Hallo Miteinander,
ich befinde mich gerade in einem Sorgerechtsstreit bzgl. meiner 4-Jährigen Zwillinge.
In diesem Zuge wurde vom Gericht ein Gutachter bestellt. Der Auftrag vom Gericht lautet, wo die Kinder zukünftig leben sollen.
Zum Zeitpunkt der Beauftragung hatte die Mutter keine Wohnung, dass schon ein Jahr lang nicht mehr. Hiontergrund ist, dass sie trotz Hilfe des Jugendamtes keine Miete mehr bezahlt und sich auch sonst um nichts mehr gekümmert hat. Also nur noch das nötigste gemacht hat und letztendlich aus ihrer Wohnung geflogen ist. Sie stand schonmal kurz davor rauszufliegen, wurde aber vom JA aufgefangen. Leider hat sie diese dann belogen und es kam zur Eskalation. Zu diesem Zeitpunkt waren wir zusammen, ich hatte allerdings meine eigene Wohnung. Unsere Kinder habe ich fast täglich gesehen, so ca. 1 1/2 Jahre. Die Zeit davor auch regelmäßig, aber nicht in diesem Maße.
Nun bezieht sich der Gutachter auf Kontinuität und empfiehlt, die Kinder sollten den Alltag bei ihrer Mutter verbringen. Hinzu kommt, dass sie weitere Kinder hat (das jüngeste 7 Jahre älter als unsere gemeinsamen Kinder) und diese augenscheinlich auch wieder bei ihr wohnen.
Mir scheint, als wenn ich etwas am Begriff der Kontinuität nicht verstehe. Vielleicht hat da jemand Erfahrungen?
Hallo HotelPapa,
um die Situation zuverstehen brauchen wir noch ein paar Fakten. Die 4jährigen Zwillinge leben schon wie lange bei Dir? Ihr habt beide das Sorgerecht?
Ansonsten könnte man unter Kontinuität auch das Zusammenleben mit den (Halb-)Geschwistern sehen.
Was Gutachten/Gutachter angeht lassen sich schwer Vorhersagen treffen. Ein Gutachten muss auch nicht logisch sein. Richter schieben Verantwortung gern auf Gutachter ab. Wenn der Gutachter sehr mutterfreundlich ist wird es für Dich sehr schwer. Die Argumentation könnte dann in die Richtung gehen, dass sich die Mutter doch wieder gefangen hat und die Kinder ihr ganzer Lebensinhalt sind.
VG Susi
Hallo Susi64,
die Kinder leben nun seit 14 Monaten bei mir und wir haben beide das Sorgerecht.
Während dieser Zeit hatten unsere Kinder ein üppiges Umgangsrecht mit ihrer Mutter, wobei sie diesen in verschieden Haushalten von Freunden oder Verwandten erlebten.
Genau das war der Kommentar des Gutachters.............die Mutter befindet sich im Umbruch.
Die Mutterfreundlichkeit sehe ich auch bei ihm. Er ist verwitwet und hat Kinder. Aber das ist nur eine Annahme.
Hm,
wenn ich es aus deinen anderen Threads richtig gelesen habe, dann hat die KM ein sehr umfängliches Umgangsrecht, dass ca. 40 % der Betreuung ausmacht. Von daher kann ein Gutachter sicherlich zum Schluß kommen, dass die KM die Kinder bis vor 14 Monaten vollständig, danach fast gleichberechtigt mit dir betreut hat.
Vielleicht wäre es in diesem Fall besser auszuloten, ob und wie ein WM weitergeführt werden kann. Bei einem Gutachten spielen ja eine Menge mehr Dinge als nur die Betreuungkontinuität eine Rolle.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo midnightwish,
nun ja......ich arbeite, von daher hätte dieses Gutachten ja nie in Auftrag gegeben werden müssen.
Ein WM habe ich ausgeschlossen. Wir wohnen 50 km weit auseinander, die Kommunikation und Koorperation funktioniert überhaupt nicht.
Des Weiteren werden die Kinder gegen mich aufgebracht, dass ist sogar durch Dritte bestätigt.
Daher stelle ich mir die Frage, was Kontinuität bedeutet?
Es sagt ja nicht unbedingt etwas über die Qualität aus.
Hallo,
gibt es noch Erfahrungen zum Thema Gutachten bzw. Kontinuität?
Mmhh, wenn Kontinuität hier bedeutet, dass das Betreuungsmodell der ersten drei Lj. fortgeführt werden soll, welches offenkundig seit 14 Monaten nicht mehr gelebt wird, und das aus guten Gründen und wohl mit Wissen des JA, dann finde ich den Schluss des Gutachters merkwürdig. Wie argumentiert er denn?
Welche Möglichkeiten hast Du denn, eine gegenteilige Auffassung einzubringen? Es ist sicherlich nicht einfach ein fertiges(?) Gutachten erfolgreich wieder aufzumachen, aber gerade an diesem Pkt liegen die Argumente eigentlich auf der Hand.
