PAS vers. Vermittlu...
 
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PAS vers. Vermittlungsverfahren von KM

 
(@Outlaw)

Hallöchen,

Folgende Situation;
Habe vor längerer Zeit eine Androhung auf Zwangsgeld gegen meine Ex beim Familiengericht eingereicht. Ex hat "nachweislich" den Umgang mit meinen Kids vereitelt. Daraufhin kamen meine Kids nicht mehr, nur noch SMS das sie nicht wollten.

Ein Schelm der denkt, die KM hätte die Kinder beeinflusst  :rofl2:

Nun hat meine Ex ein Vermittlungsverfahren angestrengt.
Der Kontakt mit dem JA besteht schon seit längerer Zeit und der Betreuer hat mit gegenüber erklärt die Kids leiden an dem sogenannten PAS-Syndrom. Er hat mir geraten das ASR zu beantragen. (Hat dies auch vor Gericht "durch die Blume" so ausgesagt).
Ebenso war meine Ex bei zwei mal bei einer Psychologin mit den Kids. Ich habe dort ebenso ein Gesprächstermin wahrgenommen.

Nun soll ein Gutachten erstellt werden. Bei dem letzten Gerichtstermin waren unsere Kinder schon geladen und wurden vom Richter befragt, der Junge war total überfordert (10 Jahre) und kam aufgelöst und heulend aus dem Gerichtssaal raus. Meine Tochter (13 Jahre) wurde zum Schluss befragt, dass Ergebnis der Befragung erhalte ich laut RA ìn noch schriftlich.

Naja, letztendlich stellt sich für mich folgende Frage an euch:
Kennt jemand Gutachten zum obigen PAS-Syndrom??
Gibt es diesbezüglich Veröffentlichungen von Gutachten, bzw. Formulierungen zur Gutachtenerstellung?

Literatur zum PAS habe ich ausreichend vorliegen, jedoch kenne ich leider niemanden der dies schon vor Gericht per Gutachten bestätigt bekommen hat.

Wäre nett, wenn hier jemand von Euch helfen könnte.
Thanks
Outlaw

Zitat
Geschrieben : 05.07.2007 10:49
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

PAS hat Verfechter und erbitterte Gegner.

Die Gerichte stehen PAS sehr kritisch gegenüber. Das liegt daran, dass PAS nicht "messbar" ist und sich nicht in Gesetzestexten finden lässt. Auch die Schlechtachter wollen damit nichts zu tun haben. Würde PAS auf breiter Front festgestellt werden, so wäre damit impkizit gesagt, dass der kindesbetreuende Elternteil (zu 90% Mütter) einen an der Waffel hat, die Trennung nicht verarbeiten konnte/wollte oder ein tiefgreifendes psychisches Problem vorliegt.

Ein PAS-diagnostizieren Gutachter zu bekommen ist sehr sehr schwer. Ich würde dir empfehelen, nach entsprechenden Urteilen zu suchen, mit der Prozesspartei irgendie in Kontakt zu kommen versuchen, den Gutachter dann ggf. dem Gericht vorschlagen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2007 14:04
(@Outlaw)

Morgen,

Danke für die Antwort!
Die KM hat zu 200% einen an der Waffel, dafür brauch ich keinen Gutachter. Aber Du hast vollkommen recht, wie beweißt man dass dem Gericht??
Der Richter hat schon bei der Verhandlung einen Gutachter benannt, der ein Psychologisches Gutachten über unsere "Familie" erstellen soll.
Problematisch ist auch, dass aufgrund des Vermittlungsverfahrens der Umgang zunächst ausgesetzt ist. Ich hab seit Mai die Kids nicht mehr gesehen  😡
Die KM lacht sich ins Fäustchen.

