in meinen Haushalt gezogen (worüber ich natürlich sehr glücklich bin), weil sie ihr soziales Umfeld nicht verlieren wollten.

Die Beziehung zwischen meiner Ex und mir ist komplett zerrüttet, es gab Versuche seitens meiner Ex, gemeinsames Vermögen zu hinterziehen, sie hat ihr privates Vermögen in Sicherheit und mich um eine faire Aufteilung des Hausrates gebracht.
Mit ihrem Wegzug nach SH hatte ich gehofft, dass nun Frieden einkehren würde.
Ich habe über das JA feststellen lassen, ob meine Ex bzgl. KU leistungsfähig ist (im Gegensatz zu ihr, die gleich einen Anwalt auf mich ansetzte) und nachdem die nicht vorhandene Leistungsfähigkeit festgestellt wurde, gab es von mir keine weiteren Anstrengungen. Ich habe bewußt keine weiteren Aktionen unternommen, die weiteren Streit hätten heraufbeschwören können.
Bei der Besuchsplanung richte ich mich nach der KM, sie kann die Kinder sehen, wann immer sie will - es gibt keine Einschränkungen.

Leider hat sich unsere Situation nicht verbessert. Wann immer es etwas zu regeln gibt, erhalte ich bissige Kommentare. Emails strotzen von Unversöhnlichkeiten, Spitzen, etc.
Das Verhalten der Kinder ist davon geprägt. Sie trauen sich nicht, von ihren Besuchen zu berichten in der Angst, etwas Falsches zu sagen. Es ist so, als ob sie zwei Leben führen müssten.
Im Interesse der Kinder ist es absolut notwendig, die Situation zu befrieden.

Vor einer Woche bekam ich Post von Ihrer Anwältin. Diese kündigt eine Klage auf Mehrbedarf an, der 2010 entstanden war und den ich nicht geleistet hatte. Meine Ex hält momentan ein Einkommenn von ca. 1400.- Euro monatlich (brutto) und hat Prozesskostenhilfe bewilligt. Wenn sie damit durchkommt, habe ich die Sorge, dass sie mich finanziell ruinieren kann, weil sie mit PKH durch die Instanzen marschieren kann. Wenn sie damit durchkommt, wird sie mit Sicherheit noch eine Klage anstrengen, usw.

Ich gewinne immer mehr und mehr den Eindruck, dass meine Ex mit der Situation (Konflikt Lebensgefährte vs. Trennung von Kindern) nicht mehr klar kommt und sich deswegen an mir abarbeiten will. Aus meiner Sicht hat das schon krankhafte Züge.
Das Verhalten war mir schon in den vergangenen Jahren aufgefallen, aber jetzt wird es absurd.
Statt einen Schlusstrich zu ziehen wärmt sie alte Kamellen auf - gerade so, als ob sie auf Streit regelrecht aus ist.

Ist es möglich, dass ich ein psychologisches Gutachten beantragen kann?

Gruß, karlson69

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2013 13:32
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Karlson,

Ist es möglich, dass ich ein psychologisches Gutachten beantragen kann?

Wen willst Du denn begutachten lassen ?
Deine Ex ? Was soll das bringen ?

Eure Kinder sind 16 und 18 ... wenn sie nach Umgängen nicht alles erzählen, lass gut sein (evtl. beruht das noch auf Erfahrungen, die sie nach Umgängen bei Dir im Hause der Mutter gemacht haben).
Beim Älteren gibt es nichts mehr, was Du mit der Ex klären müssest. Beim Jüngeren kaum noch etwas ...

Ob das Einschalten des JA in puncto Unterhalt netter ist als ein Anwalt, sei mal dahingestellt.

Diese kündigt eine Klage auf Mehrbedarf an, der 2010 entstanden war und den ich nicht geleistet hatte.

Hatte Deine Ex Dich 2010 wirksam in Verzug gesetzt (nachweislich gefordert) ?
Wenn nein, dann stehen ihre Chancen bei genau NULL.
Eine Forderung für die Vergangenheit ist gesetzlich ausgeschlossen.