Gruss. Toto
Ich habe das Gutachten noch nicht schriftlich vorliegen. Im mündl. Gespräch argumentierte er, die Mutter hätte sich vor den 14 Monaten mehr um unsere Kinder gekümmert. Jetzt unterstelle ich mal, kümmern und kümmern sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Dennoch bin ich der Auffasung, solch ein Ergebnis hätte ich auch ohne Gutachten selber dokumentieren können. So ist das nunmal, wenn der Papa arbeiten geht. Seine weitere Argumentation ist, die Mutter wäre jetzt im Umbruch. Auch hier stelle ich mir die Frage, wie lange ist sie schon im Umbruch bzw. wieviele Umbrüche darf sie vollziehen. Schließlich sind diese Umbrüche auf Kosten all ihrer Kinder. Des Weiteren beschrieb er mich als stabil, wobei die Mutter wohl weiterhin Unterstützung vom JA brauchen würde. Auch auf Grund dieser Tatsache bin ich überrascht, hatte sie bereits jahrelang Unterstützung vom JA und diese eindeutig belogen. Dennoch behauptet man, sie hätte das JA nur in der Frage des Geldes etc. belogen, nicht aber in Fragen der Erziehungskompetenz. Auch hier bin ich überrascht, wie man das Eine vom Anderen trennt und der Annahme ist, alles ist gut, sie lügt nur in Lebensfragen.
Tja......die Möglichkeiten veruche ich gerade herauszufinden und natürlich auch, wie die Erfahrungen anderer Beteiligten damit sind.
Moin
Wenn im letzten Jahr sowas wie ein WM gelebt wurde spielt neben der Kontinuität, welche ja jetzt eher WM als Grundlage haben sollte, die Bindungstoleranz m.E. eine viel wesentlichere Rolle. Die Kinder sind es jetzt gewöhnt, beide ET ungefähr gleicher Maßen zu erleben. Da sollte, wenn das WM gekippt wird, derjenige ET favorisiert werden, der dem anderen ET einen ungehinderten Umgang ermöglicht. Zur Verlässlichkeit hast Du ja schon Ausführungen gemacht. Steht zu diesen Punkten was im GA?
Seit wann ist denn der SR-Streit anhängig, wie wurde er ausgelöst?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi Oldie,
der Gutachter hält nichts vom WM. Ich habe dieses allerdings auch ausgeschlossen. 50 km Entfernung, keine Kooperation bzw. Kommunikation.
Die 14 Monate habe ich nun den ungehinderten Umgang ermöglicht, zudem auch Anziehsachen und Bettwäsche mitgegeben. Das GA liegt noch nicht vor, daher kann ich zu weiteren Punkten keine Ausführungen machen.
Seit Anfang letzen Jahres ist der Streit anhängig. Ausgelöst wurde er durch den Verlust der Wohnung von der Mutter. Sie hatte eine angebotene Unterkunft für sich und ihre Kinder nicht angenommen, sich absolut gar nicht um ihre Kinder gekümmert und plötzlich damit begonnen, unsere Kinder einfach aus dem Kindergarten zu holen und war mit ihnen dann stundenweise verschwunden. Als ich dann den Unterhalt der Kinder einbehalten habe, fragte sie mich, wovon sie denn nun leben solle.
Interessant finde ich, wieviel Ansätze es für ein solches Gutachten gibt und das es anscheinend rein gar nichts mit normalen Menschenverstand zu tun hat.
Hat jemand eine Ahnung, was es mit dem Kontinuitätsprinzip auf sich hat?
Ich stöber schon die ganze Zeit im Internet, eine wirkliche Aussage dazu finde ich leider nicht.
Das ist wie ein Kaugummi. Lässt sich überaus dehnen und kann für alles herhalten.
Im Grunde bedeutet es, dass ein Kind nicht völlig von der bisherigen Hauptbetreuungperson bzw. aus dem gewohnten Umfeld gerissen werden soll.
Wenn also z.B. das Kind 9 Jahre ist, die KM diese 9 Jahre zuhause geblieben ist und sich eben hauptsächlich um das Kind gekümmmert hatund nun im Rahmen einer Trennung der KV plötzlich möchte das das Kind bei ihm lebt, wird man das (wenn es nicht triftige Gründe gibt) Kind bei derKM belassen, weil es eben der Kontuinität entspricht.
Wenn z.B. nach einer Trennung das Kind 5 Jahre in Hamburg lebt und der andere Elternteil plötzlich darauf besteht, dass es ja nun nach Bayern ziehen kann, um bei diesem Elternteil zu leben wird es, sofern das Kind nicht im entsprechenden Alter ist udn das ebenfalls möchte, das Kind eben auch nicht verpflanzt werden.