Zudem kann ich mir vorstellen, dass die Exploration in einer gewissen Art lächerlich ist. Hier soll ich dann irgendwann in den kommenden Wochen mit meinen Kindern eine Spielsituation vor dem Gutachter "simulieren" woran dann erkennbar sein soll wie das Verhältnis zwischen den Kindern und mir ist, nachdem die KM den Umgang erfolgreich für mehrere Monate nicht mehr zugelassen hat.  :rofl2: (IRONIE)

Es ist doch vollkommen klar, das hier der Verlierer im Vorfeld schon feststeht.  :knockout:
Noch ein Schmankerl zum Schluss:
Der Beauftragte vom Jugendamt hatte in der letzten Gerichtsverhandlung "gegen" die KM ausgesagt und erklärt, dass die Kids an PAS leiden. Daraufhin hat mir meine Ex schriftlich mitgeteilt, nachdem ich wiedermal um ein gemeinsames Gespräch mit Ihr beim Jugendamt gebettelt hatte, dass sie den Beauftragten vom Jugendamt nicht mehr für die Kinder als Vertrauensperson ansieht und sie dort an keinen Gesprächen mehr interessiert sei.!!!
Anstatt dessen hat sie eine Psychologin ausgemacht (bei der war ich auch schon mal zum Gespräch), wo sie einen Gesprächstermin ENDE August bekommen hat.
(Ist das nicht zeitnah und fürchterlich nett und von grandiosem Entgegenkommen geprägt ? (IRONIE))

Ich habe nun wiederum Kontakt zum Jugendamt aufgenommen und habe die "Ansicht" meiner Ex als Kopie zur Akte gereicht, damit hier erkannt wird, dass meine Ex nur selektive Beratung annimmt. Aber ich habe nicht die Hoffnung, dass ich damit Erfolg habe, da ja schon ein Gutachter bestellt wurde. 

See you
Outlaw

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2007 09:36
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn der Name des Gutachters bekannt ist, dann forsche nach ihm. Ggf. auch an mich via PN.

Welcher exakte Wortlaut hat die Beauftragung?

Wäre es sinnvoll, dieses Topic ggf. in das entsprechende Forum für Gutachten zu verschieben?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2007 16:06
(@Outlaw)

Hallo,
wenn ich hier genügend Infos habe, bin ich gerne bereit alles ins Forum zu stellen:

Hier schon mal vorab ein Auszug aus dem Gerichtsprotokoll:
....
Die Sach und Rechtslage wurde erörtert.

Herr XXX vom Jugendamt erklärt:
"Meines Erarchtens könnte hier ein sogenanntes PAS-Syndrom vorliegen. Letztendlich muss aber der Sachverhalt durch einen Gutachter abgeklärt werden."

Herr RA XXX (Anwalt der Ex) erklärt:
"Ich beantrage in dem Verfahren die Vernehmung der Zeugin XXX(Psychologin) und die Anhörung des Kindes XXX.

Mit dem Prozessbevollmächtigten wurde erörtert, ob es nicht sinnvoll erscheint, zunächst ein Gutachten zu dem Umgang einzuholen. Anschließend soll die Zeugin XXX(Psychologin) vernommen werden.

b. u. v.

Es soll ein Gutachtern zu der Frage, in welcher Art Umgang zwischen dem Kindesvater und den beiden minderjährigen Kindern xxx und xxx stattfinden soll. Der Gutachter hat auch zu untersuchen, auf welchem Weg wieder ein Umgang angebahnt werden kann. Mit der Erstellung des Gutachtens soll der Sachverständige xxx beauftragt werden.
.......
Beide Kinds wurden an dem Tag der Gerichtsverhandlung vom Richter unter vier Augen angehört.
Laut Auftrag des Richters wird hier meines Erachtens in keinster Weise darauf higewiesen, dass der Gutachter das PAS-Syndrom bei meinen Kids untersuchen soll.
Ich habe daraufhin meine RA angeschrieben und sie gebeten zu beantragen, dass das PAS mit in den Auftrag hineingenommen wird. Sie ist jedoch in Urlaub und daher habe ich diesbezüglich noch keine Rückmeldung.

Den Namen des Sachverständigen werde ich Dir per PIN mitteilen. Ich habe auch schon im Internett geschaut ob ich über den Gutachter etwas rausfinden kann. Jedoch habe ich hier in unserer Region nichts gefunden.

Greetings
Outlaw

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2007 14:30
(@Outlaw)

Hallo Deep Thought,
habe Dir ne PN geschickt, hoffe die ist auch angekommen?????!!!!!

Outlaw

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2007 14:41
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:thumbup: und schon geantwortet  😉

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AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2007 14:47