Wenn ja: Wann war das ? Für welchen Zeitraum war das ? Wie war das ?
Neben Verwirkung (wenn 12 Monate nicht gefordert wurde, wird´s für sie schwer) kommt hier auch eventuell Verjährung in Frage (3 Jahre, allerdings ab Jahresende) ...
In jedem Falle solltest Du Dir da kein allzu großen Sorgen machen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2013 13:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin karlson,

ich verstehe nicht ganz, was Du vorhast:
- für Kindesunterhalt ist Deine Ex wohl nicht leistungsfähig; das ist dann einfach so und wird Dich auch während der Ausbildung Deiner Kinder begleiten.
- Mehrbedarf aus 2010, der bislang nicht geltend gemacht wurde, dürfte nicht mehr ohne weiteres einklagbar sein; davon abgesehen wird es sich nicht um Unsummen handeln, sondern um irgendwas wie Klassenfahrt oder Zahnspange, also nichts Existenzbedrohendes.
- zu einer 5 Jahre nach der Trennung noch immer hoch explosiven Situation gehören in der Regel zwei. Es dürfte aber schon allein aus Entfernungsgründen unmöglich sein, Euch beide an den Tisch eines Mediators oder Familientherapeuten zu bekommen. Also ist ignorieren das Mittel der Wahl: Du allein bestimmst, welche Rolle Deine Ex in Deinem Leben noch spielen darf.

Ist es möglich, dass ich ein psychologisches Gutachten beantragen kann?

diese Frage haben wir hier öfter. Glücklicherweise ist es nicht möglich, dass Privatpersonen beantragen können, dass andere Menschen psychologisch begutachtet werden. Davon abgesehen:
- Was würdest Du Dir davon versprechen, selbst wenn das Ergebnis ein amtliches "die Ex hat einen an der Waffel" wäre? Das ist schliesslich nicht verboten.
- Eure "Kinder" sind nahezu aus dem Haus und ansonsten schwerpunktmässig in Deiner Obhut - die Ex kann nicht einmal "erzieherisch" noch viel Unsinn anstellen.
- Dass "Kinder" diesen Alters wenig erzählen ist kein Privileg von Trennungsfamilien; es gibt auch kein einklagbares Recht auf diese Informationen.
- Wer dürfte beantragen, Deinen eigenen Geisteszustand untersuchen zu lassen - und mit welcher Begründung?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2013 14:37
(@karlson69)
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Hallo brille007 und united,

danke für die schnelle Reaktion.

Mehrbedarf:
Therapiekosten für einen Sohn, der wg. Trennungsproblematik 6 Monate die Schule verweigerte. Kosten: > 800.- Euro
Es gibt eine mail, in der ich einer anteiligen Kostenübernahme unter Bedingungen zugestimmt habe.
Die Bedingungen wurden aber nie vereinbart, nach 6 Monaten habe ich die Zusage zurückgezogen, weil meine Ex Anspruch an einem Depot angemeldet hatte, dass mein Vater für mich angespart hatte (siehe Vorgeschichte).
Ein Verzug wurde aber nie festgestellt.

Befriedung:
Meine Ex und ich haben bei drei verschiedenen Beratungsstellen versucht, unsere Trennung vernünftig abzuwickeln.
Allerdings ging es ihr darum, mich bis zu ihrem Umzug nach SH ruhig zu stellen. Sie ließ sich weder auf eine Aufarbeitung unserer Trennung noch auf auf eine Diskussion, bei wem die Kinder bleiben sollen, ein.

Ich bestimme leider nicht alleine, welche Rolle die Ex in meinem Leben spielt - ich habe echt einiges hinter mir und mit dieser Klageandrohung hat sie meine fast schon traumatischen Ängste wieder reaktiviert.
Als rel. gut verdienender Vater hat man im deutschen Familienrecht hinsichtlich einer alleinerziehenden Mutter nur noch die Rolle des freundlichen Versorgers einzunehmen.
Mein Anwalt hatte mir selbst gesagt, dass er lieber Frauen verteidigt, weil Männer vor Gericht seiner Erfahrung nach selten eine Chance haben.
Ich habe echte Sorge, dass diese Klage dann nicht die letzte sein wird, zumal meine Ex evtl. PKH erhalten wird.

Damit wäre ich erpressbar, sprich: Ich ginge auf jede ihrer Forderungen ein, um einen evtl. kostspieligen Gerichtsstreit zu vermeiden. Das will ich vermeiden (s.u.).

Zum Streiten gehören immer zwei: Sehe ich auch so, sonst ginge es nicht :p
Ich glaube aber, dass die Anteile nicht immer hälftig sind. Sicher trage ich auch Verantwortung daran, dass es zu diesem Rosenkrieg kommen konnte. Ich hätte natürlich billigen können, dass mir meine Ex die Kinder, den Hausrat und gemeinsames Vermögen weggenommen hat, sie weiterhin finanziell im Studium unterstütze und ihr noch beim Umzug nach SH helfe. Aber alles hat seine Grenzen. Ich bin mir sicher, die meisten hätten an meiner Stelle ähnlich reagiert  (und die Betonung liegt auf reagiert!).

