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positive Erfahrungen mit Gutachten?

 
(@daktari2)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich habe meine Tochter seit über einem Jahr nicht mehr gesehen, weil sie mich nicht mehr sehen will, aber niemandem sagt weshalb. Ich treffe mich alle viertel Jahr bei der Familienberatung mit meiner Ex und unsere Tochter ist bei einer Kinderpsychologin.
Jetzt überlege ich ein vor anderthalb Jahren vom Jugendamt vorgeschlagenes Gutachten, was von uns bei der Umgangsklage abgelehnt wurde, doch noch machen zu lassen.
Ich konnte über Gutachten jede Menge negative Kommentare finden.
Aber vielleicht hat hier auch jemand positive Erfahrungen gemacht?

Gruß
Stefan

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2013 14:02
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Daktari2,

willkommen bei Vatersein.de. Gut, dass Du hierher gefunden hast.

Pauschal kann man Deine Frage kaum beantworten. Bevor Du hier Rat bekommen kannst, solltest Du erst einmal etwas mehr mitteilen.

Geht es um ein Gutachten über Dich? Über beide Eltern? Über die Tochter?
Hat wirklich das Jugendamt das Gutachten vorgeschlagen? Nicht das Gericht?
Wie alt ist Deine Tochter? Gibt es noch andere Kinder?
Wie ist die Vorgeschichte (Familienverhältnisse bei der Trennung, Verlauf der Trennung, Verhältnis zur Tochter/Kindern und zur Ex danach?
Was hast Du schon unternommen, um Umgang mit Deiner Tochter zu bekommen?
Wie begründet die Kindesmutter den nicht stattfindenden Umgang genau?

Gruss
Tarek

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2013 14:25
(@daktari2)
Schon was gesagt Registriert

Das Gutachten wurde damals vom Jugendamt vorgeschlagen, nicht vom Gericht.
Ich denke dass es um uns Eltern und um unsere Tochter geht. Soll bei solch einem Gutachten das Umfeld begutachtet werden um zu einem Ergebnis zu kommen?
Wir haben nur diese eine 10jährige Tochter.
Die Trennung war 2006. Danach haben wir uns alle zwei Wochen zu dritt Sonntags getroffen. Als ich vor ca. zwei Jahren etwas alleine mit meiner Tochter machen wollte, und dies vorgeschlagen hatte, hat sie dies abgelehnt. Sie sagt aber niemandem warum sie sich nicht mit mir alleine treffen will, bzw. jetzt wohl auch nicht begleitet mit mir treffen will.
Bei der Umgangsklage, gleichzeitig mit der Scheidung, im letzten Jahr hatten wir uns darauf geeinigt dass unsere Tochter eine Therapie bei einer Kinderpsychologin machen soll, um hier weiterzukommen. Aber hier sind offensichtlich seit Juli auch keine neuen Erkenntnisse aufgekommen. Die Therapeutin meint ein Treffen mache momentan keinen Sinn und würde wohl auf absehbare Zeit nicht stattfinden.
Ihre Mutter kann auch keinen Grund benennen weshalb unsere Tochter mich nicht mehr sehen will.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2013 15:01
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Daktari,

auch wenn man jetzt natürlich nicht die Zeit zurückdrehen kann, wäre es natürlich schön gewesen wenn Du Dich schon damals hier gemeldet hättest:

Danach haben wir uns alle zwei Wochen zu dritt Sonntags getroffen. Als ich vor ca. zwei Jahren etwas alleine mit meiner Tochter machen wollte, und dies vorgeschlagen hatte, hat sie dies abgelehnt

Schon damals wäre ein regelmäßiger Umgang (gerne auch mit "Gewöhnungszeit") komplett in Deiner Umgangszeit möglich gewesen. Diese Umänge nur zu dritt waren nicht sinnvoll bzw. sind Bestandteil einer Strategie gewesen.

Deine Exe hat mit ihrer Strategie von damals den Grundstein für die Entfremdung gelegt. Dazu reichen dann noch ein paar beiläufige Kommentare der KM "Schau, der Papa kümmert sich gar nicht um Dich", "Lässt uns allein", "Mama wäre traurig, wenn Du etwas mit Papa allein machst" und schon ist Eurer Kind in der Hinsicht manipuliert.
Am krassesten fand ich die Geschichte hier aus dem Forum, wo eine Exe der Tochter einen Vogel gekauft hatte um dann gegenüber den Kind zu verkünden: "Wenn Du zum Papa gehst, ist der Vogel natürlich allein und wird sterben, da er dann nichts zu fressen hat".

Was für uns lächerlich wirkt, kann auf Kinder großte Auswirkungen haben. Und wie gesagt, dass können nur wenige "dumme" Sätze Deiner Exe vor ein paar Jahren gewesen sein.

Ich finds gut, dass Du an der Sache dran bleibst, aber ob es in der Situation Sinn macht, ein Gutachten anzustrengen (Kosten, Stress für alle Beteiligten) halte ich für schwierig. Sei für Deine Tochter da und biete ihr immer Unterstützung an. Gruß Ingo 

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2013 15:18
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Stefan,
das macht es schon etwas klarer. Hast Du schon einmal etwas von "PAS" (Parental Alianation Syndrome, Elternentfremdung) gehört? Falls nicht, kannst Du mal nach "Waldemar Andritzky" und "PAS" im Netz suchen. Du wirst auch finden, dass das PAS heftig umstritten ist. Ich will Dir hier auch keine schnelle "Diagnose" für Dein Problem geben, sondern nur eine Anregung, über die Gründe und Ursachen der offensichtlich bestehenden Entfremdung nachzudenken.

