Servus zusammen,
ich habe folgende ganz kurze Frage, deshalb mache ich einen neuen Thread dafür auf:
Ich behaupte, und aus Laienmeinung sowie einer Vermutung der Psychologin, daß meine Frau ein psychisches Problem hat und dringend Hilfe braucht. Sie verweigert sich aber standhaft. Psychotherapie, Beratung, Mutter-Kind-Kur, Familienhilfe usw., lehnt alles ab.
Meine Anwältin riet mir von der Erstellung eines Gutachtens ab, weil die Chancen dafür, das Kind zu "bekommen", bei so kleinen Kindern (1,5 Jahre) äußerst gering sind und wir nur Geld verbrennen.
Jetzt hat das Jugendamt sich eingeschaltet und damit "gedroht", ein Gutachten erstellen zu lassen. Laut deren Aussage würden die Kosten dann nicht den Eltern aufgebrummt! Wenn dem so ist, würde ich das Gutachten natürlich auf jeden Fall wollen.
Hat jemand Erfahrungen mit vom Jugendamt angordneten Gutachten und den Kosten dazu?
Moin. Ich kann Deine gestellte Frage nicht positiv beantworten.
Aber vorab eine (Gegen-)Frage, die vielleicht anderen (und auch Dir?!) hilft, die Folgediskussion und Deine Erwartungshaltung in die richtigen Bahnen zu lenken:
Jetzt hat das Jugendamt sich eingeschaltet und damit "gedroht", ein Gutachten erstellen zu lassen.
Was für ein Gutachten? Wer oder was soll begutachtet werden?
Sicherlich kein Gutachten zum Gesundheitszustand der KM!
Gruß, toto
Hallo,
solange Du das Gutachten nicht in Auftrag gibst und auch nicht unterschreibst, dass Du zahlen willst, sehe ich hier keine Probleme.
Das wahre Problem hat TotoHH benannt. Wenn es um ein Erziehungsfähigkeitsgutachten hinausläuft, dann kann herauskommen, dass die KM dazu nicht in der Lage ist.
Es kann aber auch herauskommen, dass man dem gewaltätigen Vater keinen Umgang gewähren darf. Letzlich bedarf es für diese Dinge keinen weiteren Beweis als das Gutachten selber.
Deshalb mache Dich schlau worum es wirklich geht und was gemacht werden soll.
VG Susi
Es geht tatsächlich u den Zustand der mutter. Sie behauptet naturlich auch, ic wäre nicht richtig I'm Kopf, aber qualifiziere kann sie diese aussage nicht
Das ganze wird auf ein Erziehungfähigkeitsgutachten hinauslaufen.
Dabei geht es dann weniger darum, ob und ggf. welche psychische Erkrankung die KM hat, sondern darum, ob sie in der Lage ist das Kind zu erziehen.
Wahrscheinlich wird aber das Gutachten über euch beide erstellt und nicht nur über einen ET. Wenn sich erweisen sollte, dass der KM nicht geeignet ist das Kind zu erziehen muss es ja eine Alternative geben. Und dann will man ja nicht nochmal neu anfangen und gucken, ob der KV geeignet ist. Deshalb wird das dann wohl in einem Aufwasch gemacht
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ja, das versteh ich schon auch so. Es ist halt so, daß wir uns beide gegenseitig unterstellen, nicht mehr alle Latten am Zaun zu haben, volkstümlich ausgedrückt. Die genauen Begründungen lassen wir mal außen vor. Und das soll laut Jugendamt in einem Gutachten geklärt werden. Wäre das dann auch so ein Gutachten?
Um mal auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: Die Kosten trägt erstmal der Staat, wird sich diese allerdings in der Regel im Rahmen der Gerichtskostenabrechnung wiederholen, wenn das Gutachten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens erstellt wurde.
Erwachsene brauchen übrigens gegen ihren Willen keine Begutachtung über sich ergehen zu lassen, bei Kindern müssen die Sorgeberechtigten (Eltern) zustimmen. Wie eine Weigerung an der Begutachtung ausgelegt wird, ist eine andere Frage...