Einfluss der Ex:
Ich denke, dass ihr Einfluss auf die Kinder immer noch ungebrochen ist. Es besteht ein guter Draht (Skype, Telefon, etc., alle 2-3 Wochenenden ein Besuch in SH) zu den Kindern.
Würden die Kinder unbelastet sein, würden sie auf viele Dinge anders reagieren (z.B. Urlaubsfotos aus SH: werden schnell weggeklickt). Um die Kinder nicht zu kompromittieren, stelle ich seit Jahren keine Fragen mehr, die irgendwas mit der Mutter zu tun haben.
Ich finde, dieses Verhalten ist absolut schädlich, aber ich weiß nicht, wie ich anders reagieren soll.

Gutachten:
Meine Hoffnung: Ein Gutachten würde belegen, dass meine Ex Realitätsverluste hat. Sie hat mir in den vergangenen Jahren wirklich absurde Vorwürfe gemacht. Vor vier Wochen (unser Ältester war mit meinem Rad gestürzt) hatte sie mir die Schuld an seinem Unfall gegeben.
Meine Erfahrungen sind die, dass eine Frau/Mutter reflexartig eher in Schutz genommen wird. Inzwischen denke ich schon: Wer schützt mich vor dieser Frau?
Meine Lebensgefährtin sieht das übrigens ähnlich und teilt meine Beobachtungen.

Was ich vorhabe? Ich würde mir wünschen, dass ein Gutachten meine Ex überzeugen würde, das Kriegsbeil im Interesse aller zu begraben.
Wir bräuchten jemanden, der endlich einmal eine Position bezieht. Meine Ex ist bisher in ihrer vermeintlichen Opferrolle überaus erfolgreich gewesen - warum sollte sie dann damit aufhören?

Jugendamt:
Meine Erfahrung: 90% der Fälle werden für die Kindesmutter entschieden.
Es arbeiten weitestgehend noch Personen im JA, die ein klassisches Vater-Mutter-Bild verinnerlicht haben.
Es war ja auch so, dass der Fall für das JA nach Einholung des Gehaltsnachweises erledigt war.
Kein kritisches Hinterfragen, warum Werbungskosten in Höhe von 400.- Euro geltend gemacht wurden... Ich hatte die Sache meinem Anwalt geschildert und ihm fielen gleich mehrere Punkte ein, die das JA nicht berücksichtige hatte. Aber egal - ich wollte ja keinen Streit mehr.

Fakt ist, das Jugendamt war die einzige Institution, die noch halbwegs neutral war (zumindest mehr, als wenn ich meinen Anwalt losgeschickt hätte).

Ich möchte einfach nur Frieden haben, die verbleibenden Jahre mit meinen Jungs erleben.
Ich bin des Streitens müde, ich habe oft genug die Erfahrung gemacht, dass die Kinder dabei zwischen den Fronten auf der Strecke bleiben.

Aber es wird keinen Frieden geben, wenn eine streitsüchtige Ex, die 400km entfernt wohnt, weiterhin mit Klagen droht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2013 16:07
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin karlson,

Therapiekosten für einen Sohn, der wg. Trennungsproblematik 6 Monate die Schule verweigerte. Kosten: > 800.- Euro
Es gibt eine mail, in der ich einer anteiligen Kostenübernahme unter Bedingungen zugestimmt habe.
Die Bedingungen wurden aber nie vereinbart, nach 6 Monaten habe ich die Zusage zurückgezogen, weil meine Ex Anspruch an einem Depot angemeldet hatte, dass mein Vater für mich angespart hatte (siehe Vorgeschichte).
Ein Verzug wurde aber nie festgestellt.

dann bist Du offensichtlich auch nicht in Verzug. Also lass sie doch einfach klagen; vermutlich platzt das Dingens bereits beim VKH-Antrag, weil die Erfolgsaussichten gleich Null sind. Für manche Leute ist das recht heilsam.

Ich bestimme leider nicht alleine, welche Rolle die Ex in meinem Leben spielt - ich habe echt einiges hinter mir und mit dieser Klageandrohung hat sie meine fast schon traumatischen Ängste wieder reaktiviert.

naja, realistisch betrachtet kann Dich morgen auch Dein Nachbar verklagen, weil Du Dein Auto immer falsch parkst oder Deinen Rasen falsch mähst. Wenn eine potenzielle Klage beinahe "traumatische Ängste" bei Dir auslöst, liegt dieses Problem bei Dir und kann auch nur dort beseitigt werden. Ein Recht darauf, dass der Rest der Menschheit deshalb auf Zehenspitzen gehen müsse, ergibt sich daraus nicht.