Neben der Kontuinität gibt es noch den unseeligen Begriff der Geschwisterbindung. Da sollen Geschwister eben nicht getrennt werden ,sondern sollen alle möglichst bei einem Elternteil aufwachsen (ob das immersinnvoll ist, sie dahingestellt). Da könnte ein Gutachter eben auch aussagen, dass bei Halbgeschwistern es sinnvoll ist, dass alle bei der leiblichen Mutter leben und nicht 1 Kind beim Vater und die Halbgeschwister bei der KM.
Bei euch liegen ja 2 Baustellen. Zum einen die Halbgeschwister und zum anderen, dass ihr fast ein 50/50 WM hattet. Der Gutachter könnte es so darstellen, dss die KM weiterhin Hauptbetreuungsperson war(ist und du ihr nur in einer schwierigen Lebensphase mit erweitertem Umgang unter die Arme gegriffen hast und das Gericht aufgrund der prekären Situation das ABR auf dich erstmal übertragen musste.
Ich denke du solltest dich nicht auf irgendwelche Kontuinitäten beziehen, sondern das GUtachten erstmal in RUhe lesen (du kannst es hier auch in einem geschützten Bereich zu Diskussion stellen) und dann herausarbeiten wie udn an welchen Stelle ndas Gutachten angreifbar ist. Aber erstmal abwarten zu welchem Schluß der GA überhaupt kommt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo midnightwish,
vielen Dank für Deine Antwort.
Wenn ich das so lese, dann hätten wir kein Gutachten gebraucht.
Also abwarten und Tee trinken.
Triftige Gründe sind da wohl auch subjektiv. Und das gewohnte Umfeld ist ja nun seit 14 Monaten bei mir, schließlich hat die Mutter nun den dritten Wohnortwechsel hinter sich.
Und das gewohnte Umfeld ist ja nun seit 14 Monaten bei mir, schließlich hat die Mutter nun den dritten Wohnortwechsel hinter sich.
Nein. das gewohnte Umfeld ist in diesem Zusammenhang ein fast WM. Also Du als BET mit großzügigem Umgangsrecht für die (sich umbrechende) KM... Eigentl höchst vorbildlich, dass das Dir (und aus meiner Sicht den Kindern) nun zum Nachteil gereicht finde ich absurd! Das liest sich fast so, als wäre Dein Kind (und der KU :mad:) die Therapie zum erfolgreichen Wiedereingliedern der KM ins normale Leben... 😡
Aber nur, weil KM dreimal umgezogen ist, kann man mE nicht behaupten, dass das Kind bei KM nicht in jenem gewohnten Umfeld ist.
Gruss, Toto
Tja.....so habe ich das bisher auch gesehen, nur scheint es tatsächlich um die Eingliedrung zu gehen.
Also sie hat während des Umgangs mit den Kindern bei einer Freundin gewohnt. Dort ist sie rausgeflogen und hat während des Umgangs bei ihrem Bruder in einer anderen Stadt gewohnt. Nun hat sie eine eigene Wohnung in einer weiteren Stadt. Während der Umgänge waren die Geschwister meist nicht dabei, haben sogar ihre Geburtstage ohne Mutter gefeiert.
Also wenn das dem Kindeswohl entspricht, bin ich baff oder einfach nur zu spießig.
Hi Toto,
leider wird ein Kind ja öfter als Therapeutikum für KM eingesetzt 😡
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Wenn man drüber nachdenkt, dass der Gutachter mir mitteilt, die Mutter wäre im Umbruch und bräuchte Unterstützung vom JA, dann bestätigt das Deine Aussage midnightwish. ;(
@HotelPapa
Warte ab bis das Gutachten schriftlich vorliegt. Sich jetzt vorher verrückt machen,
die Worte des GA analysieren, bringt dich nicht weiter. Am Ende entscheidet das
FamG und dies nicht immer wie es im GA steht.
Ich habe zwei GA durch. Mir haben auch viele Sachen nicht gefallen die dort drin
standen.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Hallo jenpa,
danke für Deine aufbauenden Worte.
Momentan dreht sich bei mir einfach alles darum und es will einfach nicht in meinen Kopf.
Der Richter hat sich für diesen Gutachter entschieden, obwohl ein anderer Gutachter vorgeschlagen wurde. Was würdest Du denken, was der Richter möchte?
Hotelpapa das muss doch nicht schlecht für dich sein !! Ich würde nicht so negativ an die
Sache rangehen. Ich weiss es ist schwer und man hat Angst die Kinder zu verlieren.
Ich glaube nicht das du schlechte Karten hast. Die Kinder haben die letzten 14 Monate bei dir gelebt,
es hat UG mit der KM stattgefunden,also gab es eigentlich keine Probleme oder ??
Warum sollte dann ein Gericht genau dies ändern wollen ??
Und belib mal ruhig, die GA sind auch kleine Schlitzohren, die genau mit solchen Aussagen
dir gegenüber, dich testen wollen wie du reagierst. Also abwarten was dann im GA steht.
jenpa
..dem Kind beide Eltern