Generell ist es jedenfalls sehr unglücklich, dass Du jahrelang geduldet hast, Deine Tochter nur zusammen mit der Mutter zu treffen. Damit wurden die Grundlagen für das heutige Verhalten Deines Kindes gelegt, ganz unabhängig davon, ob/was die Mutter damit zu tun hat.

So weit stimme ich mit Ingo30 überein. Aber was hättest Du eigentlich bei einem Gutachten zu verlieren, da Du ja ohnehin schon keinen Umgang mehr hast? Weniger geht ja nicht.

Ein guter Gutachter würde eine von der Mutter ausgehende Entfremdung erkennen und ggf. Lösungsmöglichkeiten vorschlagen. Ein schlechter kann Dir auch nicht mehr wegnehmen als bisher.

Von der Meinung der Therapeutin alleine solltest Du es jedenfalls nicht abhängig machen, ob Du weiter einen Umgang anstrebst oder nicht. Such Dir mehr Beratung, nicht nur hier, sondern auch bei der Väterberatung vor Ort.

Gruss
Tarek

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2013 15:32
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Kleine Korrektur: "Walter Andritzky" (nicht Waldemar)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2013 15:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

aktuell ist ein Gutachten nicht (mehr) hilfreich, sondern kostet nur Zeit und Geld. Oder erwartet irgendwer, dass eine 10-Jährige das Gutachten liest und hinterher sagt "ah, wenn das so ist, will ich jetzt natürlich meinen Vater wieder sehen!"?

Offensichtlich steckt das Mädel in einem Loyalitätskonflikt, in dem es das Gefühl hat, seiner Mutter einen Gefallen zu tun, wenn es den Umgang verweigert. Daran ändert auch ein Gutachten nichts: Selbst wenn es die sofortige Wiederaufnahme der Besuchskontakte empfehlen würde, müsste sich niemand daran halten. Solche Gutachten haben nur innerhalb eines laufenden Umgangsverfahrens einen Sinn: Wenn sie als Entscheidungsgrundlage für ein Gericht dienen können, Art und Umfang einer Umgangsregelung zu beschliessen und der Mutter aufzugeben, dass es keine Frage von "kein Bock" ist, ob sie umgesetzt wird oder nicht. Bei der Frage nach dem täglichen Schulbesuch, den Schlafenszeiten, dem Taschengeld oder dem Speiseplan wird Muddi sich auch nicht dem Willen einer 10-Jährigen unterwerfen.

Der einzig gangbare Weg ist daher die klare Ansage an die Mutter samt Fristsetzung, dass entweder Umgang stattfindet oder dieser über ein neuerliches Umgangsverfahren herbeigeführt werden muss. Mit dem Werfen von Wattebäuschchen kann man einen solchen Konflikt nicht auflösen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2013 15:51
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

ich stimme Dir zu Brille: Selbstverständlich macht ein Gutachten nur Sinn innerhalb eines familiengerichtlichen Prozesses - bzw. wenn die Mutter und die Therapeutin weiter den Kontakt zum Vater blockieren.

Stefan, Du solltest der Mutter in der Tat eine klare und dokumentierte (vor dem Jugendamt oder per Einschreiben) Ansage machen, dass Du weitere Umgangsunterbrechung im Sinne des Kindeswohls nicht hinnehmen wirst und dass der Wille einer 10jährigen nicht das entscheidende Kriterium sein kann. Du solltest das mit den langfristigen psychischen Schäden der Entfremdung begründen. Das PAS solltest Du nicht erwähnen (wegen seiner Umstrittenheit als "Erfindung der Väterbewegung") und auch die Mutter nicht beschuldigen. Aber dass ein Kind seine beiden Eltern braucht, jedenfalls wenn diese noch leben und keine Verbrechen gegen das Kind begangen haben, das ist heute allgemein unstrittig.

Wenn die klare Ansage nicht binnen der von Dir gesetzten Frist zu einer Übereinkunft über eine (ggf. fachlich, aber keinesfalls von der Mutter begleitete) Aufnahme des Umgangs führt, solltest Du Dich unverzüglich an das Gericht wenden. Verlieren kannst Du ja, wie schon geschrieben, gegenüber dem jetztigen Stand gar nichts. Falls Du Sorge hast, dass das Dein Kind belasten könnte, dann denke daran, dass der dauerhafte Entzug des Kontakts zum Vater ebenfalls eine schwere Belastung darstellt. Vielleicht hilft es Dir auch, Dir vorzustellen, dass Deine Tochter Dir Dein Nichthandeln später einmal vorwerfen könnte.

Gruß
Tarek

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2013 18:26
(@taylor)
Schon was gesagt Registriert

Ich kann nur sagen dass meine Gutachterin das beste ist das mir jemals passiert ist in diese ganze unmenschliche Verhandlung der Vätern gegenüber. Zum ersten mal seit fünf Jahren hatte ich eine ECHTE unparteiische UND (mehr als) kompetente mit Arbeiterin des Familiengericht/Jugendamt Systems.

Mein fall war ziemlich krass im Vergleich von den meisten... Sie hat bist jetzt das Gutachten nicht geschrieben aber ich bin total zuversichtlich das dieser Vater der keine Sorge oder aufenhaltsbestimmungs recht vor einem Jahr hatte, das alles bekommen wird von Gutachterin.

Hatte auch gelesen das circa 3 bis 5% der Fälle landen Beim GA. Ich meine es hat auch geholfen das die ga meine ex bei ein paar ernst haften Lügen erwischt hat, aber auch ohne die erwischung glaube ich das sie immer noch für mich entscheiden hätte. Das sag ich auch als ausländische man, löl...

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2014 16:30