Als rel. gut verdienender Vater hat man im deutschen Familienrecht hinsichtlich einer alleinerziehenden Mutter nur noch die Rolle des freundlichen Versorgers einzunehmen.

das hatte nichts mit Mann/Frau zu tun, sondern mit Eurer selbst gewählten Rollenverteilung "gut verdienend vs. Hausfrau/Studentin".

Ich habe echte Sorge, dass diese Klage dann nicht die letzte sein wird, zumal meine Ex evtl. PKH erhalten wird.

siehe oben: Für VKH müsste es erst mal plausible Klagegründe geben. Und auf eigene Kosten kann Dich eh jeder verklagen - das ist nichts, was Dir den Schlaf rauben sollte.

Damit wäre ich erpressbar, sprich: Ich ginge auf jede ihrer Forderungen ein, um einen evtl. kostspieligen Gerichtsstreit zu vermeiden. Das will ich vermeiden (s.u.).

erpressbar ist vor allem, wer sich erpressen lässt.

Um die Kinder nicht zu kompromittieren, stelle ich seit Jahren keine Fragen mehr, die irgendwas mit der Mutter zu tun haben.
Ich finde, dieses Verhalten ist absolut schädlich, aber ich weiß nicht, wie ich anders reagieren soll.

die Kids haben offensichtlich einen Weg gefunden, ihre beiden Leben und ihre Sympathien für ihre beiden (!) Elternteile auseinanderzuhalten. Warum das nötig war, ist heute spekulativ, aber mit einiger Wahrscheinlichkeit dem fehlenden wechselseitigen Respekt geschuldet, den Ihr als Eltern ausser acht gelassen habt: Wenn ein Kind spürt, dass ein Satz wie "es war schön bei Mama" bei Papa eine negative Reaktion hervorruft, wird es sich solche Informationen irgendwann schenken. Kinder wollen immer beide Eltern lieben dürfen und nicht in irgendwelchen blöden Konflikten Partei ergreifen müssen.

Meine Hoffnung: Ein Gutachten würde belegen, dass meine Ex Realitätsverluste hat.

selbst wenn es ein solches Gutachten gäbe: Was wolltest Du damit anfangen? In der Zeitung abdrucken? Im Internet veröffentlichen? Es ist nicht verboten, Realitätsverluste zu haben. So wenig wie es verboten ist, eine Glatze zu haben oder dick und hässlich zu sein.

Was ich vorhabe? Ich würde mir wünschen, dass ein Gutachten meine Ex überzeugen würde, das Kriegsbeil im Interesse aller zu begraben.

das wäre die Quadratur des Kreises: Jemand, der unter Realitätsverlusten leidet, soll durch ein Stück Papier dazu gebracht werden, eine andere Realität anzuerkennen? Nicht wirklich, oder?

Wir bräuchten jemanden, der endlich einmal eine Position bezieht. Meine Ex ist bisher in ihrer vermeintlichen Opferrolle überaus erfolgreich gewesen - warum sollte sie dann damit aufhören?

Du selbst musst Position beziehen, denn Du kannst nur Dein eigenes Verhalten beeinflussen. Eine solche Positionsänderung könnte heissen "ich hänge nicht an der Leimrute meiner Ex und springe nicht über ihre Stöckchen. Wenn sie mich wegen irgendwas verklagen will, soll sie das eben tun und das Ergebnis ertragen. Und im Übrigen erlaube ich ihr nicht mehr, Teil meines Lebens zu sein."

Speziell Letzteres hört sich schwierig an, ist aber lösbar. Stell gemeinsam mit Deiner LG ein Sparschwein auf: Jeder von Euch darf einmal pro Woche 10 Minuten von der Ex reden. Weitere Verstösse kosten 10 EUR. Wenn die Sau voll ist, hat die Ex Euch einen hübschen Kurzurlaub finanziert.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2013 16:39
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Karlson,

zunächst nochmal: Vergiss die Idee mit dem Gutachten.

Aus Deiner Antwort wird eines ziemlich klar ... Deine Ex hat Dich in der Vergangenheit erfolgreich geärgert und Du hast ihr immer den Gefallen getan, Dich ärgern zu lassen.

Zum Thema Mehrbedarf:
Mit der Forderung nach Deiner Beteiligung an den Therapiekosten wurdest Du in Verzug gesetzt (durch Deine Email-Antwort wird ein Leugnen vermutlich schwierig).
Das bedeutet aber nicht, dass Du drei Jahre später zahlen solltest (oder musst).

Ob schlichtes Ignorieren der Forderung oder ein kleines Antwortschreiben sinnvoller ist, ist regelmäßig Geschmackssache ...

Da ich persönlich Fragen immer gerne beantworte ...
... in Abhängigkeit dessen, was die Anwältin geschrieben hat:

Liebe RAttin,
da der von Ihnen genannte Zeitraum meinen Erinnerungshorizont übersteigt, bitte ich um konkreten Nachweis des seinerzeitigen Bedarfs.
Zur Ermittlung des eventuell auf mich entfallenen Anteils bitte ich ebenfalls um Zusendung der Einkommensnachweise meiner Ex-Frau zum damaligen Zeitpunkt.
Gerne warte ich auch auf ihre Erklärung, wieso diese Bedarfslücke im Haushalt meiner Ex-Frau offensichtlich erst jetzt aufgefallen ist.
Ergänzend bitte ich Sie in Erfahrung zu bringen, welche Bewerbungsbemühungen meine Ex-Frau im schönsten Bundesland der Welt bis dato unternommen hat, um ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit gegenüber Kind-2 nachzukommen.

Letzteres hat mit dem damaligen Mehrbedarf absolut nichts zu tun ... weil´s aber mehr Spaß macht, sinnlose Dinge zu fordern als sinnlose Forderungen zu erfüllen, würde ich es schreiben.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2013 17:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ein Schreiben, ganz nach meinem Geschmack!

:thumbup: :thumbup:

Bitte bitte Karlson, schicke es ab und berichte, was danach noch zurück kam! 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2013 18:00
(@karlson69)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Martin,

das hatte nichts mit Mann/Frau zu tun, sondern mit Eurer selbst gewählten Rollenverteilung "gut verdienend vs. Hausfrau/Studentin".

Das ist das, was ich meine.
Wir haben nicht die Entscheidung getroffen, dass ich arbeite und Karriere mache und sie Heimchen am Herd spielt.
Meine Ex wusste nicht, welchen Beruf sie ergreifen sollte und hat sich für die Berufsfindung drei Jahre Zeit gelassen.
Da wir auf das Geld nicht angewiesen waren, wollte ich sie wg. Berufswahl nicht stressen und habe sie machen lassen.

In der Gesellschaft kommt das automatisch so an, als ob ich Karriere machen wollte und sie dafür zu Hause bleiben musste.
"Die arme Frau - sie muss sich um die Kinder kümmern und er schöpft aus dem Vollen."
FALSCH!
Im Zweifel immer für die Mutter - das ist das ignorante Denken, das diese Gesellschaft durchzieht!

Ich stelle aber auch fest, dass mir ein bißchen mehr Optimismus und etwas weniger Selbstmitleid gut täte.
Wenn man aber über Jahre von seiner Ex ausgebeutet wird, gedeckt durch deutsches Familienrecht bzw. Jugendamt, ist das nicht ganz so einfach...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2013 18:03
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Ein Schreiben, ganz nach meinem Geschmack!

:thumbup: :thumbup:

Bitte bitte Karlson, schicke es ab und berichte, was danach noch zurück kam! 🙂

Da muss ich mich mal eben einhängen und dem voll zustimmen.
Sehr gut United!  :thumbup:

@Karlson:

Ich pflichte dir auch bei, dieses Schreiben genau in der Form abzusenden.

a) Wird die Anwältin so mit ihrer knapp kalkulierten Provision wegen der VKH zum arbeiten gebracht, und das verdirbt ihr die Lust und
b) wirst du so die nächsten Wochen wieder Ruhe haben bevor sich was tut und
c) machts du klar, dass du nicht der Duckhans bist für den dich deine Ex hält.

Und das letzte musst du dir auf die Fahne schreiben. Wenn hier jemand das Opfer spielen darf, sind das deine Kinder und du selber, da die Frau es schafft jahrelang ihre Erwerbsobliegenheit nicht nachzugehen, und ihr Einkommen so zu erhöhen, dass sie ihre elterliche Pflicht der Unterhaltszahlung voll und ganz nachkommen kann und so ihre Kinder ausser mit Parolen gegen deine Person mehr zu unterstützen vermag als sie sie es bisher tut.
Man muss sich ja auch mal vor Augen führen, warum deine Kinder wohl lieber bei dir wohnen als bei Frau Mama. Alleine das spricht für dich und nicht gegen dich.

Solltest du das nächste mal von ihr etwas hören, teile ihr kurz und ungebunden mit, dass sie ihrer Unterhaltspflicht nachkommen soll anstatt mit Kieselsteinchen um sich zu schmeißen. Wenn sie das pflichtbewusst hin bekommen hat, kann man sich über weitere Themen streiten.

Dass du dir überhaupt noch Gedanken machst, schon alleine wenn man sich das Alter deiner Kinder betrachtet, wundert mich. Lass die Frau links liegen und schau auf dein Leben, denn das ist sicher schön.  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2013 18:41
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wie bereist zuvor von deren geschrieben, wird ein wie auch immer beauftragtes/geartetes Gutachten nicht erstellt werden. Ich habe das Gefühl, du möchtest ein SAchulterklopfen und die bisher auf dich gerichteten Zeigefinger auf die Ex umlenken.

Vergiss es.

Kein Gericht, kein JA, keine sonst an Verfahren beteiltigten Personen werden sich erklären, entschuldigen oder was auch immer.

Die Ex wird in eurem Leben genau immer so viel Raum einnehmen, wie du es zulässt.

Wird sie in einer E-Mail zweifelsfrei beleidigend, jage ihr eine Unterlassungserklärung ins Haus oder stelle Strafantrag. Zickt sie wegen was auch immer rum, dreh den Spieß um. Nimm's sportlich und mit olympischem Geist: Dabei sein ist alles.

Stärke deine Kinder! Dass ein 18-jähriges Kind dieses Kusch-Affekt hat, ist nicht gut.

Und bitte, schick das Schreiben an.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2013 18:58




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin karlson,

Das ist das, was ich meine.
Wir haben nicht die Entscheidung getroffen, dass ich arbeite und Karriere mache und sie Heimchen am Herd spielt.
Meine Ex wusste nicht, welchen Beruf sie ergreifen sollte und hat sich für die Berufsfindung drei Jahre Zeit gelassen.
Da wir auf das Geld nicht angewiesen waren, wollte ich sie wg. Berufswahl nicht stressen und habe sie machen lassen.

In der Gesellschaft kommt das automatisch so an, als ob ich Karriere machen wollte und sie dafür zu Hause bleiben musste.
"Die arme Frau - sie muss sich um die Kinder kümmern und er schöpft aus dem Vollen."

mal abgesehen davon, dass das sowieso Vergangenheit und deshalb nicht mehr zu ändern ist: Doch, man kann auch Fehler durch Unterlassen machen. Auch wenn sie einem in der Situation gar nicht als Fehler erscheinen. Etwas, das der eine tut und der andere toleriert, gilt nun einmal als vereinbart. Die Gründe lassen sich im Nachhinein eh nicht mehr auseinanderfieseln.

Im Zweifel immer für die Mutter - das ist das ignorante Denken, das diese Gesellschaft durchzieht!

auch Deines: Wenige Zeilen weiter oben wolltest Du Deine Ex "nicht stressen"; insofern lag ein Teil dieser Ignoranz auch bei Dir selbst.

Die Fehler, die ihr während Eurer Ehe gemacht habt, werden bei der Scheidung nicht von der Justiz glattgezogen und eine gelebte Rollenverteilung wird dann auch nicht um 180 Grad gedreht - warum auch? Genau diese Erwartung führt aber immer wieder dazu, dass speziell Männer sich ungerecht behandelt fühlen.

Ich stelle aber auch fest, dass mir ein bißchen mehr Optimismus und etwas weniger Selbstmitleid gut täte.

dafür ist das Absenden des von @United konzipierten Schreibens doch ein leckerer Anfang. Und denk an das Sparschwein... 😉

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2013 20:08
(@karlson69)
Zeigt sich öfters Registriert

Da der Brief an die RA soviel Anklang findet, möchte ich ihn selbst schon mal kommentieren und ein paar Antworten vorweg nehmen:

Liebe RAttin,
da der von Ihnen genannte Zeitraum meinen Erinnerungshorizont übersteigt, bitte ich um konkreten Nachweis des seinerzeitigen Bedarfs.
>> die Rechnungen liegen mir bereits vor

Zur Ermittlung des eventuell auf mich entfallenen Anteils bitte ich ebenfalls um Zusendung der Einkommensnachweise meiner Ex-Frau zum damaligen Zeitpunkt.
>> meine Ex war zu dem Zeitpunkt Studierende, Einkommen: mein EU an sie

Gerne warte ich auch auf ihre Erklärung, wieso diese Bedarfslücke im Haushalt meiner Ex-Frau offensichtlich erst jetzt aufgefallen ist.
>> war ja schon durch die Email meiner Ex formuliert worden, d.h., der Mehrbedarf wurde mir mitgeteilt, ich habe ihn aber abgewiesen

Ergänzend bitte ich Sie in Erfahrung zu bringen, welche Bewerbungsbemühungen meine Ex-Frau im schönsten Bundesland der Welt bis dato unternommen hat, um ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit gegenüber Kind-2 nachzukommen.
>> Das ist vermutlich auf die aktuelle Situation bezogen. Wäre auch mein Gedanke, mit einer Unterhaltsforderung meinerseits ihr gegenüber zu treten.
Dagegen spricht:
- ich gieße Öl ins Feuer
- ich verdiene ca. 2-3 mal soviel wie meine Ex ( ca. 2500.- ggü. 1100.-) >> Unterhaltspflicht der Ex erlischt
Meine Ex wohnt in in der Stadt ihres Lebensgefährten und fährt zur Arbeit ca. 70 km (einzelner Weg) zwischen. Die Anfahrtskosten will sie als Werbungskosten geltend machen und würden ihr Einkommen so weit mindern, dass sie in den Selbstbehalt käme.
Müsste sie nicht eigentlich dichter an den Arbeitsplatz ziehen, um dann doch KU leisten zu können? Oder müsste sie nicht doch eine zweite Arbeit annehmen?
Für Argumente wäre ich dann dankbar :p

karlson69

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2013 19:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Schick das Schreiben doch erstmal ab und warte, was sie tatsächlich antwortet.
Dann überlegen wir das weitere Vorgehen.

Und sobald eine RAtte als Brandbeschleuniger involviert ist, kommt es auf dein Öl in dem Feuer auch nicht mehr an.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2013 19:29
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Karlson,

Ich stelle aber auch fest, dass mir ein bißchen mehr Optimismus und etwas weniger Selbstmitleid gut täte.

Yep.

... und für Optimismus musst Du nicht mal in die Zukunft schauen, sondern kannst schon heute auf tolle Rahmenbedingungen blicken:
1. Beide Kinder sind bei Dir.
2. Beide Kinder sind groß.
3. Für Deine Ex bist Du nicht mehr verantwortlich.

da der von Ihnen genannte Zeitraum meinen Erinnerungshorizont übersteigt, bitte ich um konkreten Nachweis des seinerzeitigen Bedarfs.
>> die Rechnungen liegen mir bereits vor

Hat die Anwältin Dir die Rechnungen beigefügt (wenn ja, kannst Du ergänzen "konkreter Nachweis der Notwendigkeit") ?

Vielleicht nochmal zur Verdeutlichung: Es ist nicht Deine Aufgabe, Deine Fragen zu beantworten.
Wenn Madame etwas von Dir möchte, dann möge sie sich etwas mehr Mühe geben ...

Hat sie in den vergangenen 12 Monaten die Forderung nach der Kostenübernahme wiederholt ?
Wurdest Du seinerzeit vor der Therapie um eine Zustimmung gebeten ?
Wieso war die Therapie notwendig ? Wenn sie notwendig war, wieso hat die Krankenkasse sie nicht übernommen ?
Hat Deine Ex seinerzeit elternunabhängiges BaFÖG beantragt ?
Wenn nein, wieso nicht ?

Wenn sie wirklich Geld im Nachhinein möchte, dann sind hier noch 1000 Fragen zu stellen und zu beantworten (nicht von DIR !) ...
... ob eine Anwältin Lust hat, bei durchaus eher durchwachsenen Erfolgsaussichten und einem überschaubaren Honorar, viel Zeit zu investieren, halte ich nicht zwingend für selbstverständlich.
... und ruinieren wird Dich ein Rechtstreit (den ich noch nicht sehe) wohl eher nicht.

Einen Grund, sich zu ergeben (weil man meint all Antworten zu kennen und es "hat eh keinen Zweck"), sehe ich jedenfalls nicht.

Zum KU für Kind-2:
Hinsichtlich SB KM.
Da sie zum Macker gezogen ist, wäre eine Absenkung ihres Selbstbehalts ziemlich wahrscheinlich. Alternativ könnte sie in der Tat näher zum Arbeitsplatz ziehen.
... das mit dem 2-3 mal so hohem EK ist kein Selbstläufer. Selbst wenn, wäre nicht eine komplette Übernahme des Kindsbedarfs durch Dich die zwingende Folge.
Was hat sie denn tolles studiert, dass sie jetzt mit 1.400 Brutto dasteht ? Gibt es da nix besser bezahltes ?
Nein, einfach würde es nicht UH von ihr zu erhalten (auch wenn´s keiner sagt, hätte sie vermutlich einen "Armes-Mütterle"-Bonus).
Dennoch erwähnenswert ist es.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2013 14:59
(@karlson69)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

die KM hat ohne Angabe von Gründen ihre Klage zurückgezogen.
Der Spass hat mich viel Zeit und fast 200.- Euro Anwaltsgebühren gekostet, ohne dass auch nur irgendwas passiert ist.

Trotzdem freue ich mich natürlich, dass die Sache vom Tisch ist.

Vielen Dank an alle, die sich an diesem Thread beteiligt habe.

karlson

PS: Mein Anwalt meinte, dass die Chancen 50:50 gestanden hätten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2013 14:36
(@donizetti)
Zeigt sich öfters Registriert

Gewonnen. 🙂

Sie dürfte mehr gezahlt haben.  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2013 00:09
(@karlson69)
Zeigt sich öfters Registriert

Hey,

nachdem ich dachte, dass die Klage vom Tisch wäre, hat meine EX vor ein paar Tagen erneut Klage auf nachträglichen Unterhalt für das Jahr 2010 erhoben.

Wir schreiben inzwischen das Jahr 2014; meine EX ist doch immer noch für eine Überraschung gut.
Diese Frau hat Realitätsstörungen - anders kann ich mir ihr Verhalten nicht erklären.

Ich gehe mal davon aus, dass ich die Klage abwenden kann, weil ich in 2010 durch Zahlung von KU und EU im SB gelandet war und sich dadurch bei mir nichts holen lässt.

Mich würde mal interessieren, was Ihr meint,  wie ich der KM ggü. auftreten sollte.
Die letzten 14 Monate (seitdem unsere Kinder bei mir wohnen) habe ich mich immer zurückgehalten, blieb freundlich, distanziert, überließ ihr die Wahl, wann sie die Kinder sehen möchte, hielt mich mit Forderungen zurück, obwohl ich z.B. noch KU einklagen könnte.
Ich dachte, wir könnten so alle zur Ruhe kommen, aber meine EX lässt offensichtlich nicht locker.

Inzwischen denke ich, dass ich zum Gegenschlag ausholen sollte, um endlich mal Grenzen zu ziehen (D.h., ich erhebe ebenfalls Klage, um den ausstehenden KU einzufordern).
Reden hilft nicht - das haben wir nach etlichen erfolglosen Mediationsversuchen eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

Was meint Ihr?

Gruß, karlson

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2014 09:57
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Der KU steht den Kindern zu. Ich würde an deiner Stelle klagen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2014 13:01
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Karlson,

nachdem ich dachte, dass die Klage vom Tisch wäre, hat meine EX vor ein paar Tagen erneut Klage auf nachträglichen Unterhalt für das Jahr 2010 erhoben. (...) Ich gehe mal davon aus, dass ich die Klage abwenden kann, weil ich in 2010 durch Zahlung von KU und EU im SB gelandet war und sich dadurch bei mir nichts holen lässt.

Weitere mögliche Argumentationslinie: Da der Bedarf bereits im Jahre 2010 entstanden ist, aber erst jetzt eingefordert wird, war deine Beteiligung daran offensichtlich nicht nötig - denn die Dame hat die Rechnungen offenbar auch aus deinen damals tatsächlich geleisteten Unterhaltszahlungen begleichen können.

Der KU steht den Kindern zu. Ich würde an deiner Stelle klagen.

Ich würde das weitere Vorgehen von den Erfolgsaussichten abhängig machen; d.h. davon, ob bei der Mutter realistischerweise was zu holen ist oder nicht. Wenn die Erfolgsaussichten ohnehin mau sind, würde ich eher eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten und es dem Jugendamt überlassen, die Dame ein wenig zu piesacken, denn auf diese Art und Weise kostet es dich kein Geld und nicht all zu viel Mühe (allerdings solltest du dir dann auch keine großen Hoffnungen machen, dass da was Zählbares bei rumkommt). Zumindest für das sechzehnjährige Kind sollte eine Beistandschaft problemlos möglich sein; für das fast volljährige Kind lohnt es sich vielleicht schon nicht mehr.

Wenn Madame hingegen prinzipiell leistungsfähig ist, sind Anwalt und eigenverantwortliche Klage eventuell erfolgversprechender als der Weg über das Jugendamt.

Zuallererst aber natürlich die Lady schriftlich und nachweislich zur Offenlegung ihrer Einkommenssituation zwecks Unterhaltsberechnung auffordern; das kannst du problemlos noch ohne Hilfe von Jugendamt oder Anwalt selber tun. Wir wollen ja schließlich niemandem dazu raten, gleich das volle juristische Geschütz aufzufahren, solange die Möglichkeit besteht, dass die Dame sich ihrer Unterhaltspflicht schlicht und ergreifend nicht bewusst ist ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2014 21:14
(@karlson69)
Zeigt sich öfters Registriert

Das JA hatte ich im Jan. 2013 mit einer Beistandsschaft beauftragt.
Ich erhielt dann die Nachricht, dass die KM nicht leistungsfähig sei und ich zuviel verdienen würde.
Es stellte sich aber heraus, dass die KM falsche Angaben gemacht hatte.
Um des lieben Friedens Willen, hatte ich aber auf weitere Schritte verzichtet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2014 13:00




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